Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 2 (1908)
- Issue
- 32 (7.8.1908)
- Date
- 1908-08-07
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Wochenschrift. Erscheint jeden Freitag. Verkadfstellen in Wien: Administration, Türkenstrasse Nr. 9. Zeitungsbureau Goldschmiedt, I.,WollzeileNr. 11. . Einzelne Nummern 20 Heller. 1 Vertretungen ln der Provinz In slünn : Zeitungsbureau, Ferdinandgasae. — In Prag: Zeitungsverschleiss WIezek, Graben 33. — ln Lemberg: Karl ßnchstab. Buchhändlerische Vertretung für Deutschland: Otto Klemm in Leipzig. ■ Redaktion, Administration und! . Inseratenaufnahme : IX., <^ÖFl<CT)SfFaSSC JJp. 9* Telephon Nr. 14.199. Sprechstunden täglich " von 10—12 Uhr vormittags. o-. — - - —-— -n Aba nnementspreise: 1 Ia Oesterreich-Ungarn: „Ganzjähr. K 10.— balbjähr. K 5.—, Vierteljahr. K 3.— . ln Deutschland: Ganzjähr. Mk. 10.—, balbjähr. Mk. 5.—, vierteljähr. Mk. 3.—. Im übrigen Ausland ganzj. Fräs. 15.—. | □-- -Q Nr. 32 Wien,; Freitag, den 7. August 1908. II. «Jahrgang. jRas den) Jobalte: Der Antisemit auf Reisen. Wie man Judenmörder empfängt. Sommerliche Jadenleiden. Jüdische-Wanderung und Wandererfürsorge Von Pastor Eb erhard, Kotelow. (Schluss.) Masaryk, März und die Juden.' Nationalfondsstatistik. Von Di-, E. Zweig. Feuilleton: Die Juden in Oesterreich-Schlesien. Von Dr. Th. Haas, Brünn. Arische Juden. Liste der Ueberläufer. Korrespondenzen, Vereinsnachrichten and Parteinachrichten. Zionisten! Es ist unbedingte Pflicht jedes Gesinnungsgenossen, die »Jüdische Zeitung« zu abonnieren und für sie unablässig Werbearbeit zu leisten! . FEUILLETON. Die Juden in Oesterreichisch- Schlesien. Von Dr. Theodor Haas in Brünn. Die ersten urkundlichen Nachrichten über die Juden in Oesterreichisch-Schlesien stammen aus dem 13. Jahrhundert. Eine Urkunde aus dem Jahre 1226 besagt, dass die Juden Schlesiens zwei heute nicht mehr vorhandene Dörfer bei Breslau bewohnten, daselbst Grundstücke besassen und Landwirtschaft trieben. Während, des ganzen Mittelalters bis ins IS. Jahrhundert ist ihr Schicksal das nämliche wie in den meisten anderen deutschen Landen. Judenbrandschatzungen und Judenaustreibungen sind an der Tagesordnung. Im 17. und IS. Jahrhundert werden mehrere gesetzliche Bestimmungen erlassen, um die Zahl der Juden zu beschränken. Laut eines Dekretes vom Jahre 1713 wurde die Duldung der Juden in Schlesien von der Zahlung eines „Toleranzgeldes“, einer Kopf- und einer Vermögenssteuer abhängig gemacht; die nicht zahlungsfähigen Juden Aufruf! Die politische Entwicklung m Oesterreich lässt immer deutlicher die werbende. Kraft der nationalen Bewegung bei allen Volksstämmen Oesterreichs erkennen. Unter dem nationalen Banner findet bei allen Volksstämmen Oesterreichs eine Einigung der heterogensten Elemente statt. Auch wir Juden werden durch diese Erscheinung an unsere Pflicht gemahnt, uns zu einer Organisation auf nationaler Basis zu vereinigen. Diese Grundlage bildet derzeit einzig und allein der „Jüdische Nationalverein" dessen Geltungsgebiet sich über alle österreichischen Kronländer ersjr^ckt. Um zu diesem Ziele-!zu gelangen, bedarf es jedoch einer intensiven Agitation, welche abereinen entsprechenden Agitationsfonds voraussetzt. Wir fordern daher alle Volksgenossen auf, in Erfüllung einer nationalen Pflicht zu diesem Agitationsfonde Beiträge zu leisten, welche an den Obmann des jüdischen Nationalverein es eingesendet werden wollen. Für den Vorstand des „indischen Nationalveraines“: Dr. Alfred Lanzer Hugo Zuokermann Hof- und Gfrerichtsadvokat Advokaturskandidat in Wien, I., Biemergasse 8. in Wien, XX., Wasagasse 24. Postsparkassenkonto 86915. mussten das Land verlassen. Ein Patent vom Jahre 1730 besagte, dass die Juden nur an jenen Orten geduldet werden sollen, an denen sie bis dahin ansässig waren, hingegen an anderen Orten nicht aufgenommen werden durften. Besonders trübe Zeiten brachen für die Juden Schlesiens, wie Oesterreichs überhaupt, mit dem Regierungsantritte der Kaiserin Maria- Theresia heran. Während der Kriege; mit Preussen wurden sie des Einverständnisses mit dem Feinde geziehen, und immittelbar nach Abschluss des Friedens wurde (1745) ihre Vertreibung aus Böhmen, Mähren und Schlesien angeordnet. Nur in Anbetracht der auch für die christliche Bevölkerung bevorstehenden wirtschaftlichen Schädigung wurde den Juden zuerst Duldung für 10 Jahre bewilligt, nach Ablauf dieser Zeit wurde die Verfügung auf Antrag der Stände überhaupt nicht mehr durchgeführt Da sohin die. Verhältnisse selbst die Zeit der Judenvertreibungen als abgetan erkennen Hessen, begann man mit den Juden als Landessässigen zu rechnen und ging daran, ihre rechtliche Stellung zu fixieren. Für Schlesien erfolgte diese Regelung mit Patent vom Jahre 1752, für Mähren erst zwei Jahre später (1754) mit der umfangreichen „General-Polizei-Prozess- und Kommerzialordnung“. Das für Schlesien erlassene Patent ordnete nebst anderen Verhältnissen insbesondere auch die lokale Verteilung der Juden im Lande. Es wurde die Rundschau. . Der Antisemit auf Reisen. Er rastet nicht und ruht nicht. Alles Schweigt, er redet. Heute ist er in Böhmen, morgen in Tirol. Er bankettiert in Galizien haranguiert m Vorarlberg die Bauern, feiert in Welschtirol Verbrüderung, er ist hier and dort und überall. Seine Exzellenz, der christlichsoziale Arbeitsminister G e s s - mann. Der unsympathische Mann mit dem dürftigen Programme und der stählernen Energie erobert sich in diesem Sommer Oesterreich. Was in diesen heissen staubigen Hundstagen bei der Bevölkerung an Interesse zu holen ist, rafft er zusammen, für sich und seine Partei. In molligen Waldwinkeln und an blauen Gebirgsseen räkelnd lesen die Gegner beim Frühstück von dem zappeligen, schweisstreibenden Bemühen des sonderbaren Mannes .und Jachen-. Wirklich abgeschmackt! Politisches Leben, wenn die -ausschliesslich privilegierten Macher, die Herrn Volkstrihunen, Minister und Chefredakteure die Buden geschlossen haben und die kostbaren Glieder und Nerven in süssem Nichtstun baden! Gibts einfach nicht. Aber die Herren werden bei der Rückkunft längliche Gesichter schneiden; wenn sie sich wieder an die politische Tafel setzen, wird mancher Bissen fehlen, den ihnen der närrische Sommerpolitiker unwiderbringlich vor der Nase weggeschnappt hat. Er arbeitet nach einem ungeheuer einfachen Rezept: Wer vom Volke etwas will, muss zum Zahl von 119 tolerierten Familien fixiert, und zwar 88 für den Teschner Kreis, 8 für Weidenau und 23 für Troppau-Jägerndorf. Die Familien dieser 3 Kreise bildeten geschlossene Körper, deren öffentliche Angelegenheiten (Erhebung und Abfuhr der Steuern, Erstattung von Gutachten bei Verleihung von Familienstellen, Führung der Geburts- und Eheregister etc.) durch die von ihnen gewählten und von den Kreisämtern bestätigten Steuerkontroleure und deren Beisitzer (Geschworene) besorgt wurden. Während jedoch die Juden in Mähren auf 52 geschlossene Judengemeinden verteilt und in denselben interniert waren, durften sich die Juden Schlesiens innerhalb der einzelnen Kreise an jedem Orte niederlassen, und bedurften hierzu bloss der Bewilligung der Grundobrigkeit; es war nur darauf zu achten, dass nicht zu viele Juden sich an einem Orte konzentrieren, und dass keine Juden aus anderen Kronländern sich im Lande niederlassen. Auch in Schlesien erhielt ebenso wie in Mähren immer nur ein Sohn die Erlaubnis zur Eheschliessung, die anderen Söhne mussten, um eine gültige Ehe eingehen zu können, auswandern. Die Juden Schlesiens waren jedoch in der Beziehung günstiger gestellt als ihre mährischen Glaubensgenossen, dass ihre Söhne bereits bei Lebzeiten des Vaters heiraten durften, während in Mähren der Sohn erst den Tod des Vaters oder das Freiwerden einer „Familienstelle“ ab warten musste.