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Jüdisches Volksblatt · 1902-07-04 · 27 (4.7.1902) · page 1

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
4 (1902)
Issue
27 (4.7.1902)
Date
1902-07-04
Page
– (sequence 1)
Language
German
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■4J1" Lrdmüwn: n/8. Leopoldsgaste 49. Lv»«chstM»»e«r Kn Wochentage« von 3 bis « Uhr nachmtttagS. Nk-tfy«» Vslrsvlatt, «sie», II|3 Veschwsrdr« wegen vrxsMeter ober gar nicht erfolgter Lustellung erbitten wir »ns dringend. — MmrnsrrtdLe roerbe« »tcht zmmcksesteoi« jstostsparcaffen-SoMo S4-/0S7. Irr dar Sbonnanent kan« man täglich einirrte«. AHM jede« Freitag amte* MtAvftettnng der vorn jüdischen Vvlksdrrrirr rrwätzlien Pressrmmnisston. &9tft-iaie üvm,ehmrn die Kinnen: I. Dannrberg, M. DuleS, Haafm» ^rtn ü Bögler. Rudolf Moffe. Sl. vppelik, M. Pozsonyi, K. Schalet in Me», ferner alle Rnnoncen-Expedttionen im SuSlande. W«zel«RnwMer i« Wie« IS Hellere AbminNft:sirwn: li/3. Leopoldsgaste 49. Telephon-Nr. 1478» AborrnemeutSpreiS: Telephou-Nr. 1478» Für «Sie« «. Oesterreich-Nugarn fcnmnt Francozustellung. Ganzjährig Halbjährig . BierteljSirtg. Kr. 8.—?5»lc baS gesummte SlnSland sammt Francozustellung. Ganzjährig . Halbjährig . Bierteljährig Sn. „ 4.50 . 8.85 «gas»«««» tzssi* . 27 MLe«. 4. AM 1902 (29. flmn 5662). IV. Jahrgang. Das Heimatsrecht der Ausländer. Dsr Wiener Magistrat hat, wie in vielen anderen Fällen, einen gewissen Gousinger, der als Ausländer auf Grund des zehnjährigen Äuschrthaltes die Wiener Zuständigkeit beanspruchte, die unentgeltliche Aufnahme in den Gemeindeverband verweigert. Infolge Rekurses des Aufnahmsbewerbers entschied das Ministerium des Innern, die Gemeinde Wien sei verpflichtet, Ausländer, die auf Grund des zehnjährigen. Aufenthaltes die Heimatsberechtigung in Anspruch nehmen, dieselbe unentgeltlich zu gewähren. Der Vertreter der Beschwerde der Gemeinde Wien, Dr. Anton Wesselsky, stand bei der am 30. Juni stattgefundenen Verhandlung auf dem Standpunkte, daß im konkreten Falle die Gemeinde Men zur Verleihung der Zuständigkeit an den Aufnahmslverber weder gegen Erlag einer Aufnahmstaxe noch auch unentgeltlich verpflichtet sei, weil die zehnjährige Ersitzungszeit für die Ausländer in Wien nicht abgelaufen sei. In dieser Richtung macht Dr. Wesselsky geltend, daß der Beginn der Ersitzungsfrist für Ausländer nicht, wie es das neue Heimatsgesetz für Inländer genau normiert, bereits der 1. Jänner 1891 ist, vielmehr beginne diese Frist für Ausländer erst mit dem Tage der Publikation des neuen Heimatsgcsetzes, das ist mit dem 5. Dezember 1896. Zur Begründung der Richtigkeit dieser Anschauung beruft sich Dr. Wesselsky auf die dem Gesetze vorausgegangene Ausschußdebatte im Parlamente. — Der Vertreter des Ministeriums des Innern, Sektionsrat v. Nagy, erklärte zunächst, daß die Ausführungen des Beschwerdewerbers, betreffend den Beginn der Ersitzungsfrist für Ausländer, ein neuer, im bisherigen Verfahren nicht "angeführter, daher nicht zu berücksichtigender Tatbestand sei. Das H e i - m a t s g e s e tz, erklärte der Negierungsvertreter, kenne nur einer! Zeitpunkt als V e g i n n der Ersitz u n g s fr i st, das i st de r 1. I ä n> n e r 1891. Die Vorschreibuug einer Aufnahmstaxe für Ausländer, die auf Grund zehnjähriger Seßhaftigkeit das Heimatsrecht beanspruchen, hält der Negierungsvertreter unter Hinweis auf eine frühere Entscheidung des Verwaltungs- Gerichtshofes für unzulässig. Der Vertreter des mitbeteiligtm Aufnahmswerbers, Dr. Robert Fischer, schloß sich den Ausführnngen des Negierungsvertreters an und betonte, daß die Protokolle des Abgeordnetenhauses nie Gesebesinhalt bilden und zur Interpretation der Gesetze nie Feuilleton. Die Verjudung der Gesellschaft. Von Snnmel Meisels (Lombern). „Erfahrung macht klug." Wie anspruchslos und schlicht dieses im Volksmnnde geführte Wort auch klingt, es trägt deuuoch an sich den Stempel der neuesten Ergebnisse auf dem Gebiete der Anthropologie. Moralische Begabung uud hohe Intelligenz sind nicht mir die besten Faktoren fürs Leben, sondern auch Früchte des LebenS; d. h. inan wird niit geistiger Begabung und Intelligenz nicht geboren; sie ist höchstens, wie es schon die alten Philosophen annahmen, eine potentielle Anlage int Menschen, die erst durch Lebenserfahrung zur lvirksaiiten sichtbareit Eigenschaft sieb entfaltet. Das Leben ist die Schule, in welcher geistige Bcfähignngen sich entwickeln tmd atiSbilden. Je länger der Mensch lebt, desto mehr Erfahrnitg, Klugheit und Intelligenz besitzt er. Die graue Gehirnmasse besteht, tvie die Forscher Bai ich, Meynert, Flechsig und andere klarlegen, ans viele» Hellen, deren jede einzelne em gewisser Begriff nnsfnllt, tind je größer die Anzahl der gellen ist, in denr Maße ist auch das geistige Kapital ein größeres. Ziehen lvir in Betracht die große Wechselwirkung, die zlvischen Geist tmd Körper stattfindet, erwägen lvir, lvelch immensen Einfluß das Leben, Erlebtes, Geschl'hnisse tind Schicksalsschläge auf den inenschlicheit (üeist ansüben, so wird es uns klar lverdeit, lvarnni die Jahre den Geist ansbilden tNtd die geistigen Attlagen eutNstckeln.") Seite 37. Das gleiche Verhältnis von der Entwicklung des Geistes int Alter findet man atich bei b e r s ch i e b e it e i\ <5 t ci m m e n n n d!ll asse n. Die >veite Strecke der Geschichte, die eine Nasse mehr als die andere ziirückgelegt, das hohe geschichtliche Alter, welches dieser oder jener Stamm dem anderen borans hat, macht auch diesen oder jenen Stamm geistig entwickelter oder moralisch vollkommener. „Die Ursache der berschiedenen Stufen geistiger Entwicklung, auf denen sich die berschiedenen Stämme und Nassen befinden, müssen lvir j» ihrem geschichtlichen Alter suchen. Wenn lvir nämlich die vielen gegenlvärtig die Erde bevölkernden Stämme und Nassen betrachten, so fällt uns die Tatsache auf, daß diejenigen, welche eine größere geschichtliche Vergangenheit hinter sich haben, in geistiger Befähigung diejenigen nbertreffen, lvelehe entiveder eine noch sehr kurze oder gar keine solche Vergangenheit haben. Es ist z. B. der deutsche Bauer an Intelligenz und geistiger Befähigung dem slavi- *) Siehe hierüber: Gnmplowiez, Nasse und Staat. 1878. hercmgezogen werden können. Eine richtige Interpretation des Heimatsgesetzes lasse keinen anderen Schluß zu, als daß der Beginn der Ersitzungsfrist für Ausländer der gleiche ist als der für Inländer. Nach längerer Beratung entschied der Verwaltungsgerichtshof unter Vorsitz des Senatspräsidenten Alter, die Beschwerde der Gemeinde Wien werde zurückgewiesen. In der Begründung der Entscheidung bemerkte der Vorsitzende, daß der Gerichtshof in) die vom Beschwerdevevtreter aufgeworfene Frage, wann die Ersitzungsfrist für Ausländer beginne, meritorisch nicht eingegangen sei, weil es sich vorliegend nicht um den Fall einer freiwilligen Aufnahme handle!, sondern um eine nach dem Heimatsgesetze angesuchte, von der Gemeinde gegen Erlag einer Aufnahmstaxe zugesicherte Aufnahme. Die Unzulässigkeit der Vorschreibung einer Aufnahmstaxe für eine solche Aufnahme begründete der Vorsitzende mit dem Hinweise auf die frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Der Verlauf und der Ausgang dieser Verhandlung ist für die ausländischen Juden, welche in Wien das Heimat's recht anstreben, von zweifacher' Bedeutung. Erstens deshalb, weil der Verkvaltungsgerichtshof wieder einmal bewiesen hat, daß er sich durch die vielen, man konnte sagen, mutwilligen Beschwerden des Magistrates nicht cinschüchtern lasse und nicht gewillt sei, feinen bisher eingenommenen gerechten und gesetzlichen Standpunkt dem Herrn von Wien zuliebe zu verlassen. Von großer Wichtigkeit ist ferner die durch die Ungeschicklichkeit des Magistratsvorstandes Dr. Wesselsky provozierte Rechtsbelehrung, welche der Vertreter des Ministeriums des Innern, jedenfalls im Einverständnisse mit seinem Chef, der gemeinderätlichen Majorität! zuteil werden ließ. Im Ministerium des Innern ist man demnach der Ansicht, und wird dieselbe in gegebenen Fällen auch zur Geltung bringen, daß das Gesetz für den Beginn der Ersitzungsfrist für Inländer und Ausländer nur einen Termin kenne, und zwar den 1. Jänner 1891, und daß demnach die „Auffassung" des antisemitischen Magistrats, daß die Seßhaftigkeit bei Ausländern erst mit dem 5. Dezember 1896 beginnen könne, eine — willkürliche und unzulässige Interpretierung des (Wetz es bederite. Unzählige ausländische Juden, die bereits ihr ursprüngliches -Heimatsrecht verloren, seit Jahrzehnten in Wien ansässig sind und Steuerzahlen, können zufolge dieses unzulässigen Standpunktes des Magistrates nicht zu ihrem längst erworbenen Heimatsrechte gelangen. Viele sehen Bauern weit überleben, und zwar in dem Muße, in welchem die geschichtliche Vergangenheit des deutschen Volkes älter ist als die geschichtliche uud staatliche Vergangenheit der Slavcn. Ebenso aber ist der slavische Bauer an Intelligenz und geistiger Befähigung etwa dein Lappländer überlegen, der noch gar keine geschichtliche und staatliche Vergangenheit hinter sieb hat." (Gnmplowiez.) Ebenso lehrt uns die Geschichte und bestätigt es die moderue Wisscuschaft, daß je mehr eine Nasse geistig entwickelt ist, desto mächtiger tmd intensiver ist ihr Einfluß ans die andere mit ihr in Berührung kommende inferiore Nasse, so daß sie durch ihre Intelligenz und geistige Ueberlegenheit letztere, man kann sagen, unnnivillkürlich unterjocht und beherrscht. Das ist einmal Naturgesetz, Ivogcgen sich nicht streiten läßt. Das noch Unentwickelte muß dem Besserentwickelten unterliegen, das Inferiore dem moralisch Höhergestellten. Man mag es wollen oder nicht. In Anbetracht obiger von den modernen Gelehrten ausgestellten Bebanptnng, iväre die Verjudnng der Gesellschaft, vor der die Antisemiten so viel Angst bekunden, ein ganz natürlicher Vorgang, Ivelcher natnrnotwendig geschah und geschehen mußte. Mag der Antisemit sich noch so sehr dagegen sträuben, er lvird der Natur in ihrem Treiben nicht Hemmnisse in den Weg legen können. Ich stimme den Antisemiten bei, die europäische Gesellschaft ist verludet, aber das ist willenlos, durch die Natur allein geschehen, und lvird mit der Bekämpfung der Inden nicht abgelvendet werden. Sollte auch das Judentum gänzlich anfgerieben werden, die Verjudnng lvird unsterblich fortepistieren. Oder man kann behaupten, der jüdische Geist würde dadurch die Gesellschaft erst recht gefangen halten. Denn gute Nassen sind p h h s i s ch sterblich und g e i st i g n n st e r b l i ch. W'er lvird es leugnen lvollen, daß das Judentum die älteste Nation unter den in Europa lebenden Nationen ist. Während letztere zumeist nur die Feit ihrer eigenen Geschichte durchlebten, hat Israel die ganze Weltgeschichte durchlebt, alle Phasen derselben di'rchgemacht. Und muß es nicht, durch so hohes Alter gereift, durch so viele Erfahrung klug gelvorden, mehr Intelligenz und moralische Begabung besitzen, als alle übrigen Stämme und Nationen? Als der Feind Israels Reich zerstörte und triumphierend dieJuden in die Diaspora führte, wußte er nicht, daß er, obzwar er Israel physisch bezwang, moralisch dennoch der Besiegte war? Nom mußte sich dazu bequemen, daß ihm Israel — Roms Götter zerstörend — seinen Gott aufdrängte, seine Moral lehrte! Seit diesem Tage datiert die Verjudung der Gesellschaft und zieht sich fort bis ans den heutigen Tag. „Der Jude ist der Lehrmeister der Ungläubigen gewesen; sämtliche Geistesrebellen sind im Dunkeln oder offenkundig zu ihm gekommen." (Darmesteter.) „Wohl ist der Jude berechtigt, uns daran zu erinnern, wenn wir im Begriffe sind, es zu vergessen: Mauersteine aus Palästina sind in den Unterbau unserer neuen Gesellschaft eingefiigt. Wir selbst haben dies von ihnen wollten angesichts der Hartnäckigkeit, mit welcher der Magistrat alle Heimatsrechtsgesuche, die von ausländischen Juden kommen, abschlägig erledigt hat, nicht einmal mehr den Versuch machen!, ihr Heimatsrecht zu erlangen. Nun wird hoffentlich in dieser Angelegenheit eine Wendung zum — Gesetzlichen eintreten und der Magistrat wird sich — so schwer es ihm auchfallen wird — bequemen müssen, den Juden ihr gesetzlich erworbenes und bis jetzt vorenthaltenes Recht zu gewähren. Durch diese eigentümliche „Auffassung" des Gesches ist es ja Herrn Lueger schon gelungen, eine große Anzahl von Juden, die durch ihr natürliches und gesetzliches Recht schon längst unter den Wählern hätten figurieren sollen, für die nächsten Wahlen in ihrer Wahlunfähigkeit zu belassen. Es ist also erreicht, und nun sei es genug des bösen Spiels! Kein Jude aber sollte es verabsäumen, sich um fein H eimats recht zu bekümmern. Das R e ch t s f ch u tz b u r e a u des „Jüdischen V o l k s v e r e i n e s", 2. Bez., Leopoldsgasse 49, stehtjedem Juden mit Rat und Tat unentgeltlich zu«r Verfügung. Im Zeichen der Landtage. Der , österreichische Reichsrat ist , geschlossen und die Landtage haben seine Erbschaft angetreten. In welcher Hinsicht äußert sich ihre „Tätigkeit"? In derselben, die wir im Parlamente sattsam kennen. Chauvinismus, K l -e r i k a l i s m u s. und Antisemi t i s m u s herrschen auch, in den diversen Landstuben. In denselben kommt ebensowenig die A u t on o m i e der N a t i o n. a l i t ä t e n, die Oesterreich bilden, zur Geltung, als in den Delegationen die Gesamtinteressen des Reiches. Unser feit 1867 bestehender dualistischer: Verfassungsapparat ist eebnfo kompliziert, als teuer und unzweckmäßig; er entspricht ebensolvenig der Forderung der verschiedenen Völker dies- und jenseits ber Leitha nach nationaler Autonomie, als er eine rationelle Vertretung der geineinsamen Reichsintcressen aller Völker der österreichischen! Gesamtmonarchie ermöglicht. Die gesamte d u a l i st i f ch e Dezember- Verfassung im allgemeinen, sowie die Institutionen der Delegationen und Landtage in ihrer heutigen Gestalt basieren auf lauter Fiktionen und Konzessionen an die naauläßtich der Jahrhundertfeier der Revolution dargetan. Die Revolution ist in mancher Hinsicht nur eine Anwendung der von Israel der Welt gebrachten Ideale gewesen. Der Gedanke der sozialen Gerechtigkeit ist ein israelitischer Gedanke. Das Reich der Gerechtigkeit auf Erden ist Judas Trmim. Mm muß, um dem Urquell von 178V nachzuspüren, unter der Reformation, unter der Reiiaissaiiee fortgraben; mau muß über das klassische Altertum und das Evangelium hinaus bis auf die Bibel, die Thora und die Propheten zurnckgehen. In diesem Sinne, das ist richtig, stammt das neue Zehngebot von den vom Sinai herabgebrachten Gesetzestafeln ab und die Nacht des 4. August ist ein fernes unwillkürliches Echo vom Horeb gewesen." So schreibt ein guter Katholik, der Franzose A n a t o l e L e r o y - B e a u l i e n. Die Verjudung der Gesellschaft ist ein alter Prozeß, der sozusagen die ganze geschichtliche Entivicküing Europas ausmacht. Es ivill scheinen, daß das auf palästinensieschem Boden geflossene jüdische Blut Europa getrunken habe und davon verjndet geworden sei. Alles ist verjndet in Europa. In dieser Behauptung steckt keine Prahksiicht des jüdischen Chmipinismus, sondern ein Ergebnis der Wissenschaft und der Geschichte. Als das erste Mal die europäische Heidemvelt den Inden Jesum zu verehren mifing, ist sie bereits verjndet gelvorden. Mit der Heiligsprechung der zwölf jüdischen Apostel ward das Christentum verjndet. Als Simon, Sohn des Jonas, den Stuhl zu Nom bestieg, ward der Papstsftlhl verjndet. Seitdem Luther die Bibel übersetzte, ist der Protestantismus verjndet, so ist es auch die Kirche, seitdem^ man in ihr die Psalmen des jüdischen Königs David singt. Mit der Logoslehre Philos wurde der Platonismns verjndet und seitdem Spinoza seine „Ethik" geschrieben, ist die gesamte Philosophie verjndet. Herschel, Beer haben die Astronomie, Halfen, Jacob! die MMhematik, Ricardo, David, Atarx, Lassalle die Wirtschaftslehre verjndet. Gambetta verjudete die französischen Republikaner und Disraeki die englischen Torys. Oppenheimer, Israels, Liebermann haben die Malerei, AntokolSki die Bildhauerei, Mendelssohn und Myerbeer haben die Räisil verjndet. Durch Lnsker. Bamberger ist der Liberalismus, durch Lassalle und Marx der Sozialismus und durch Brimanus. Löwe, Karlchen Kraus ist sogar der Antisemitismus verjudek. Seitdein Heine seine anmutsvollen Lerchentöne im deutschen Dichterwalde gesungen, ist die ganze deutsche Lyrik verjndet und seitdem Nahet und Sonneiithak die Bretter der Bühne betreten/ ist auch das Theater verjndet. Die Presse ist verjndet, die Buchhandlung, die Schule, die Nniversitäi, auch die Börse und das Geschäft.. Wollte vman, schrieb unlängst ein aufrichtiger Christ, eine Entjndnng diw Gesellschaft herbeiführen, man müßte zunächst mit einer Entchristlichung derselben anfangen. Eine „Entjudung" bedeutet nichts anderes als eine „Verheidung" der Gesellschaft. -

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