Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 7 (1905)
- Issue
- 22 (2.6.1905)
- Date
- 1905-06-02
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Abonnement« * PreiSr Für Wie« v. Oesterreich- Ungarn f. Frankozustellung: Ganzjährig . . . . K 18.- Halbjährig . . . . K Vierteljährig . . .K 8- Fürba« gesamte AnSlanb samt Frankozustellung: Ganzjährig . . . L 18.88 Halbjährig . . . K 8.88 Vierteljährig. . . K 8.48 Das Gesetz über den Hausier-! Handel. —tn—u. Das am 13. Mai, l. I. vom Abgeordnetenhaus in dritter Lesung angenommene Gesetz betreffendden! Hausierh«and«el trägt, wie kaum ein anderes, das Gepräge seiner reaktionären! Schöpfer, sodaß esselbst dem gewiß nicht freisinnigen Herrenhause zu rückschrittliche war. Es fif aber weiters das Proto>- typ eines der Gesetze, wie sie in neuerer Zeit > minier mehr Vorkommen, die in jeder Zeile j gegen die Juden gerichtet sind, ohne daß das ' Wort „Jude" int Gesetz auch nur erwähnt ist.! Schon die Grundanlage des Gesetzes beweist; dies. Es werden zwei Gattungen von Hau- : sierern unterschieden; für ibie einen gelten alle > Gesetzesbestimmungen., deren Titelüberschriften j Beschränkungen, Ausschließung, kurz, alle mögi ltchen iEnengungen ankün«digeu, für die anj deren gelten die Ausnahmen von den! Schranken. > Die erstercn sind die jüdischen Hausierer,; die letzteren die christlichen, ohne daß das j heuchlerische Gesetz diese Bezeichnungen gebraucht. Im Paragraph 16 werden nämlich einzelne Orte von zehn Kronländern namentlich aufgesührt., deren dort heimatberechtigten Bewohnern der Hausierhandel ohne jede Beschränkung gestattet wird. Ein Blick in diese Liste beweist, daß diese Orte keine jüdische Bevölkerung haben. Begründet wird diese Ausnahme mit der Erwerbsarruut der fraglichen Gegenden und Bezirke, als ob es in ganz Oesterreich irgendwo ärmere Leute gäbe als in Galizien. Doch sollte den 800 000 Juden Galiziens diese Freiheit nicht zustatten kommen. Während von viel kleineren Kronländern, wie .Krain, Schlesien, eine beträchtliche Anzahl von Orten«, deren, dort heimatberechtigte Bewohner die Eremption von dem brutalen Gesetze genießen sollen, aufgezählt sind, figuriert Galizien in der Liste nur mit vier kleinen Dörfern bezw. Gemeinden, nämlich Andrychow, Dembowiec, Swiatuiki und Sulkowiee. Man hat in dem Lande mit der zahlreichsten jüdischen Bevölke^ rung sorgfältig fast nur solche Orte ausgewählt, in welchen keine Juden heimatberechtigt sind. Die Beschränkungen des Gesetzes sind mannigfache und Wehen zum größten Teile mit den Staatsgrundgesetzen nicht im Einklänge. Schon die persönlichen. Eigenschaften, die das Gesetz vom Hausierer verlangt, sind strengere, als sie selbst von Bankdirektoren begehrt werden. Er muß nicht nur. unbescholten sein, fondem auch nicht vertmuensunwürdig erscheinen. Er mich die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und das Atter von 33 Jahren erreichet haben, obwohl iwan« in Oesterreich mit 24 Fahren Geschworener und mit 30 Jahren Neichsratsabgeordneter sein kann. Die begünstigten Hausierer gemäß Paragraph 16 des Gesetzeskönnen, dies schon mit 24 Jahren werden. Er muß weiters in dem Bezirke der zuständigen G«elverb«e'b«ehörde seit mindestens einem- Jahre wohnhaft sein und laut Gutachten des Amtsarztes nicht mit einer ansteckenden oder ekelerregenden« Krankheit be- Feuilleton. Schlaf, mein Kind-- Der Tag geht git Ende. Die matten Strahlen« dev untergehenden Frühlingssonne treiben längs der Häusermauern ihr neckisches Spiel! des Gehens, Kommens imb Wiedergehens. Es ist, als ob sie sich noch einmal so recht ausiobeii wollten, bevor sie wandern müssen, um. dem Dunkel der Nacht zu weichen. -Manchmal schleichen sie sich durch die Fensterscheiben in das Innere und brechen sich an den. Gegenständen. So dringen sie auch in eine kleine Stube und umspielen, was darinnen. Die.wenigen' ärmlichen- Möbel, die grauen Wände, die kleine Wiege in der Mitte der Stube, ja selbst das Kind in der Wiege necken sie mit ihrem.' heiteren Spiele. —-— An der Wiege sitzt die Mutter und wiegt das Kind. Taktmäßig, fort und fort. Unmutig wirft sich das Kind! hin und hev; unermüdlich, in monotoner Taktweise schaukelt die Wiege auf lind nieder. Leise singt die Mutter das Kind in den Schlaf.- Schlaf, mein! Kind — der Abendwind weht, Weiß man, woher er kommt, wohin er geht? Dunkel verborgen! die Wege hier sind, Dir und auch nur, uud uns allen, meiMind! Blinde.- so gch'u wir ubd gehen, allein, Keiner kann keinem! Olefährte hier sein«- Schlaf, mein Kind — mein Kind, schlaf ein! Und wiederholt einzelne Worte des Liedes und' weint. Immer, wenn sie dieses Sieb1 singt, muß sie weinen. Cs ist ihr, als würden diese einfachen, wenigen- Worte alles sagen-, was eine Mutter an der Wiege ihres Kindes denkt und fühlt. Dunkel, verborgen^ die Wege hier sind — — — das wissen wir alle, die wir mit Zielen, uud doch so ziellos durch das Leben wandern. Das Lied erzählt es der Mutter, die Mutter dem Kinde. Bald erzählt es diesein das Leben selbst.' Das alles sagt das Lied und es weint uni! Wünsche und HoffnuiMn, die das Schicksal grausam vernichtet. Und die Mutter singt es dem, Kinde. Was weiß das Kind einstens von dem«, was ihm heute die Mutter au der Wiege singt. Warum löscht doch die Zeit die entferntesten Erinnerungen! an die ersten Tage der Kindheit? Nichts, gar nichts wissen die Kinder von jenen sorgenvollsten Tagen der Eltern, alles verwischt, die Zeit und der Griffel des Schicksalsschreibt neue Dinge in das Buch ihres Lebens. Und nun versuchen sie, das Geschriebene entziffern zu können, dann! kommen die vielen', vielen Tage in« dem ewigen« Haften uud- Jagen und fügen« sich zu! Wochen und Monaten.. Dann kommen, Jahre und« wieder Fähre und die Kinder siiüd dort, wo Nur -heute, denken« an das Los ihrer Kinder wie wir und singen! mit uns das traurige, fragende Lied, vom Vergessen«? -So singt das Lied...— Dies alles wird auch ihr Kind hier in der Wiege einmal begreifen und wissen. Vielleicht ist dann die Mutter nicht mehr — - und es haftet noch in abschreckender Weise entstellt sein. Er darf sich keines Warenträgers bedienen. Nur einem Hausierer, der seit mehreren Jahren den Handel betreibt, sich stets tadellos benommen hat und« überdies durch das Zeugnis des Amtsarztes nachweist, daß er wegen vorgeschrittenen Alters oder «eines Gebrechens die Ware nicht selbst tragen kann, kann die Verwendung eines Warenträgers bewilligt werden. Was in Oesterreich alles verwehrt ist! Das natürliche Recht jedes Menscheu, sich zum Tragen von Waren der Mithilfe eines anderen zu bedienen, wird' an eine lange Reihe von Bedingungen geknüpft. Ebenso! pavodistischmuten die Vorschriften darüber an, welche Personen als Warenträger «eines Hausiererszugelassen werden können. Sie müssen nämlich denselben Anforderungen, entsprechen, wie die Hausierer selbst, also betreffs Staatsbürgerscha«st, Unbescholtenheit, Vertrauenswürdigkeit (zum Lastentrageu!!), Domizils und« körperlichen Beschaffenheit. Nur genügt für den Lafteniräger das volloudote 24. Lebensjahr. Die arischen Hausierer aber, gemäß § 16 d-cs Gesetzes, können sich sogar ihrer jugendlichen Angehörigen, wenn sie nur der Schulpflicht entwachsen sind, beim Hausieren! als Helfer bedienen«. Die Freizügigkeit des Hausierers ist schwer eingeschränkt. Ti«e Bewilligung zum! Hausierhandel wird nur für ein Jahr und nur für das derselben« politischen! Landesbehörde unterstehende Verwaltungsgebiet erteilt. Nur die den arischen Hausierern! gemäß § 16 des Gesetzes erteilte Hausterbewilligung gilt für das Gewird nicht «wissen, daß sie ihm vor langer Zeit von der Dunkelheit des Lebens« gesungen, in dein ihr Kind jetzt so sehnsüchtig Licht such«t. Nichts wird es davon« Wissen. Nichts« davon, daß die Mutter viele Nächte lang« an der Wiege gesessen, in« banger Furcht, ihr einziges Kind nimmer genesen zu sehen«, nichtsvon jener Qual des Mutterherzeus nachfühten. Und dann diesesängstliche Harren aus den lichtbringenden- Morgen, der die Schreckgespenistev der von Ser nächtlichen Dunkelheit genährten Phantasie verscheuchen so«llte. Doch, was ist denn' endlich« das« Leid« und der Schmerz dieser Tage gegen, die Freude des heutigen? Wie könnten« sie jenes Glücksgefühl aufwiegen, das sie heute kennt, heute, wo sie nun, gewiß weiß, daß ihr Kind« genesen wird. „Heute," sagte der Doktor, „ist die Krisis. Wenn das Kind die heutige Nacht ruhig durchschläft, ist es morgen gerettet." Und deshalb klammert sie sichso glückerfüllt an dieses „Heute" und will nicht 'des bangen „Gestern" gedenken, sondern des verheißenden! „Morgen". Das Kind schläft sauft und ruhig. Taktmäßig, monoton! schaukelt die Wiege auf und nieder, fort uud« fort. Leise singt die Mutter das Lied.-— Schlaf, mein« Kind«, der Abeudwind wehr, Weiß man, woher er koimnt, wohin« er geht? Dunkel verborgen- Nun denkt sie vergangenM Tage, längst vergangener Tage. An der Wiege des Kindes denkt sie der eigenen Kindheit, soweit die Erinnerung reicht, undmanch Vergesseires« steigt herauf. Die schöne Jugendzeit, Tag für Tag