Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 5 (1903)
- Issue
- 50 (11.12.1903)
- Date
- 1903-12-11
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Sette 6 Wien, Freitag Jüdisches Volksblaft 11. Dezember 1903 Nr. 50 Können jüdische Eltern ihr uneheliches christliches Kind legitimieren? Der „Petersburger Herold" schreibt: Am 6. November kmn im Zivildepartement des Dirigierenden Senats die Kassationsklage des Barons Michail Günzburg und seiner Gemahlin, der Baronesse Therese G., zur Verhandlung. Es handelte sich um einen Beschluß der Gerichtspalate, in dein diese ihnen die Legitimierung ihres Sohnes Jakob Martin verweigert hatte. Der Tatbestand ist folgender: Die in Frankreich lebenden russischen Untertanen Baron Michail G. und dessen Gemahlin, Baronesse Therese G., jüdischen Glaubens, tvandten sich an das St. Petersburger Bezirksgericht mit der Bitte, ihren noch vor ihrer Trauung in Paris geborenen Sohn Jakob Martin, christlichen (römisch-katholischen Glaubens), zu legitimieren. Aus den Akten geht hervor, daß Jakob Martin am 31. August 188-1 in der Präfektur des Seine-Departements in das Verzeichnis der im 17. Bezirke der Stadt Paris Geborenen als Sohn „ungenannter Eltern", ohne jede Angabe der Konfession eingetragen worden ist. Auf dem Rande seines Geburtsscheines war späterhin folgender Vermerk gemacht worden: „Das in das obige Register eingetragene Kind ist am 9. November 1893 durch ein in der Mairie der Stadt Kruassy (Departement Seine und Oise) verfaßtes Schriftstück vom Baron Michail G. als sein Sohn anerkannt worden." Die Taufe Jakob Martins wurde in Paris am 28. Jänner 1894 in der Kapelle des Lyzeunis Jancon de Selly vollzogen. Im Taufscheine heißt cs: „Der am 28. August 1884 geborene Sohn dcS Barons Michail G. ist als Jakob Martin getauft worden" (ohne Angabe des Namens der Mutter). Das Bezirksgericht wies jedoch die Bitte um Legitimierung zurück. Die Eheleute G. legten gegen diesen Beschluß Berufung an die Gerichtspalate ein; diese jedoch bestätigte den Beschluß des Bezirksgerichts und wies die Zivilklage der Eheleute aus folgendeir Gründen zurück: Sie fand, daß die Statuten, auf Grund deren das Bezirksgericht die Bitte um Legitimierung zurückgcwicsen hatte, für die christliche Bevölkerung giltig sind; daß der oben angeführte Artikel keinen Zweifel darüber läßt, daß die Statuten bezüglich der Legitimierung vor der Ehe geborener Kinder nur auf solche Familien angewendet werden können, in denen sowohl die Eheleute, die um Legitimierung ihrer vor der Ehe geborenen Kinder bitten, als auch die betreffenden Kinder einer der christlichen Konfessionen angehören; daß infolgedessen das Gesuch der Eheleute G., die jüdischer Konfession seien, um Legitimierung ihres vor der Ehe geborenen Sohnes Jakob Martin, der römisch-katholischen Glaubens sei, nicht befriedigt werden könne. Der Anwalt der Eheleute G., der vereidigte Rechtsantoalt S. L. Rappoporr, legte eine Rcvisionsklage gegen diesen Beschluß der Gerichtspalate ein und bestritt die Auslegungen des betreffenden Artikels seitens der letzteren in folgenden Ausführungen. Die Statuten bezüglich der Legitimierung vor der Ehe geborener Kinder sind ausschließlich im Interesse dieser letzteren geschaffen und dienen dazu, sie vor den traurigen Folgen zu schützen, die, ohne jede Schuld ihrerseits, eine Legitimierung unmöglich machen würden. Daß dieses der einzige Zweck des Gesetzes ist, wird sowohl durch die einleitenden Worte zum Projekte des Gesetzes über Legitimierung von Kindern, als auch durch einen Beschluß des Zivildepartements des Dirigierenden Senats vom Jahre 1894 bestätigt. Der Gehilfe des Oberprokurators I. Gorodiski beantragte, die Revisionsklage auf Grund dessen zu verwerfen, daß. seiner Meinung nach, der betreffende Artikel als Rechtssubjekte nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern — im gegebenen Falle Juden — hinstelle und daß eine Legitimierung durch nachfolgende Ehe nur dann möglich sei, wenn es stch um eine christliche Ehe handle, d. h. um eine Ehe, die bei jüdischen Eltern unmöglich sei. Der Dirigiereiche Senat beschloß, die Nevisionsklage sei zu verwerfen. Der Prozeß gegen die Kischenewer Mörder. Kischinew, 3. Dezember. Die gestrige Verhandlung begann mit der Vernehmung des Zeugen Leb Kulberg, eines Mitgliedes der freiwilligen Feuerwehr. Nachdem am Ostermontag die Unruhen einen drohenden Charakter angenommen hatten, legte Kulberg feine Feuerwehruniform an und stellte sich in strammer Haltring an die Ecke der Nikalajewskaha- und Benderskayagasse; die Exzedenten hielten ihn für einen militärischen Funktionär und diesem Umstande war es zu verdanken, daß das ganze Revier verschont blieb. Das ist aber auch ein Beweis dafür, wie leicht eine, wenn auch nur geringe Anzahl pflichttreuer und energischer Polizeibcamten die Exzesse hätten verhindern können. Die Exzedenten trauten sich in die Nähe Kulbergs nicht heran; es gelang ihm sogar, Leute anzuhalten, die mit geraubten Gegenständen vorbeizogen, und er hat im Laufe des Tages nicht weniger als 56 Plünderer einzeln gepackt und der Sicherheiiswache übergeben. Kulberg hat von der Straßencke aus, wo er Posto gefaßt, an 15 Banden, je 15 bis 20 Bursche, vorziehen sehen, deren jede unter dem Kommando eines Führers stand. Einer dieser Führer war der Goldschmied Mi to; er trug einen dicken Stock, der an den Enden beschlagen war; andere Führer, die Kulberg kannte, waren die Brüder L w o Iv, Söhne des Militärspitalinspektors. Kulberg hatte dies seinerzeit dem Untersuchungsrichter F r e y n a t mitgeteilt, der diese Tatsache jedoch nicht zu Protokoll nehmen wollte. Der Revieraufseher S a p i n s k i schildert die Entwicklung der Unruhen am 20. April und behauptet, er habe sich den Bauden entgegenstellen wollen, sei aber von ihnen mit Steinen bewachen worden. In seinem Revier wurden 15 Verhaftungen vorgcnommen, allein nur gegen drei der Verhafteten wurde die gerichtliche Untersuchung eingeleitet; zwölf wurden lediglich dem Friedensrichter wegen 'Störung der Ordnung angezeigt. Sapinski erzählt ausführlich, in welcher Weise die Plünderungen im Hanse Nr. 8 der Asiatskpyagasse und die Mordtaten in derselben Gasse im Hause Nr. 13 stattgcfnnden haben; er behauptet aber, selbst hiervon nichts gesehen zu haben, da das betreffende Revier einem andern Inspektor unterstehe. Der Zeuge bestätigt, daß die Juden nirgends aggressiv ausgetreten seien; nur in einem Falle bemerkte er, daß jüdische Knaben gegen einen der Exzedenten namens Mustapa Steine schleuderten. Sapinski haite den Juden befohlen, in ihren Wohnungen zu bleiben und nicht anszugehen; ans die Frage, warum er diesen Befehl gegeben, erwidert er, er habe dies aus . dem Grunde veranlaßt damit die Verhaftung der Exzedenten leichter bewerkstelligt werden könne. Er selbst hat wegen Zertrümmerung der Fensterscheiben zwölf Personen verhaftet; lvegen schwerer Delikte hat er auf Grund eigener Wahrnehmungen angeblich keine Gelegenheit gefunden, einzuschreiten. Es entspinnt sich nun eine längere Kontroverse zwischen den Reckstsanwälten beider Parteien. Einer der Vertreter des Angeklagten Romane nko wendete sich an den Präsidenten mit der Bemerkung, nach seiner Ansicht lasse der Gerichtshof mit zu viel Geduld die Ausdehiumg des Kreuzverhörs seitens der Kläger zu; wenn dies der Staatsanwalt täte, würde er keinen Einwand erheben, aber er halte es für unberechtigt, daß den Privatanwälten bei Ausfragen der Zeugen so schrankenlose Freiheit getvährt werde. Die Advokaten K a r a b t s ch e w s k i, R o s e n b e r g und Kalma n o tv i t s ch replizieren, daß sie es als ihre erste Pflicht betrachten, die Ivahren Schuldigen zu ermitteln und die Verteidigung sollte vielmehr damit einverstanden sein, daß das Maß der Schuld -er hier befindlichen Angeklagten durch Heranziehung der im Hinkerg' unde sich verborgen haltenden Hauptschuldigen wesentliche re- Zuarert werde. Der nächste Zeuge ist der Schnhwarenhändler F e r d m a n n, f dessen Laden sich an der Ecke der Charlampjewskaya- und Jekatei rincnskayagasse befand. Als die Räuber bei ihm cindrangen, standen der Polizeipristaw L u t s ch i n s k i und der Rcvicrinspcktvr Jablonski in der Nähe; das aufgestellte Militär erstreute nur die Juden, die sich den Exzedenten entgegenstellen wollten. Den Revierinspektor fragte Advekat K a l m a n o iv i t s ch: Wjaren Sie dabei, als die Räuber in das Geschäft des Ferdmauu eindrangeu? — Zeuge: Ja, ich war zugegen. Ich begab mich mit in den Laden, da ich sonst fürchten mußte, daß die Leute ihren Zorn gegen mich kehren werden. — K almanowits ch : Sie waren doch bewaffnet, Sie hatten Säbel und Revolver! — Zeuge: Ja, aber . . . . I — Kalmanowits ch: Aber Sie hatten nicht die Erlaubnis, sich einer Waffe zu bedienen! Der Z eu g c antwortet auf diese Frage nicht, zeigt aber auf den Angeklagten W e t o und sagt znm Beiveis, daß er seiner Pflicht genügt habe: „Diesen da habe ich gefaßt, als er mit geraubter Ware den Laden verlassen wollte." Bei diesen Worten springt der augeklagte Weto auf und ruft mit lauter Stimme: „Herr Präsident, so lute er cs sagt, ist es ettte Lüge. Ich stand ruhig dabei und sah zu, Jute das Eigentum der Juden geplündert wurde- Da trat der Revieriuspektor G a b l o u s k i mif mich zu und feigste: „Es ist doch eine Schande für eine» christlichen Mann wie du, so untätig dabei zu stehen, du kannst dir ja auch mis dem Geschäfte etwas mitnehmen l" Nachdem ich das auf seine Veranlassung getan, nahm er mich fest. Der Verteidiger No inane nko stellt an Jablonski die Frage: Wenn Sie darauf bestanden wären, die Leute zu zerstreuen und auseinanderznjagen, Jväre es um Ihr Leben geschehen gewesen? — Jablonski: Ganz gewiß l Rechtsanwalt K a l m a n o w i t s ch verwahrt sich dagegen, daß ein Verteidiger der Angeklagten es hier, in diesem Saale, übernehme, die Polizei reinzuwaschc», was doch nicht seines Amtes sei. Selbst die anderen Verteidiger der Angeklagten erklären hierbei, daß sie ihrerseits mit R o m a n e n k o s Auffassung nicht einverstanden seien. Sämtliche Rechtsanwälte beider Parteien, mit Ausnahme von R o m a n e n k o und B o g o r s ch e w, haben gestern beschlossen, den Antrag zu stellen, der Prozeß möge unterbrochen und eine neue Voruntersuchung c i n geleitet iv e r d e n, d a m i t die e i g e n t l i ch e n Urheber und Veran st alter der Exzesse zur V erantwort u n g in die A n k l a g e e i n b e z o g e n Jv e r d e n können. — Dieser Antrag wurde a b g e l e h n t. — Bis zum Schlüsse der gestrigen Verhandlung wurden 82 Zeugen einvernommen, während 450 noch zu verhören bleiben. Von dem bereits vielfach kompromittierten Polizeipristaw S o l o w k i n wurde heute bekannt, daß er während der Ostertage in seinem Amtslokal einigen jüdischen Familien gegen Bezahlung von fünf Rubeln für den Kopf Schutz gewährte; pon einer Wöchnerin hatte er sich 10 Rubel anSbednngcn, je fünf für sie und für das neugeborene Kind. Am Montag abends wollte er die Frau auf die Straße setzen und man mußte ihm neuerdings 10 Rubel geben, damit er Mutter und Kind bis zum folgenden Tage beherberge. Bücher-Einlaus Siegmmrd Werner: „91211,"" mtb andere Gedichte". (Verlag „Welt"-Wien.) Ein Gedichtbuch, das man getrost der jüdischen Jugend in die Hand geben kann und soll. Ein Gedichtbuch, das Liebe und Verständnis für unseren Volksschatz, das Buch der Bücher, für unsere Sagen und alten Eiesänge tveckt. Ein Gedichtbuch, das der jüdischen Frau ans der Seele singt und den seidenen Faden zu dem Herzen des jüdischen Mädchens spinnt. Rein wie Kristall sind die Herzen, keusch tvie unberührter Schnee sind diese Seelen im Grunde. lind tuenn auch das trostlose, verkümmerte Leben im Golns so manchen argen Rostfleck auf dem blanken Spiegel des jüdischen Familienlebens angesetzt hat, so bleibt uns doch der Trost, daß eine Wendung zum Guten eintreten werde, wenn wir uns erst geordnete Verhältnisse wieder erkämpft haben. Eines der vielen Kampfmittel ist das Rufen im Streite, das Wecken des Volkes, das Aufrütteln der Jugend, das Erziehen der jungen Gemüter, urit einem Wort, das Schaffen einer jüdischen Kultur, die die Zerstreuten einigt und mit Selbstbewnßtsein erfüllt. Jede Regung unserer Volksseele, jede Aeußerung seiner uralten Wünsche und Träume, jede Deutung seiner Erlebnisse und Sehnsüchte ist mit Freude zu begrüßen — umsomehr, wenn die Form dem tiefen Inhalt dieser Deutungen entspricht. In dem vorliegenden Gedichtbuch verdient die meisterhafte Form der Stanzen besonders hervorgehoben zu werden. Gemütvoll sind einige Lieder der Ruth, heitere Töne sind in den Ernteliedern angeschlagen, doch der düstere Ernst des Lebens, der über dem Cyklns Jndenwanderung wie ein Schleier schwebt, erschüttert unsere Seele aufs tiefste und rüttelt sie auf zu erlösenden Taten. M. S ch e r l a g. Ulrich Frank hat durch das Buch Simon Eichelkatz die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt. Frank — hinter diesem Namen verbirgt sich eine Dame — erfreut seine Verhrcr durch eine neue Gabe, durch die zwei Novellen: „Beim Patriarchen" und „Die Toten" (Verlag: Schlesische Verlagsanstalt, Breslau, vormals Schotttaender). Was den allgemein künstlerischen Wert des Buches betrifft, so glauben wir am besten die Vorzüge und Schwächen der Autorin in einem Worte zusammen zu fassen, wenn wir sie als „die jüdische Marlitt" bezeichnen. Dementsprechend bildet es auch nicht die Judenfrage in ihrer grausamen Wahrheit den Hintergrund ihres Schaffens; eis ist eine wohlabgetönte, ihrer Kanten bestaubten Judenfrage, tu einer warmen Atmosphäre des altjüdischen Familienlebens gehüllt, die für alle Verfolgungen immer Trost in sich birgt. Beim Patriarchen spielt im Berliner Tiergartenviertel. Frank- Marlitt findet hier alles schön und gut; selbst die Getauften sind im Grunde ihres Herzens gute Juden. Wir glauben, daß Frank hier durch rosenrote Brillen sieht. Oder ist der Wiener Schottenring so verschieden vom Tiergartenviertel? Doch wir wollen ihr ihre Schönfärberei verzeihe!!, um die freudige Zustimmung, die Frank der Wiedergeburtsbewegnng des jüdischen Volkes in Palästina entgegenbringt: Den Raisonneur, den Geheimen Kommerzienrat Venas läßt Frank sagen: „Vom rein theoretischen Standpunkt bin ich durchaus Kolonialpolitiker. Was nun speziell die Kolonialbestrebnngen in jüdischen Kreisen anbelangt, so lvird sich wohl mehr dagegen einlvenden lassen von denen, die Kolonialpolstik als ihr Programm angenommen haben und von der nächsten Zukunft schon die Durchführung ihrer tief durchdachten Pläne erhoffen. Warum sollte nun gerade dort die Kolonisation nicht das Ersprießlichste ertvarten lassen? Die Kultur wird in ihrer Bewegung vom Westen nach Osten zurückkehren, woher sie gekommen. Warum sollten nicht auch die Nachkommen derjenigen sie dorthin zurüchlragen, die sie dereinst herausgetragen über die.Erde? Ich erinnere mich mit Stolz daran, daß. schon unser Großvater Elieser von Friedrich Wilhelm dem Dritten in Audienz empfangen wurde, um über die Kolonisation der Juden in Palästina ihm Bericht zu erstatten und seinen Schutz dafür zu erbitten . . . -Die andere Novelle, „Die Toten", stehst. künstlerisch höher. Sie schildert den Zusammenbruch eines Jünglings, der in' dem seelischen Konflikt zwischen der Orthodoxie des Elternhauses und dem modernen Leben keinen Ausiveg findet und sich vergiftet S o s e r. Nr. 50 "Die jüdischen Arbeiter in London". Von Georg H a I p e r n (Verlag: I G. Cotta, Stuttgart). — Eine Jvillkommene Studie über das indische Proletariat in London, das sich fast gänzlich aus den eingcivauderteu russischen und rumänischen Juden zusammeusetztz Die Fremdeufrage ist vor allem eine Wlo h n u n g s - frage. Hier müßten die Organisationen der jüdischen Gemeinde emgreifeu und auf eine Verteilung der jüdischen Eiutvauderer auf die weniger überfüllten Vorstädte Londons und auf die Provinzstadte hinarbciten. Auffallend ist der Tiefstand der Organis a t i o u s b c st r e b u n g e n unter den Londoner jüdischen Arbeitern. Halperu sagt: Die sozialdemokratische Organisation, die in Rußland den mächtig anwachsenden „Bund" geschaffen hat, ist nt London unendlich schwach. Hier, wo das große prinzipielle Ziel — die Befreiung des gesamten Volkes — fehlt und tvo es gilt, die Klasseninteressen in ausdauernder, langsamer politischer Kleinarbeit zu verteidigen, versagt die jüdische Sozialdemokratie. Die Klasseninteresseu der Arbeiter sind nicht die Interessen der jüdischen Einwanderer und mancher, der sich in der Volksversammlung mit größtem Eifer für die Theorie des Sozialismus einsctzt, kennt für sich persönlich niclsts Erstrebenslverteres als den Uebergang znm selbständigen Unternehmer, zum Kapitalisten. Anders der Zionisinus. Er ist keine Klasseubeiveguug und umfaßt in seinen mannigfachen Betätigungen alle Schichten der jüdischen Bevölkerung. Erbietet in seiner Konsequenz die Idee der nationalen Wiedergeburt. Und da er für die cingcwanderten Juden, die dem politischen Leben Englands ganz ferncstehen,!vas aus der geringeren Zahl der Naturalisationen klar hervorgcht und ebensoivenig an dem kurltnrellen Leben ihrer neuen Heimat teilnchmcn, politlschen und kulturellen Inhalt besitzt, so ist das gewaltige Anwachsen des Zionismus innerhalb der Bevölkerung des East-Eud leicht erklärlich." C ü>3 O Keine O Niederlage:!^ Ni.Ia.Proape 12 Stück KS.- De bietet det Briefliche! und wcibl ferner kai Am 10 Anstrc tlrucker, 1 l Kleiscl Geschäfts 2 Kellern Lehrlinge, arbeiter, setzer, 2! 11 Tisclih S o f e r. PtitteiUmg*# arrs dem PiMilrmrr. Neue und überspielte Klaviere zu den billigsten Preisen liefert die renommierte Fabrik Brüder Mikula, Wien, 9. Bcz., Währiugerstraße 68. Daselbst werden auch Klaviere auf bequemste Zahluugsweise geliefert. (Siehe Inserat auf der ersten Jusernteuseite unten.) (Ein österreichisches Riesenwerk.) Ein für die gesamte Geschäftswelt höchst wichtiges Unternehmen, von dessen Vorbereitung schon öfter in der Oeffeutlichkeit die Rede gewesen, ist soeben zum Abschluß gelangt, ein Werk, welches einem eminent praktischen Bedürfnisse der Handelskreise in bisher unerreichter Weise entgegenkommt. Der Mangel eines möglichst vollständigen und authentischen Adressennachweises aller in Oesterreich existierenden Branchen wurde schon längst allgemein empfunden, denn die von Zeit zu Zeit unternommenen Versuche zur Behebung desselben vermochten die bestehende Lücke nur sehr unvollkommen anszufüllen. Nun ist in dem soeben erschienenen „Ocsterrcichischen Zentral-Kataster sämtlicher Handels-, Industrie- und Gewerbebetriebe" endlich ein Adressenwerk geschaffen worden, welches durch die Förderung seitens amtlicher Kreise den höchsten Anforderungen in Bezug auf Vollständigkeit und Verläßlichkeit entspricht. Der Zentralkataster enthält in 10, resp. 11 Bänden sämtliche Handels-, Industrie- und Gewerbebetriebe der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, resp. alle erwerbssteuerzahlendcn Einwohner Oesterreichs; ihre Zahl beläuft sich auf zirka 1 200 000. Sie sind eingeteilt nach Kronländern, innerhalb dieser alphabetisch nach Gemeinden und Ortschaften und innerhalb dieser alphabetisch nach Branchen. Bei jeder Ortsgemeinde sind folgende von der k. k. statistischen Zentralkommission gelieferte Angaben ersichtlich: Bezirkshauptmaiinschaft und Bezirksgericht, Areale, Bevölkernngsziffer, Umgangssprache, kirchliche Behörden und Schulen; ferner sind Post-, Eisenbahn-, Dampfschiff-, Telephonnnd Telegraphenstationen bei den betreffendenOrtsnamen angeführt. Jedem Bande ist ein alphabetisches Ortsverzeichnis, eine statistrschvolkswirtschaftliche Uebersicht über das betreffende Kronland und endlich eine im militär-geographischen Institut ausgearbeitete Landkarte beigegebe,i. Der Zeiitrnlkataster stellt also dar: 1. Ein vollständiges, auf Grund anthentischer amtlicher neuester Daten verfaßtes Adreßbuch; 2. ein förmliches, den nenesteu Stand aller einschlägigen Verhältnisse berücksichtigendes Octsrepertorium; 3. ein säintüche im Werke vorkommenden Orte umfassendes, die Einteilung der Postbestellbezirke znm Ausdruck bringendes Postlexikon. Ans, dem Vorwort des Katasters ist zu entnehinen, daß Oesterreich etiuas über 23 100 Orksgemeinden nebst zirka 5700 Gntsgebieten besitzt und innerhalb dieser Ortsgeineinden (politischen Gemeindcnl) vun,d 55 000 Ortschaften und Ortsgebiete existieren, ivelche einzeln mit beu daselbst bestehenden Betrieben angeführt sind. Die Grundlage des in dem Kataster gebotenen Adressenmnterials bilden die von den Handelskammern geführten Gewcrbekataster, deren Material zunächst durch die Ergebnisse der am 3. Juni 1902 borgenommencn amtlichen Betriebszählung und sodann durch die unter der Aegi'oc des Ministeriums des Innern erfolgte Heranziehung der Vorstände der mehr als 23 100 politischen Ortsgemeindcn Oesterreichs rektifiziert wurde. Zur Charakterisiernng des Umfangs des Werkes und der Größe der zu bewältigenden Arbeit sei angeführt, daß die 11 Bände aneinander gereiht an Raum mehr als die Hälfte von Meyers großem Konversationslexikon einnehmen und zur Herftellnng der Gesamtauflage — 20 400 Einzelbände notariell beglaubigt — das Bedrucken von zirka 40 Millionen Seiten erforderlich tvar. Der Zentralkataster stellt demnach alle bisherigen Publikationen dieser Art nicht mir in Oesterreich, sondern mich iin Ausland weit in den Schatten und ist als ein seltener Beweis heimischen Unternehm»ngsgeistes zu begrüßen, besonders wenn in Betracht gezogen wird, welche ungeheure Mühe und Arbeit, sowie Kosten, namentlich die erste?lnflage, eines so groß angelegten Adreßbuches verursacht. Das Werk darf mit Recht als eine großartige, einzig in ihrer Art dastehende Leistung bezeichnet Iverden, und cs lvird nicht nur der heimischen GeschäftSivelt die ivertvollsten Dienste leisten, sondern auch, da es ein erschöpfendes Bild von Oesterreichs Industrie, Handel und Geivcrbe gibt, im Ausland eine höhere Wertung und Schätzung dieser Elemente unseres Wirtschaftslebens zur Folge haben. 6 Brannb 111 Komr 3 Inkassa Lxpedienl 15 Bonner listinnen, rinnen, 2 distinnen, 42 Verkä 50 Hausl Gymnasi; Mehrere Arrangen mis (mit brauche), schrciber) K Hrkfkaste*. GentUndat Baller, München. In Berlin existieren zwei solcher Vereine, Taille und zwar erstens der „Verein für Arbeitsnachweis", begründet von den Berliner Vne Brith-Logen, Berlin, Große Hamburgerstraße Aniertigun 13/14, und zweitens Verein «Schom're Schabos" für Nachweis von Stellungen, in denen Sabbatruhe möglich ist; Bureau, ebenfalls Berlin, Große Hamburgerstraße 13/14, Vorsitzender Herr M.. ' .. Dorn, Berlin, Lonisenstraße 12. Es existieren ferner solche f Vereine in: Breslau, Vorsitzender Rabbiner Dr. Roseitthal, in Magdebtrrg, in München. Vorstand B. Lißmann, Ad. Frankel, Rechtsanlvalt Beer, in Hamburg. Vorsitzender I. Rosenstock, Wexpassagc 28. Stern, Wien. Der „Kikeriki" wirft sich zwar imMr ) M eines der ärgsten Antisemiteirblätter auf, aber Jnseratengelder von jüdischen Finnen verschmähter nicht. So znm Beispiel Dürv i d J o r i sch, 0. Vez., Alserstraße 12. Ein Leser. Der betreffende Umstand war piP nicht bekgnyji und konnte unter den speziellen Verhältnissen nicht porcnlsgesetztz werden.