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Jüdische Zeitung · 1908-10-30 · 44 (30.10.1908) · page 1

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
2 (1908)
Issue
44 (30.10.1908)
Date
1908-10-30
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Jüdische Zeitung Redaktion, Administration und Ins^ratenaiifnahme: IX., ^äpltensfrasse ßfr. 9* Telephon Nr. 14.199. Sprechstunden täglich von 10—12 Uhr vormittags 1-1 Wochenschrift. Erscheint jeden Freitag. Verkaufstellen in Wien: Administration, Türkenstrasse Nr. 9. Zeitungsbureau Goldschmied t. I., Wollzeile Nr. 11. Einzelne Nummern 20 Heller. uau*JdUi« ins« iv« y balbjähr. Mk. 5.—. Vierteljahr. Mk. 3.—. Im übrigen Aasland ganzj. Frcs. 15.—. Ganzjähr. K 10.— halbjähr. K 5.—, Vierteljahr. K 3.—. Abonnementspreisa: Manuskripte werden nioht zurück gestellt. Vertretungen in der Provinz Manuskripte werden nioht zurückgestellt. ln Brünn : Zeitungsbureau, Ferdinandgasse. - In Prag: Zeitnngsverschleiss VVlczek, Graben 33. — In Lemberg: Karl Buchstab. | Buchhändlerlsche Vertretung für Deutschland: Otto Klemm in Leipzig. Nr. 44 Wien, Freitag, den 30. Oktober i908. II. Jahrgang. &<is den) Jobalte: Das KultusprogTamm der Zionisten. Dine brutale und dumme Wahlmache. Das eingestürtzte Puppentheater. Geschäftsfreunde. Von den Patentchristen. Das Fiasko des Baron Hock. Ans dem jüdischen liehen. Die Wiener Kultuswahlen: Die „TS. F. P.“ gegen den Kultusvorstand. Jeder dritte jüdischer Landtagswähler ist Kultuswähler! Sitzung des Vorstandes. Der Ottakringer Wählerverein etc. Der Mittelstand von Beda. Feuilleton: Bin jüdisches Zentrum. Liste der Überläufer. Vereinsnachrichten. Parteinaohrichten. Juden Wiens! Der Kampf gegen das schädliche System, das heute in der Kultusgemeinde herrscht, beginnt. In den weitesten Kreisen der Bevölkerung zeigt sich ein lebhaftes Interesse. Vergebens versuchen die Offiziellen mit allen Mitteln die jüdische Bevölkerung über diesen Kampf im Unklaren zu lassen. Unwahrheiten werden verbreitet, Verleumdungen ausgestreut! Wenn ihr die Wahrheit erfahren, wenn ihr die Schäden, an denen das Wiener Judentum leidet, erkennen wollt, dann erscheint in Massen bei der Samstag den 31. Oktober, 8 Uhr abends, im Hotel Post, I., Fleischmarkt 18 vom Jüdischen Nationalverein für Oesterreich veranstalteten Kültaswänierversammlung Tagesordnung: Die bevorstehenden Kultuswahlen. DER VORSTAND. Kultuswähler des III. Bezirkes! Mittwoch den 4. November, um halb 8 Uhr abends, im Restaurant Goldmann, III., Pragerstrasse 10 Kultuswähler - Versammlung. Juden, erscheinet zahlreich 1 Das oppositionelle Wahlkomitee. Kulinsgemeinde^Programm der Wiener Zionisten. Reform der Vorstandswahlen. I. Beseitigung der privilegierten Kurie der Höherbesteuerten und Einführung des allgemeinen, gleichen Wahlrechtes für alle männlichen, eigenberechtigten Gemeindeangehörigen. Vom Wahlrecht ausgenommen bleiben: a) alle, die im Laufe Wahljahres aus öffentlichen Mitteln (von Staat, Land, Orts- oder Kultusgemeinde) eine Unterstützung erhalten haben. b) alle, die erst nach dem 1. Jänner des dem Wahljahre vorangegangenen Jahres nach Wien übersiedelt sind. II. Vermehrung der Vorstamdsmandate von 36 auf 48, entsprechend der auf zirka 40.000 erhöhten Wählerzahl. III. Bezirksweise Wahl des Vorstandes nach Wahlbezirken, wie sie schon heute für die Wahl der Bezirkskoramissionen bestehen, mit Benützung des Proportional- Wahlsystems zum Schutz der Minderheiten. Die Wählbarkeit ist durch den Wohnsitz in einem bestimmten Wahlbezirk nicht bedingt. IV. Ausbau der Wahlordnung zum Schutze des Wahlrechtes und der Wahlfreiheit. Reform de? Gemeindeorganisation. V. Ausgestaltung der Bezirkskommissionen zu beschlussfähigen Arbeitskörpern, denen in Sachen ihres Wahlbezirkes eine gewisse Autonomie gewährt wird. In Bezirksangelegenheiten, welche die Gemeindekasse nicht belasten, sollen die Bezirkskommissionen selbständig entscheiden; nur wenn das Vertreterkolleg in kurzer Frist Veto einlegt, entscheidet endgültig der Vorstand. Alle an den Vorstand gerichteten Subventionsgesuche von Vereinen, Anstalten und Einzelpersonen unterliegen der obligatorischen Begutachtung durch die örtlich zuständige Bezirkskommission. Bei Anstellung von Gemeinderabbinern in einem Bezirke oder bei Verleihung der Rechte eines Gemeinderabbiners an einen Vereinsrabbiner muss die örtlich zuständige Bezirkskommission, gegebenenfalls in Zusammenberatung mit dem betreffenden Vereinsvorstande vorvotieren. Diesen Beschluss vertritt der Bezirksobmanu in der entscheidenden Vorstandssitzung. Den Vorstandssektionen zur Verwaltung von Gemeindeanstalten sind Mitglieder der örtlich zuständigen Bezirkskommissionen obligatorisch beizuziehen. (Weitere Rechte der Bezirkskommission und ihres Obmannes siehe unter Steuerreform und Armenreform.) VI. Sicherung der Freiheit für alle Riten, unbeschadet der Gemeindeeinheit. Durchführung des Oeffentlichkeitsprinzipes im Gemeindeleben. VII. Die Sitzungen des Vorstandes, des Vertreter-Kollegiums, der Vorstandssektionen und der Bezirkskommissionen sind grundsätzlich öffentlich und rechtzeitig vorher anzukündigen. VIII. D e r R e ch enscha ft s b er ich t des Vorstandes ist den Kultuswählern alljährlich zugänglich zu machen und hat die Namen der während des letzten Jahres aus dem Judentum Ausgetretenen, ferner den letzten Rechnungsabschluss mit detaillierten Daten und ohne jede Verschleierung zu enthalten...

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