Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 5 (1903)
- Issue
- 13 (27.3.1903)
- Date
- 1903-03-27
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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LLLMtion: n/3. Leopoldsgaye 48. MeMP»«b«Nl Mit tSoräeufagcn von 4 bis 6 Uhr nachmittag«. JSikische« Wie«, tt,S. srzrn Ärr-pätcter oder «nr nicht erfolgter ZlHellmig ervttte» »4* uns dring!«-'. M«»nf«ewLe toes&o» reicht zmmtkaesteill« PoflsparciiftN'Äonto ^47087. Ir, das RSonnrmeat kann man täglich etotretru. Erschemt jedes Freitsg *mSr£ MtKviLkLM-s Mt Snmv. flidLMrn Vottr»- vsrLin srrVKMmr MAssrmmrrisRMl. Msfrsst« (ßmitSpam die Air»«,: A Damichers, 8*. Dukes, Haast» Urta » DogSer, «»dolf Nra^r, v. Oppettk, M. Pozsonyt, A. Echalek in Wir«, sermr alle Amwnceu-Sipsdttisveu t» «uSlaude. tMsrzei-Rrrmmer i« Wie« I« Heller. AdMErklüv«; n/3. LeopoldsgastO 49. TelepHo»«-. 14M» AbonnemeutSpreiS: Telephon-Nr. 1472S Für Wie» *. Oefierretch-Nngar» saount ArL»«>zuste!lmrg. Ganzjährig . . chr.8.- Halb jährig . SiertelMri, . . 4L— Für bas gefammte AnSlant, fammt Francozustellung. Ganzjährig . HalMhrig . Biertützährig .Kr. v - , 4.5« . . ».»» Ur. 13 Wie«, 27. März 1903 (28. Adar 5663). V. Jahrgang. Das Haufierhandelsgesetz im Herrenhause. Alle judenfeindlichen Parteien im österreichischen Abgeordnetenhause — und welche wären es nicht mehr oder minder — fühlten das dringende Bedürfnis, ihren Wählern zu den Weihnachtsfeiertagen ein Angebinde, eine Weinachtsgabe zu bescheren. Was wäre hierzu geeigneter oder passender gewesen, als ein Gesetz, durch welches einige tausend jüdischer Existenzen vernichtet werden, das die ärmsten der jüdischen armen Proletarier dem Hungertuche, dem Elende preisgibt und ihnen den Bettelstab in die Hand drückt. Den antisemitischen Parteien ist dies, da nur ein verzweifelter Widerstand einzelner zu überwinden gewesen, auch in vollstem Maße geglückt. Den antisemitischen Bluthunden ist die hohe Befriedigung geworden, daß ein derartiges Gesetz wirklich zustande gekommen ist, welches als Monstrum seinesgleichen nicht findet. Die Erlangung eines Haufierpatentes erscheint zur Unmöglichkeit gemacht, den Kommunen das Belieben anheimgestellt, den Hausierhandel einfach zu verbieten, und jede, auch die kleinste Nichtbeachtung einer Förmlichkeit mit den schwersten, rein unerschwinglichsten Geldstrafen, ja auch mit Arrest bedroht. Es war ein förmliches Grablied, das über die Parias der Gewerbetreibenden in diesem Gesetze angestimmt worden. Bei Besprechung dieses Gesetzes haben wir seinerzeit die Erwartung ausgesprochen, daß das Herrenhaus, welches infolge seiner Zusammensetzung den Tagesströmungen entrückt ist, dessen Mitglieder auf einem höheren Piedestal stehen und um die Gunst betörter, irregeführter Wähler zu buhlen nicht nötig haben, zumindest die allergrößten Härten eliminieren werde, ohne uns jedoch hierbe allzugroßen Illusionen hinzugeben, da ja auch der Stundenzeiger unserer gesetzgebenden Körperschaft von dem Minutenzeiger mehr oder minder eine Beeinflussung erfahren muß. Wir sind nun in der erfreulichen Lage, sagen zu können, daß wir uns bei unseren Erwartungen keiner allzugroßen Täuschung hingegeben. Die volkswirtschaftliche Kommission des Herrenhauses hat gegenüber dem vom Abgeordnetenhause angenommenen Hausiergesetze zahlreiche Aenderungen z u g u n st e n des Hausierhandels stipuliert. Entgegen dem Abgeordnetenhause bestimmt das Gesetz, wie es dem Herrenhaufe nun vorliegt, daß derjenige, welcher Feuilleton. L’Affaire es! morte, vive l’Affaire. In ganz Frankreich leben heute insgesamt ungefähr hunderrzwanzigtausend Juden, weniger als in Wien allein. Die Juden in Frankreich haben sich im großen ganzen ihren französischen Mitbürgern assimiliert, sie genießen iw Verhältnisse zu ihrer Anzahl großes Ansehen, viele von ihnen bekleiden hohe Staatsämter, vielversprechende und vielgewährende Karriere auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens ist ihnen ermöglicht. Man braucht kein Chauvinist zu sein, um ohne gerechten Widerspruch behaupten zu können, daß die Juden auf allen öffentlichen Gebieten des französischen Lebens die ihnen eingeräumte Position stets zum Wohle des Staates und zur Festigung der republikanischen Idee ausfüllten. Und dennoch, trotz aller unbegrenzter Freiheiten, welche den Juden in Frankreich gewährt werden und trotzdem die Juden in keiner Weise diese Freiheit mißbrauchten, führte die in letzten Jahrzehnten so mächtig gewordene Judenwanderung nicht nach dem Lande der „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit". Mit einer gewissen Scheu läßt der von feinem angestammten Wohnsitze verscheuchte Jude auf seiner Wanderung Frankreich beiseite liegen. Und andererseits konnte man sich seinerzeit nicht genug wundern darüber, daß gerade in Frankreich, in welchem doch die Juden als Volksmasse numerisch gar nicht in Betracht kommen kann, die große Affäre, das Panama der republikanischen Ideen, zum Ausbruche kommen konnte. Wer in die Tiefe der Volksseele hinabzufteigen und die dort verborgenen Schätze zu erschauen und zu bewerten vermag, wer die Geschichte nicht nur darnach beurteilt, was sich auf der Oberfläche abspielt, wird zwischen diesen beiden Erscheinungen, dem in den letzten Jahrzehnten in Frankreich zutage getretenen moralischen die Vorbedingungen für die Erlangung des Hausierhandels erfüllt, auch das Recht besitzt, die Lizenz zu fordern und ihm dies Recht nicht vorenthalten werden darf. Die Herrenhaus-Kommission hat die Liste der begünstigten Gebiete, in welchen das Hausieren nach wie vor gestattet fein soll, wesentlich erweitert. Die Bewilligung zum Hausierhandel hat sich nach dem Herrenhaus-Entwurfe nicht nur auf einzelne Bezirke, sondern auf ein ganzes Kronland zu erstrecken und muß für mindestens ein ganzes Jahr lauten. Die Kommission legt in ihrem Berichte sogar eine Lanze für den Hausierhandel ein, indem heroorgehoben wird, daß es viele nützliche und zweckmäßige wirtschaftliche Funktionen gibt, welche nur der Hausierhandel oder doch vorzugsweise der Hausierhandel zu erfüllen vermag. So sei der Absatz älterer, minder moderner, aber noch vollkommen brauchbarer Artikel fast nur im Wege des Hausierhandels möglich. Der Hausierer sei oft auch Käufer von landwirtschaftlichen und gewerblichen Abfällen, deren Verwertung sonst in den meisten Fällen ausgeschlossen wäre. Die Einschränkung des Hausierhandels sei nur von dem Standpunkte aus gerechtfertigt, um den stabilen Handel vor unreeller oder unstatthafter Konkurrenz zu schützen. An eine über das notwendigste Maß hinausgehende oder gar dem Hausierer an und für sich übelwollende Beschränkung des Hausierhandels, geschweige denn an eine volle Unterdrückung des Hausierhandels dürfe umsoweniger geschritten werden, als dadurch eine sehr große Anzahl fleißiger und zum größten Teile hvchuHtbarer Menschen ihres Erwerbes beraubt würde. Eine über das gebotene notwendige Maß hinausgehende Einschränkung des Hausierhandels werde nur das Unterbleiben der meisten dnrch die Hausierer vermittelten Verkaufsgeschäfte und damit den Wegfall eines im ganzen auf viele Millionen im Jahre sich belaufenden Warenumsatzes zur Folge haben. Mit diesen Grundsätzen ist dieHerrenhaus-Kommission an die Beratung des Gesetzes gegangen, und wenn die Aenderungen denn doch nicht ganz im Sinne dieser Leitsätze ausgefallen sind, so wird das damit entschuldigt, „daß mächtige Regungen des Volksgeistes, welche in einzelnen Beschlüssen des hohen Abgeordnetenhauses zum Ausdrucke kommen, eben nicht einfach ignoriert werden können." Die wichtigste Neuerung ist wohl die, daß die Verleihung der Hausierbewilligung der adnlinistrativen Willkür entzogen werden soll, ebenso wie auch die Verlängerung der Verfall und der Tatsache, daß die Juden sich in Frankreich niemals in größeren Massen ansiedelten, einen Kausalnexus erblicken, der wiederum ein glänzendes Zeugnis für die Feinheit des jüdischen Volksinstinktes liefert. Allerdings ist dieser Instinkt, dieser Spürsinn vor einer im Verborgenen lauernden Gefahr, der demjenigen des scheuen gehetzten Wildes gleicht, bei keinem Volke so sehr ausgebildet, wie bei dem am meisten gehetzten, von Ort zu Ort gescheuchten jüdischen Volke. Die „Affäre" mit allen Jrrsalen der Gerechtigkeit und des Rechtsgefühles, die in ihrem Gefolge waren, ist noch in aller Erinnerung. Der Held derselben hörte auf, eine Person zu sein, er wurde ein Begriff. Und wenn das Judentum auch hätte tun wollen, als handle es sich in dem ganzen groß angelegten Feldzuge bloß um einen zufälligen Anhänger seines Stammes, so wurde es durch die Lenker und Führer der Kampagne bald nachdrücklichst belehrt, daß der gewaltige Schlag nicht der einzelnen, zunächst betroffenen Person, sondern dem ganzen Stamme gelten sollte. Das Befreiungswerk begann, die Größten unserer Zeit machten es sich zum Lebenszwecke. Die bedeutendsten Söhne der Republik wurden mißhandelt und verleumdet, ihr Mut aber sank nicht, denn es galt die Ehre eines ungerechterweise angegriffenen Volksstammes und nicht in letzter Linie die Ehre der Republik selbst zu retten. Aber das große Werk mißlang. Die Feinde der Gerechtigkeit wurden wohl von der schweren Last der Beweise' für die Grundlosigkeit ihrer Verdächtigungen niedergedrückt, aber die Gerechtigkeit selb st konnte nicht zum Siege geführt werden: die Person wurde zwar von ihren Qualen befreit, aber der Schandfleck, der dem Judentum meuchlings angeheftet wurde, sollte nicht zerrissen und vernichtet werden, das Unrecht wurde mit einem Gnadenakte überklebt. Auf diese Weise sollte die „Affäre" zu Grabe getragen werden. Und nun soll diese scheintote „Affäre", die zu Tode gehetzte und nicht sterben wollende Affäre wieder zu neuem Hausierbewilligung und die örtliche Erweiterung derselben. Bei Zutreffen der im Gesetze statuierten Voraussetzungen hat jeder österreichische Staatsbürger ein Recht auf Erlangung einer Hausierbewilligung. Hiermit ist eigentlich erst das Hausiergewerbe auf eine rechtliche Basis gestellt. Konfessionelle und nationale Rücksichten können nicht mehr Vorwände für vexatorische Verweigerungen bilden; auch die Vidierung des Hausierbuches kann nicht mehr Gelegenheit zu mutwilligen Schikanen bilden. Auch ist die Erlassung des Verbotes des Hausierhandels eingeschränkt. Nur in Landeshauptstädten, in Städten mit eigenem Statut, in Ortschaften mit mehr als 5000 Einwohnern, kann der Hausierhandel verboten werden, sowie in kleineren Orten nur dann, „insoferne dort stabile Geschäfte in solcher Zahl bestehen, daß den Bedürfnissen des Konsumenten auch ohne Zutritt des Hausierhandels entsprochen werden kann". Nur das Handelsministerium und nicht die Landesbehürde kann diese Verbote erlassen. Nach dem Regierungs-Entwurfs war der Hausierhandel in Kronlands-Hauptstäöten, in Kommunen mit eigenem Statut, in Orten mit mehr als 5000 Einwohnern und in Kurorten auf Grund eines Beschlusses der Gemeindevertretung untersagt und konnte nach dem Beschlüße des Abgeordnetenhauses auch noch in anderen Orten verboten werden. Alle diese den Hansiprhnndol illusorisch machenden Bestimmungen sind von der Herrenhaus-Kommission ausgemerzt worden. Nur in ganz ausnahmsweisen Fällen soll der politischen Behörde die Sperrung des Hausierhandels für einzelne Gebiete gestattet sein. Einer einschneidenden Aenderung wurden die drakonischen Strafbestimmungen unterzogen und die unerschwinglich hohen Geldstrafen auf die Hälfte herabgesetzt. Von nicht zu unterschätzendem Vorteil ist die Einführung des Rekursrechtes gegen die Entscheidungen der politischen Landesstellen an das Ministerium, beziehungsweise an den Verwaltungsgerichtshof. Die Kommission des Herrenhauses ließ sich von der Tendenz leiten, daß wohl dem Schutze des legitimen seßhaften Handelsstandes Rechnung getragen werden soll, daß es aber andererseits ein Gebot der Humanität sei, den Existenzbedürfnissen der Hausierer gerecht zu werden. Leben erweckt werden. Der große Sozialistenführer I a u r e s tritt das Erbe des unvergeßlichen Zola an, um das nachzuholen, was schon längst die Pflicht der Republik gewesen wäre: nicht Gnade für Recht walten zu lassen, wo Gnade unmenschlicher ist. als die qualvollste Rechtsstrafe. Da sollte man wohl meinen, daß das ganze Judentum, um dessen Ehrenrettung es sich ja handelt — ob man es sich nun zugestehen will oder nicht — dem ehrlichen, edlen Beginnen eines edeldenkenden Menschen einhellig zugejubelt oder daß doch wenigstens das Häuflein Juden in Frankreich einmütig sei in der Freude ob des Herannahens der Gerechtigkeit. Dem ist aber leider nicht so! Man begegnet in den sogenannten maßgebenden jüdischen Kreisen Frankreichs einer Auffassung über diese Frage, die wieder einmal beweist, daß das jüdische Volk seine heutige traurige Lage gerade diesen „maßgebenden Faktoren" zu verdanken habe und daß es sich ihrer Führung entschlagen müsse, wenn es nicht vollends in den Abgrund stürzen will, an dessen Rand es geführt wurde. Die „^.redivos Israelites", das Organ der„^I1ianee israelite" scheuen sich nicht, in der Besprechung dieser Frage ihren Lesern folgendes zu raten: „Man nmfi es jetzt der Zeit überlassen, ihr Werk zil tun. Und eben deshalb bin ich im Gegensätze zn den Ansichten einer gewissen Anzahl unserer Glaubensgenossen der Anschauung, daß die Affäre Dreysus nicht mehr hervorgeholt werde. Auch die noch so klaren Beweise werden heute nicht mehr diejenigen zu überzeugen vermögen, die überhaupt uod) an die Schuld des Märtyrers von der Tenselsinsel glauben. Gs gibt in der Tat keine bedenklichere Taubheit, als nicht hören wollen. Wie jeder andere ehrliche Mensch, wünsche ich es aus vollem Herzen, daß Herr Alfred D r e y f u s die ihm gebührende Rehabilitierung erhalte — und er ivird sie cnich erhalten, aber ich würde es mit tiefem Bedauern sehen, wenn sich die Politik wiederum dieser Frage bemächtigen würde. Ter große Redner I a u r ö s, dessen erhabene Rolle in diesem Falle gewiß kein Jude vergessen ivird, scheint die Debatte über die Frage wieder eröffnen zu wollen. Sollen wir uns hierzu gratulieren? Das ist die Frage....