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Jüdisches Volksblatt · 1901-03-15 · 11 (15.3.1901) · page 1

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
3 (1901)
Issue
11 (15.3.1901)
Date
1901-03-15
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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«rdartion: YIH/i, L»ch!SKslgassv 11. Lprechftnnbrur Nn Wochrnragen von 4 Biß 6 Uhr nachmittags, postadttiir; JüdüHrS rvo»Sblatt, Wie«, VIII>1. Vrfrkrwrrdcn wegen verspäteter oder gar nicht erfolgter Zustellung erbitten wir uns dringend. — Mmmsertvte werde« nicht zurückgeftelit. Postsparcasten-Tonto S47VS7. In daS Monncrnent kann man täglich eintrcten. nrner Mitwirkung der vom jüdischen Volksverein erwählten Pressrowmisston. Fnserate übernehmen die Firmen: J.Danneberg, M. TukeS, Hassenstein L Vogler, Rudolf Moste, fl. OPPelik, M. Pozsonyi, fl. Schale! in Wien, ferner alle flnnoncen-Expedttionen im fluSlande. Muzsl-Nttmmer in Wien IS Heller. Admtnistrakion: YIII/1, Schlöhelgasse 11. NbonnementSpreiS: Für Wien n. Oesterreich-Nngarn sammt Francoziistellung. Ganzjährig Halbjährig Bierteljäl'rig Kr. 8.- „ 4- Für baS gefnmn«te AnSlanb sammt Francozustellung. Ganzjährig . Halbjährig . Vierteljährig Kr. „ 4.50 .. 2.25 Mr. 11 Mir«, 15. Marx 1901, III. Jahrgang. M die jüdische Bevölkerung der Stadt ÖJien! Seid nicht indolent, gedenket Eurer Existenz, gedenket Eurer Frauen und Kinder, denket an etwaige böse Tage. Denket an all das Unrecht und all die Vergewaltigungen, denen die Fremden ausgesetzt sind. Denket, dass Kinder armer Eltern oft ausgeschult werden, oft keine Armenlehrmittel, keine Stipendien und keine Begünstigungen erhalten, da ihre Eltern nicht zuständig sind. Denket, dass Wohlthätigkeits-Vereine, Heirats-Stiftungen, Heime für Wöchnerinnen, Krankenanstalten und Reconvalescentenheime Zuständigkeit verlangen. Viel Elend wird durch Erlangung des Heimatsrechtes beseitigt. Nicht unvergessen darf die Erlangung der staatsbürgerlichen Rechte, wie Gleichberechtigung, actives und passives Wahlrecht, Freizügigkeit ec., bleiben. Kurz, man wird durch Erlangung des Heimatsrechtes ein Vollbürger. Derjenige Jude, welcher in den heutigen Zeitläuften die Feststellung seiner Heimatsverhältnisse unterlässt, ist ein Verbrecher an sich, an seiner Familie. Der Jüdische Volksi»erein, eingedenk der Wichtigkeit des Heimntsrrchtes für die Inden, etablierte ein eigenes Uechlsjchutzknreair, welches allen, die GrlangnrtA der Inständigkeit anstrebenden Inden, thatkraftig zur Seite steht. Auskünfte in Seimatsrechts-Angelegenheiten werden durch fachkundige Inristen im Uereinsloeale des „Indischen Uolks- Vereines", II„ Leopoldsgaste 49, ertheilt. Sprechstunden find jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag oon halb 7 bis 8 Uhr abends. Wir wiederholen noch einmal: Jüdische Bürger, jüdische Arbeiter, gedenket der Erlangung des Heimatsrechtes! Dir ersessene Heimat. Seitdem der NationalitätenstreiL in Oesterreich tobt, ist so mancher lehrreiche geschichtliche Lichtblick auf die Position der sich bekriegenden Völkerschaften geworfen worden. Im blinden Eifer, sich gegenseitig die Existenzberechtigung a b z u s p r e ch e n, haben die Deutschen den Czechen, die Czechen den Deutschen nachgewiesen, dass sie auf Oesterreich ein culturelles Anrecht haben. Je heftiger der Sb'eit tobt, desto mannigfacher wird die Beweisführung; es soll uns nicht wundern, wenn in kurzer Zeit die nationalen Geschichtsforscher Nachweisen, dass ihre Völkerschaften eigentlich das alte Oesterreich begründet und geschaffen haben. Freilich könnte der Geschichtsrückblick bis zu Rudolf von Habsburg allein — also ein verhältnismäßig kurzer Spaziergang in der Weltgeschichte — schon die Daseinsberechtigung aller Völkerstämme für jeden halbwegs Einsichtsvollen vollkommen klarlegen; die connationalen Geschichtsprofessoren aber schweifen gerne weiter, weil es ihnen weniger um das engere, sondern mehr um ein recht weites Vaterland zu thun ist. Nun, je weiter, desto besser! Wenn inan die alten eingeinauerten Steintafeln in c z e ch i s ch e r Sprache in einzelnen r e i ndeutschen Städten Nordböhmens in die Beweisführung einbezieht, die czechischen Namen der Ritterruinen des deutschen Böhmerlandes als ein weiteres Beweismoment gelten lässt, dann einigt sich vielleicht der Herr Erwein Spindler mit denr Abgeordneten Wolf darüber, dass Gründe genug dafür vorhanden sind, sich — um etwas anderes zu streiten. Es klingt ja recht „märchenhaft", wenn ein deutscher Geschichtsprofessor, Herr Thudichum, seinem Namen Rechnung tragend, das ganze Deutschböhmen bereist, um den Nachweis führen zu können, dass in Böhmens deutschen Theilen die böhmische Sprache ehedem unbekannt war: „Als Gesammtergebnis meines Streiszuges", fand Herr Thudichum, „dass im Westen von Nordböhmen die czechische Sprache stets völlig unbekannt geblieben ist, in Töplitz und Aussig erst infolge der hussitischen Bewegung eine Zeitlang platzgegriffen hat, seit dreihundert Jahren aber wieder allein die deutsche Sprache herrscht, ein Zeitraum, der für jeden Iurist e n zur Begründung eines sicheren Gewohnheitsrechtes mehr als aus reicht.". Also schön! Darnach hätten also die Deutschen das G e w o h n heits-- recht auf Böhmens Westen. Der das nachgewiesen hat — wir sehen seine Beweisführung gerne als unantastbar an — ist ein deutscher Professor, ein alldeutscher Professor, und die lebhafte Zustimmungwelche seine Beweisführung bei den österreichischen Größen des Alldeutschthums findet, nehmen wir als ebenfalls unantastbare Zustimmung zu seinem Nachweise. Wenn es also ein ersessenes Recht, ein Gewohnheitsrecht auch im völkerrechtlichen und nationalen Leben gibt, dann muss es seitens der Deutschen auch anderen Nationen gegenüber anerkannt werden! Was die Alldeutschen für sich beanspruchen, müssen sie auch anderen dort zugestehen, wo diese anderen für ihr Recht den gleichen Nachweis führen können. Nicht wahr? Um Czechen, Slovenen und andere Nationen werden wir Juden uns nicht streiten; wir gewöhnen es uns ja langsam aber stetig ab, uns um andere mehr als nöthig zu bekümmern. Aber für unsJudenbea n s p r u ch e n wir auch u n s e r G e w o h n h e i t sr e ch t — wenigstens den Alldeutschen gegenüber: Wenn Herr Professor Thudichum Böhmen bereist hat, dann muss er doch auch in jene Städte gekommen sein, in denen sich alte jüdische Friedhöfe befinden! Wir wollen von den alten Denkmälern Prags nicht sprechen; das sind documentarische Beweise für uralte Anrechte, die kaum mehr bestritten werden; sie könnten sogar als Wahrzeichen dafür gelten, dass unsere Altvordern ihr Verständnis für jeglichen S p r a ch e n ft r e i t in der ebenso vorsichtigen als für Klugheit zeugenden Amvendung nur jüdischer Schriftzeichen beredten Ausdruck gegeben haben. Aber man findet Grabsteine von mehr als 400 Jahre Alter in R a u d n i tz a. d. E. und anderen heute czechischen Städten, ebenso solche in vielen rein deutschen Orten, wie L e i p a, R a d a u n, A u s ch a rc. Ja. es lässt sich sogar der Bestand einer großen Judengemeinde in dem rein deutschen Dorfe Koblitz im L e it m e r i tz er Kreise documentarisch Nachweisen! Da hätten wir Juden, nach der Beweisführung des Herrn Professor Thudichum, das unbestreitbare Gewohnheitsrecht auf B ö h m e n; in Mähren, Schlesien, Bukowina und Galizien lässt sich dieses selbe Gewohnheitsrecht noch viel kräftiger Nachweisen, und in den übrigen Kronländern begnügen wir uns gerne mit der bloßen Duldung, die man uns von alldeutscher Seite eventuell noch zugestehen will. Dieses Gewohnheitsrecht bestreiten die Herren Alldeutschen. Für sich nehmen sie es in Anspruch, woher es auch bewiesen wird; sie gestehen es auch dort zu, wo ein Widerspruch aussichtslos wäre; z. B. bei den Czechen im czechischen Böhmen, bei Slovenen ec. ec. Nur den Juden gestehen sie gar nichts zu. die sollen Heimat- und rechtlos sein. Und warum? Weil sich eben die Juden bislang um die Rechte anderer mehr gekümmert haben, als um ihre eigenen; weil sie sich wohl zehn lange Jahre um den deutsch-böhmischen Krieg gekümmert, die Truppen für denselben beigestellt haben, ohne daran zu denken, dass sich über kurz oder lang die nationale Unduldsamkeit, der Chauvinismus auch auf andere Nationen ausdehnen muss, und ohne für diesen Fall die eigenen Reihen zu mobilisieren. Nun stellen wir uns eben auch in die Reihen der nationalen Kämpfer und bringen dieselben Waffen in Anwendung, die man auf anderen Seiten führt. Es gibt, nach dem übereinstimmenden Ausspruche der Führeraller streitenden Nationen, also ein Gewohnheitsre cht neben jenem, das die Staatsgrundgesetze jedem Staats - bürger gewährleisten. Die Staatsgrund gesetze falsch auszulegen, das macht jenen Herren keine Gewissensscrupel, welche sogar die eigene Bibel negieren, wenn es ihren Zwecken dient; nun gut, wir wollen sehen, was die Herren mit jenem Gewohnheitsrechte anfangen, das sie für ihre eigenen Reihen als Beweiskraft brauchen. Wir Juden haben ältere Gewohnheitsrechte als die Deutschen oder mindestens ebenso alte. Wir machen sie geltend! Die Arbeitsfähigkeit des Hauses. Nunmehr gelang cs auf Grund zwischen der jnngczechischen Partei und der Regierung getroffener Vereinbarungen, deren Inhalt in Dunkel gehüllt ist, das Haus arbeitsfähig zu machen. Budget, Recruten-Contingent und Investitions-Vorlage sind nun in Sicherheit gebracht. Die großen Aufgaben, welche die Thronrede der Volksvertretung unterbreitet, sollen nunmehr der Erledigung zugeführt werden. Die Hebung der wirtschaftlich Schwachen, besagt die Thronrede, soll eine der vornehmsten Aufgaben der Volksvertretung sein. Die Arbeitsfähigkeit des hohen Hauses beginnt jedoch damit, die kleinen Existenzen zu vernichten. Hansiergesetz-Hß 59 und 60 der Gewerbeordnung bilden einen Beweis hierfür. Die Hausierer, welche sich auf Grund. der bestandenen Rechtsordnung ihre Lebensexistenz geschaffen haben, sollen nun ihrer Subsistenz beraubt werden. In der Geschichte bleibt jedoch für solche Acte die Nemesis nicht ans. Die solche Gesetze fordernden. Ordnungsparteien Habm kein Recht, über die aufrührerischen Programme der sogenannten revolutionären Parteien zu Klagen. Berauben sie doch selbst arme Leute der Mittel, ihr Dasein fortznfristen. Mit demselben Rechte, mit dem man einem armen kleinen Hausierer sei n bereits erworbenes Hansierbuch nimmt, mit demselben Recht e, mit den man den ihre karge Existenz fortfristenden Agenten das.Aufsuchen der Kundschaft verbietet, mit demselben Rechte, mit dem man ganzen Claffen kleiner Leute die Lebensquellen expropriiert, mit demselben Rechte kann morgen eine andere Partei Expropriation von Kirchengütern, Expropriation von Prvdnctionsnntteln, .Aufhebung des Privateigenthnms und andere Dinge mehr verlangen. Hausiergesetz sowie §§ 59 und 60 sind die revolutionärsten Acte, deren das Parlament sich schuldig machen würde. Sie sind aber umso verwerflicher, als diese Acte . von wirtschaftlich starker Seite gegen wirtschaftlich Schwache ausgehen. Wir werden die Gesetz- Werbung dieser Vorlagen mit aller Kraft zu hindern trachten,

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