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Jüdisches Volksblatt · 1905-04-07 · 14 (7.4.1905) · page 12

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
7 (1905)
Issue
14 (7.4.1905)
Date
1905-04-07
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Jüdisches VoDttblatt Nr, U Zahrhun-erlseier einer TstlmuL-Thorst-Realschule. Hamburg, 1. April 1906. Die Talmrid-Thora-Schule konnte gestern auf ein Jahrhundert ihres Bestehens zurückblicken. Zu der aus diesem Anlasse in der „Erholung" veranstalteten Feier waren als Ehrengäste auch Herr Senator Dr. von Melle und Schulinspektor Prof. Dr. Schubert erschienen. Nach dem einleitenden Gesang des Schülerchors begrüßte Dr. B. Levy im Namen des Vorstandes die Gäste und nach abermaligem Gesänge des Chores hielt Direktor Dr. Goldschmidt die Festrede, in der er einen Rückblick auf die Entwicklung der Schule warf.Zunächst gedachte der Redner zweier Männer, deren Wirken von außerordentlichem Einfluß auf die Entwicklung der Schule gewesen ist. Zuerst der geniale Chacham Bernays. der als geistlicher Beamter der Deutsch-Israelitischen Gemeinde (1821—1849 ) den zu damaliger Zeit ungeheuren Schritt tat, die Schule zur Aufnahme von profanen Wissensgegenständen,!vic Geschichte, Erdkunde usw., in ihren Lehrplan zri veranlassen. Sein Nachfolger wurde im Jahre 1850 Qberrabbincr A. Stern, der als Ephorus der Schule von großem Einfluß aus ihre innere Entwicklung gewesen ist und unter dessen Leitung die Schule sich zu ihrer helitigcn Blüte emporgefchwungen hat. Dann gedachte Redner noch des unermüdlichen Lorstehers Heymann Mathias, der mehr als 40 Jahre seiner Kraft dem Dienste der Schule widmete. Mit dem Gelöbnis, die Schule stets im Geiste der Gründer und Förderer fortzuführen, schloß die Rede. Nach einem Gesangsvortrage des Schülerchores ergriff Prof. Dr. Schobert das Wort, um die Glückwünsche der Oberschulbehörde darzubringen. Die Talmud-Thora-Schule sei von den Hamburger Realschulen die e r st e. die auf eine Jahrhundert alte Geschichte zurückblicken könne und diese Tatsache verdiene weit über Hamburgs Mauern hinaus der Erwähnung. Die Talmnd-Thora-Schule habe in ihrer inneren Entwicklung große Aehnlichkeit mit den christlichen Kirchenschulen, während sie äußerlich als Armenschule ins Leben trat. Aber die Kirchen- und Armenschulen sind nicht mehr in Hamburg vorhanden, während die Tälmud-Thora-Schule noch heute als zumEinjahrigendienst berechtigte Anstalt ermiert. Der Grund für diesen erfreulichen Entwicklungsgang sei in erster Linie dem ideellen Sinne der Gemeindemitglieder und den einsichtsvollen Leitern zu danken. Ter Redner schloß mit dem Wunsche, daß der Schule stets der opferwillige Geist der Gemeindemitglieder und ein derartiges Lehrerkollegium wie das heutige erhalten bleiben möge. Im Namen des Lehrerkollegiums dankte der Direktor. Herr Dr. N. Cohen übcrbrachte die Glückwünsche der ehemaligen Schüler. Aus Anlaß der Jubelfeier hat der Direktor eine Festschrift hcrausgegeben, die die Geschichte der Schule von ihrer Gründung bis auf den heutigen Tag in ausführlicher Weile behandelt. Wir entnehmen der lesenswerten Schrift das folgende: Am 81. März 1805 wurde die Schule in der Elbstraße 122 eröffnet. Sie hieß offiziell Israelitische Armenschule der Talmud Thora. Die Zahl der aufgenammenen Schüler betrug 00. Sie war bis zum Jahre 1822 hauptsächlich eine Religionsschule. Unter Isaak Bernays Leitung wurde dann eine Reform der Schule in Angriff genommen. Die umfassende Vermehrung des profanen Lernstoffes konnte natürlich, zumal bei den damaligen Methoden, nicht ohne Einschränkung des religiösen ins Werk gesetzt werden. Bernays erklärte sich mit der Einschränkung des talmudischen Unterrichtes einverstanden. Am 1. Mai 1848 trat der jetzt noch amtierende Oberlehrer Dr. S. P. Nathan in das Lehrerkollegium der Schule ein. Im August 1851 übernahm Oberrabbiner A. Stern als Nachfolger Bernays die Leitung der Schule; unter ihm in Gemeinschaft mit H.J. Mathias entwickelte sich die Talmud-Thora zu einer Bürgerschule und wurde 1869 zu einer Realschule umgewandelt. Im November 1857 siedelte die Schule in ihr neues jetziges Schulhaus auf den Kohlhöfen über. 1869 erhielt die Schule die Berechtigung zur Erteilung der Zeugnisse für den einjährigen Heeresdienst. Am 11. März 1888 verschied im Alter von 68 Jahren Oberrabbiner A. Stern. Mit seltener Energie übernahm Dr. S. P. Nathan die interimistische Leitung, bis im April 1889 der jetzige Direktor Dr. I. Goldschmidt in sein Amt eingeführt wurde. Manche bedeutsame Neuerungen verdanken ihre Einführung den ersten Jahren der Amtstätigkeit des neuen Direktors. Die Zahl der Schüler nahm beständig zu und beträgt heute 550. Aus der Talmud-Thora-Armenschule hat sich im Laufe der Jahrzehnte eine Realschule entwickelt, die unter den höheren Schulen im Deutschen Reiche schon darum einen beachtenswerten Rang einnimmt, weil sie die größte jüdische konfessionelle Schule ist. $tt de« Artikel: „Ein E«t««rf fit einem Kchulprogramrnr". Es sei gestattet, den Artikel: „Ein Entwurf zu einem Schulprogamrne" in Nr. 6 dieses geschätzten Blattes einer Erörterung zu unterziehen, inwieweit die dort aufgestellten. Punkte ausführbar sind, wobei vorausgeschickt wird, daß Schreiber dieses mit dem Inhalte des Artikels vollständig übereinstimmt. Ad 1. „Es ist die Wiedererrichtung jüdischer Schulen anzustreben." Es sei ein kurzer Rückblick gestattet. Mit dem Jnslebentreten des neuen Schulgesetzes wurden in Deutschböhmen die meisten jüdischen Schulen wegen Ausgestaltung der öffentlichen Schulen und aus Assimilationsgründen geschlossen. Die jüdischen Schulen in tschechischen Gegenden blieben — es dürfte das keine falsche Behauptung sein — weniger aus religiösen Gründen als wegen Erlernung der deutschen Sprache bestehen. Strebte man nun jetzt wirklich die Wiedererrichtung jüdischer Schulen an, so müßte die tschechische Sprache Unterrichtssprache sein und da würden die Leute sagen: „Wozu? Haben wir ja Knaben- und Mädchenbürgerschulen oder 4—Lklassige Volksschulen in Palästen im Orte, wo hingegen wir nur eine oder höchstens zwei Lehrkräfte anstellen könnten und unsere Schulräume den hygienischen Ansprüchen nicht mehr ganz entsprechen." Käme es aber doch zu einer Wiedererrichtung, so fehlen die Lehrer. Die meisten jüdischen Lehrer stehen in vorgerückten: Alter und sind in Stellung. Nachwuchs gibt es aber nicht, nicht einen einzigen jüdischen Lehramtskandidaten. Und nicht mit Unrecht. Welcher junge Mann wird sich bei den elenden Gehalten, der unsicheren Stellung und unzureichenden Altersversorgung dem jüdischen Lehrstande widmen? Nebenbei gesagt, zahlt der Pensionsfonds nicht 270 sondern nur 240 fl. und dieser Prozentsatz wird wegen steigender Inanspruchnahme ohne bedeutende Stärkung (woher?) noch sinken. Ad 3. „Behufs Förderung des „religiösen Sinnes" — nicht, wie es dort heißt. „Religionsunterrichtes" — sind Elternabende zu veranstalten." Sehr gut! Der Lehrer wird sich bemühen, sie interessant zu gestalten, sie werden fleißig besucht werden, das Ergebnis wird aber — 0 sein. Der Jndifferentismus und die Nichtbeachtung des Ritus sind zu tief eingewurzelt. Das Kaschrus und die Hebung der Zeremonien ist meistens in den Häusern ganz geschwunden; Sabbat und Iomtow werden gröblich entweiht, der Gottesdienst vernachlässigt, so daß das Kind diesen höchstens zwei- bis dreimal im Jahre in Gesellschaft von Vater und Mutter besucht. Wenn aber Elternhaus und Schule nicht Zusammenwirken, werden alle Bemühungen des Religionslehrers, alle noch so schönen Vorträge fruchtlos bleiben. Bessere es Gott! Stransky Melnik. Vermischte Nachrichten. RegnUeruug der Religionslehrerdezüge. Nach einem eingehenden Referate des 1. Vizepräsidenten Herrn Tr. Kohn wurden in der jüngsten Plenarsitzung des Wiener Kultusvorstandes, nach Ablehnung eines Antrages auf Vertagung, beziehungsweise Rückverweisunb an das Vertreterkollegium zur neuerlichen Beratung behufs Stellung von Anträgen, welche eine über die unten angeführten Beschlüsse hinausgehende günstigere Regulierung der Religionslehrerbezüge bezwecken sollen, folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Die Gehalte der definitiven Lehrer werden erhöht, und zwar: für die Lehrer I. Klasse von K 2496.— auf K 3000.—, für die Lehrer ll. Klasse von K 1352.— aus K 1600.—. 2. Für die Lehrer I. Klasse wird die Zahl der Pflichtstunden mit 28, für die Lehrer II. Klasse mit 16 festgesetzt; lieber« stunden werden mit je K 100.— pro Stunde sowohl für Volks-, wie auch für Bürgerschulen honoriert. 3. Tie Personalzulagen werden bei der Erhöhung in Eiurechnung gezogen. 4. Das Stundenhonorar der exmittierten Lehrer wird für den Unterricht an Volksschulen von K 84.— pro Wochenstunde und Jahr auf K 100.—, für den Unterricht an Bürgerschulen von K 100.— auf K HO.— erhöht. 5. Das Stundenhonorar der Supplenten wird von K 2.20 auf K 2.50 erhöht. 6. Diese Erhöhungen treten mit Gültigkeit vom 1. Jänner 1905 in Kraft. 7. Die Bestimmungen betreffsQuinquenalzulagen bleiben unverändert. (Schluß der Sitzung ya2 Uhr nachmittags. Sch«li»spektiv« im Jüdischen Schulvereine deS IX. Bez. Wie alljährlich wurde auch Heuer die Schule des Jüdischen Schulvereines sür den IX. Bezirk, Glasergasse 24, einer genauen und eingehenden Inspektion unterzogen. Vorigen Sonntag den 26. März erschien der Inspektor für den israelitische» Religionsunterricht Herr Professor M. Kanitz in der erwähnten Schule und «ahm in der II. Abteilung, die gerade unterrichtet uurde, in den verschiedener: Lehrgegenständen, als: Pontateuch, Gebotübersetzen, hebräische Grammatik und Biblische Geschichte, eine nahezu «;nsiündige Prüfung vor, worauf Herr Inspektor Prof. Kanitz auch die HL Abteilung in ebenso gründlicher Weise inspizierte. Die Schüler beantworteten die an sie gerichteten Fragen in exakter Weife und Herr Inspektor Kanitz verließ nach fast zweistündiger Anwesenheit sichtlich befriedigt die Schule. Wie«. „Verein Hebräische Sprachschule Sephath Eber-. Der Vorstand des genannten Vereines hat sich in der jüngst fiattgefundenen Ansschußfitzung bereits konstituiert. Als Obmann fungiert Herr Max Markus, III. Dißlergasse 8, und als Kassier Herr Osias J uer, III. Hetzgasse 34. Der Milgliedsbeitrag beträgt jährlich 4 Kronen. Die Lehrkurse oeS Vereines sollen unmittelbar nach dem Peßachfeste eröffnet werden. Die Veröffentlichung des Lehrprogrammes und des Prospektes wird demnächst erfolgen. Anmeldungen von Mitgliedern werden schon jetzt bei dem Obmanne entgegengenommen. Wien. Eine Deputation des Verbandes der israelitischen Religionslehrer an den österreichischen Mittelschulen, bestehend aus dem Obmanne Rabbiner Dr. Feuchtwang. dem Obmann-Stellvertreter Prof. Dr. Ad. Weiß und den Ausschnßmitgliedern Pros. M. Kanitz und Prof. Dr. H. P o l l a k begab sich Samstag den I. April in das Ministerium für Kultus und Unterricht, um in einer Audienz von Seiner Exzellenz dem Herrn Minister Dr. W. von Härtel empfangen zu werden und ihm eine vom Ausschüsse des Verbandes ausgearbeitele Petition zu überreichen. Die Deputation sprach auch bei Herrn Sektionschef Dr. v Bern dt sowie bei Herrn Hosrat Dr. H u e m e r und Herrn Sektionsrat Dr. K r a p p e t vor. BethauSverei« ,Beth-Hatesilla" Wie«. IX. Bz. Müllnergaffe. Gebetstunden: Freitag, 7. April abendS 6 Uhr 30 Minuten. Samstag, 8.April, früh 8 Uhr. Rinchagebet (Gottesdienst für Mittelschüler) 3 Uhr nachmittags. Die Exhorte hält Professor Dr. Goldman n. Minchagebet an Wochentagen 6 Uhr 30.Min. Floridsdorf. (Chewra-Kadischa.) Sonntag den 26. März l. I., abends 6 Uhr, fand im Sitzungssaals der israelitischen Kultusgemeinde die diesjährige Generalversammlung der Chewra-Kadischa unter Leitung des verehrten ObmanneS Herrn Max Neu mann statt. Herr Gabriel DukeS, der mehr als 18 Jahre als Kassier und Schriftführer überaus verdienstvoll fungiert, wurde zum Ehrenmitglieds dieses Vereines ernannt, ebenso der Präses der Gemeinde, Herr Dr. Jakob König, dessen Fürsorge die Chewra-Kadischa viel zu verdanken hat. Die neue Kircheugemcindeorvnuua 1« Bayer«. Der Entwurf einer schon seit Jahren in Vorbereitung befindlichen Kirchengemeindeordnung bereits fertig und den kirchlichen Oterbehörden zur Begutachtung zugegangen. Nach dem halb offiziell mitgeteilten Inhalte läßt der Entwurf daS verfassungsmäßig festgesetzte Verhältnis zwischen Staat und Kirche unberührt. Währred jedoch die Verhältnisse sowohl der katholischen als auch der protestantischen Kirchengemeinden und zwar in möglichst gleichmäßiger Weise geregelt wurden,scheinen die jüdischen KvltuSgemeinden im Entwürfe garnicht berücksichtigt wordenznsein. Und doch wäre für diese eine Aenderung dringend nötig. Die Juden gelten noch als Privatkirchengesellschast und eS hat für sie daS Judenedikt von 1813 noch Geltung. Der verstorbene StaatSrechtSlehrer Seidel war sogar noch der Ansicht, daß die israelitischen Kirchengemeinden zur Erhebung von Umlagen nicht berechtigt seien. Andere Rechtslehrer sind der entgegengesetzte« Anschauung. Den letzteren Standpunkt nimmt auch der Verwaltungsgerichlshof ein. Eine Neuregelung wäre unerläßlich und auch leicht. Denn in Württemberg und Bade« findet man geradezu vorbildliche Regelungen. Di» nächst» $tnmm»r rnthiilt: „A««u»ristische jtilagc“

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