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Jüdisches Volksblatt · 1905-02-03 · 5 (3.2.1905) · page 12

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
7 (1905)
Issue
5 (3.2.1905)
Date
1905-02-03
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Jüdisches Volksblatt Nr. 5 ab»» auch diese Länder beraten schon Abwehrmaßregeln gegen de« Andrang der russischen Inden, wie die Einsetznng einer Kommission seitens der englischen Regierung zur Beratnng der Einwandererfrage im Jahre 1902 beweise. Von dieser Kommission wurde bekanntlich auch der verstorbene Zionisteoführer Theoder Herzl am 7. Juni 1902 als Gutachter vernommen. Ueber die Ursache der Emigration befragt, antwortete er, daß die Ursache der Auswanderung weniger in materiellen als in moralischen Gründe« zu suchen sei, denn der ofteuropäische Jude sei ja von einer fast sprichwörtlich gewordene» Bedürfnislosigkeit, wolle aber vor allen Dingen in religiöse» Beziehung «nangetastet leben und nicht um seines Glaubens willen verfolgt werde«. Bei seiuer Vernehmung betonte Herzl auch, daß die Rückwanderung eine schwere Gefahr in sich berge. Der Redner beschäftigte sich daun eingehend mit de« Aussage« Herzls vor dieser Kommission, betonend, daß wenn auch augenblicklich keine Einschräukungsmaßregeln ergriffen wurden, dieS nur noch eine Frage der Zeit sei. Da die Emigration aus den östlichen Ländern aus den oben erörterten Gründen nicht aufhören werde, so frage eS sich, wie man diese Frage am besten lösen könne, und da müsse er mit Herzl vor der Kommission sagen, die einzige Lösung der Frage sei der Zionismus. Alle übrigen Versuche haben bisher nur immer den einzelnen Personen Hülfe verschafft, nicht dem gesamten kranke» Körper. Dabei seien sich alle Philantropen darüber einig, daß die große Masse der Juden nicht in Rußland bleiben könne, wie dies schon Baron Hirsch gesagt habe. England und Amerika, die jetzigen Hauptzielpunkte der Auswanderung, verschließe» in absehbare» Zeit ihre Pforten und da werde immer dringender die Frage aufgeworfen: Wohin mit dieser Masse unglückseliger Menschen? Da setze den» der Zionismus ein und sagt, wir verlangen für daS jüdische Volk die Schaffung einer öffentlichen rechtlich gesicherten Heimstätte. Und zwar soll diese Heimstätte auf dem Wege der Gesetzgrbuiig durch Verträge Unter türkischer Oberherrschaft, aber mit jüdischer Autonomie geschaffen werden. Und füt die Errichtung dieser Heimstätte komwe in erster Linie PalästiUa, und zwar aus doppelten Gründen iu Betracht. Einmal entspreche dieses Land alle» Bedingungen, da es sehr ertragsfähig sei und »och lange nicht genügend bewirtschaftet ist; es bringt jetzt kaum den zwanzigsten Teil seiuer ErtragSfähigleit, da es sehr schwach bevölkert ist. „Dieses Land ohne Volk braucht das Volk ohne Land". Und darum wollen die Juden des Ostens in erster Linie nach Palästina, dem Laüb ihrer Sehnsucht. Redner erörtert dann weiter den Begriff „für daS jüdische Volk" (das zionistische Programm sagt bekanntlich „die Schaffnng einer Heimstätte für das jüdische Volkes betonend, daß diese Heimstätte auch für diejenigen westeuropäischen Jude» sein solle, die nach reichlicher Prüfüüg zu der Ansicht gelangen, daß sie keine Heimstätte besitze«. Des weiteren weist der Redner die Behauptung auf's Entschiedenste zurück, als ob der Zionismus sich nicht mit Patriotismus vereinigen lasse. Schon der verstorbene Theodor Herzl habe in einer Unterredung mit Lord Rothschild vor der vielfach erwähnten Kommission diesen Börwürf zurückgewiesen und mit vollem Rech! ans die Deutsch-Amerikaner und die Deutsch-Oesterrdicher hingewiesen, die, trotzdem sie gute und treue Staatsbürger des Landes sind, in dem sie wohnen, sich dennoch ihr Deutschtum bewahrt haben. (?) Etwas anderes wolle der Zionismus auch nicht, zu deffen Unterstützung der Redner die Anwesenden am Schluffe seines mit großem Beifall aufgenommenen Vortrages aufforderte. Aus dem Korrespondenzblatt des „Zentralbureaus für jüdische Auswanderungsangelegenheiteu". DiegesetzlichenEinwanderungs- Beschränkungen in den wichtigst e n I m m i g r a t i o ns l ä n d e rn. Bereinigte Staaten von Amerika. Gesetz vorn 3. März 1603, betreffend die Regulierung der Einwanderung von Ausländern in die Vereinigten Staaten. 8 2. Folgende Kategorien von Ausländern sollen von der Zulassung in die Vereinigten Staaten ausgeschlossen sein: Alle idiotischen und irrsinnigen Personen, Epileptische und Leute, welche innerhalb der letzten fünf Ick h re irrsinnig waren, Personen, welche zwei öder mehrere JrrsimisMifälle zu irgend einer Zeit vorher hatten; gänzlich Mittellose Und Bedürftige, welche voraussichtlich dem Staate zur Last fallen werden; berufsmäßige Bettler; Personen, welche wegen eines schweren Verbrechens oder anderer Vergehen überführt sind, oder denen ein unmoralischer Lebenswandel nachgewiesen wird; Personen, welche Vielweiberei treiben; Anarchisten oder Leute, welche sich zu einem gewaltsamen Umsturz der Regierung der Vereinigten Staaten oder irgend einer Regierung oder Regiernngsform oder einer Ermordung öffentlicher Beamten bekennen oder dafür eintreten; Prostituierte oder Personen, welche Prostituierte oder Frauen zum Zwecke der Prostitution anwerben, oder ins Land zu bringen suchen; solche, welche innerhalb eines Jahres vom Datum des Gesuches um Zulassung in die Vereinigten Staaten zurückgewiesen worden sind, weil sie auf Antrag, Ersuchen, Versprechen oder Vereinbarung irgend« eine Arbeit oder einen Dienst daselbst übernehmen wollten (Kontraktarbeit); ebenso jedermann, dessen Billett oder Ueberfahrt mit den: Gelde anderer Personen bezahlt wurde oder deren Einwanderung durch andere unterstützt wird, es sei denn, daß in bestimmter und befriedigender Weise dargetan wird, daß die betreffende Person nicht einer der oben erwähnten Kategorien angehört. Diese Gesetzesbestimmungen sollen jedoch nicht dazu dieneri, Einwohner der Vereinigten Staaten abzuhalten, einen Verwandten oder Freund, der nicht einer der genannten Kategorien angehört, kommen zu lassen. Durch dieses Gesetz soll ferner keine Petson ausgeschlossen werden, welche eines rein politischen Vergehens überführt ist, das nicht als unmoralisch oder unsittlich bezeichnet werden kann. Auch sollen die Bestimmungen dieses Gesetzes, welche sich auf die Kontraktarbeit beziehen, nicht dahin ausgelegt werden, daß Schauspieler von Beruf, Ki'mstler, Redner, Sänger oder irgend ein er Konfession an gehörende Geistliche, Professoren für Universitäten ödet Seminare, Personen, die irgend einem anerkannten gelehrten Berufe angehören, oder Persönen, welche ausdrücklich als persönliche öder hällDliche Dienstboten bezeichnet sind, ausgeschlossen werden. § 19. Alle Ausländer, welche in ungesetzlicher Weise nach den Vereinigten Staaten kommen, sollen, wenn durchführbar, sofort mit demjenigen Schiffe, womit sie gekommen sind, nach dm Ländern, aus denen sie gekommen, zurückgeschickt werden usw. 8 20. Jeder Ausländer, welcher entgegen den Gesetzesbestimmungen nach den Vereinigten Staaten kommt oder denselben zur Last fallen sollte aus Ursachen, die vor seiner Landung bestanden, soll nach dem Lande, aus welchem er kam, zu irgend einet Zeit innerhalb zweier Jahre nach Ankunft gemäß den später erwähnten Vorschriften znrückgeschickt werden können usw. Das E i n w a n d e r u n g s g e s e tz 1886 f ü r K aiiflb a (R. S. C. 1886 c. 65). See. 23. Der Generalgouverneur kann, lvenn er es für nötig hält, durch eine Proklaination bestimmen, daß die Landung mittel- und hilfloser Immigranten in einzelnen oder allen Häfen von Kanada verboten wird; es Müßte denn eine solche Geldsumme von den Kapitänen der Schiffe, die solche Immigranten an Bord haben, gezahlt werden, als nötig erscheint, um die Einwanderer für die nächste Zeit zu unterhalten und ihre Ueberführung an den Bestimmungsort zu bewerkstelligen usw. Wie oben mitgeteilt, ist diese Bestimmung jetzt erlassen! worden und die Landung nur gegen Nachweis von 200 Mark gestattet. Ein Zusatz von 1902 räumt dem Generalgouverneur dieselben Recht« ein mit Bezug auf Personen mit ansteckenden oder sonstigen schwereit Krankheiten. Südafrika. a) K apkoloni e. E i n w a n d e r lt n g sgesetz 1902. Verboten ist die Einwanderung: 1. Einer jeden Person, die nicht in der Lage ist, auf die Aufforderung des zuständigen Beamten hin infolge mangelhafter Erziehung eine Eingabe in irgend einer europäischen Sprache zur Zufriedenheit des Beamten zu schreiben. (In der Pra-xis wurde bisher Jargon als europäische Sprache behandelt.) 2. Einer jeden Person, die nicht im Besitze hinreichender Unterhaltsmittel ist oder von der angenommen werden kann, daß sie der staatlichen Fürsorge zur Last fällt. (In der Praxis verlangt man 20 Pfund — 400 Mark.) b) Natal. Ei n w a n d e r u n g sg c s e tz 1903. Ebenso wie in der Kapkolonie. c) Transvaal. O r a n g e R i v e r C ol o n y (Oranje Frei st a a t). Wie zu a) und b), doch ist für alle Einwanderer dorthin nötig, daß sie vorher einen Erlaubnisschein (Permit) besitzen, den sie durch ihren zuständigen Konsul ausznwirken haben. Es werden in den nächsten Nummern des Korrespondenzblattes weitere wichtige Einwanderungsbestimmungen mitgeteilt werden. So steht die jüdische Auswanderung zur Zeit gewissermaßen vor einer Mauer. Nirgends ist für größere Massen ein Durchlaß. Deshalb muß es jetzt die Hauptaufgabe aller jüdischen Organisationen sein, dafür zu sorgen, daß jode Auswanderung unterbleibt. So groß auch die Not unserer armen Glaubensgenossen sein mag, die zum Wanderstabe greifen wollen, die Auswanderung unter den jetzigen Umständen kann diese.Not nicht lindern. Der Ort wechselt, aber die Not ist am neuen Orte nur noch größer. Russland: Libau. Wir haben die erfreuliche Mitteilung, zu machen, daß ein erstes russisches Komitee zur Ueberwachung der Auswanderung in Libau in Bildung begriffen ist. Das Komitee soll aus drei bis fünf Mitgliedern bestehen. Es soll hinzugezogen werden, ein Arzt, ein Schiffskapitän und vielleicht ein Ingenieur, nötigenfalls auch zwei bis drei Damen zur Beaufsichtigung der Verpflegung. Die Tätigkeit besteht: 1. Bei Ankunft der Züge muß ein Beamter anwesend sein, der die Emigranten empfängt und dadurch verhüte, daß sie von Agenten verschleppt und ausgebeutet werden. Der Beamte erteilt Auskunft über Logierhäuser, Gepäck usw. 2. Das Komitee sorgt dafür, daß die Emigranten rasche und gute Beförderung finden. 3. Logierhäuser sind auf ihre Reellität zu beaufsichtigen und es ist wünschenswert, ein Musterlogierhcms einzurichten. Der von den Transportgesellschaften gezahlte Betrag von 20 Kopeken pro Nacht sollte genügen, um die Logierhänser passabel gestalten zu können. Sollte er nicht genügen, so muß der Betrag erhöht werden. 4. Die Verpflegung ist zu beaufsichtigen. .. 6. Den Emigranten werden alle für sie nützlichen Auskünfte erteilt. Uöber beste Routen, billigste Verbindungswege, Eisenbahnbedingungen, Zustände im Lande dev Ankunft usw. Broschürendie das Notwendigste enthalten, was der Emigrant wissen muß, werden gratis verteilt, Vokabelbücher usw. 6. Die Reisenden werden dem Schutze der Komitees in den Ilmsteigestationen empfohlen (für Libau kommen in Betracht: Hamburg, London, Hüll, Liverpool und Kopenhagen). 7. Djas Komitee sorgt für möglichste Verbilligung der Beförderung und für gleichmäßige und gerechte Behandlung. 8. Besondere Aufmerksamkeit ist den Dampfern zu widmen. Diese müssen von Fachleuten, (Kapitän, Arzt usw.) gründlich besichtigt und auf ihre Sicherheit, Rauminhalt, Einrichtung usw. geprüft worden. 9. Bei der Abfahrt eines jeden, Dampfers — es geheni in der Regel zwei wöchentlich — soll ein Koniiteemitglied zugegen sein. 10. Das Komitee steht in Verbindung mit den anderen Komitees und mit der Auskunftsstelle in Berlin. AMERIKA Abreise aus HAVRE jeden Samstag Bequeme, rasche Fahrt, ausgezeichnete Verpflegung samt Wein und Likör. Fahrkarten nach allen Staliqnen sämtl. amerikanischer Bahnlinien zu Originalpreisen. Nähere Auskünfte erteilt gratis und franko i Französische Linie WIEN, IV., Weyringergasse 8. ' Die Beilage zur nächsten Uummrrr ..Syaussge, Schale und frans"

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