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Jüdisches Volksblatt · 1904-07-01 · 27 (1.7.1904) · p. Seite 6

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
6 (1904)
Issue
27 (1.7.1904)
Date
1904-07-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 Jüdisches Volksblatt. 1. Juli 1904 Nr. 27 Wien, Freitag Das Kommunalgefetz. Alls Bukarest wird gemeldet: Nach langen Kämpfen, in welchen politische Intrigen und Ränke keine kleine Rolle gespielt haben, ist das Gesetz des Herrn Bastle Lascar betreffend die Organisierung der Landgemeinden endlich veröffentlicht worden. Mit dem 14. Mai ist es bereits in Kraft getreten. M habe schon früher ausgeführt, daß das Gesetz im allgemeinen ein fortschrittliches ist, aber mit Bezug ans die Fremden einen durchaus reaktionären Charakter hat. Die entsprechenden Bestimmungen sind im Art. 8 enthalten, der in wörtlicher Uebersctzung folgendermaßen lautet: „Jeder Einwohner gehört einer Gemeinde an und muß zu deren Lasten beisteuern. Der Fremde, der sich ht einer Gemeinde niederlassen will, mutz die Bewilligung des Gemeinderates erlangen. Eine solche Bewilligung kann nur dann gewährt werden, wenn der Fremde durch ein Zeugnis der Behörde des Ortes, den er verlassen, Nachweisen kann, daß er sich gut betragen hat; daß er, falls er volljährig ist, dem Rekurtierungsgcsetz entsprochen habe; daß er nicht wegen Verbrechen oder Delikte vorbestraft ist und daß er ein Handwerk ausübcn kaim oder ein Kapital von tausend Francs besitzt. Die Bewilligung des Gemeinderats kann nicht in Kraft treten, ehe sie vom Präfekten bestätigt wordeil ist. Gegenüber dem alten Gesetze stellt dieser Artikel eine bedeutende Verschärfung dar. Denn jenes machte zwar das Wohnen der Fremden in den Dorfgemeinden von der Bewilligung des Ge-' meilcherats abhängig, verlangte aber keine Zeugnisse. Im neuen Gesetze werden' Bedingungen gestellt, die Anlaß zu Chikanen geben können; so z. B. die Bedingung, ein Zeugnis vom letzten Aufenthaltsort zu bringen, den der Fremde vielleicht gerade deshalb verlassen hat, weil ihm die Behörden das Leben dort unmöglich machen. Ucberdies stand dem Fremden nach dem alten Gesetze das Recht zu, gegen die Beschlüsse des Gemeinderates an den Minister des Innern zu appellieren. Jetzt hängt der Fremde sogar, nachdem er all die schweren Bedingungen erfüllt hat, von dem Machtwort des Präfekten ab. Es ist also klar, daß in Betreff der Fremden — es handelt sich dabei immer um imLande geborene Juden, denn es heißt ja ausdrücklich, daß sie dem Rekrutierungsgesetz genügt haben müssen — das neue Gesetz im Vergleich zum alten einen Schritt nach rückwärts bedeutet. Dies muß ganz besonders gegeuüber gewissen Aeußerungen mancher Personen hervorgehoben werden, die in der Behandlung der Juden Rumäniens eine Besserung entdeckt haben wollen. Es wohnen jetzt auf dem Lande ungefähr 50 000 Juden, von denen ein großer Teil durch das neue Gesetz schwer getroffen werden dürfte, denn mit keinem Wort wird im Gesetz erwähnt, ^aß die bereits in den Gemeinden wohnenden Fremden nicht gestört werden sollen. Im Gegenteil besagt ein Zirkular des Ministers des Innern an die Präfekten: „In Verb in des eingetragen hat. So sind die Gesetze über die Gewerbefreiheit, das Recht der freien Niederlassung, die provinziale Selbstverwaltung uslv. Lamchs Werk, endlich die Gleichberechtigung der Juden. Da setzt nun unsere Anekdote ein. Lamey hatte sich wohl nicht träumen lassen, welche prompte Probe auf das Exempel er und die Badener alsbald erleben sollten. Die Ereignisse von 1866 bereiteten dem noch in österreichischem Fahrwasser gewesenen Ministerium Edels- Heim-Lameh den Untergang und am 12. Februar 1868 wurde Jolly zum Ministerpräsidenten ernannt. Weil er nicht von der Picke auf gedient, hatten die Beamten den früheren Heidelberger Hochschullehrer Jolly als „Seiltänzer und mißglückter Professor" 1866 schon bei seiner Berufung an die Spitze des Ministeriums des Innern mit Spott und Ingrimm empfangen. Allein Jollys Ministerliste machte noch viel größeres Aufsehen. Die Ministerialräte Freiherr v. Dusch und Ellstätter, der heute noch lebende, sehr verdienstvolle lind tüchtige Finanzrnann, wurden zu Vorständen des Handels- und des Finanzministeriums ernannt. Ellstätter verband zwar mit juridischer Bildung Erfahrung im Bank- und Geldwesen, aber er war Jude und seine Berufung nach Baden eben erst durch Larneys Gesetzgebung möglich geworden. Da zu allem Uebcrftuß noch ein preußischer General (v. Beyer) zum Kriegsminister ernannt worden war, erfuhr der badische Nativismus eine harte Prüfung. Lamey kam eines Abends in den „Darmstädter Hof" zu Karlsruhe gestürmt — er hatte soeben von der Jolly'schen Ministerliste erfahren — »in indigniert ins Lokal zu rufen: „Heiw Ccrf (so hieß der Wirt), nennen Sie sich Hirsch, dann werden Sie Ministerl" Und bei einem Schoppen Markgräfler, dem natürlich noch mehrere folgten, in der Wut, tvnrde das unerhörte Ereignis besprochen, daß „der Jolly" einen Inden zum Minister gemacht habe. Ein alter Freund Larneys, der schweigend dem aufgeregten Diskurs zugehört HÄte, faßte dann unter dem homerischen Gelächter der Anwesenden die öffentliche Meinung dahin zusammen, daß er in echtem Karlsruher Dialekt erklärte: „So, Alterlei Des; hasch jetz' dervon, mit deine Juddel Du hasch jo kein' Ruh g'habt." Lamey, daran erinnert, daß er eigentlich die Juden-Emanzipation ins Werk gesetzt hatte, stimmte, zuerst verblüfft, aber dann umso herzlicher, in das allgemeine Gelächter ein. Vom Fremdengesetz. Aus London wird gemeldet Anbetracht der von ihr zu beratenden Fremdenbill wurde die aus 40 Mitgliedern bestehende Gesetzeskonrmissiou des Unterhauses um weitere 15 Mitglieder verstärkt. Unter diesen befindet sich eine große Anzahl enragierter Antialienisten, wie Major Evans G o r d o u, Mr, Norman und Mr. R y o - In düng mit der Konstituierung der Gemeinden steht die Frage der - l ey. Bon den Gegnern der Bill sind», a. Mr. T r e v e ly a n, ZMÄÄ I 5d"' chiN fomie d» jüdischmg-°rdn°.° dieses Artikels lenke, ersuche ich Sic, Maßregeln zu treffen, damit j M. L> a m n e l gewählt. Am 13. fand eure dieselben bis zu ihrer ausführlicheren Erklärung durch ein öffentj Konferenz liberaler Unterhansmitglieder mit zahlreichen Leitern Nches Reglement so, wie sie im Gesetz enthalten sind, zur An-! der englischen „Tradcs Union" behufs Besprechung der SÄMÄ ÄtÄinSfcttliS i P““ J5? Dis-.,ssi°n wurde 1320 fremde Gesellen und 984 fremde Lehrlinge wohnen, diesj beschlossen, das Recht der Politischen Flüchtlinge mit allen macht im ganzen 8786 im Handwerk beschäftigte Fremde. Die j legalen Mitteln der Opposition zu verfechten. Ein sehr einanderen werden wahrscheinlich nachzuweisen haben, daß sie die flußreiches Mitglied des Unterhauses sprach bei dieser Gelegenheit die Ueberzeugnng aus, daß die ganze Brll sich in Wohlgefallen auflösen resp. sich auf die Zurückweisung von infizierten und „wurmsichtkgen" Personen beschränken werde. Auch das bekannte konservative jüdische Parlamentsmitglied Benjamin geforderten tausend Francs besitzen. Inden in Kanada. Auch nach Kanada nimmt die jüdische Auswanderung von Jahr zu Jahr immer größere Dimensionen an. Nebst den Juden, welche sich da als Ackerbauer niederlafien und mit Hilfe der „Jca" auswandern,; Z. Cohen, der durch sein Zeugnis vor der Fremdenkomission gibt es hunderte von jüdischen Emigranten, die auf eigene' sowohl, als auch durch seine Rede im Unterhause gelegentlich Faust nach Kanada gehen, um da als Händler und Hand- | der zweiten Lesung der Fremdenbill sich sehr bloßgestellt hat, Werker sich eine Existenz zu suchen. Diese letzte Kategorie von fprfl($ sich in der Sitzung des jüdischen Board ‘ of Guar- Auswanderern, welche selbstredend die ungeheuere Mehrzahl bilden, laffen sich naturgemäß in den größeren Städten nieder und tragen sehr zur raschen* Vermehrung der jüdischen Gemeinden in Toronto, Ottava und namentlich Montreal bei. Letztere Gemeinde weist schon seit einigen Jahren eine Jahreszunahme von über 1000 Seelen auf. Es braucht kaum besonders hervorgehoben zu werden, daß der größte Teil der Einwanderer sehr arm ist und daß die alteingesefienen Juden in allen diesen Gemeinden sie erst kräftig unterstützen müssen. Allein die Juden von Kanada tuen wirklich ihre Pflicht und so bringen sie manchmal ganze Schiffsladungen mit jüdischen Immigranten in den verschiedenen im Lande aufblühenden industriellen Etabliffements unter, ohne viel Lärm zu machen oder ihre Glaubensgenoffen in Europa deswegen irgendwie in Anspruch zu nehmen. Sie wissen eben, daß jeder zur Unterstützung der Emigranten ausgegebene Dollar eine vorzügliche Kapitalsanlage ist und daß jeder in Kanada gut untergebrachte jüdische Einwanderer dem kanadischen Judentums frisches Blut zuführt und neue Stärke verleiht. Leider ist in der letzten Zeit mit den Juden auch der Antisemitismus in Kanada eingewandert. Wir sage» ausdrücklich „eingewandert", weil unter den eingeborenen Kanadiern so ein Ding wie Antisemitismus völlig unbekannt ist. Aber neuerdings sind aus Frankreich verjagte Pfaffen in Kanada eingedrungen, und diese machen es wie Pater Creagh in Limerick, der kaum in Irland angelangt, sofort seinen aus Frankreich mitgebrachten Judenhaß aus dem Koffer gepackt bat. Allerdings so offen und so toll wie in Limerick dürfen es die Herren im freien Amerika nicht treiben. Dafür ist der amerikanische Boden wirklich wenig geeignet. Dreyfus Nr. 1. Kapitän Alfred Dreyfus ist doch nicht der erste Dreyfus! Es stellt sich heraus, daß es schon einmal eine Affäre Dreyfus gegeben hat. So veröffentlicht „die Revue La Revolution francaise" ein Protokoll aus den Akten der Konvention' Nationale (Sitzung vom 29. Nivüse, Schneemonat) 3. Jahr (18. Jänner 1796). Und zwar heißt es dort: „Die Nationales Versammlung findet nach Anhörung des Berichtes des Gesetzgebungs- | dians vom 13. Juni dahin aus, das die Bill wenig Aussicht habe, Gesetzeskraft zu erlangen. In ihrer gegenwärtigen Gestalt ist sie ebenso ungerecht, wie unausführbar, und sie müßte schon bis zur Unkenntlichkeit amendiert werden, wenn sie für die Majorität des Unterhauses annehmbar werden sollte. Die Lage in Südafrika. In der erdrückenden Mehrzahl der Fälle pflegt aus übrigens naheliegenden Gründen die Beendigung eines Krieges eine Periode wirtschaftlichen Aufschwunges in den durch den Krieg gotroffenen Ländern nach sich zu ziehen. Auch in Südafrika hat man bei Abschluß des Transvaalkrieges einen solchen Aufschwung erwartet, ja mit Bestimmtheit darauf gerechnet. Diese Hoffnungen sind allerdings bisher unerfüllt geblieben. Noch immer herrscht in Kapland und Südafrika überhaupt eine wirtschaftliche Krise, welche verheerende Wirkungen äußert. Einititb Ausfuhr sind noch weiterhin in Abnahme begriffen, der inländische Konsum ist infolge empfindlich geschmälerter Kaufkraft der Einwohner bedeutend zurückgegangen, der Handel liegt vollständig darnieder. Die beträchtlichen Vorräte, welche im Jahre 1902 und zu Beginn des Jahres 1903 aufgekauft wurden, können nicht abgesetzt werden. Infolge Zunahme der Zahlungseinstellungen erfahren die europäischen und amerikanischen Kauflente, welche mit Südafrika abgeschlossen haben, große Verluste. Natürlich drückt sich diese mißliche Lage auch in den Einnahmen des Fiskus aus und so ist denn im Staatshaushalt bis Ende dieses Jahres ein Defizit von nahezu 100 000 Pfund Sterling zu erwarten. Zur Beseitigung dieses Defizits sollen neue Steuern eingehoben werden, so vor allem eine Bier-, eine Vranntivein- und eine Einkommensteuer. An Stelle der Branntweinsteuer wird von anderer Seite eine Diamantsteuer vorgeschlagen, die jedoch nur die spärlichen Diamantengeschäste treffen würde. Die Branntweinsteuer wird angeblich auch aus sozialpolitischen bezw. sozialhygienischen Gründen verfochten, gewissermaßen als Bremse für die unheimlich fortschreitende Trunksucht der schwarzen Bevölkerung. Trotz der ungünstigen Wirtschaftslage — oder vielleicht ist das gerade ein Ausdruck der Krise — sind die Lebensmittelpreise außerordentlich hoch. Dies mag man mittelbar auch aus dem neuen Personaleinkommensteuer-Gesetzent- Ausschusses über die Bittschrift des Bürgers Simon Dreyfus, eines! wnrf schließen, welcher alle Einkommen unter 600 Pfund Sterling Juden, der vom revolutionären Komitee in Straßbucg am 20. Brusteuerfrei läßt; 600 Pfund Sterling, d. s. etwa 12 000 K.. für maire, 2. Jahr der Republik (16. November 1703) zu sechs Jahren.unsere Begriffe allerdings ein ganz niedliches Cxistenzminimum. Tbe'! Sn der de» B..«i«e» für Mische St™, Urteil, wenn auch ein revolutionäres, das ohne nähere Angabe des kenpflegerinnen zn Berlin am 27. März gab der Vorsitzende, Stadt- Verbrechens. ohne Anführung von Zeugenaussagen erlassen tvnrde verordnete Louis Sachs, einen Ueberblick über die erfolgreiche Wirkusw., ein willkürlicher Akt ist, der anulliert werden muß, daß besag-' samkeit des Vereins im verflossenen Jahrzehnt. Dem Verein gehören tes Urteil null und nichtig ist und befiehlt, daß der genannte Bür- ^ute 64 Schwestern und 14 Schülerinnen an, die im Kra-nkenhause «A-w* i» ^vaifu,n " j der Jüdischen Gemeinde, in der Privatpflege und in auswärtigen ger Dreyfus cnif der Stelle m Freiheit gesetzt werde. , Tochteranstalten wirken. Die ausscheidenden Mitglieder wurden Eine Erinnerung an August Lamey wird anläßlich der Enteinstimmig wiedergewählt; dem Vorstande gehören folgende Herren hullung seines Denkmals m Mannheim wohl tveiteren .Kreisen und Damen an: Stadtverordneter Louis Sachs. Frau Julie Gersoriwillkonunen seitt. Um die Pikanterie der verbürgten Geschichte Liebermann. Stadtv. H. Mtkowski. Julius Oliven. Richard Sachs, richtig verständlich zu machen, muh vorausgeschickt werden, daß Frau Dr. Frankl, Rechtsanwalt Dr. Arthur Gerson, Frau Hermine Lamey nicht nur der Schöpfer des badischen Kirchengesehes und Rathenau. Geh. Med.-Rat Professor Dr. Senator, Sanitätsrat Anbahner der Schulreform war. sondern auch die ganze Reform- Dr. Steru und Frau Mathilde Weigert. Zu Kassenrevisoren wurgesetzgebung begründet hat, die Baden den Namen eines Mnsterlanden die Herren Hugo Heilmann. Moritz Manheimer und Norbert Lachmann gewählt. In Anerkennung ihrere großen Verdienste um die Ausbildung der jüdischen Schwestern wurden aus Antrag de- Vorstandes die dirigierenden Aerzte des Krankenhauses der jüdischen Gemeinde Professor Dr. Israel und Professor Dr. Lazarus zu Ehrenmitgliedern des Vereins einstimmig ernannt. Das Schwesternheim befindet sich Auguststr. 17, die Oberin Frl. Blau ist gern bereit, Anmeldungen neuer Schülerinnen entgegenzunehmen sowie jede Auskunft zu erteilen. Zur Geschichte der Ausnahme von Juden in die deutschen Burschenschaften. (Schluß.) Diese Vereine deutscher Studenten breitetet: sich' rasch auf den deutschen Hochschulen aus; sie wurden' von oben herab, von vielen hochgestellten Offizieren, Beamten, Hofpredigern u. dergl. sehr protegiert und verstanden es, in geschickter Weise durch Veranstaltungen bei vaterländischen Festen, durch Einberufung allgemeiner Studentenversammlungen und nicht zuletzt durch ihre große Mitgliederzahl schnell sich eine nicht abznleugnende Stellung in der Studentenschaft zu schaffen. Ihre Prinzipien und ihre Erfolge machten schnell Schule. Von dieser Zeit bis heute hat sich so allmählich eineHurrahstimmun g unserer gesamten deutsche nStudentenschaftbemächt i g t, die nicht nur in der Judenfrage, sondern auch in politischer und sozialer Beziehung zum schärfsten Chauvinismus ausgeartet ist. Mit ganz verschwindender Ausnahme besteht heute keine studentische Korporation auf deutschen Hochschulen, welche Juden auf nimmt. Der Durchschnittsstudent unserer Tage ist nicht christlich-deutsch; man nennt dies heute deutsch-völkisch; er schwärmt für Bismarck, sein Ideal ist der Pan-Germanismus —- ein Zusammenschluß aller germanischen Völker. — Die deutsche Burschenschaft gehört satzungsgemäß korporativ dem alldeutschen Verband, der Kolonialgesellschaft, dem Ostmarkenverein, dem Verein für das nördliche Schleswig und dem deutschen Schulverein an. Das bezeichnet ungefähr die Sachlage. — Die deutsche Burschenschaft als solche muß aber nicht (das wäre ungerecht^ in dieser Beziehung als Einzelerscheinung betrachtet werden. — Was die deutsche Burschenschaft heute tut, tun ungefähr sämtliche Korporationen auf deutschen Hochschulen, dasselbe geschieht im Heere, in einem großen Teile der Beamtenlaufbahn, in fast allen sozialen Schichten unseres Vaterlandes schon von der Schulbank an, von oben bis unten. In der Verfassung der deutschen Burschenschaft steht folgender in Eisenach gefaßter Beschluß: „Die Burschenschaft ist eine Verbindung gleich gesinnter, unabhängig und ehrenhaft denkender deutscher Studenten, welche das aufrichtige Bestreben haben, die Studienzeit in treuer Gemeinschaft und gewissenhafter Befolgung ihres Wahlspruches: „Ehre, Freiheit, Vaterland!" zu verleben. Sie stellt es sich zur Ausgabe, ihre Mitglieder zu tüchtigen, im Denken und Handeln freien selbständigen Bürgern eines einigen, nach innen kräftigen, nach außen mächtigen deutschen Vaterlandes heranzubilden." Und ferner: „Die Burschenschaft verlangt von ihren Mitgliedern, daß sie das Prinzip der geistigen und studentischen Freiheit stets vertreten. Die geistige Freiheit sieht die Burschenschaft in der Lossagung von Vorurteilen, der Unabhängigkeit und Selbständigkeit des Denkens, der Energie und der Freiheit des Handelns, Die studentische Freiheit sieht die Burschenschaft in dem Rechte der Studentenschaft, ihre inneren Angelegenheiten selbständig zu ordnen, und in dem Rechte jedes einzelnen Studenten, von allen akademischen Freiheiten Gebrauch zu machen und sich an allen studentischen Angelegenheiten zu beteiligen. Sie erkennt die Gleichberechtigung aller ehrenhaften Studenten an." In den Statuten der mir nahestehenden Burschenschaften steht: „Jeder ehrenhafte deutsche Student, der die große Matrikel hat, kann Mitglied der Burschenschaft werden." Mit der Aufnahme der Juden geht es genau, wie neulich mit dem Justizrat in Breslau (der Name ist mir entfallen), der in einem Jmmediat-Gesuch an Se. Majestät sich über die Nichtbefördernng und Nichtqualifikation seines Sohnes zum Reserveoffizier beschwerte. — Der Vater, Vorsitzender der Anwaltskammer, selbst alter Offizier und Ritter des. Eisernen Kreuzes, erhielt auf dem Instanzenwege den Bescheid, daß sein Sohn sich nicht zum Reserveoffizier qualifizierte. Auf ein erneutes Gesuch, in dem der Vater unter Beweis stellte, daß sein Sohn dienstlich wie außerdienstlich sich makellos geführt hätte, und daß allein der Jude zurückgewiesen wäre, erhielt er gar keinen Bescheid. Offiziell hat er sich nicht qualifiziert,' nicht deswegen, weil er Jude war, nein, derartige veraltete Anschauungen herrschen nicht in unfern Offizierskreisen, derartige Bestimmungen existieren auch nicht. In jedem einzelnen Falle wird in voller Würdigung der militärischen Eigenschaften, Führung, Diensteifer re. die Qualifikation zum Reserveoffizier in gerechter Weise abgeschätzt. Leider Gottes hat in den letzten 20 Jahren in Preußen sich kjein zum Reserveoffizier tauglicher Jude gefunden; höchstens zum Sanitätsoffizier der Reserve (da braucht man natürlich möglichst viel Aerzte). Warum beschweren sich die arroganten Inden!

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