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Jüdisches Volksblatt · 1901-08-30 · 35 (30.8.1901) · p. Seite 7

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
3 (1901)
Issue
35 (30.8.1901)
Date
1901-08-30
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt Seite 7 Nr. 35 30. August 1901 jfiufruf! Jeder Jude, der Herz hat für die materielle Noth seines Volkes, trete dem „Jüdischen Kreditinstitute" hei. Durch ausreichend billigen, vorsichtig aber wohlwollend gewährten Credit ist dem jüdischen Mittelstände zu helfen, der Verarmung zu steuern und ist der Kern des jüdischen Volkes zu erhalten. Der Platz für ehrliche j ü d i s c he Arbeit ist geschaffen. Wir werden sehen, wer mitthut und wer sich ausschliesst. Ehrenpflicht eines jeden Juden ist es, hier mitzuthun; Indolenz bedeutet hier Verrath an seinem Volke. An creditbedürftigen, aber auch durchaus creditwürdigen Elementen fehlt es in unserer Mitte nicht. Durch Unterstützung unseres Institutes als Mitglieder, Einleger oder Förderer leisten Sie wirklich fruchtbringende, sociale und jüdisch-humanitäre Ärbeitt. In Anbetracht des eminent wichtigen Zweckes, den unser Institut verfolgt, erlauben wir uns, jeden Stammesgenossen dringendst zu bitten, dasselbe durch Beitritt zu unterstützen. Credit-Institut für jüdische Gewerbetreibende und Beamte. Der Aufsichtsrath: J. K a r e i s, k. k. Hofrath. Richard Rappaport. Hermann Eltbogen, Cultusvorstand. Emanuel Pollak;, Oberbuchhalter. Dr. phiL Paul W.oisengrün. Heinrich Kornmehl, Fleischhauer. Alfred Morawitz, Beamter. Jacob Reichmann, Buchdrucker. Adolf Rakowski) Kaufmann. Zahnarzt Leon Drublovvitz. Die Direction: Josef Pollak, Firma Pollak & Neuron, Obmann. Salo Klausner, Kaufmann, Obmann-Stellvertreter. Max Pappenheim, leitender Director. Moriz Pozsonyi, Schriftführer. Heinrich Weiner. Gottlieb Herrmann. Auszug aus den Statuten des „Greditinstitut für jüd. Gewerbetreibende u. Beamte“. Gegenstand und Sitz der Genossenschaft. § L. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wien und bezweckt: a) bei ihren Mitgliedern durch Entgegennahme von Einlagen, welche verzinst werden, und den Anspruch auf Gewährung von Darlehen erhöhten Sinn für Sparsamkeit und Capitalsainmlung anzuregen; b) den Mitgliedern entsprechende, leicht rückzahlbare Darlehen zur Förderung ihres Erwerbes oder zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage zu verschaffen. Genossenschaftsfonds. § 3. Der Fonds der Genossenschaften wird gebildet: a) aus den von den Mitgliedern zu zahlenden Geschäftseinlagen; b) aus dem Reservefonds; c) aus dem von der Direction zu beschaffenden Betriebsfonds. Derselbe kann durch Aufnahme von Spareinlagen beschafft werden; d) aus freiwilligen, nicht rückzahlbaren, einmaligen Beiträgen, welche der Genossenschaft, von welcher Seite immer, zur Verfügung gestellt werden. Personen oder Gesellschaften, welche solche Beiträge leisten, sind nicht Mitglieder der Genossenschaft und besitzen weder Rechte noch Pflichten in derselben. Geschäftsantheüe der Mitglieder. § 4*. Der Geschäftsantheil jedes Mitgliedes wird auf einen Betrag von 100 Kr. festgesetzt, welcher jedoch durch einfachen Beschluss der Generalversammlung jederzeit erhöht werden kann. Dieser An!heil kann entweder sogleich beim Eintritte voll eingezahlt werden, oder es hat sofort eine erste Theilzahlung von 10 Kronen zu erfolgen, während der Rest durch einzelne Nachzahlungen, welche jedoch zum mindesten monatlich 10 Krön en betragen müssen, ergänzt werden kann. Erlangung und Endigung der Mitgliedschaft. § 8. Mitglieder können nur Juden und Genossenschaften oder Handelsgesellschaften, deren Mitglieder, beziehungsweise Gesellschafter nur Juden sind, werden. Erworben wird die Mitgliedschaft durch Unterschrift des Statuts oder schriftliche Erklärung nach vorgängiger förmlicher Aufnahme seitens des Vorstandes. Das Creditiostitut für jüd. Gewerbetreibende u. Beamte, reg. G. m. b. H., Wien, II., Leopoldsgasse Nr. 49, übernimmt zu 4 Percent mit 14 tägiger, zu 4'/- Percent mit monatlicher, zu 5 Percent mit dreimonatlicher Kündigung. Das Directorium. Cassatag: Donnerstag Vormittag. Einreichungen täglich von 3 bis 6 Uhr nachmittags (mit Ausnahme von Samstag, Sonn- und Feiertagen). Spareinlage

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