Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 2 (1908)
- Issue
- 27 (3.7.1908)
- Date
- 1908-07-03
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Jüdische Zeitnn □---_ Redaktion, Administration und Wochenschrift. Abjiuiementspreise: Inseratenaufhahme: Erscheint jeden Freitag. / In O ester r eich-Ungar n : IX., ^äflteDsfrassc ßfr9. 9* Ganzjähr. K 10.— halbjähr. K 5.—, Vierteljahr. K 3.—. Telephon Nr. 14.199. In Deutschland: Verkaufstellen in Wien: Administration, Türkenstrasse Nr. 9. Ganzjähr. Mk. 10.—, Sprechstunden täglich von 10—12 Uhr Zeitungsbureau Goldschmiedt, I., Woilzeile Nr. 11. halbjähr. Mk. 5.—, Vierteljahr. Mk. 3.—. vormittags. n r Einzelne Nummern 20 Heller. Im übrigen Ansland ganzj. Frcs. 15.—. T n Vertretungen In der Provinz In Brünn : Zeitungsbureau, Ferdinandgasse. — In Prag: Zeitnngsverschleiss W 1 c z e k, Graben 33. — In Lemberg: Karl ßnchstab. Buchhändlerische Vertretung für Deutschland: Otto Klemm in Leipzig. Nr. 27. Wien, Freitag, den 3. Juli 1908. II. Jahrgang. ftas den) jobalte: -Ein Schandstück. Von R. St. Die Liste unserer Feinde. Der westöslerreichische Zionistentag in Brünn. Der Bankdirektor..Von Beda. Briefe aus Galizien. Ost und West. Von Joachim Neiger. Die kulturellen Aufgaben in Palästina. Von Dr. Sch. Lewin. Feuilleton: Ein trauriger Gedenktag. Liste der Ueberläufer. Parteinachrichten, Korrespondenzen und Vereinsnachrichten. * Zionisten! Es ist unbedingte Pflicht jedes Gesinnungsgenossen, die »Jüdische Zeitung« zu abonnieren und für sie unablässig Werbearbeit zu leisten! ■■■■■■■■■■■Bl Ein Schandstück. Im öffentlichen Leben heisst’s rnhig Blut bewahren, unnützen Gefühlsaufwand vermeiden und die Ereignisse nüchtern beurteilen. Es gibt aber Momente, welche die klügsten Vorsätze über den Haufen werfen, denen der fischblütige Politiker nicht kühl gelassen standhalten kann, in welchen Schmerz und* Wut unaufhaltsam durchbrechen. Dem Juden, welcher am vergangenen Freitag der Sitzung des österreichischen Parlaments beigewohnt hat, musste Entrüstung das Blut zu Kopte treiben und Ekel die Kehle zuschnüren. Die Abstimmung über den Antrag Schmid wurde vorgenommen. Es war die pöbelhafteste und grausamste Komödie. „ Hinaus aus dieser Umgebung und koste es, was es wolle! Weg von diesen Fremden, ins .e jjeae Land,, unters eigene Gesetz!“ Brünstiger und aufrichtiger hat sich dieser Sehnsuchtsschrei des Zionismus der Brust nie entrungen. Ueber das Volk der Juden sassen sie zu Gerichte. Ein obskurer Winkelpolitiker — wer kannte denn vordem des grossen Christlichsozialen Schmid Namen und Bedeutung?— ein obskurer Winkelpolitikerfindet urplötzlich heraus, dass die Juden den Bildungsschatz zu sehr in Anspruch nehmen, dass sie sich zuviel Wissen aneignen und den christlichen Völkern Oesterreichs alle Erleuchtung vor der Nase wegschnappen. Der Zustand muss ein Ende finden, dem Juden muss der Weg zur Wissenschaft gesperrt, seinen Kindern der Platz in den höheren Schulen genommen werden. Die ausser ordentliche Gefahr rechtfertigt ausserordentliche Massregeln, das Staatsgrundgesetz muss für die Juden ausser Kraft gesetzt werden. Also sprach Schmid in seinem Anträge und fand Zustimmung. Massenhaft strömten sie herbei, diese Hüter und Wahrer aller Wissens- und Kulturschätze, um den teueren Hort vor dem Raabzuge der Juden zu schützen. Eigentlich recht sonderbare Hüter! Alpenbauern, denen das Entziffern einer Druckzeile den Schweiss ans allen Poren treibt, Grundbesitzer, die über die Lektüre von Saatenstandberichten und Amtskalendern nie herausgekommen sind, Greisler, deren Bildungsdrang ein illustriertes Bezirksblättchen und die Speisekarte im Stammwirtshaus ausreichend befriedigen, Landpfarrer, die in jedem Buche den Gottseibeiuns wittern und in den Absolventen einer zweiklassigenVolksschule Ueber bildete und in ihrem Seelenheile Gefährdete erblicken, lauter Menschenexemplare, denen es wirklich nie eingefallen ist, auf Plätze in höheren Schulen Anspruch zu erheben, geschweige denn mit bösen Juden oder sonst wem darnm zu raufen. Ueber das Geschick des ältesten Kulturvolkes solche Richter gesetzt! Wahrlich, dieses Schauspiel lastet wie ein wüster Traum auf der Brust l Der jüdische* Bildungsdrang ist unser wunderbarstes Erbstück, der herrlichste Talisman, der uns Jahrtausende überdauern liess, und diese Sorte soll darüber entscheiden, wie weit er befriedigt werden darf! Ein paar Stimmen mehr und sie hätten Recht behalten, wir wären unter ein Ausnahmsgesetz gestellt, und am Jahrhunderte zurückgeworfen worden! FEUILLETON. Ein trauriger Gedenktag. Jahrhunderte hindurch wurde gegen die Juden die wahnwitzige Ritualmordklage erhoben und viele Tausende nach „durchgeführtem“ Verfahren ad majorem dei’ gloriam verbrannt. Zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts wurden die Beschuldigungen seltener. Im Jahre 1840 versetzte das Blutmärchen von Damaskus die Judenheit der gesamten Welt in fürchterliche Aufregung. Durch volle vierzig Jahre gab es dann keinen „interessanten“ Ritualmordfall, bis vor 25 Jahren der Ritualmordprozess von Tisza-Eszlar ungeheure Sensation hervorrief „Der grosse Prozess, der seit tausend Jahren währt und noch immer nicht zu Ende ist“ —. so nennt Karl Eötvös in seiner grossen Monographie den Tisza-Eszlärer- Prozess, dessen Verhandlung vor nun fünfundzwanzig Jahren, am Ende des Monates Juni 1883, in Nyiregyhäza begann. Das Substrat des Prozesses war folgendes: Ami. April 1882 verschwand in Tisza-Eszlar die 14jährige Esther Solymossy, die von ihrer Dienstgeberin, der Frau Andreas Huri, nach „Ofalu“ — einem entlegeneren Teil Tisza-Eszlärs — geschickt worden war, damit sie Farbe zum Tünchen des Hauses hole. Das Verschwinden des Mädchens hätte kein so grosses Aufsehen erregt, wenn nicht gerade die Osterfeiertage vor der Türe gestanden wären und eine gewissenlose antisemitische Hetze den Boden für das Ritualmordmärchen vorbereitet hätte. Zufällig war damals Schächterwahl bei der jüdischen Gemeinde, infolgedessen sich eine grössere Anzahl von Juden beim Tempeldiener Josef Scharf eingefunden hatte. Die Beschuldigung, die Juden hätten die Esther in der Synagoge „geschachtet“, findet rasch Verbreitung und alsbald mengt sich die Behörde in die Angelegenheit Der Sicherheitskommissär Andreas Recsky nimmt, den 14jährigen Sohn des Tempeldieners Josef Scharf, Moritz, an sich und präpariert ihn zum Kronzeugen gegen den eigenen Vater; der mit der Untersuchung betraute Unterrichter Joseph Bary „forscht in der Tisza-Eszldrer Synagoge und in den Häusern, stört die Grabesruhe der Toten, sucht Blutspuren und die Leiche nahe und' fern, Spuren über und unter der der Erde, im Wasser und am trockenen Lande, ja er verschafft sich zum orientierenden Gebrauch aus den Matrikeln der Perer Kirchengemeinde die aus dem Jahre 1791 dortselbst verewigte Geschichte, nach welcher mehrere Juden wegen Ermordung eines christlichen Knaben und Abzapfung seines Blutes zum Tode verurteilt wurden . ..“ (Aus der Anklagerede des Oberstaatsanwalt - Substituten Eduard v. Szeyffert) Achtzig Tage nach dem Vei schwinden der Esther wurde in dem südlich von Tisza-Eszlar gelegenen Tisza - Dada eine Mädchenleiche ans Ufer geschwemmt, die nur jene der Esther sein konnte: Alter, Aussehen usw., alles entsprach, überdies trug sie die Kleider der Esther und in der Hand hielt sie ein Bündel mit Farbe. Dies passte selbstverständlich den Leuten, die durchaus einen Ritualmord haben wollten, nicht in den Kram, und so wurde die neue Anklage des „Leichenschmuggels“ mit einer neuen Serie von Angeklagten formuliert. Zufolge der zahllosen Komplikationen konnte die Verhandlung des Prozesses erst nach fünfvierteljähriger Untersuchung begonnen, werden — inzwischen waren die Gemüter aufs höchste erregt, die Leidenschaften zum Aeussersten aufgepeitscht worden. Die ganze gebildete Welt interessierte sich für den Prozess. An Spannung, an Aufregungen und Skandalen mangelte es dem Prozesse, der volle anderthalb Monate — bis zum 3. August — währte, nicht. Interessant waren die Haupt- und Nebenakteure: Oberstaatsanwalt-Substitut Eduard v. Szeyffert, Gerichtspräsident Franz K o r n is s, ein Mann von mittelmässiger Intelligenz, der an das Blutmärchen glaubte, der Untersuchungsrichter Josef Bary, der die Zeugen.im Gerichtssaal selbst noch bearbeitete; die Reihe der Verteidiger: Karl Eötvös, Bernhard Friedmann, Alexander F u n t ä k, Ignaz Heumann nnd Max Szekely; die bedauernswerten Angeklagten (Sal. Schwarz, Abraham Buxbaum, Leopold Braun, Hermann Wollner, Josef Scharf, Adolf Junger, Abraham Braun, Samuel Lustig, Lazar