Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 3 (1901)
- Issue
- 10 (8.3.1901)
- Date
- 1901-03-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Erscheint jeden Freilos unter Mitwirkung der vom jüdischen Volks- Verein erwZhltrn PressLrmrmisflon. JAsesate übernehmen die Firmen: I. Lanncberg, M. DukeS, Haalenstein L Bögler, viudols Moste, «. Opvelik, M. Pozsoiiyt. A. Schale! in Wien, ferner olle Nnnoncuii-Expcditionen im Auslands. Girrzel-Nnmmer in Wien IG Heller. ... ÄEbanttün: Vill/i, Schlötzelgaffe 11. CltveAfhrafeent Nn Wochentagen von 4 bis 6 Uhr nachmittags. po-adt.fi.. Aübtschr« ivok.kSblatt, Wien, v,l,,L. Beschwerden wegen verspäteter oder gar nicht erfolgter Zustellung erbitten wir UNS dringend. — Maunscrwle werbe» nicht zorülkgestellt. Postfparcasten»Conto N70S7. In dar Abonnement kann man täglich eintreten. Ur. 10 Wien, 8. Mär? 1S01. KdnrimUration: VI1I/1, Schlöflelgasse 11 AbonnementSprelS: Fiir Wien u. Oesterreich-Ungarn fammt Francozustellung. Ganzjährig Halbjährig. Vierteljährig. . Kr. 8.- : fc Fiir daS gefammte Ausland famMt Fralicozustellung. Tunzjährig . Halbjährig . Vierteljährig Kr. £50 „ »»8 iwmn» »wi III. Hahrgang. Von Madrid nach Lemberg. Mathilde Ubao . ■. . > Dieser Name liegt jetzt auf allen Zungen in Spanien unb flog über die Grenzen dieses Landes durch alle civilisierten Länder, allen, die die Ereignisse des Tages verfolge.,, Gesprächsstoff liefernd. Durch Mathilde Ubao ist in Spanien beinahe eine Revolution enstanden, wurde der Belagerungszustand über Madrid verhängt, ein Ministerium gestürzt und ein neues geschaffen, dessen Schicksal infolge der entstandenen Wirren niemand vorherzusagen vermöchte: Mathilde Ubao wurde durch Machenschaften der Jesuiten in ein Kloster gelockt. A r a t e n, Weiß und viele andere aber befinden sich noch immer in den Klöstern Galiziens, und warum rührt sich keine Hand, warum spricht keine Zunge und bewegt sich keine Feder über diese Geschehnisse? Mathilde Ubao ist ein christliches Mädchen, eine reiche Erbin, deren Vermögen die Jesuiten den Klöstern zuführen wollten; die Mädchen in Gglizien aber sind Jüdinnen, und die katholische Geistlichkeit will um jeden Preis ihre Seelen gewinnen. Sind Seelen wohlfeiler als Geld und Geldeswert? Ist das, was Mathilde Ubao zu verlieren hatte weniger wert als die Religion der jüdischen Mädchen Galiziens? Noch mehr! Ubao ist ein Waisenkind, das, was man ihr nehmen wollte, gehörte ausschließlich nur ihr, niemand hätte den Verlust ihres Vermögens zu beklagen, als sie allein; die jüdischen Mädchen Galiziens aber wurden Eltern entrissen, die mit aller Gewalt ihrer Seele an ihrem Kinde hiengen und für die der Verlust ihres Kindes namenloses Unglück bedeutete, das für.manche Eltern sich zu einer Katastrophe für Leben und Gesundheit gestaltete. In Spanien war es bloß die Geldgier der Jesuiten, welche ein Mädchen dem Kloster zuführen wollten, in Galizien aber kam es zu herzzerreißenden Familiendramen, durch die beinahe Menschenleben vernichtet wurden. Ja wohl! In Spanien handelte es sich um ein Christenmädchen, und das Volk erhob sich und schaffte sich selbst Hilfe, in Galizien aber waren es bloß Judenmädchen, und die gebeugten Eltern mussten an das Wohlwollen der Behörde n appellieren. In Spanien hat die eine Kloster-Affaire ein ganzes Ministerium zu Fall gebracht, bei uns erklärte Minister P i e n t a k wegen mehrerer Kloster-Affairen offen und klar, dass die Gewalt des Staates vor der Klosterpforte Halt machen müsse. Mag sein, dass draußen an der Klosterpforte die Gewalt des Staates aufzuhören habe und nicht ins Innere dringen dürfe; sorgen aber die Machthaber des Staates dafür, dass die Gewalt des Klosters seinerseits jenseits der Pforte Halt mache und Purim. Das Stübchen lacht so froherhellt, Wiewohl drin bloß ein Lichtlein brennt. Ein Schauer unsre Herzen schwellt. Als naht' ein heiliger Moment. Verrauscht, vergessen ist die Welt . .. Man rollet auf oas Pergament — — Der Mann, der älteste von allen. Lässt seine Stimme hell erschallen. Wir lauschen still der tiefen Mär Von Esther und von Mordechai, Wie sie am Hof des Ahasver, Sich selbst und ihrem Stamme treu. Ein drohend Blut- und Thränenmeer Verwandelt in den schönsten Mai. Wir lauschen... seh'n die Nacht umzogen. Doch steht der Blick voll Regenbogen. Verhängt das Fenster! Gläser her! Verklungen ist der tiefe Sang. Nicht lebt der alte Haman mehr. Und lebt ein neuer — seid nicht bang: Nicht lang umdroht uns Spieß und Speer. Drum lasst ertönen Gläserklang! Und sind wir auch gewöhnt ans Fasten, Frau Hausfrau, öffnet Kist' und Kasten! Kelcse. M. Sch erlag. nicht nach außen hinübergreife? Stehen die beiden Gewalten, die weltliche und die kirchliche, in einem solchen Missverhältnisse zueinander, dass, wenn zufällig beide an einer Klosterpforte Zusammentreffen, die weltliche der kirchlichen weichen müsse? Mag sein, dass Staatsbeamte in ein Kloster nicht eindringen dürfen; ist es aber gestattet, dass Geistliche aus'dem Kloster in die Welt hinausdringen, um die unter den Schutz der Staatsgewalt gestellten Elternrechte zu verletzen? Wenn das Schlagwort „Los von Rom" soviel Unbehagen und SorgeU in katholischen Kreisen verursacht, weshalb fragt niemand darnach, welche Empfindungen die Parole „Hinein ins Kloster" in der jüdischen Bevölkerung erregt? Arate n, Weiß und die anderen sind Jüdinnen! Die Juden in Oesterreich haben es nicht verstanden, sich a l s V ö l k zu organisieren, um die ihnen auf dem Papiere gewährte Religionsfreiheit thatsächlich schützen zu köünen. Die Verfassung hat ihre Religion allen anderen gleichgestellt, aber hass dem wirklich so fei, dass sie im Leben keine Schmälerung erleide, dafür zu sorgen, war Sache der Juden und der Kraft, die sie als Gemeinschaft aufbringen konnten. Uns fehlt bis heute die juristische Person, die im Namen des Judenthums den Bichörfren gegenüber auftreten durfte. Die einzelne Person aber!, Vater und Mutter eines geraubten Mädchens, können^ nicht auftreten, sie können bloß bitten unb betteln. Spanien ist ein rückständiges Land und seine Hauptstadt Madrid zählt keineswegs, zu jenen Großstädten, die ein besonderes Maß von EüÜur aufweisen, aber das eine können wir jetzt von dieser Stadt lernen, dass Kinderraub nicht immer glatt ablauft. Mälizien steht noch unter der Herrschaft einer feudal-clericalen Partei, aber schon sind die ersten Vorposten einer demokratisch - freiheitlichen Bewegung auf den Plan getreten, die es wahrscheinlich nicht gerne sehen wird, wenn d?r Macht des Klosters eine viel zu große Freiheit eingeräümt wird, mag die Ausübung dieser Freiheit auch nur auf jüdische Familien beschränkt bleiben. Die Auslegung des Hklmlsrchtes. Ein großes Ereignis hat sich in aller Stille in Wien abgespielt. Die Heimatsgesetz-Novelle vom 6. December 1896 wurde für den Nayon des Magistrates d?r Reichshanpt- und Residenzstadt Wien klang- 'und sanglos aufgehoben. Das geschah nicht etwa auf Grund eines durch beide Häuser und kaiserliche Sanetion zustande gekommenen Reichsgesetzes, nicht auf Grund des vielverlästerten § 14, nicht auf Grund eines Landesgesetzes, ja nicht einmal auf Grund eines Gemeinderaths-Beschlusses. Eine simple Geschäftsanweisüng des Magistrates, wie sie sonst nur für die Marktweiber-Ordnung oder für schwere Fuhrwerke erlassen zu werden Pflegt, hat das Gesetz zu Tode ausgelegt. Kunst und Nation. Allenthalben macht sich das Bestreben geltend, etwas von den Heiligungen der Kunst auf unser Leben zu übertragen, das Hin und Her des Lebensgetriebes unter dem Einflüsse einer Kunst- oder Weltanschauung einheitlich zu begreifen. Geschieht dies zu einer Zeit, in der sich nationale Gegensätze verschärfen, in der der einzelne Mann nicht nur Duldung, sondern Beachtung und Würdigung seiner nationalen Eigenthümlichkeiten verlangt, so werden wir darin nicht sowohl einen Zufall, als vielmehr einen organischen Zusammenhang zu vermuthen haben. Nachfolgende Bemerkungen sollen einige Punkte im Wechselverhältniffe von Kunst und Nation beleuchten, und zwar gilt das hier Gesagte für alle Künste. Wenn wir gleichwohl unsere Beispiele meistens der Musik entlehnen, so geschieht dies, weil diese, sich hauptsächlich an das Gefühl wendend, eine umso größere Verschiedenheit bei den einzelnen Nationen aufweisen wird, je mehr Gr undmomente des Fühle ns diese vo neinander trennen. Der Mensch, der gewöhnt ist, den feinsten Regungen seines Innern nachzugehen, wird sich oft eines Zustandes bewusst, der dem Liebesgefühle sehr nahesteht. Ich glaube, dass dieser Zustand durch das Wort »Stimmung" treffend charakterisiert ist. (Hierbei ist nicht zu vergessen, dass, was wir hier „treffende Charakterisierung durch die Sprache" nennen, nur relativ zu nehmen ist, da ja die Sprache, um ein Wort Wagners zu citieren, „uns als Fertiges von außen gegeben wird, um uns damit im Verkehre mit einer Welt zu helfen, die uns im Grunde nur dann versteht, wenn wir uns ganz auf dem Boden des gemeinen Lebensbedürfnisses stellen".) Was ist nun > Der Statthalter von Niederösterreich, welcher auf Grund des Gemeinde-Statutes zur Ueberwachung der Stadtverwaltung berufen., ist, ja sogar mit einem Slstiernngsrecht ausgestattet ist, hüllt sich in Schweigen. Auch ..die Wiener Presse, ohne Unterschied der Parteistellnng, nimmt zn dieser Geschäftsanweisung nicht gehörig Stellung. Der ein Todesnrtheil fällende Vezirksrichter ist das passendste Pendant zn biefeut Magistratsstückel. Wenn es so fortgeht, wird das Feuerwehr- Commando die Bestimmungen über die Brandlegung, wie sie im Staatsgesetze normiert sind, ändern.^' ■: Wir haben bereits im vorigen Artikel die Erlassung dieser Anweisung avisiert. Wir wurden ob dieses Artikels als Pessimisten verschrieen, unsere Befürchtungen wurden jedoch übertroffen. Die Geschäftsanweisung isteine Anweisung, wie man das Heimatsgesetz in seinen Wirkungen paralysieren, respective umgehen kann. Wir werden noch auf diese Geschäftsanweisung znrückkommen. Hier sollen nur die auf der Hand liegenden groben Jnterpretationsfehler erwähnt werden. Trotz , bereits erlangter Eigenberechtignng kann ein Geisteskranker keinen Ersitzungswohnsitz in der Gemeinde habest. Die Ehefran kann nicht zuständig werden;!-weil sie in der Gemeinde nicht freiwillig wohnt, dw sie ja angeblich den Wohnsitz ihres Gatten theilen muss. Die ' Ehegattin wird in der Anweisung in heimatlicher Beziehung! dem Zuchthäusler, gleichgestellt. So kann jemand, dessen Sohn nicht gut gethan hat, daher vom Vater fallen gelassen wurde und demzufolge eine öffentliche Unterstützung bezog, nicht zuständig werden. Bürger,. deren Väter Pfründen in entfernten Gemeinden beziehen, können nicht zuständig werden. Das Recht, zwei Jahre nach Ablauf der zehnjährigen Ersitzungsfrist.um die Zuständigkeit anzusuchen, gelte nicht für Ansuchen um Zusicherung der Aufnahme in den Heimatsverband. Den Anspruch auf Znsicherustg der Aufnahme in den Heimatsverband kann nur erheben, wer ihn selbst ersessen hat, die Witwe und Kinder nie. Der Einschreiter. müsse seine wirtschaftliche Lage l-darlegen und beglaubigen. Wenn Witwen oder Waisest ansüchen, müssen diese die wirtschaftliche Lage des Gatten, resp. Vaters während des ganzen zehnjährigen Zeitraumes darlegen und beglaubigen. Allein auch die Witwen und Waisen müssen ihre wirtschaftliche Lage während des Zeitraumes vor ihrem Ansuchen darlegen Und beglaubigen, insbesonders nachweifen, ob sie nicht einest Anspruch auf Zuständigkeit in einer anderen Gemeinde haben. Gesuche um Zusicherung der Ausnahme in den Heimatsverband sollen nicht stempelfrei sein. Wir haben Klage darüber erhoben, dass die landesfürstlichen Behörden die Aufenthaltsbescheinigungen sehr langsam ertheilen und ausfertigen-. Unsere Klage hatte wenigstens den Erfolg, dies soll offen anerkannt werden, dass nunmehr die Behörde rascher die Bescheinigungen ertheilt. Wir werden nicht ruhen und rasten,-bis diese Anweisung behufs Erhaltung des guten Rufes der westeuropäischen politischen Verwaltung beseitigt wird. Stimmung? Zum Beispiel: Wir betrachten ein Bild, betrachten es lange und liebevoll, und auf diese Anregung von außen geräth ein unbekanntes Etwas in uns in Bewegung. Das Auge ruht auf dem Bilde, aber es ist stumpf und hat seinen Zweck erfüllt, indem es den Contacl zwischen dem Kunstwerke, besser dem Künstler, und unserem Innern angeregt. Mit allen unseren Sinnen suchen wir nun dieses »Mitkstngen" dem Alltagsbewusstsein zugänglich zu machen. Das gelingt uns aber nie ganz. Die Nachwirkungen der »Stimmung" äußern sich in einer Erhöhung der Lebensfreude und der im gewissen Sinne jedem Menschen innewohnenden Schaffenskraft. In dieser ihrer Wirkung vom Künstler hauptsächlich begrüßt, kommt sie in ersterer jedem Menschen zugute, und wir können hier als weiteres Beispiel mit einer gewissen Einschränkung die Freude des Landmannes am wogenden Kornfelde unbesorgt nennen, wenn wir auch zugeben muffen, dass die Verfeinerung der »Stimmungen" den Städtern Vorbehalten blieb. Hier sei festgestellt, dass die moderile Kunst als ihr höchstes Ziel die Uebermittlung solcher Stimmungen sieht, dass sie siy der Natur ablauscht und schon aus diesem Grunde des Zusammenhanges mit ihr nicht entrathen Faun. Bon diesem Standpunkte aus zeigt sich die Kunst oder, um weniger abstract zu sprechen, der Künstler erst in seiner ganzen Größe. Ir, steter Zwiesprache mit der Natur, öffnet er Ms Aug und Ohr für ihre Schönheiten, ja noch mehr: durch sein Kunstwerk lässt er Natur selbst zu uns reden, wir hören und fühlen erschauern^ ihre Nähe und wißen auch, dass sie, die Unendliche, ganz so zu unseren Vätern geredet, und erst dieses innere Zurückgeheu auf die Vergangenheit ist die eigentliche »Stiunnnng"!!