Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 3 (1901)
- Issue
- 8 (22.2.1901)
- Date
- 1901-02-22
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Lrdsrkion: UI1/1, AchMKelgssse a Gfirsch««»0e»i fix Wochentagen ,on ttllt Uhr »ach mittag». pofi.dr.ff,: JüttscheS «sttSfilstt, Wie«, VIII|1. Brsdhimerden «egen »erspüteter oder gar nicht erfolgter Zustellung erbitten wir an» dringend. - Ma«userU»te »erde« «icht »mckSae-teKt« Postfparcaffen-Tont» 847087. In da» Abonnement kan« «an täglich eintrcten. EMM jeden Freitag «rrtter Mitwirkung der vom jüdischen Volks- Verein erwählten Prefsrmnmifston. J»ser«rte übernehmen die Firmen: I. Danneberg, vi. Dukes, Haafen. stein 4> Bögler, Rudolf Masse« «. Oppeltk, M. Pozsonhi, >. Schalei in Wien, ferner alle Rnnoncen-Txpeditionen im Au»lande. Girrzel-Nmmmrr i» Wie« I« Heller» Administration: YUI/1, Kchlötzrlgalse 11 AbonuementSpreiS: Für Wie« «. Oefterreich'Uugaru fammt Fraucvjustcllung. «anzjährig . . Kr. 8.- Salbiährlg ierteliähr el,ährig.. Für taS gefammte A«Sla«S sammt Franc,jxstclung. idunzjährig.Ä». Hal»jährl,. Bierteljährl, ..... 4.80 a.as Ur. 8 Wien- 2S. Februar 1901. III. Jahrgang. ■KBSHESS9ip«mS3flE W die jüdische Bevölkerung der Stadt Ulieit! Geld «icht indolent, gedenket Eurer Existenz, gedenket Eurer Frauen und Kinder, denket «n etwaige böse Tage. Denket an all das Unrecht und all die Vergewaltigungen, denen die Fremden ausgesetzt sind. Denket, dass Kinder armer Eltern oft ausgeschult werden, oft keine Armenlehrmittel, keine Stipendien und keine Begünstigungen erhalten, da ihre Mtern nicht AWudiß find. Denket, dass WohlthätigkeitK-Dereine, Heirats-Stiftungen, Heime für Wöchnerinnen, Krankenanstalten und Reconvalescentenheime Zuständigkeit verlangen. Viel Elend wird durch Erlangung deS HeimatSrechteS beseitigt. Nicht unvergessen darf die Erlangung der staatsbürgerlichen Rechte, wie Gleichberechtigung, astiues pasfiveS Wahlrecht, Freizügigkeit rc., bleiben. Kurz, man wird durch Erlangung deS Heimatsrechtes ein Vollbürger. Derjenige Jude, welcher in den heutigen Zeitläuften die Feststellung seiner Heimatsverhältnisse unterlässt, ist ein Verbrecher an sich, an seiner Familie. Der Jüdische Dslks»erei«- eingedenk der Wichtigkeit des Keimntsrechte* für die Juden, etablierte ein eigene* Kecht^chnht«rea«, Welches allen, die Erlangung der Inständigkeit anstrrbenden Judenthatkraftig rur Keile steht. Auskünfte in Heimatsrechts-Angelegenheiten Werden durch fachkundige Juristen im Uereinslseale des --Jüdischen Pelks- Wrilnes"- ll., Keopeldsgaste 49ertheilt. Kprechstunden stnd jede« Dienstag- Donnerstag nnd Kamstag usn halb 7 bis 8 Uhr abends. Wir Wiederholen noch einmal: Jüdische Bürger, jüdische Arbeiter, gedenket der Erlangung des Heimatsrechtes! Eine Unterredung mit dem Minister Carp. jOriginalberlcht deS „Jüd. VolkSblatt Bu care st, den 18. Februar 1901. Wie Ihren Lesern auden Tagesjournalen bereits bekanntvsein dürfte, ist es den Conservativen nicht gelungen, aus ihrer Mitte ein Cabinet zu bilden, und der König musste sich demnach dafür entscheiden, das Ministerium Carp im Amte zu lassen. Ein angesehenes Mitglied der hiesigen isrealitischen Gemeinde, das mit dem Ministerpräsidenten Carp seit Jahren in freundschaftlichem Verhältnisse steht, hatte vor einigen Tagen mit letzterem eine längere Unterredung, bei welcher die Lage der Juden in Rumänien besprochen wurde. Ihr Correfpondent ist in der angenehmen Lage, die diesbezüglichen Aeußerungen de- Ministers mitzutheilen. Constatierend, dass in einem solch constitntionellen Staate, wie Rumänien, die Privatansichten eines Ministerpräsidenten für die Gesetzgebung nicht maßgebend seien, bemerkte Carp, dass die gesetzlichen Aenderungen zugunsten der Juden, obgletch diese seiner Ueberzeugung entsprechen würden, dennoch in der Kammer und im Senate dermalen keine Aussicht hätten durchzudringen. Die von ihm eingebrachte Steuervorlage hätte gewiss keine solch scharfe Opposition h ervorgerusen, wenn er nicht im ganzen Lande als Judenfreund bekannt wäre. Der Ministerpräsident stellt es entschieden in Abrede, dass die ungünstigste finanzielle Lage im Lande irgendwie mit der Judenfrage im Zusammenhänge stünde, gibt aber zu. dass, wenn im Jahre 1881 seinem Borschlage, den Juden die vollständige Gleichberechtigung zu ertheilen, Gehör geschenkt worden wäre, die Finanzen in Rumänien jetzt allerdings bedeutend beßser stehen würden. Wäre dies seinerzeit geschehen, so Hütte bis heule bereits eine günstigere Stimmung den Juden gegenüber auch im Volke platzgegriffen. Alie die Sage aber momentan ist, sei an die Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Besserung der Lage der Juden in den gesetzgebenden Körperschaften gar nicht zu denken. Aus die Befürchtung, dass im nächsten Sommer eine zweite Massen-Gmigration der Juden erfolgen werde, bemerkte der Minister, dasim Vorjahre die Emigration ihre Ursachen nicht allein in der Beschränkung der Rechte, sondern vielmehr in der allgemeinen, durch die Missernte entstandenen Noth gehabt habe. Allerdings lasse esich «icht in Abrede stellen, dass da- Treiben der geheimen «ntisemitischen Liga hierzu auch viel beigetragen habe, «ber in letzterer Zeit ist auch diesen Umtrieben die Spitze ^gebrochen »»rden. Für die unmittelbare Zukunft, meinte der Minister, könne die Lage der Juden nur durch administrative Verordnungen im positiven und durch strenge Beaufsichtigung der antisemitischen Ligen im negativen Sinne gemildert werden. Und in dieser Richtung, hoffe er, werde die Regierung unter seiner Leitung sich auch bewegen, ohne in den Kammern auf Opposition zu stoßen. Diese Aeußerungen des Ministers, welche hier vielfach colportiert wurden, haben bei den Juden lebhafte Befriedigung Hervorrufen. Man hegt allgemein die Hoffnung, dass unter dem gegenwärtigen Ministerium für die Juden eine bessere Aera eintreten werbe. Di-. S. Das Heimatsrecht in Dr. Luegers Mayerei. Zwei Monate sind seit dem JnSlebentreten des neuen Heimatsgesetzes verstrichen. Tausende von Zuständigkeitsgesuchen sind beim Magistrate anhängig und harren ihrer Erledigung. Ein gemeinderäthlicher Heimatsausschuss ist gebildet, eine Heimatsabtheilung mit Dr. August Mäher, Luegers Kronjuristen, dem Verfasser der berühmten sophistischen Broschüre über die Heimatsrechts-Reform an der Spitze, ist bereits gebildet, und nunmehr werden alle Versuche gemacht, das Heimatsgesetz in seinen Wirkungen zu paralysieren. Die Aufenthalls-Bescheinungen werden seitender Polizeibehörden erst nach Wochen gegeben. Die vollständig instruierten Gesuche um Aufnahme in den Heimatsverband liegen unerledigt bei den magistratischen Bezirksämtern. Die zur Aufsicht berufenen polititischen Behörden . . . schweigen. Nunmehr verlautet allgemein, dass man darangeht, gegen den Wortlaut, Geist und Sinn des Gesetzes — Gebürentarife für die Aufnahme in den Gemeindeverband auSzuarbriten. ES dürfe zwar die Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband nicht versagt werden — sagen die Rathhauspolitiker — aber diese Zusicherung könne von der Entrichtung einer Gebür abhängig gemacht werden. Ja noch mehr! Wiewohl das Gesetz ausdrücklich normiert, dass bei z w a n g S w e i s e n Verleihungen Gebäre« nicht vorgejchrieben werden dürfen, dasbei freiwilligen Verleihungen, das ist vor Ablauf der zehnjährigen Aufenthaltsdauer erfolgenden Aufnahmen in den Gemeindeverband Gebären zwar vorgeschricben werden, aber diese ohne Landesgesetz nicht erhöht werden dürfen, wird die Behauptung ausgestellt, dass man Gebären auch ohne Lande-gesetz »orschreiben kann. Und so wird man, wen» bei der antisemitischen Gemeinde ein mittelloser Jude um Zusicherung der Aufnahme ansuchen wird, demselben ruhig tausende von Kronen an Gebären vorschreiben. Allein man täuscht sich, es gibt auch Stellen in einem Rechtsstaate, wo trotz aller politischen Machenschaften untz Vetterschaften Recht doch vor Gewalt geht. Ferner wollen die Herren Machthaber verlangen, dasderjenige, welcher sich durch zehn Jahre in Wien aufgehalten hat, Nachweisen muss, dass dieser Aufenthalt zu dem Zwecke geschehen sei, um sich dauernd niederzulassen. Dieser Nachweis wird nicht auf Grund des Heimatsgesetzes, sondern auf Grund der Civil - Proceßordnung ('.) verlangt. Endlich wird behauptet, dass derjenige, welcher seine Eigenberechtigung verloren hat, wie Stellung unter Curatel wegen Geisteskrankheit rc., den Anspruch auf Aufnahme in den Heimatsverband verloren haben soll. Begründet wird dies damit, dass da» Gegentheil nicht im Gesetze steht. Nach dem Gesetze gibt der unfreiwillige Aufenthalt in einem Orte allerdings kein Recht auf Verleihung des Heimatsrechtes in der Aufenthaltsgemeinde. So zum Beispiel kann derjenige, welcher in einem Strafhanse der Stadt eine zehnjährige Kerkerstrafe verbüßt, gewiss nicht hierdurch die Zuständigkeit erwerben. Wie wird nun das Wort „freiwillig" interpretiert? So verstieg man sich zu folgender Behauptung: Eine Ehegattin muss ihrem Gatten in den Wohnsitz folgen. Ihr Aufenthalt in dem Orte ist kein freiwilliger, vielmehr ein gerade so unfreiwilliger, wie der Aufenthalt eines Sträflings. Wird sie Witwe, so kann sie die Zeit, die sie als Ehegattin zugebracht hat, in den zehnjährigen Aufenthalt nicht einrechnen. Ferner soll ein in Wien Geborener, der 30 Jahre in Wien wohnt und zur 30tägigen Waffenübung nach Ungarn geht, seinen Anspruch verwirken. Denn die Begünstigung der Wehrpflicht gelte nur für Oesterreicher, nicht aber für Ungarn. Im'Gesetze steht natürlich kein Wort davon. Oeffentliche Armenversorgung ist jede U n t e r st ü tz u n g durch die bestehenden WohlthätigkeitS-Anstalten. Also, wenn jemand z. B. unentgeltlich einen Tag in einem communalen Krankenhause krank lag. verliert er den Anspruch auf Heimatsrecht. Die Witwen und Waisen eines Inländers sind berechtigt, an Stelle des verstorbenen Gatten resp. Vaters, um die Aufnahme in den Gemeindeverband anzusuchen, die Witwen und Waisen emeS Ungarn nicht. Dies wird auch damit begründet, weil das Gegentheil nicht im Gesetze steht. : Großartig ist folgendes Ansinnen: Der Petent hat zu beweisen, dass er zehn Jahre sich in Wien aufgehalten habe, in der Absicht, sich dauernd niederzulasstn, dass er nie einer Armen-Anstalt zur Last gefallen re. rc. Wie man solche Negativen beweisen kann, ist uns ein Räthsel. So schafft man sich den Kautschuk, den man formen kann, wie man ihn braucht. Ferner wird verlangt, dass man die ganzen Erwerbsverhältnisse während der zehn Jahre darlege. Kurz gesagt, alle möglichen Prügel werden prakticiert, die man d«nn zwischen die Füße werfen soll.