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Jüdische Zeitung · 1909-03-26 · 9 (26.3.1909) · page 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Zeitung
Volume
3 (1909)
Issue
9 (26.3.1909)
Date
1909-03-26
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Redaktion, Administration und Inseratenaufnahme: IX., Liechtensteinstrasse 11 Telephon 12.299. sprechstandea täglich ton 11—12 Uhr Yormlttags Md 4—5 Dir caclmmags. Erscheint jeden Freitag. Verkaufsstellen in WIEN: Administration, IX., Liechtensteinstr. 11' Zeitungsbureau Goldschmiedt, I., Wollzeile 11. Einzelne Nummern 20 Heller. Abonnementspreise: In Oesterreich - Ungarn: Ganzjähr. K IO-— halbjähr. K 5'—, Vierteljahr. K 3' — In Deutschland: Ganzjähr. Mk. IO-— halbjähr. Mk. 5*—, Vierteljahr. Mk. 3’. Manuskripte werden nicht zurückgestellt. Übrigen Ausland ganzj. Frcs. 15 - Vertretungen in der Provinz: In Brünn: Zeitungsbureau, Ferdinandsgasse. — In Prag: Zeitungsverschleiß Wlczek, Graben 33. — In Lemberg: Karl Buchstab. Buchhändlerische Vertretung für Deutschland: Otto Klemm in Leipzig. Nr. 9. AUS DEM INHALTE: Das Opfer duldet weiter. Ein türkischer. Dreyfus. Dr. Ofner auf der Zionistenjagd. Rechte der Juden in der Türkei. Der Umweg. Gedicht von BEDA. Palästinakurse. Aus dem jüdischen Leben. Budapester Brief. Feuilleton: Eine vergessene Geschichte. Palästina. P’arteinachrichten. Vereinsnachrichten. Ueberläufer. Das Opfer duldet weiter. Der arme jüdische Vagabund, den der fürchterliche Zufall unter die Fäuste einer haßerfüllten und fanatisierteri Justizbestie geraten ließ, wird .weitet dulden.; E|p such um Begnadigung H i 1 sn e rs 'Würde abgewiesen. Wenn auch der Blutdurst momentan nicht so heftig ist, so will man nichts tun, was auch nur im entferntesten einer Gutmachung begangenen Unrechtes gleich schiene. Das Dirnenstücklein, das sich die sonst so ehrsame und tugendhafte Dame Gerechtigkeit in Polna leistete, deckt auch weiterhin der Mantel „christlicher“, wahrhaft „christlicher“ Nächstenliebe, und der Hilsner wird unter diesem werden, wohlig" warmen Mantel ersticken. Der Zwischenfall hat das Bild der grausam-grotesken Prozeßkomödie wieder aufgefrischt. Biedere Landleute, welche aufs Wien, Freitag den 26. März 1909- Kruzifix schwören, den Juden in der Dämmerung auf sechshundert Schritte erkannt zu haben, und deren Adleraugen vor der Untersuchung durch den Gerichtsarzt plötzlich krank werden. Unbescholtene Eideshelfer des Staatsanwaltes, die sich bei jedem zweiten Worte in Widersprüche verwickeln und nicht eher fortfahren können, als bis ihnen die Verhandlungsleiter liebreich beispringen! Ehrenmänner im Sträflingsgewand, die Zellengenossen des Hilsner. Sein mit Branntwein, Drohungen und Versprechungen sorgfältig präparierter zwölfjähriger Bruder. Das sind die Ankläger! Jedes ihrer Worte entfesselt Beifall auf der Geschworenenbank und sin entzücktes Johlen der Zuhörer. Den verschüchterten Entlastungszeugen droht die Wut des Pöbels. Eine Schmutzwelle hat den armen Kerl verschlungen. In diesem Milieu wurde über einem Menschen und einem ganzen Volke der Stab gebrochen. - Die Aff äre Dreyfus hält den Vergleich mit dem Falle Hilsner nicht;’|^is. Sie birgt lange nicht die FlffleTvorf üntfegreiflfcher und' raffinierter Grausamkeit. Dreyfus, der semitische Generalstäbler aus reichem Hause, Jderjud’in der Armee“, war der Ausdruck eines Prinzips, das die monarchistischen Reaktionäre wütend bekämpfen müssen. Solche große wütende Kämpfe wurden und werden nur zu oft auf Kosten der Gerechtigkeit geführt. In dieser Hinsicht ist der Fall Dreyfus nicht absonderlich gewesen. Aber Hilsner, der halbblöde Vagabund, der hungrige, jüdische Lungerer auf der böhmischen Dorfstraße, kann nie als Symbol, Jls markanter Ausdruck eines Prinzips gelten. Trotzdem wurde in seinem Falle das Recht so kraß verdreht. Auf einen Arm- III. Jahrgang. seligen von der Landstraße, auf eine soziale Null hat sich der Judenhaß geworfen. Das abschlägig beschiedene Gesuch um Begnadigung Hilsners ging vom „Verein zur Abwehr des Antisemitismus“ aus. Der genannte Verein braucht auf die Aktion nicht sonderlich stolz zu sein. Der Mißerfolg mußte sich ergeben, das war klar vorauszusehen. Der Kaiser, respektive die Regierung kann dem Hilsner, welcher seitens der ordentlichen Gerichte,also für sie unumstößlich, als Mörder qualifiziert wurde, nicht die Strafe erlassen, weil es nicht Usus ist, Mörder schon nach sechsjähriger Haft zu begnadigen. Ein solch außergewöhnlicher Vorgang würde bei einem großen Teile der Bevölkerung Mißtrauen gegen die Regierung erwecken. Hilsner würde nach wie vor als Ritualmörder angesehen werden. Nebenbei würde auch das Märchen von der Allmacht der bösen Juden, die den Hof und die Regierung kaufen, neue Nahrung erhalten. Allein durch 'Revisi on kann das Unrecht gutgemacht werden. Ein neuerliches gerichtliches Verfahren kann einzig und allein die Unschuld Hilsners und die Ungeheuerlichkeit des Ritualmordmärchens erhärten. Forderung nach Revision! Das ist für einsichtsvolle Juden die einzig mögliche Parole. Die aussichtslose Bitte um Begnadigung konnten nur Kurzsichtige Vorbringen oder aber Reklamesüchtige, G’schaftelhuber, die mitleidig und hochherzig sind, wenn die Geschichte nur einen Versammlungsbesuch und eine Unterschrift kostet. st. Eine vergessene Geschichte. Die wunderbare Geschichte, weiche der Volksmund „Die Geschichte vondenChaßlowitscher Jungfrauen“ nennt, gerät allmählich in Vergessenheit. Sie hört sich wie ein fantastischer Roman an und doch ist sie wahr, historisch verbürgt. Vor ungefähr 80 Jahren lebte in Chaßlowitsch oder Smolewitsch, einem Städtchen des Mohilewer Gouvernements, ein harter, eigensinniger Mann, der Dajon Reb J a n k e f, ein gelehrter, frommer Jude. In seinem Hause weilten lernbeflissene Talmudjünger. Einer von ihnen war ein Jüngling namens S c h 1 o m e, der im Alter von 14 Jahren geheiratet und seines Schwähers Haus verlassen hatte, um bei Reb Jankef Thora zu lernen. Er wurde von Reb Jankefs Weib, Rachel, wie ein Kind des Hauses gehalten. Reb Jankef hatte drei Töchter. Für die älteste suchte er einen passenden Bräutigam: einen Taimudkenner, einen zukünftigen Rabbi, zumindest aber einen edlen, gebildeten Menschen. EinesTages erfährt Rebjankef, daß die ältesteTochterRi wkezu einem Handwerker,einem Goldschmiede, Beziehungen unterhalte. Die jungen Leute haben aneinander Gefallen gefunden. Der Goldschmied kommt ins Haus. Darf Reb Jankef das dulden? „Wer seine Tochter an einen Ungelehrten verheiratet, hat sie gleichsam in eine Löwengrube geworfen.“ Reb Jankef denkt an diesen Ausspruch der Weisen, treibt den Goldschmied mit Schmährufen aus der Stube und verbietet ihm, des. Hauses Schwelle zu überschreiten. Er hat den Liebesbund zerstört. Da tritt eines Tages der Goldschmied hastig ein - - von Rachsucht oder von dem Wunsche getrieben, die Geliebte für immer an sich zu fesseln und steckt der ahnungslosen Riwke einen Ring an den Finger, spricht den Trauungsspruch und Riwke! ist sein Weib geworden. Im Hause des Dajon sind alle entsetzt, die Mutter fällt in Ohnmacht . . . Reb Jankef aber will sich nicht ins Unvermeidliche fügen. Er will die erzwungene Trauung ungiltig machen. Eine solche Trauung ist keine Trauung. „Eine jüdische Familie“ kann nicht so vermählt werden. Er wird es aus dem Gesetze beweisen ... Er ist ein Gelehrter, ein Dajon, er wird dem „eigentlichen“ Rechte Geltung verschaffen. Es ist Abend. Die Mutter schickt alle Kinder aus der Stube, bleibt mit Riwke allein und erzählt ihr ein schreckliches Geheimnis: Als sie noch Mädchen war, da machte sie der Vater des Talmudjüngers Schlome, der jetzt im Hause lebte, ebenso zu seinem Weibe, wie der Goldschmied- Riwke. Später heiratete sie einen anderen, Reb Jankef, ohne daß er um das Geheimnis wußte. Sie hat eine große Sünde begangen und nun sei sie von Gott bestraft, indem ihrer Tochter dasselbe Unheil widerfahren ist. Mutter und Tochter schleichen scheu und schweigsam einher. Der Dajon rast. Dreimal hat er bereits die Angelegenheit dem Rabbiner vorgetragen, dreimal die Richtigkeit seiner Einwände zu beweisen versucht, dreimal erfolglos. Fragen, Antworten, hitzige Debatten, tausend spitzfindige Deutungen — alles vergebens: die Trauung besteht zu Recht, Riwke ist verheiratet. Wenn schon das jüdische Gesetz nicht helten kann, so soll ihn ein anderes Gesetz rächen. Auf dem Zarenthron sitzt Nikolaus I. Nach dem Gesetz kann die Gemeinde jeden jungen Mann in die Armee stecken. Der Dajon bittet die Gemeinde und der

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