Mannheim
Compact Memory

Jüdische Zeitung · 1910-04-22 · 16 (22.4.1910) · p. Seite 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Zeitung
Volume
4 (1910)
Issue
16 (22.4.1910)
Date
1910-04-22
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2438141-2438273-2438289--1834-2441455
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 16 JÜDISCHE ZEITUNG. Seite 11 Kultusreferat des Dr. Zweig. (Schluß.) Wer zu den Gemeindelasten in klingender Münze beisteuern kann, muß dies selbstredend tun, wer es nicht kann, ist uns trotzdem teuer, denn durch seine bloße Existenz, durch sein Ausharren beim Judentum entrichtet er, und oft gerade der Aermste am meisten, eine Art Blutsteuer, die allein ihn schon wahlrechtsfähig macht. Bloch als Gewährsmann. Mancher Zionist, der glaubt, das allgemeine Wahlrecht ablehnen zu sollen, ist sich dessen kaum bewußt, daß er nur die Lesefrüchte aus den bezahlten Blättern der Kahalcliquen wiedergibt. Lassen Sie sich doch von einem Bloch nicht betören! Er mag immerhin unsere Forderung als „demagogisches Schlag wort“ verketzern. Wir wissen es anders. Als die Regierung dem Abgeordnetenhause den Entwurf des Judengesetzes in der Fassung des Herrenhauses zur Beratung vorlegte, fand sich im § 9 ein Abs. 4, welcher also hieß: „ln der Regel hat die Beitragspflicht zu Zwecken der Kultusgemeinde für das Wahlrecht maßgebend sein.“ Da erhob sich ein Volksvertreter zu folgendem flammenden Protest: „Nun spricht man allerdings von der Gemeinde autonom ie und man glaubt, in den Wahlen zum Vorstand läge die Bürgschaft für die Gewissensfreiheit jedes einzelnen Juden. Allein wenn die Gemeinde das Judentum repräsentiert, so gehören diejenigen, die nichts haben, die armen Leute, doch auch zur Gemeinde! Oder ist die Gewissensfreiheit dessen, der nichts hat, sondern arbeitet, des kleinen Handwerkers, nicht würdig der Fürsorge des Gesetzgebers? Sollen diejenigen, die nichts besitzen, nicht einmal auf die Gewissensfreiheit Anspruch haben . . .?“ Die Regierung für uns. Und wissen Sie, wer — sogar unter dem Beifall Luegers — diese mannhaften Worte sprach? Der Abgeordnete von Kolomea Dr. Samuel Bloch, derzeit Soldschreiber des Wiener Kahals! Und was erwiderte der Vertreter der Regierung? Er beteuerte, daß trotz ihres Widerstandes das Herrenhaus, diesen, wenn auch nur instruktiven Satz eingeschaltet habe und daß es der Regierung ganz recht sei, wenn die erste Fassung wieder hergestellt werde. Und so beschloß das Abgeordnetenhaus, gemäß dem Antrag Bloch-Pininski einhellig die Streichung und das Herrenhaus — fügte sich. Von der Regierung also ist ein Widerstand gegen das allgemeine Wahlrecht gewiß nicht zu befürchten. Ja,. Sie. werden sich vielmehr daran erinnern, daß Ende 1905 der Minister des Innern unserem Dr. Schalit versichert hat: „Das allgemeine gleiche Wahlrecht wird auch vor den Kultusstuben nicht Halt machen 1“ Hinfällige Einwände. Und dem Einwand, daß wir das Wahlrecht Schnorrern und Deliquenten zuschanzen wollen, ist schon durch die Norm des § 9, Abs. 3, des Judenfesetzes vorgebeugt, wo es heißt: „Die Ausschlieungsgrunde für die Wahl zur Ortsgemeindevertretung haben auch für die Wahl in der Kultusgemeinde zu gelten.“ Bleibt nur noch die Frage offen, ob wir das allgemeine Wahlrecht auch den Frauen gönnen wollen. Wenngleich ich schon vom eingangs erwähnten Standpunkte aus, alle unsere Kräfte mobil zu machen, dafür wäre, und obgleich das aktive Wahlrecht von den Statuten der meisten Kultusgemeinden Böhmens — wohl gemäß dem von der Statthalterei verteilten Musterstatut — den steuerzahlenden Frauen und vom Rahmenprogramm der mährisch-schlesischen Zionisten allen Frauen eingeräumt wird, möchte ich doch nicht etwas als allgemein verbindliche Norm vorschlagen, was den Unwillen der Orthodoxen wecken kann. Lassen wir unseren Brüdern Zeit, sich in diesem Punkte zu europäisieren! Ganz grundlos ist die Besorgnis, als könnte das allgemeine gleiche Wahlrecht dem Gemeindeleben eine völlige Umwälzung bringen. Meines Wissens genießt in der Provinz des Westens schon heute die bei weitem überwiegende Mehrzahl der vollbürtigen Gemeindemitglieder das Wahlrecht und selbst für Wien mit seinem tückisch hohen Minimalzensus von 20 K wäre die Zahl der neuen Wähler geringer als die der schon jetzt Besteuerten. Ja, laut Handbuch der Statistik Galiziens zahlen selbst dort, wo die Koscherfleisch- und andere indirekte Abgaben vorwiegen, über . 11 % der Judenschaft direkte Kultussteuer. Und da sollten wir — wegen des windigen Schreckpopanzes einer Pöbelherrschaft — auf die Verwirklichung der jüdischen -Idee von der „Gleichheit aller vor dem Gesetz“ verzichten? Dieser herrlichen Idee, die im unaufhaltsamen Siegeslauf fast alte Staaten Europas durcheilt hat, wir, die der Ehrgeiz beseelen sollte, die Führer des Fortschrittes zu sein, sollen uns mit dem letzten Platz bescheiden? Nimmermehr! Der Minderheitsvertrag als Friedenspfand. These II enthält aber auch ein neues Postulat, das nach Minderheitsvertretung. Sie soll es ermöglichen, daß jede Minderheit ihre Anschauungen im Vorstand vortragen und so die Meinung der anderen beeinflussen kann — ein Unterpfand friedlicher Evolution im Gemeindeleben. Es ist ein modernes Postulat, dem zu genügen, schon manches Wahlsysteme erdacht wurde. So hat nach dem Muster der Schweiz eine ganze Reihe alpenländischer Landtage die Proportionalwahl eingeführt. Auch unser Wiener Kultusprogramm begehrt schon den Proporz und laut Statut der Hamj burger Judengemeinde steht dort seit Jahren eine Minderheitsvertretung in Kraft. Jüdische Reichsorganisation. Wir schreiten nun zu These III, welche lautet wie folgt: „Wir fordern zur Sicherung der staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Konfessionsautonomie, zur Vertretung der Juden nach außen und zur . Leistung jener Aufgaben,- welche die Kraft der j Einzelgemeinden übersteigen, deren Zusammenj fassung zu einer staatlich — womöglich auch gej setzlich — anerkannten und normierten öffentlichj rechtlichen Re i ch s o rga n i sa t i o n, welche sich in den Einzelgemeinden übergeordnete Provinzgemeinden gliedert.“ Die kurze, hier gegebene Begründung für die Notwendigkeit der Reichsorganisation bedarf wohl keines Kommentars, da diese Notwendigkeit ja sogar schon unseren Offiziellen im Westen eingeleuchtet hat. Betonen aber muß ich, daß der Widerstand der Orthodoxen gegen die Reichsorganisation sich darauf stützt, daß sie speziell in religiösen Fragen sich nicht wollen majorisieren lassen. Soll daher die Reichsorganisation entstehen oder doch gedeihen, dann wird sie noch mehr als die Einzelgemeinde das den Juden gemeinsame nationale Interesse, insbesonders die wirtschaftliche und politische Betätigung prästieren müssen. Ein neuer Fingerzeig für die; Unfruchtbarkeit jenes Schlagwortes: „Trennung Von Staat und Kirche“, denn die vorwiegend nationale Reichsorganisation kann doch nicht auf einer vorwiegend religiösen Kultusgemeinde aufgebaut werden. Demokratisches Wahlrecht. These III fährt fort; „Wir stimmen dem Entwürfe der Reichsorganisation, wie er von dem letzten, durch den Israelitischen Gemeindebund einberufenen Judentag beschlossen worden ist, grundsätzlich zu beharren jedoch auf der Forderung, daß an Stelle des dort vorgeschlagenen indirekten Wahlrechtes durch die Kultusvorstände das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht durch die Mitglieder der Kultusgemeinden trete.'’ Wir Zionisten stimmen also jenem Entwürfe grundsätzlich zu, weil wir dieser mühsam zum Beschlüsse gediehenen Idee bei der Regierung Nachdruck geben wollen. Denn groß genug sind Schwierigkeiten, t|ie schon von außen her die Verwirklichung der Idee hemmen. Die Ge^ setzwerdung des Entwurfes ist bei der Zerfahrenheit des Parlamentes und bei der Uebermacht der antisemitischen Abgeordneten auf lange hinaus nnwahrscheinlich und für eine Ministerialverordnung die zunächst erstrebt wird, scheint mir die legale Basis zu fehlen! Diese unsere grundsätzliche Zustimmung braucht uns aber das Verlangen nach einem demokratischen Wahlrecht für die künftige Leitung der Reichsorganisation nicht unterdrücken lassen. Wären heute schon die Kultusvorstände durch das allgemeine gleiche Wahlrecht legitimiert, dann könnte es auch uns recht sein, daß sie Delegierte in die Landesverbandsleitungen entsende. Da jedoch die meisten Kultusvorstände ihre Existenz einem reaktionären Wahlrecht verdanken, das sich nur schrittweise verdrängen läßt, dürfen wir nicht dulden, daß uns durch die Delegation der Reaktionären eine neue Zwingburg in der künftigen Reichsorganisation erstehe. Une nun eiten wir zu These IV, Abs. i: „Es ist Pflicht der Zionisten und ihrer Organisationen, allerorten dieKultusvorstands- Mitglieder mit den zionistischen Bestrebungen zu befassen, sowie anderseits zu allen Gemeindefragen Stellung zu nehmen.“ Also neben der Stellungnahme zu den Gemeindefragen, die doch zumeist nur örtliche Aktualitäten betreffen, wird auch die Einflußnahme auf, die Gemeindeleiter empfohlen, um sie auch mit unseren Endzielen vertraut und ihnen den Zusammenhang all unserer Arbeit klar zu machen. Doch rasch zu unserer These IV zurück, deren Absatz 2 besagt: „Dem ZK. und den DK. obliegt die planmäßige Leitung und Ueberwachung dieser Agitation und die Evidenzhaltung ihrer Erfolge.“ Die planmäßige Leitung der Agitation ist für deren Erfolg ausschlaggebend. Den Zionisten jedes Ortes muß von der Leitung das Bewußtsein rege erhalten werden, an einem gemeinsamen Werk teilzunehmen, bei welchem der Mißerfolg hier vom Erfolge dort wettgemacht wird, sonst greift nur zu bald Entmutigung Platz. Der Evidenzhaltung unseres Werbens um die Kultusgemeinden wird am besten ein Jahrbuch dienen, das auch alle Daten des Unionkalenders, jedoch in weit verbesserter Auflage bringen soll. Der Parteitag vom Jahre 1903 hat dem LK. aufgetragen, eine ständige Kommission ausschließlich mit Kultusfragen befaßter Zionisten zu bilden. Wenn Sie dem ZK. einen gleichen Auftrag geben, dürfte er wahrscheinlich auch am Papiere bleiben. Wir stoßen eben hier wieder auf das ceterum censeo, daß jede kontinuierliche Parteiarbeit einer damit ständig befaßten bezahlten Kraft bedarf. Anders kommen wir nicht vorwärts.“ Die nächste Aufgabe der Leitung sei die Entfachung einer Wahlrechtsbewegung. Denn haben wir einmal die Kräfte unseres Volkes befreit, dann wird es sie, deß sind wir gewiß, spontan in der Richtung unserer Postulate entfalten. Der Schlußabsatz der letzten These lautet: „Die Taktik bleibt den Lokalorganisationen überlassen, doch dürfen Wahlkompromisse nur mit Genehmigung des DK. abgeschlossen werden.“ Manche wollen diese Stelle streichen, da sie intern-administrative Angelegenheiten betreffe, die nicht vor die Oeffentlichkeit gehören. Wir aber fürchten die Oeffentlichkeit nicht und da es eine wichtige Frage ist, verlangt sie autoritative Regelung. Wirft man doch wiederholt den Wiener Zionisten ihre radikale und unfruchtbare Kultuswahlpolitik vor. Mögen die Parteigenossen jeden Ortes sich nach dessen Verhältnissen, zumal nach dem Charakter der dortigen Kultusherrscher richten! In Wien steht unseligerweise der Gemeinde ein Mann vor, der uns in seinem starren Eigenwillen bitter haßt und diesen Haß auch stets hervorgebracht hat, seit jenem Tage, da er die Flucht der Kischinewer Pogromwaisen nach Palästina einen von den Zionisten arrangierten Schwindel und Kinderkreuzzug schmähte, bis nun, da er den Wortbruch mit Hohn würzend, unserer Abordnung erklärte: „Wahlreform? Fällt mir nicht im Traume ein!“ Die abnorme Lage der Wiener Zionisten erhellt schon daraus, daß ihnen der Parteitag vom Jahre 1903 mit einhelliger Resolution Abstinenz und Kompromiß verboten und den Wahlkampf befohlen hat. Wir Wiener sind heute bescheidener, wir verzichten auf den Befehl zum Kampf, doch auch auf den zum Frieden. Jeder Ort entscheide für sich, nur eine Einschränkung empfahl sich aus den alten Thesen Dris. Goldwasser herüberzunehmen, nämlich daß Wahlkompromisse die Genehmigung des DK. erfordern. Der Grund leuchtet ein. Wir alte sind Menschen und oft mag sich ein Zionist das Kompromiß, welches ihn in den Gemeindevorstand bringen soll, als Gewinn für die Partei vortäuschen. Da ist die objektive Prüfung durch das DK., welches den lokalen Verhältnissen doch nicht so ferne steht, am Platz, damit nicht ein voreiliges Kompromiß und das Umfallen des in seinem Ehrgeiz Befriedigten in der Partei Enttäuschung und Mißmut verbreite. Hoher Parteitag! Wenn Sie unserer Arbeit zur Erringung stolzer jüdischer Volksgemeinden ein starkes Rückgrat geben wollen, dann nehmen Sie die Thesen an! Montag, den 25. April im Souterrainlokal des Caf6 „Marienbrücke“, 1., Rotenturmstraße 31. Disk us sions abend des „Jüdischen Nationalvereines f. Oesterreich“ Themen: 1. Die bevorstehende Volkszählung. 2. Nationale Autonomie. Die p. t. Mitglieder werden ersucht, vollzählig zu erscheinen. Gäste willkommen! Beginn 8 Uhr abends. Bitte. Welche brave Familie möchte ein besseres, vaterloses 7 jähriges reizendes Mäderl für Ostern zu Tisch einladen? Gütige Zuschriften unter „M. W.“ II. Bez., Scherzergasse 12, T. 12. Bitte. Ein armer kranker Mann bittet hilfreiche Menschen um Unterstützung. Simon Tannenbaum. I., Nickelgasse 6/7. Bücher des „Jüdischen Verlages“ Vertreter für Oesterreich: Wolf Teitelbaum, IX., Türkenstraße 9. Für Agitationszwecke sowie als Belehrungsmittel über das Wesen der jüdischen Renaissance eignen sich vorzüglich die bisher im „Jüdischen Verlage“ erschienenen Werke modern-jüdischen Inhaltes. Bisher sind erschienen und bei Voreinsendung des Betrages oder Nachnahme sofort erhältlich folgende Publikationen: Jüdischer Afmanach.K 4.20 — Luxusausgabe.. 6.60 — Liebhaberausgabe . 9.60 Moses. Literar.-kilnstler. Sammelwerk . 6.60 Theodor Herz], Zionistische Schriften. Volksausgabe „ 4.20 — — Prachtausgabe „ 7.20 — Der Judenstaat. Broschiert . „ —.60 — — Kartoniert „ —.SO

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.