Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 3 (1901)
- Issue
- 1 (4.1.1901)
- Date
- 1901-01-04
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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LedaLtwn: 1-U Gtz»<chidmte«r Kn Wochentagen von 10 Et« 19 Uhr vormittag»; an Vonntageo von 11 bi» 19 Uhr vormittag». pofiadreff.: Jitdtsche» «olt»»l«tt, «te», VIII,1. Vokchlvrrdrn «egen vrrspgteter oder gar nicht erfolgter rjuftelluna erbitten «tt an» dringend. — MmmserUtte t»«r»e« nicht znrSSgestellt. doMvarcafsm-LoMo 9t?vS7 3» da» KLonnemeni kann man tSgiick einneteu Grfcheml jede« frritog itniw Mitwirkung der vorn jüdischen Vottr»- veretn erwütztten PrrfsrMnmisston. Jttferate übernehmen die Firmen: I. Danneberg, M. Duke», Haas«» stein äe Bögler/ Rudolf Masse. A. Ovpelik, M. Pozsonyi, A. Schaler in Wien, ferner olle Annoncen-Pxpedttionen im «uslande. M«zel.Nummer irr Wie« I« Heller. Ldmtnistr«kion: TIII/1, SchlStzetgasse IL ABonne«e«tSprei»: Ile» ». Oesterreich-Ungarn fammt Francoznstellnng. «anztährtg Halbjährig Bierteljährig Kr. 8 — ' 1:1 Für da» gefmnnrte Ansland lammt Francoinstellnug. chanzjätzrtg . Halbjährig . Vierteljährig Kr. «•- . 4 50 n aas Ur. 1 Wien, 4. Jänner 1901. Hi. Jahrgang. Utfw Die „Affaire", dort und überall. Und wieder beschäftigt die Affaire das französische Ministerium, und wieder erregt sie sämmtliche Gemütber, und wieder setzt sie tausende Zungen und Federn in Bewegung. sowohl in Frankreich, als auch außerhalb desselben. Es ist, als ob sich hier abspielte der ewige Kamps zwischen Licht und Finsternis, zwischen Recht und Unrecht, zwischen Wahrheit und Lüge. Schon längst hat sich die Erkenntnis Bahn gebrochen, dass die Affaire Dreyfus keine französische Localangelegenheit ist, es handelt sich hier nicht um die Person Dreyfus' —■ es handelt sich hier vielmehr um den Kampf gegen die Jntriguen des Clericalismus, Antisemitismus und aller sonstigen Finsterlinge. Der letzte Brief Emil Z o l a s an den Präsidenten der Republik beweist dies am deutlichsten. Aus dieser „Affaire"' können wir Juden so manche Lehre schöpfen. Noch nirgends hat sich der totale Bankerott der Assimilation so drastisch gezeigt, als in ihr. Hauptmann D r e y f u s lebte, wirkte und fühlte als echter Franzose — vermtheilt aber wurde er als Jude! Der Jude in D r e y f u s war nie und nirgends zum Vorschein gekommen, bis die Antisemiten ihn entdeckten. Und wieder war es nicht D r e y f u s allein, sondern das ganze jüdische Volk, das in ihm verurtheilt worden ist. Nach hundertjähriger eifriger Französierung der Juden in Frankreich kam die Affaire, um sie — und vielleicht auch Juden anderer Länder — eines Besseren zu belehren. Aber nicht bloß wir Juden, die Menschen im allgemeinen können aus der Vertheidigung, besonders aus dem letzten Brief Zolas praktische Lehren ziehen. Zola schreibt: -Das Ministerium hat beim zweiten Process in Rennes den Freispruch D r e y f u s' zuversichtlich erwartet. Es hat die Macht der Antisemiten unterschätzt und lächelte über unsere Prophezeiung. Die Regierung ließ den Jntriguen der Antisemiten freien Lauf — und Dreysus wurde verurtheilt!" Wäre dieser Satz nicht geeignet, zur Lehre zu dienen auch anderen Regierungen, die ursprünglich die antisemitische Bewegung als bedeutungslos betrachtet haben und sich nicht die Mühe r.ebnn'n, sie im Keime zu ersticken, so dass sie ihnen fast über den Kops wuchs uub sie ihnen rathlos gegenüber standen . . . Zola schlois sich in dein erwähnten Briefe dem Proteste des D r e y s u § geaen die Amnestie an. Er nennt sie: „keine Verzeihung der Sünden, sondern eine sündige Verzeihung". Rah«», dir Jericho,,Mn?> Von Boerriö Freiherrn von Münchhausen. Jahrmarkts tag in Jericho, — Rufendc Bananenweiber, Wassi i rägcr, lik'h'Citer Drange!' büret) die Straßen froh Die gebräunten heißen Leiber. »Siehe zu," sprach Josna, „Ob Tn beimi'.ch Dich magst winden Durchs Gedränge jener Blinden Und die schwächste Pforte finden." Und ir sv! ach's zu Jo>oda, Als das Heer bei Gerasa Lagert unter Tamarinden. Und im langen Mantel heut Schlrnchi der - onrch r>ie Massen, In der D• V■<> •!: < ugru Gassen Ist das ge . J-,:k ve' 's! •' nt. Doch der He ,>ea a loiifrnt lassen Arngstlich cun c*(>* u-.den passen, Astil des Jv.ua Virjujf dräut. Hob Nor ibv-'iir scharfen Blick Und tu'v;••• it S:nSchergen Mll! .?? ga, na oer v.’u, Und -! dl g l )U 'hü!;!!: iiff, Uub -,.!t! rf> ul: sich vor. Sittn r ini > e-. seeinden Späher Nal>ad in u,e Hans empuc *) Bits „Sang an Jn'-a" mit besonderer Erlaubnis des Berlages F. LaUiuan», Goslar. Auch dieser Protest kann den Juden im allgemeinen dienen. Ein alter BibelverS sagt: „Gerechtigkeit erhebt ein Volk, Gnade der Völker ist ein Verbrechen.*) Wir Juden wollen nicht von der Gnade der Völker leben — wir fordern Gerechtigkeit. Wir wollen unsere Rechte als Menschen und Bürger, wir verlangen unsere Rechte als Nation. Nicht von den gnädig uns hingeworfenen Rechtsbrocken wollen wir uns nähren — Rechte verlangt das gesammte Judenthum mit Dreyfus! Das neue Heimatsgesetz. Von Dr. Carl Lifczis. II. Die Voraussetzungen für die Erwerbung des Rechtes auf ausdrückliche Aufnahme in den Heimatsverband sind: 1. O-Kterreichische Staatsbürgerschaft. 2. Zehnjähriger Aufenthalt feit erlangter Eigenberichte gung (Volljährigkeit oder Volljahrigkeitserklärung.) 3. Dieser Aufenthalt muss nnunterbrochen und freiwillig sein. 4. Der Bewerber darf während der Aufenthaltsfrist der öffentlichen Armenversorgung nicht anheimfallen. Die Staatsbürgerschaft wird in der Regel durch den Heimatschein der bisherigen Ziiständigkeitsgemeinde nachgewiesen werden. Der zehnjährige Aufenthalt wird in Städten mit Staatspolizei durch das Meldungsamt der Poliz'idirectwn, in Orten mit Gemeindepolizci durch ein Zeugnis des Bürgermeisteramtes nachgcwiesen. Der Aufenthalt umf? nnm-terdrochen sein. Wenn Jemand seit Jahrzehnten alljährlich auf ein paar Monate nach Wien kommt, kann und darf er nicht die Aufenthaltsmonate bis 10 Jahre znsammenrcchnen und darauf fußend, Aufnahme in den Heimatsverband verlangen. Wenn Jemand ächt oder neun Jahre ununterbrochen geivohut hat und dann freiwillig dauernd Wien verlässt, so sind diese acht Jahre für die Zurechnung zum zehnjährigen Anfentharre verloren. Allein freiwillig muss diese Unterbrechu g des Anfenthaltes sein und mit der Abjilljt, den bisherigen Aufenthalt dauernd aufzugeben verbunden sein. Kurze Unterbrechungen zählen nicht. Badereisen, Urlaubsreifen zählen nicht, da ja stets die Absicht erhellt, den Aufenthalt beizubehalten. Wenll man jedoch den Aufenthalt in einer Gemeinde unterbricht, um etwa einer, wenn auch mehrjährigen W'Inpflicht Genüge zn leisten, so werden die -m Wehrdienste außerhalb des Anfeuthaltsw tes zugebrachten Jahre so gezählt, als ob sie der Helmatsansprrcher im Anstnthalte zugebracht hätte. *) Spruche Salomo XIVr., 34. Ra Hab, die deu Kranz verlor, Und der schlanke Galiläer. Blieb die Nacht ans ihrem Dach, Und des iootiii Meeres Lüne Rufen leis die Balsamdüfte All der tausend Palmen wach, Ueber Stadt und Feld und Klüfte Wehten sie dem Jordan nach. Röthlich über Roma stieg Schon der Morgen gintnmsponnen. Rahab sprach: „Für all die Wonnen Dieser Nacht, die nun verronnen, Schone meiner, wenn im Sieg Stürmend Ihr die Stadt gewonnen. Siehe, dieses rothe Seil, Klimme dran die Mauer nieder, Aber wenn Du kehrest wieder, Schütz' es mich vor Schwert und Pfeil. Hangen svll's vor meinem Hans, Und es sei ein Zeichen allen: Dass Du ohne mich gefallen, Dass ich Dich geführt hinaus! Und sie ließ des rothen Taus Hänfne Widmung niederwallen. Rahab sang: Mein Freund ist wie ein Büschel Myrthen, Das zwischen meinen Brüsten hängt, In meiner Seele letzte Tiefen Musste jedoch Jemand seinen Aufenthaltsort aus beiß Grunde verlaßen, weil er etwa zu mehreren Jahren Kerker verurtheilt wurde, so wird sein bis zur Einlieferung erfolgter Aufenthalt in der Gemeinde gezählt, die in Strafhaft zugebracht» Zeit nicht. Erst nach Verlaßen der Haft wird die Frist weitev» laufen. Schulgeldbefreiungen, HStipendinmbezilg und eine um vorübergehend gewährte Unterstützung sind nicht als Acte de» Armenversorgung anzusehen. Den Anspruch auf Aufnahme in den Heimatsverbantz kann nicht nur der Anspruchsberechtigte selbst geltend machen, sondern auch nach seinem Tode seine Frau und seine Kinde« Dabei kommt eS nicht darauf an, ob die Frau und die Kinder sich zehn Jahre im Orte aufglhalten haben. Es genügt, wenn der Gatte, resp. Vater sich zehn Jahre aufgehalten hat. Wenn z. B. Jemand, der zehn Jahre in Wien sich aufgehalten hat, eine Frau aus einem anderen Orte heiratet und 2 Tage nach der Hochzeit stirbt, so kann die Frau auf Grund des zehnjährigen Aufenthaltes ihres Gatten die Aufnahme in de» Heimatsverband ansprechen. Endlich kann auch die bisherige Heimatsgemeinde de« Anspruch ihres bisherigen Heimatsgenoßen auf Ausnahme in den Gemeindeverband geltend machen. Hat Jemand 10 Jahre in einem Orte sich aufgehalten und den Anspruch auf Zuständigkeit erlangt und sodann den Aufenthaltsort verlaßen, oder ist derselbe, ohne die Zuständigkeit erlangt zu haben, gestorben, so können binnen zwei Jahre» nach der Unterbrechung der Anspruchsberechtigte selbst oder brnuen zwei Jahren nach dem Tode die Witwe oder die Kinder um die Zuständigkeit an sprechen. Ausländer und Personen, deren Staatsbürgerschaft nicht nachweisbar ist, erlangen unter den oben >n 1—4 festgesetzten Bedingungen den Anspruch ans Zusicherung der Aufnahme in den Heimatsverband einer österreichischen Gemeinde; die Aufnahme wird jedoch erst dann wirksam, wenn die Betreffenden das österreichische Staatsbürgerrecht erlangt haben. Um Chicanen und Zögerungen der Gemeinden zu vermelden, ist normiert: 1. dass die Aufenthaltsgemeiude das Gesuch um Aufnahme in den Heimatsverband 6 Monate vom Einbringungstage erledigen muss; 2. gibt es gegen die Entscheidungen der AufenthaltSgcmeinden ein Rechtsmittel der Berufung. Alle Gesuche sind stempelfrei. Taxen sind für die Ausnahme incbt zu entrichten. Den, Gesuche ist anznschließen der Heimatschein der bisherigen Gemeinde und endlich die Bestätigung über den zehnjährigen Aufenthalt. Dasselbe ist in Wien beim magistratischen Bezirksamts des Bezirkes, wo der Ansprecher wohnt, zn überr»»ininwr|ji"|r~i nun <~ Sick Tag und Nacht sein Name drängt, ' Und blind bin ich, seit ich ihn sah., . Jvjada, Jvjada! . Sein Arni lag unter meinem Haupte, Die rechte Hand liebkos!e mich. Die Palineustadt schlief ring-' im Thale, Uub süß ihr Athen! uns uro strich. Der Hiuimel war so nah. so nah. Jojada, Jojada! Doch über meiner Seele Saiten Schr illt jäh ein Toa, zer r Isen, wild Vom Himmel fallen alle Sterne, Und Blut aus allen Wolken quillt, Mein Heimatland pecrierh ich ja, Jojada, Jojada! Bor Jerichos Mauern wappnet Der Jude Brust und Hand, Des Halljahrs gold'ne Posaunen Dröhnen über das Land. Sieden Tage zogen die Aiänuer Schweigend mu Mauer und Thor Siebenmal am siebenten Tage Umgieng der Posaunenchor. Des Halljahrs Hörner brausen: „Kolenu Schema, elohirn!!* *) Mit klirrenden Schwertern vom Himmel Zogen die Eherubim. ) Herr, hilf uns!