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Jüdisches Volksblatt · 1903-09-18 · 38 (18.9.1903) · p. Seite 6

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
5 (1903)
Issue
38 (18.9.1903)
Date
1903-09-18
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 18. September 1903 Nr. 38 b a C' I a f) v 1 0 0 -1.1 Der Wettbewerb tun den Preis der Ersten Michael B e e r' s eb e n S t i f t «i n g für Rkaler und Bildbaner jüdischer Religion ivird hiermit für daS Jahr 1904 für Maler aller Fächer eröffnet. Die für die PreiSbetverbimg bestimmten Bilder ntüsfeu in Del ntiSgefübrt fein; die Wahl des dar.zuftelleiiden Gegenstandes bleibt dent eigenen Ermessen des.Konkurrenten überlassen. Die Ablieferung der für diesen Wettbewerb bestimmten Arbeiten nebst s eh r i f t l i ch e m Beiveronngsgesnehe ait die Königliche Akademie der Künste, Berlin (West) üb, PotSdamerstr. 120. muß bis zmn 1. März 1904, mittags 12 Uhr, erfolgt fein. Es haben auszerdent die Konkurrenten gleichzeitig eiitznsenden: 1. bcrschiedene bisher gefertigte Arbeiten und Studien itach des Natur, solvie Kompositioiisskizzen eigener Erfindung, die zur Beurteilung des biSherigeit DtudiengangeS des BetverbcrS dienen können; 2. eine amtliehe Bescheinigung, aus der hervorgeht, das; der Betverber zur Feit der Eiitsendnng ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 02. Lebensjahr noch nicht überschritten hat tntd sich zur jüdischen Religion bekeitnt; 3. eine Beseheinignng darüber, das; der Betverber seine Studien auf einer dentscheit Akademie gcntacht bat; 4. einen Lebenslauf, aus dent iltsbesoitdere der Stndiengaitg dcS Koitkurrenten ersichtlich ist; 5. eine schriftliche Bersichernng an Eidesstatt, das; die eiitgerciehteit Arbeiten von detit Betverber selbst erftmden und ohne fremde Beihilfe anSgeführt sind; 6. eilt BerzciehniS der für die Koilktirrettz bestiututten Arbeiten. — Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 2 bis 6 aufgeführten Schriftstücke nicht vollständig boiliegen, tverden tticht berücksichtigt. Die Kosten der Eilt- und Rücksettdtmg hat der Bewerber ztl tragen. Der Preis besteht in einem Stipenditnn von 2250 Mark zu einer einjährigen Studienreise nach Italien tntd ist zahlbar in vierteljährlichen Raten, deren erste int Betrage voll 900 Mark beim Aiitritt der Studienreise, die ferneren mit je 450 Mark in Rom durch Bermittlmtg der Bankfirma Nast-Kolb n. Schumacher daselbst ztir Atlszahlnng gelaitgen. Der Stipendiat ist verpflichtet, sich acht Monate iit Rom aufznhalten mtd über seine Studien bor Ablauf der erstell sechs Monate an die Akademie nitter Beifügtlilg eigener Arbeiten schriftlichen Bericht zn erstatten. Die Kosten für Eilttntd Rücksendting dieser Nachiveise werden zu Lasten der Stiftnngsfonds übernommen. Während der Tauer des Stipendienjahres wird dem Stipendiaten eins der von der Akademie im Interesse ihrer tu Rom studierenden Stipendiaten gemieteten Ateliers mietsfrei überlassen tverden, wenn ältere Ansprüche mif mietsfreie Ateliers iticbt ztl berücksichtigen sind. Der Genus; des Stipendiums beginnt mit dem 4. Oktober 1904. Altjüdische Grabdenkmäler in Trier. Die interessanten Funde von fünf zum Teil gut erhaltenen jüdischen Grabsteinen bei den Kanalisationsarbeiten auf dem Viehmarkte haben die Aufmerksamkeit wiederum auf die Geschichte der Juden in Trier, ihre Wohnstätten und ihren Begräbnisplatz im Mittelalter gelenkt. Von den aufgefundenen Grabdenkmälern ist der zuletzt gefundene Stein fast noch vollständig erhalten. Ein zweiter ist durch ein ebenfalls aufgesundenes Bruchstück wesentlich ergänzt, ein dritter besteht nur noch aus einem oberen Bruchstück, ein vierter ist ein linkes Seitenbruchstück und ein fünfter ist ebenfalls der obere Rest eines für einen Mann gesetzten Grabsteines. Daneben fand sich noch ein Stein mit zwei Resten von jüdischen Buchstaben. Der Zeit nach gehören die Steine dem Zeiträume von 1345 bis 1350 an. Zwei sind dem Andenken von Frauen und die übrigen zu Ehren von männlichen Toten gesetzt worden. Die Buchstaben, scharf und tief eingegraben, zeigten die vollen Formen der schönen hebräischen Quadratschrift und sprechen für die kunstgeübte Hand des Steinmetzen, der sie eingrub. Nimmt man nun hinzu, daß bei den fortgesetzten Kanalisationsarbeiten auch ein Totenschädel und schon im Jahre 1859, unweit der Fundstelle, ebenfalls das Fragment eines jüdischen Grabsteines aufgefunden und von Rabbiner Dr. Stein in Frankfurt a. M. als aus dem Jahre 1346 stammend, entziffert wurde, so geht man wohl auch ohne geschichtlichen Nachweis mit der Annahme nicht fehl, daß man es im Bereich der Fundstelle mit einer altjüdischen Begräbnisstätte zu tun hat. Aber auch dieser geschichtliche Nachweis steht unumstößlich fest. Längst bekannt ist es, daß der Name „Jüdemergasse" eine Korruption aus Judenmauergasse ist. Judenmurgasse wird sie in Urkunden ' von 1349, 1408 und in späteren genannt. Ueber den Ursprttng dieser Bezeichnung belehrt unt eine Urkunde vom Jahre 1529, worin von zweien dem St. Jakobshospital zugehörigen Häusern gesagt wird, daß sie gelegen seien „gegen den Judenkirchhof in der Jüdemergafsen", ebenso wird in einer Urkunde vom Jahre 1582 die St. Antoniuskapelle bezeichnet als „liegend neben dem Judenkirchhof". (Jahresbericht der Gesellschaft für nützliche Forschungen zu Trier vom Jahre 1854.) Wir haben uns alko an der südwestlichen Seite der heutigen Jüdemerstraße eine Mauer zu denken, hinter welcher der Judenfriedhof auf einem Teile des jetzigen Viehmarktes lag. Die Judenmauer trug ihren Namen von dem Judenfriedhof, den sie einschloß. In einer Urkunde von 1297 bekennt Rudolf der Aeltere, genannt von Britte, Bürger zu Trier, „daß er an der zwischen seinem Garten ttnd dem Judenfriedhofe lausenden Mauer kein Recht habe, und falls er darauf baue, dies nur auf freundschaftliches Bewilligen der Judenschaft tue" u. s. w. Eine Urkunde vom Jahre 1360 sagt: „domus sita px opposito Judenkirchhoff." Gegen die Mitte des 14. Jahrhunderts finden wir also den Begräbnisplatz der Juden noch innerhalb der Ringmauern unserer Stadt und zwar östlich von St. Antonius hinter der an diese Kirche anstoßenden Häuserreihe hinlaufend, einen Teil des jetzigen Viehmarktes entnehmend. Den letzten Beweis hierfür kann endlich auch die Tatsache erbringen daß man in den Jahren 1811 und 1812, als man den bisherigen Garten der Kavuztner in den heutigen Viehmarkt umwandelte, beim Auswerfen der Mauern eine Anzahl Grabsteins mit jüdischen Inschriften auffand. (Marx: Geschichte des Erzstifts Trier I 507.) Die Tatsache, daß sich die jüdische Begräbnisstätte innerhalb der Ringmauern der Stadt befand, kann unser Befremden nicht erregen, wenn wir bedenken, daß die christlichen Einwohner Triers, sobald sie einmal den Juden die Niederlassung in ihrer Mitte erlaubten, wohl keinen Anstoß daran nahmen, daß diese auch ihren Totenacker innethalb der Stadt hatten, da sie, die Christen, ja selbst seit der fränkischen Zeit ihre Begräbnisstätten innerhalb der Stadt bei den Pfarrkirchen anlegtem. Auch in Frankfurt, Hamburg und Altona lag einst der jüdische Friedhof innerhalb der Stadt. Die Anlage dieses Friedhofes mag mit der ersten zahlreicheren Ansiedlung der Juden in Trier zusammenfallen — vielleicht in jene Zeit, wo infolge der großen Verwüstung durch die Normannen der Teil der Stadt, m dem er lag, noch nicht wieder bebaut war und öde lag. Die ausführlichen Berichte unserer Chronisten über die angedrohte Ausweisung der Juden aus der Stadt durch Erzbischof Eberhardt im Jahre 1066, und über ihre Verfolgung zur Zeit de's ersten Kreuzzuges 1096, gestattete die Annahme, daß dieselben im 11. Jahrhundert schon in ziemlicher Anzahl hier ansässig waren. (Gesta Trev I. 164; 176.) Es ist wohl nnzunehmen, daß die Juden Triers in der Nähe ihres Begräbnisplatzes gewohnt haben, daß mithin das Ghetto in der ältesten Zeit in der Jüdemerstraße zu suchen ist. Merkwürdig ist allerdings, daß sich keine Urkunde vorfindet, worin ein Jude als Besitzer, Käufer oder Verkäufer eines Hauses in der Judenmauergasse genannt wird, während die derartigen amtlichen Register, worin alle Käufe und Verkäufe von Häusern eingetragen sind, vom Jahre 1347 an erhalten blieben. (Jahresbericht der Gesellschaft für nützliche Forschungen vom Jahre 1859.) Die Juden müßten nun vor dem 14. Jahrhundert dort, wo seit uralten Zeiten ihr Friedhof lag, gewohnt haben. In späterer Zeit finden wir das Ghetto im nördlichen Stadtteile (laut einer Urkunde von 1488, die zweier täuser erwähnt, gelegen „unter den Inden, zwischen dem eutschherrenhause und dem Hause der Sackträger") oben be» grenzt durch den Fischbach, die Jakobs- und Moselgasse. Es heißt in einer Urkunde vom diesem jüngeren Ghetto: „und anfüllen auch dieselben Juden von iren gassen und begriffe, du sie wonen, nume dan dry uffene Worten und iner uffene kelre duren haben, ußgwende in die gemeine straßen zu Trier, und die anderen soll man vermuren". (Hontheim 227.) Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß unter diesen Pforten die zwei begriffen sind, welche unter dem Namen große und kleine Judenpforte auf die frühere Fischbach ausgehen, die dritte muß wohl in der Jakobsftraße gewesen sein. Die Verlegung des Ghettos scheint im 15. Jahrhundert stattgefunden zu haben. Unter dem Erzbischof Qtto von Ziegenhain wurden nämlich im Jahre 1418 bei dem Regierungsantritte des genannten Kirchenfürsten alle Juden aus dem Erzstiste ausgetrieben. Als diesen jedoch bald wieder die Niederlassung in den Städten des Landes erlaubt wurde, da bezogen sie in Trier das alte Judenviertel nicht wieder, sondern siedelten sich in dem oben bezeichneten neuen Ghetto an. Bei der erwähnten Austreibung durch Erzbischof Otto wurde der Koblenzer „Judenfriedhof" in einem am 4. August ausgestellten Briefe den Töchtern des Gottfried Sack von Dieblich als Lehen erteilt. Wem damals der Trierische „Judenkirchhof" zugeeignet wurde, dürfte wohl noch zu ermitteln sein. Im Jahre 1517, zu Zeiten des Erzbischofs Richard von Greifenklau trug ihn Philipp von Sirk zu Lehen, und im Jahre 1552 wurde der gleichnamige Sohn des Genannten vom Erzbischof Johann von Isenburg in diesem Besitze bestätigt. Als sich später die Kapuziner in Trier niederließen und ihr Kloster am Viehmarkt (das jetzige Stadttheater) bezogen, da wurde ihnen wahrscheinlich der alte „Judenkirchhof" überwiesen, woraus sie einen großen Garten herstellten. Damals mögen auch die eingesunkenen Leichensteine gesammelt und an der Fundstelle an der Ecke des Viehmarktes eingebettet worden sein. Als dann später die Kapuziner durch das Machtgebot Napoleons am Anfänge des vorigen Jahrhunderts aus Trier verwiesen wurden, da wurde der damalige Kapuzinergarten in unseren heutigen Viehmarkt umgewandelt. Die stillen Schläfer aber tief in der Erde drinnen haben unberührt alle diese Wandlungen mitgemacht, bis die Neuzeit mit ihren fortschrittlichen Einrichtungen die Zeugen ihres Erdendaseins an das Tageslicht beförderte. Absolut sicher dürfte wohl sein, daß die Juden nach ihrer Austreibung durch Otto von Ziegenhain den ihnen im Jahre 1418 genommenen Friedhof bei ihrer Wiederansiedelung niemals wieder benutzten, wenn auch der Platz selbst in späteren Urkunden seiner früheren Bestimmung nach, kurzweg der „Judenkirchhof" genannt wird. Die neuangesiedelten Juden mögen schon damals den jetzigen Friedhof in der Gemarkung der früheren Vorstadt St. Barbarra angelegt haben, dessen altersgraue, eingesunkene Grabsteine auf der linken, nicht mehr benutzten Seite in jene Zeit zurückreichen. A. N u ß b a u m. Paßlvesen. Aus Bukarest wird gemeldet: Der Minister des Innern erließ an die Präfekten ein Rundschreiben betreffs der Pässe, worin namentlich Folgendes zu lesen ist: Pässe, ohne besondere Entscheidung des Ministers werden nur den Individuen folgender Kategorien gewährt, welche rumänische Untertanen sind, ohne rumänische Bürger zu sein. 1. Denjenigen, die das Land seit mindestens zehn Jahren bewohnen, keinen fremdländischen Schutz genießen und beweisen können, daß sie nicht fremde Untertanen sind und daß sie ein Naturalisationsgesnch eingereicht haben. 2. Denjenigen, die den Militärdienst in Rumänien geleistet haben. 3. Denjenigen, die das 35. Jahr znrückgelegt haben, die aber Schützlinge keines fremden Staates sind und Immobilien in irgend einer Gemeinde besitzen oder pachten oder auch bedeutende Handelsleute sind und dem Staate die Steuern entrichten. 4. Den im Lande geborenen Jünglingen, die das 21. Jahr noch nicht erreichten und folglich noch nicht kriegspflichtig siitd, deren Eltern aber beweisen können, daß sie die Steuern bezahlten und die Untertanen keiner fremden Macht sind. Für die Personen dieser vier Klaffen werden außerdem Sitteuzeugnisse verlangt. Bukarest. Vor zivci Wochen bcrcils konnte ich melden, das; eine Abänderung des Handwerkergesetzes in Aussicht steht. Matt ivird sich noch erinnern, welchen Sturm der Entrüstung die erste Fassung des Gesetzes in der ganzen zivilisierten Welt entfesselte. Tie fremdeit Handwerker und ganz besoitders die eiitheintisch jüdischen ivnrden dadurch geradezu des Rechts zur Existenz beratibt. Die ganze Indenfrage kaut dadurch wieder anfs Tapet tind ist seither iticht mehr perschwuitden. Die Regierung gab zwar iviederholt Erklärungen ab, das; es gar nicht darauf abgesehen sei, den jüdischen Haitdlverkern die Ausübuttg ihres Bertifes unmöglich zu machen, aber die Entstehung des Gesetzes solvie seine zahlreichen, gegen „Fremde", d. h. gegen die Juden gerichteteit Artikel, ließen in dieser Beziehung keine Bernhigting aufkotmuen. Das Regleutent zu diesem Gesetz milderte die schlimmsten Bestintnnntgeit, enthielt aber inttner noch genug Ungerechtigkeiten. So z. B. durfte daS Komitee der Korporation nur bon rumänischen Handwerkern gewählt werden und ans rnntänisehen Arbeitern bestehen; so dürfen nur Rumäiteu für die Handwerkerkammerit wählen tind gewählt werden; die Stnttiteu föitttctt nur bon Nuinäueit dotiert werden, es genügt der Wtinsch von 50 Nnmänen, um 1000 fremden und jüdischen Handiverkern die Bildtmg der Korporation nnfziidringen, ferner werdet! die bei den amtlichen Lizitationen den rninänischen Handiverkern gewährten Vorteile den freindeu und jüdischen Handiverkern vollständig vorenthalten usiv. Unter den vielen ansländischcn und den sehr ivenigen inländischen Stiminen, die sich während der Beratung des Gesetzes gegen dasselbe erhoben, waren tnanche, ivelche ans die Undurchführbarkett des Gesetzes hiniviesen. Talsächlich tvar dasselbe das Werk oberflächlicher, schneller Studien »nd es ist in kurzer Zeit, ohne genaue Kenntnisse und Gebräuche der Handiverker, ans der entsprechenden Gesetzgebung der europäischen Staaten znsaininengeflickt ivorden. Das Handwerkergesetz hat zn allererst, Ivider alles Erivarten, die Unzufriedenheit der großen Masse der rumänischen Handiverker selbst entfacht. In den amtlichen Kreisen, ivelche berufen sind, das Gesetz nnznivende», ist denn auch die Ueberzengnng zum Durchbruch gekoininen, daß dessen Aniveiidnng absolut unmöglich ist. Das einzige, ivas die Haudtverker davon bis jetzt haben, ist, daß ihnen einige staatliche Arbeite«! auf Grund des Gesetzes bei der Lizitation mit Vorzug übergeben worden sind. Diesen Vorteil kann aber mir eine ganz beschränkte Anzahl Handiverker, namentlich bei dent jetzigen Mangel an staatlichen und sonstigen öffentlichen Arbeiten, genießen, die große Mehrzahl hat nur die Nachteile des Gesetzes zu tragen. Die Folge ist, daß täglich im Domnne»i»i»isterinin Klagen gegen die Korporationen entlaufe», daß bald die Anflösmig der Korporation, bald jene des Komitees gefordert Ivird, ja, daß bereits die Mitglieder des Komitees hie und da angeklagt werden, sie gingen nicht korrekt vor und ließen sich, tun Hnndiverkerbrevets mtd Arbeitsbücher nnsznstellen, bestechen. Man hat auch eingesehen, daß es absurd ist, ans Wunsch von 50 Handiverkern Hunderte und vielleicht Tausende, die nicht das Bedürfnis danach haben, in Korporationen ziisammeitziizlvängen. Nun hat man beschlossen, daS Gesetz abztiäudern. Matt trägt sich, ivie die Wochenschrift „Die Börse" mitteilt, mit dem Gedanken, die Wirksamkeit des Gesetzes überhaupt zn suspendieren, bis die Abändertingen ansgcarbeitet sind. — Die russische Propaganda ntacht neue Anstreitgungen in Rilmäineit. Dem vor zwei Monaten angezeigten rnssophilen Tageblatts „Vrcmea" hat sich tunt eine in rumänischer, französischer und russischer Sprache erscheinende Wochenschrift „Mir Pratvoskaivija" (die orthodoxe Welt) zngesellt. Beide Publikationen sind von demselben Geiste beseelt. Sie malen beide die deutsche und katholische Gefahr an die Wand und weisen beide auf Rußland als den Retter in der Gefahr hin. Besonders die Wochenschrift verfolgt Deutschland mit ihrem Haß und es gibt nichts in Ruinänien zn Kritisierendes, ivofür nicht Deutschland bou ihr verantwortlich gemacht würde. Schließlich sei noch erwähnt, daß die Taktik der rnssischcn Propagandisten auch in dein »eilen Blatte dahin geht, sich die Parteigängerschaft der Inden zu sichern, ivoranf ich bereits beim Erscheinen der „Vremea" hin- Um». Die Leiter der „Mir Prawoslawija" erklären ebcitfalls „Wir ntüsseit mit deit Jndeit gegen Deutsche tntd Katholiken Vorgehen." Dieser Plan ivird jedoch bei der gebildeten tind das Deutsche liebenden jüdischen Bepölkermtg tu keinem Falle verfangen. Aber ein Wink für die maßgebenden ruinänischen Kreise dürfte diese Taktik der russischen Propagandisten doch sein. Warum die rniitänischen Juden zmn Spielballe politischer Abenteurer werden lassen? Bor kurzem wurde vor dem Aisiseuflerichtshof in Jaffa ein Prozeß verhandelt, welcher lange Zeit das Gesprächsthema der jüdischen Ackerbaukolonisten gebildet bat. Ein syrischer Katholik namens Alfred Rock, der aus ei.ier sehr reichen Familie in Jaffa stammt, hatte im Oktober vorigen Jahres aus einem nichtigen Grunde einen jüdischen Ackerbauer, Abramowitz, getötet, welcher in Rischon-Lezion, einer bei Jaffa gelegenen Kolonie, wohnte. Ans Veranlassung der jüdischen Notabeln von Jerusalem befaßte sich der Assisengerichtsbof mit dieser Affäre. Da der Angeklagte zur Verhandlung nicht erschienen war, wurde er in contumaciam zu 15 Jahren Zwangsarbeit und zu 33.300 Piaster (zirka 6000 Mark) Geldstrafe, zahlbar an die Witwe Abramowitz, verurteilt. Seine Güter, deren Wert sich auf 160.000 Mark beläuft, wurden konfisziert. Rom. Wie eilte katholische Revue mitteilt, hat Papst Pins der Zehnte, als er Kanonikus in Trepiso war, Literatur- U n t e r r i ch t in der j ü d i s ch e n Familie R o m a n i n- I (tnn: erteilt und derselben auch später freundschaftliche Empfindnitgeit bewahrt. Als Pfarrer in Salzano besuchte er die Familie, ivelche daselbst deit Sommer zubrnchte, sehr häufig und verkehrte mit derselben „in herzlicher Jittimität". Sein Schüler war der jetzige Deputierte Leon Nomaniit-Jacur (porübergehend Untersiaatssekretär int Handelsministeritnn), mit dein Pius der Zchitte ttoch als Patriarch von Veitedig eilte lebhafte Korrespondenz unterhielt. Eingesendet. Aufruf! Wien, am 15. September 1903, Z i o n i st e n! Wir fordern die Zionisten unseres Distriktes, insbesondere aber die Wiener Gesinnungsgenossen auf, sich zu bestreben, an einem der hohen Feiertage zur Thora aufgerufeu zu werden. Bei dieser Gelegenheit wolle man prinzipiell, wenn auch nur kleine Beiträge, für den jüdischen Nationalfonds spenden. Einwände und Schwierigkeiten, die erfahrungsgemäß von den Tempelvorständen, insbesondere in Wien, gemacht werden, wolle man mit aller Energie zurückweisen. und sich in keinem Falle durch assimilatorische Anmaßungen einschüchtern lassen. Wir erwarten schleunigste Berichte über eventuelle Fülle der Verweigerung der Annahme von Nationalsondsspenden, um sofort mit Nachdruck einschreiten zu können! Mit Zionsgruß D a s i n n e r ö st e r r e i ch i s ch e D i st r i k t s - K o m i t e e. Jüdische Studenten! In ernster Zeit wenden wir uns an Euch, unsere Gesinnungsgenossen. Wir rufen Euch in unsere Reihen zn gemeinsamer Arbeit. Durchdrungen von der Ueberzeugung, daß große Aufgaben unser harren, daß tvir in eine neue Generation Hinüberseiten und so ein gut Stück der Zukunft unseres Volkes auf uns beruht, erfüllt von detn ganzen Ernste unserer Pflichten, fordern «vir Eure Mithilfe. Das bloße Beivußtsein der Stammesztlgehörigkeit, das bloße Bekenntnis zu unserer Bewegung kann heute für den jüdischen Studenten nicht genügen. Was uns nottut, ist wahre hingebungsvolle Volksarbeit. Diese jedoch kann nur auf der Liebe zum Volke beruhen. Und das Volk lernt man lieben, indem man sich in sein Wesen versenkt, sich vertieft in seine Geschichte, seine Geisteswerke und seine Sprache. Und mm «vollen «vir durch brüderlichen Zusanunenschluß von uns allen, die wir schon geeint sind durch die Liebe zu dem einen großen Ideal, gemeinsam errichten, tvas uns nollul. Nicht Selbstzweck sind unsere Vereine, nicht hohle Vereinsmeierei leitet uns! Unsere Vereine sind und müssen ein Zentrum wahrhaft jüdischen Geistes sein. Denn sie sind ein nötiges Mittel zum großen Zivecke: den jüdischen Akademiker zutn ganzen Juden heranzubilden, sein Streben zu verinnerlichen und ihm andererseits die Kenntnisse zu übermitteln, die ihm die dazu Berufenen zu geben vernbsämnt haben. Wir verlangen von jedem zionistischen Akademiker, daß er zuerst die eigene Indolenz bekämpfe und besiege, bevor er gegen jene der anderen wettert, tvir wollen, daß er seinen ganzen Ernst der großen Sache zuwende. Gleichgesinnte Kommilitonen! Euch rufen wir, komittt zu uns und stärkt die große Sache, der wir dienen! Für den Arbeitsausschuß der Vereine (im B. z. a. C ): „Bar. Giora", Bereinig, jüd. Hochschüler aus den südslavischen Ländern, VIIL, Langegaffe 16. „Bar Kochba", Vereinig, jüd. Hvchschüler ans Galizien, I., Universität. „Erez Israel", Vereinig. jüdischer Hochschüler aus Rumänien, I., Universität. „Leo Pinsler", Vereinig, jüd. Hochschüler aus Rußland, I., Universität. „Theologia", Vereinig, der Hörer an der theologischen Lehranstalt, II., Tempelgasse 3. „Vereinigung zionistischer Hochschüler", I., Universität, techn. Os.. Nosenblatt, jur. Joch. Thau, drzt. Schriftführer. drzt. Obmann Adresse des A. A.: jur. Jochanan Thau, Wien, Vllljl, Gentzgasse 19, für den A. A.

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