Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 3 (1901)
- Issue
- 4 (25.1.1901)
- Date
- 1901-01-25
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2432763-2432864-2432868--0854-2434548- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
miß, SchW^rigastv XU Gt»i^»Äp««beu j tr, •Äfa-.Seatuöcn von 4 Iiis « Uhr nachmtttags. -MjjcheS MolkSbürtt, Wie«, vnijl. Küßen t>e* toüttiec »her gar nicht erfolgter Zustellung erbitten wir uns bringen,i. — Ntt-mferjÄte tnerdea nicht zrrröcktzestevt. Asstjparcassen-Lonto SS?vb7. In daZ Abonnement kann man tiiglich eintreten. Alihemt itdeu Frcksß KMrvirKrmu der 'emn jMiPtzmr Volks Verein erioLWen PreM'v'Ettfstmr. Inserate übernehmen die Firmen: I. Danneberg, M. DukeS, Hassen» stein & Vogler, Rudolf Masse, A. Oppelik, M. Pozsony«, «. Schale! in Wien, ferner alle Annoncen-Expeditionm im Ausland?. MrrzeL-NttMmer Ln Wien IG Heller. .Rdminisirakwn: YIII/1, SchlStzelgasse 11. Abonnementspreis: Für Wien n. Oesterreich-Ungarn sammt Francozustellung. Ganzjährig ch- Zalbjäürig Sierteljährig r. 8.- 4- 3.- Ftir baS gefammte Ausland sammt Fraiicozustellung. Gunzjährig . Halbjährig . Vierteljährig Kr. ».- „ 4.50 8.35 WffltfCttW ( Ar. 4 Wie«. 85. Jiinner LS01.!II. Jahrgang. -V* v»Cwti3r*:«w»C'n.w»’r4 P An die jüdische Bevölkerung der Stadt Wien! Am 1. Jänner 1901 tritt das neue Heimatsgesetz zum erstenmale in Wirksamkeit. Die Wohlthaten, welche das neue Gesetz gewährt, dürfen und können den Juden nicht versagt werden. Nur die indolenten und gleichgiltigen Juden sind es, die sich jener selbst berauben. Namentlich für die unter der antisemitischen Wiener Gemeindeverwaltung lebenden Juden ist die Erlangung des Heimatsrechtes von größter Wichtigkeit. Abgesehen von der hierdurch erfolgenden Vermehrung und Stärkung der bürgerlichen Rechte sind auch eine Reihe anderer materieller Vortheile mit dem Heimatsrechte verbunden. Stiftungen, Stipendien, Aufnahme in Krankenanstalten, in Lehranstalten, Erlangung von gewissen Stellen erfordern nicht selten die Zugehörigkeit zum Wiener Gemeindeverbande. Was die Wiener Zuständigkeit für Arme und Subsistenzlose, für Witwen und Waisen bedeutet, das soll hier nicht erörtert werden. Es muss aber offen gesagt werden, dass derjenige Jude, welcher in der heutigen Zeit die Feststellung seiner Heimatsverhältnisfe unterlässt, ein Verbrechen an sich und seiner Familie begeht. Der Mische Nollrsvrrrmeingedenk der Wichtigkeit des Seimatsrechtes für die Juden, etablierte rin eigenes Rechtsschrchdurean, welches allen, die Erlangung der Zuständigkeit nnstredenden Juden, thatkräftig zur Seite steht. Auskünfte in Keimatsrechts-Angelegenheiten werden durch fachkundige Juristen im Uereinsloeale des „Jüdischen Uolksnrreines",!!., Leopoldsgaste 49, ertheilt. ■wiror/ft iTwiü—«aasMHMwaBaeuBgaMRraagaMMttgwnsAwieu-SRHOTgeLyaiMWaBPMwBMi Die jüdische Frau. Eine kurze Betrachtung. Von Max Jnngmann, Freiburg i. B. Wenn man bedenkt, dass die Stellung des Weibes in der modernen Welt uoch wenig erhaben ist und erst in der allerjüngsten Zeit eine Bewegung zugunsten der Frauenrechte in Aktion treten konnte, wird man sich gegenüber dem Alterthum in dieser Hinsicht keiner allzu großen Erwartung hingeben. Das bekannte historische Priucip, die Unterdrückung des Schwachen durch den Stärkeren, führte im Alterthum, wo ja das Sclavenwesen zu den Staatsinstitutionen gehörte, dahin, dass die Frau vollkommen die Untergebene ihres Mannes war. Dieses Verhältnis zwischen den Geschlechtern war allen Völkern gemein und artete mitunter zu entsetzlichen Consequenzen aus. Vielfach besaß der Mann das Recht über Tod und Leben seines Weibes. Von den indischen Frauen weiß m«n, dass sie es für ein göttliches Gebot hielten, sich mit dem gestorbenen Manne lebendig verbrennen oder begraben 311 lassen. So lehrt zum Beispiel der Rig-Veda, ein Religionsbuch der Brahmanen: „Die Frau, die mit ihrem Manne stirbt, wird mit ihm des ewigen Lebens theilhaftig werden." Sie lebte ja nicht ihretwegen, sondern für den Mann, und wenn er todt war, so hörte ihre Existenzberechtigung auf. Derartige Grausamkeiten, die das Judenthnin niemals kannte, werden auch von den Etruskern, Aegyptern und anderen Völkern des Alterthums berichtet. Dass auch bei den alten Germanen das Mitverbrenuen der überlebenden Frauen gesttzlich vorgeschrieben war, weist Gr i m m in seiner Abhandlung über „Deutsche Rechtsalterthümer" nach. UeberHaupt scheinen die alten Deutschen keine sehr hohe Achtung vor ihren Weibern gehabt zu haben. In der „Edda" findet mau unteranderem folgende bemerkenswerte Lehrsprüche: Sprechstunden stud jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag non halb 7 dis 8 Uhr abends. Mir wiederholen noch einmal r Jüdische Bürger, jüdische Arbeiter, gedenket der Erlangung des Heimatsrechtes! Königin Victoria und die Inden. An der Trauer, welche die gcmze civilisierte Welt anlässlich des Ablebens der Königin Victoria mit England mitfühlt, haben wir Juden ganz besondere Veranlassung, theilzunehmen. Es waren noch ungeklärte Ideen, es waren noch nicht geordnete Formen, hinsichtlich der Rechtstellung der Juden in Europa, als die junge Victoria den Thron von England bestieg. Selbst in England, wo die Gleichberechtigung der Juden schon längst proklamiert war, liess die praktische Ausführung derselben noch vieles zu wünschen übrig. Da kam Victoria auf den Thron. Zwar hieß es in England stets von ihr, sie herrsche nicht, sie liebe nur; sie lasse ihre fünf Minister nach der konstitutionellen Verfassung regieren — allein, wenn es zu confessionellen oder nationalen Reibungen in ihrem Reiche kam, so verstand sie es, in milder, sinniger Weise ihre eigenen Meinungen zu äußern, und so der Nation eine Richtschnur zu geben. Wenige Tage nach ihrer Thronbesteigung wurde der berühmte jüdische Philantrop Moses Montefio re zum Sheriff von London gewählt. Er war der erste Jude, der in England dieses hohe Ehrenamt erhielt und aus den Händen der Königin die Ritterwürde empfiena, als sie am Lordmayorstage die City besuchte. Die allgemeine Ausdehnung des Grundsatzes von der Freiheit und Gleichheit der Religion — eines der hervorragendsten Merkmale der Regierungszeit Victorias — konnte nicht besser als durch diese Ehrung Mont es io res durch die jungfräuliche, edle Königin illustriert werden. Und hieran knüpften sich noch eine ganze Reihe Ernennungen von Juden zu hohen Würden und Aemtern in England und in den dazu gehörigen Colonien. „Den Tag lob abends, das Weib, wenn es todt ist. Trau' nicht bent freundlichen Worte eines Mädchens, Trau' nicht dem freundlichen Worte eines Weibes. Ihr Herz ward geschaffen auf schwingendem Rad', Der Wankelmuth wshnt in des Weibes Brust." Unsere Vorfahren, die Juden des Alterthums, haben eine so böse Kritik über das Weib nie ausgesprochen, im Gegenteil, es wird als die Zierde des Hauses gefeiert, und nach den salomonischen Sprüchen gilt ein braves Weib als das köstlichste Gut. Ja, man kann getrost behaupten, dass kein Troubadour, kein Minnesänger das Lob der Frau so enthusiastisch gesungen hat, wie der Verfasser des „Liedes der Lieder". Gleichwohl war die jüdische Frau ebenfalls rechtlos, sie war ihres Mannes Selavin und auch in religiösem Sinne minderwertig. Eine ganze Anzahl dogmatischer Pflichten, die das Gesetz den Gläubigen übertrug, galt nur für die Männer, nicht aber für die Frauen. Diese Zurücksetzung wird man auf mannigfache Art begründen können, man wird aber nicht fehlgehen, wenn man sie ans der niedrigen socialen Stellung des WeibeS im jüdischen Staate zu erklären versucht. Charakteristisch für die Auffassung des weiblichen Wesens ist ja schon die Darstellung der ersten Frau in der -biblischen Geschichte. Eva steht im Bunde mit der Schlange, sie ist die Verführerin des Mannes, und durch ihre Schuld ist der Tod auf Erden entstanden. Darum wird sie zu Schmerzen verdammt, und es heißt: „Dein Wille soll dem Manne unterworfen sein und er soll dein Herr sein." So ist das Urtheil über die Zukunft des Weibes ausgesprochen worden und so ist es geblieben. Indessen erscheint dieser harte Fluch etwas gemildert durch das Wort: „Der Mann wird seinen Vater und seine Mutter verlaßen und an seinem Weib hangen." Anhänglichkeit an das Weib und damit ein friedliches Familienleben, wobei allerdings der Mann den Herrn spielte und die Frau die gehorsame Magd, das war das Merkmal der jüdischen Häuslichkeit. Die Iran hatte sich infolge So kam Lord Rothschild ins Haus der Lord^ und unter ihrer Regierung wurden zweimal Juden. z" Lordmayors von London gewählt und von ihr bestätigt. Das letztere Amt ist das höchste, welches das englische Volk einem Bürger zu verleihen vermag. Wir erachten es für überflüssig, unseren Lesern noch weitere Beispiele der unter der Negierung Victorias geübten Gleichberechtigung der Juden auf allen Gebieten anzuführen. Jeder, der die Zustände in England auch nur annähernd kennt, weiß es zur Genüge, dass dort unter Victorias ScepterH sämmtliche Bürgerrechte der Juden, nicht wie in manchen anderen Ländern Europas, bloß auf dem Papier stehen, sondern auch in der Thal vollkommen geübt werden. Der Geist der Toleranz Md der Humanität, der die Königin beseelte, war der einzige erkennbare Antheil, den sie auf die Staatsgeschäfte nahm. Aber die edle, hohe Frau wollte ihre Gesinnung auch auf ihre Kinder übertragen. In ihren Memoiren schrieb sie: „Damit die extremen Ansichten der orthodoxen Kirche nicht Einfluss auf das Gemüth meiner Kinder gewinnen, habe ich selbst die Oberaufsicht über den Religionsunterricht geführt, denn meine Kinder dürfen keinen Unterschied des Glaubensbekenntnisses kennen." Und wahrlich! Der Prinz von Wales, der nunmehrige König Eduard VII., ist von den echtliberalen und Humanitären Anschauungen ebenso durchdrungen, wie seine entschlafene, gekrönte Mutter. Sein geradezu freundschaftlicher Verkehr mit mehreren hervorragenden jüdischen Persönlichkeiten bietet Gewähr dafür, dass auch er keinen Unterschied der Abstammung und des Religionsbekenntnisses unter den Bürgern seiner Länder machen werde. Mit den Engländern rufen auch wir Juden aus: „Die Königin ist todt, es lebe der König!" Deutsche md Juden. (Brief aus der Bukowina). Jüngst erschien in der antisemitischen „Deutschen Zeitung" ein Artikel „Das Judenthum in der Bukowina", der den Inden wieder einmal zum Bewusstsein brachte, wie viel sie von den „ Christlichdeutschen" — von diesen gieng der Artikel offenbar aus — zu erwarten hätten. Der „Verein der christlichen Deutschen" hatte vor den Wahlen seinen Antisemitismus' weise versteckt und verschwiegen und es so zuwege gebracht, dass die Juden, die einen erheblichen, vielleicht den bedeutendsten Factor bei den Wahlen darstellen, den christlichdeutschen Mandatswerbern ihre Stimme gaben. Die Wahlen sind vorüber, und schon lüftet der Verein die judenfreundliche Maske, hinter der uns unverihrer angeborenen oder auerzogenen Genügsamkeit leicht in ihr Schicksal gefügt und in der Bethätigung der Gatten- und Mutterliebe ihren einzigen Beruf erblickt. Die untergeordnete Stellung des jüdischen Weibes geht aus einer Reihe biblischer Citate hervor, von denen nur zwei der markantesten erwähnt sein mögen: Erstens, das zehnte Gebot, das da lautet: „Trage kein Verlangen nach dem Hanse Deines Nächsten, nach seinem Weib, seinem Knecht, seiner Magd, seinem Ochsen, seinem Esel und allem, was Deinem Nächsten gehört." Hier wir das Weib nicht nur mit Knechten und Mägden in eine Reihe gestellt, sondern sogar Ochs und Esel zugleich genannt. Sie gehörte eben wie Ochs und Esel und Sclaven zum Besitzstand eines Mannes. Wenn die Frau nach dem jüdischen Gesetz dem Manne ebenbürtig wäre, müsste ja auch eine Variation des zehnten Gebotes vorhanden sein, des Inhalts: „Trage kein Verlangen nach dem Gatten Deiner Nächsten rc." Das zweite Citat, das mir vorschwebt, findet sich im Buche der Richter, wo es heißt, dass der Sohn als der einzige Erbe des Vaters anzusehen ist und dass den Töchtern das Erbe erst dann zufällt, wenn der Vater keine Söhne hinterlassen hat. Aus alledem geht hervor, dass das Weib im jüdischen Reiche nicht gar sehr mit Rechten bedacht war; aber es fand sich leicht in sein Schicksal und dachte wohl nie über seine sociale Stellung nach. Der Manu dagegen war sich seiner Ueberlegenheit voll bewusst, und er dankte Gott des Morgens: „Gelobt seist Du, Ewiger, unser Gott, König der Welt, das- Du mich nicht zum Weibe machtest." Mau darf aber nicht etwa glauben, dass das Christenthum einer freieren Anschauung huldigte. Der Apostel Paulusagt: „Ein Weib lerne in der Stille mit aller Unterthänigkeit. Einem Weibe aber gestatte ich nicht, dass es lehre, auch nicht, dass es des Mannes Herrin sei, sondern dass es still sei." Und Korinther 14, 94 heißt es: „Eure Weiber lasset schweigen unter der Gemeinde; denn es soll ihnen nicht zugelassen