Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 3 (1901)
- Issue
- 36 (6.9.1901)
- Date
- 1901-09-06
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 36 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt Seite 7 6. September 1901 Aufruf! Jeder Jude, der Herz hat für die materielle N o t h seines Volkes, trete dem „Jüdischen Kreditinstitute" hei. Durch ausreichend billigen, vorsichtig aber wohlwol lenil gewährten Credit ist dem jüdischen Mittelstände zu helfen, der Verarmung zu steuern und ist der Kern des jüdischen Volkes zu erhalten. Der Platz für ehrliche jüdische Arbeit ist geschaffen. Wir werden sehen, wer mitthut und wer sich ausschliesst Ehrenpflicht eines jeden Juden ist es, hier mitzuthun; Indolenz bedeutet hier Verrath an seinem Volke. An creditbedürftigen, aber auch durchaus credit würdigen Elementen fehlt es in unserer Mitte nicht. Durch Unterstützung unseres Institutes als Mitglieder, Einleger oder Förderer leisten Sie wirklich fruchtbringende, sociale und jüdisch-humanitäre Arbeit!. In Anbetracht des eminent wichtigen Zweckes, den unser Institut verfolgt, erlauben wir uns, jeden Stammesgenossen dringendst zu bitten, dasselbe durch Beitritt zu unterstützen. Credit-Institut für jüdische Gewerbetreibende und Beamte.! ' l . Der Aufsichtsrath:. . J. K a r e i s, k. k. Hofrath. Richard Rappaport. Hermann Eltbogen, Cultusvorstand. Emanuel Pol 1 a k, Oberbuchhalter. Dr. phil. Paul W e fs engrün. Heinrich K o r n m h 1, Fleischhauer. Alfred Morawitz, Beamter. Jacob Reichm*n», Buchdrucker. Adolf Rakowski, Kaufmann. Zahnarzt Leon Drublowitz. Die Direction: Josef Po llak, Firma Pollak & Neuron, Obmann. Salo Klausner, Kaufmann, Obmann-Stellvertreter. Max Pappenheim, leitender Director. Moriz Pozsonyi, Schriftführer. Heinrich Weiner. Gottlieb H e r r m a n n. Anszug aus den Statuten des „Kreditinstitut für jüd. Gewerbetreibenden.Beamte“. Gegenstand und Sitz der Genossenschaft. § 2. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wien und bezweckt: ») bei ihren Mitgliedern durch Entgegennahme von Einlagen, welche verzinst werden, und den Anspruch auf Gewährung von Darlehen erhöhten Sinn für Sparsamkeit und Capitalsammlung; anzuregen; b) den Mitgliedern entsprechende, leicht rückzahlbare Darlehen zur Förderung ihres Erwerbes oder zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage zu verschaffen. Genossenschaftsfonds. § 3. Der Fonds der Genossenschaften wird gebildet: a) aus den von den Mitgliedern zu zahlenden Geschäftseinlagen; b) aus dem Reservefonds; , v) aus dem von der Direction zu beschaffenden Betriebsfonds. Derselbe kann durch Aufnahme von Spareinlagen beschafft werden; d) aus freiwilligen, n lebt rückzahlbaren, einmaligen Beiträgen, welche der Genossenschaft, von welcher Seite immer, zur Verfügung gestellt werden. Personen oder Gesellschaften, welche solche Beiträge leisten, sind nicht Mitglieder der Genossenschaft und besitzen weder Rechte noch Pflichten in derselben. Gcschäftsäntheiie der Mitglieder. § 4. Der Geschäftsantheil jedes Mitgliedes wild auf einen Betrag von 100 Kr. festgesetzt, welcher jedoch durch einfachen Beschluss der Generalversammlung jederzeit erhöht werden kann. Dieser Antheil kann entweder sogleich beim Eintritte voll eingezahlt werden, oder es hat sofort eine erste Theilzahlung von 10 Kronen zu erfolgen, während der Rest durch einzelne Nachzahlungen, welche jedoch zum mindesten monatlich 10 Kronen betragen müssen, ergänzt werden kann. Erlangung und Endigung der Mitgliedschaft. § 8. Mitglieder können nur Juden und Genossenschaften oder Handelsgesellschaften, dere» Mitglieder, beziehungsweise Gesellschafter nur Juden sind, werden. Erworben wird die Mitgliedschaft durch Unterschrift des Statuts oder schriftliche Erklärung nach vorgängiger förmlicher Aufnahme seitens des Vorstandes. Das Kreditinstitut für jiid. Gewerbetreibende u. Beamte, reg. G. m. b. H;, Wien, II., Leopoldsgasse Nr, 49, übernimmt zu 4 Percent mit 14 tägiger, zu 4‘/» Percent mit monatlicher, zu 5 Percent mit dreimonatlicher Kündigung. Das Directorium. Cassataq: Donnerstag Vormittag. Einreichungen täglich von 3 bis 6 Uhr nachmittags (mit Ausnahme von Samstag, Sonn- und Feiertagen). Spareinlagen