Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Volksblatt · 1900-04-13 · 15 (13.4.1900) · p. Seite 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
2 (1900)
Issue
15 (13.4.1900)
Date
1900-04-13
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2432763-2432811-2432826--0497-2434137
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seite I Wien. Freitag Jüdisches Volksblaft 13. April 1000 Nr. 15 anwesenden Juden summt Anhang zu wissen geben, dass sie aus dem „Spiele" ausgeschlossen sind. Die Gemeinbcilcn des „Burggräfler" gelten nur den unanständigen, abwesenden Juden. Der „Burggräfler" ist ein clericales Platt im extremsten Sinne des Wortes'. Es trägt die Verblödung in die ohnedies nicht intelligente Bevölkerung und der genlesarine Redacteur findet sein Auskommen nur durch jederzeitige Beschimpfung der Juden. Würden sie dem Wunsche des „Burggräfler" Rechnung tragen und den Eurort judenrein machen, es wurde traurig nur die professionelle Ausbeutung stehen, die sich eben nur Juden gefallen lassen. Ausland. Berlin. (Agrarier oder Juden?) Zwei Leitartikel über den letzten Trinkspruch des Fürsten Hohenlohe, betreffend den Rückgang im Fortschritte der Menschheit," die sich in ergötzlicher Weise einander widersprechen, finden wir im „Berl. Börsencourier" und der „Staatsbürgerztg." Das erstcre Blatt bezeichnet als die Egoisten, deren Politik an die „Vorgänge im Thierreich" erinnert, die Agrarier, und das letztere die Juden. Unter dieser Voraussetzung geben sie beide dem Reichskanzler recht. Jetzt fragt sich nur, was Fürst Hohenlohe gemeint hat) wir glauben allerdings, dass die „Staatsbürgerztg." sich täuscht. Berlin. (Antisemitische K a m p s a r t.) Der Geheime Kirchenrath Professor Bernhard Stade in Gießen hatte kürzlich in einem Briefe an einen Rabbiner gegen das Märchen vom jüdischen Ritualmorde energisch Stellung genommen. Heute richtet Stade an das „Berliner Tagblatt" folgende Zuschrift: „Dass ich den Versuchen unwissender Menschen entgegengetreten bin, die jüdische Religion für abergläubische Praktiken verantwortlich zu machen, die man einzelnen Juden nachsagt, ohne die Nachrede je beweisen zu können, hat mir außer anderen duftigen Aufmerksamkeiten das folgende aumuthige Bekenntnis einer schönen Seele in Gestalt einer anonymen Postkarte verschafft. Ich bitte, wollen Sie es durch Abdruck niedriger hängen, damit man sieht, wess Geistes Kind diese edlen Ritter von der traurigen Gestalt find, deren Verstand, wie es scheint, zu der Ueberlegung nicht ausreicht, dass man mit demselben Rechte der christlichen Kirche und Lehre zur Last legen könnte, was von der Verwendung von Kinderblut bei der „schwarzen Messe" erzählt wird." Die anonyme Postkarte ist aus Hannover datiert und beschuldigt den Geheimen Kirchenrath Stade, Geld von den Rabbinern erhalten zu haben. Worms. (Ehrung.) Zu der Einweihung der hiesigen Brücke ist neben dem ersten evangelischen und dem ersten katholischen Geistlichen auch Herr Rabbiner Dr. Stein vom Ministerium mit einer Einladung beehrt worden. Das Gleiche war bei dein Festmahl der Fall, welches die Stadt dem Großherzog und seinen Gästen veranstaltet hat. Könitz. (Der K n a b e n m o r d.) Das mysteriöse Dunkel, das auf der vielbesprochenen Mordthat an den: Gymnasiasten Ernst Winter lagert, ist noch immer nicht gelüftet. Der fieberhaften Thätigkeit der Polizei- und Gerichtsorgane, welche an Eifer nicht das Geringste fehlen lassen, ist es bis zur Stunde nicht gelungen, eine sichere Spur des Thäters zu entdecken. Auf 2lnordnung des Ministers sind außer den bereits anwesenden zwei fernere erprobte Comissäre der Berliner Criminalpolizei hierhergesandtworden.Zugleich wurdedieAuslobung,das heißt die Prämie für den Nachweis von Anhaltspunkten, welche auf die Entdeckung des Mörders führen können, seitens der Regierung auf 6700 Mk. erhöht. Die Antisemiten setzen ihre Anstrengungen, sich diesen „Ritualmord" nicht entgehen zu lassen, krampfhaft fort, und es kann keinem Zweifel unterliegen, dass die Hetze von einem bestimmten Eentrum aus systematisch geleitet und geschürt wird. Das beweist u. a. die Thatsache, dass die antisemitischen Blätter aller Orten mit gleichlautenden, natürlich tendenziös zugestutzten Nachrichten versorgt werden. Es würde sicherlich zur Aufhellung der ganzen Angelegenheit beitragen, wenn jene Centralstelle entdeckt werden könnte. Aber, wie stets, halten sich die Faiseure und Drahtzieher mit schlauer Vorsicht im Hintergründe und schicken den von ihnen fanatisierten Mob ins Treffen. Kein Wunder, dass angesichts dieser fortgesetzten Verhetzung die Erregung noch sortdauert. Erfreulicherweise stehen die städischen und staallichen Behörden auf der Höhe ihrer Pflicht und unterlassen nichts, was zur Beruhigung der Gemüther beitragen kann. Am wirksamsten erwies sich nachstehende öffentliche Verwarnung des Herr Bürgermeisters D e d i t i u s: „Es ist ganz natürlich, dass sich die hiesige Bevölkerung wegen des am 11. März hier verübten Verbrechens in großer Aufregung befindet, aber es ist nicht zu billigen, dass sich eine große Anzahl Leute dadurch zu einer Beunruhigung der jüdischen Einwohner und deren Cultusbeamten verleiten lassen. Seit einiger Zeit haben in der Abendstunde Zusammenrottungen halbwüchsiger Burschen, namentlich Fortbildungsschüler, stattgefunden, und es sind von den jungen Leuten Schmährufe und Drohungen gegen die Juden ausgeftoßen worden. Dies sind alles strafbare Handlungen, die schwer geahndet werden müssen. Ich richte daher an alle meine Mitbürger ohne Unterschied des Glaubens und Standes die Bitte, sich doch zu vergegenwärtigen, welche großen Nachtheile der Stadtgemeinde erwachsen müssen, wenn innerhalb ihres Gebietes Vermogensbeschädigungen oder gar Körperverletzungen bei Gelegenheit einer öffentlichen Ruhestörung Vorkommen, da die Stadtgemeinde in solchen Fällen schadenersatzpflichtig ist. Außerdem wird durch derartige Zwischenfälle der Gang der Untersuchung natürlich unterbrochen und der ganzen Sache, welcher die Unruhestifter durch ihr unüberlegtes Thun und Treiben zu nützen vermeinen, ein unberechenbarer Schaden zugefügt. Es kann niemandem verborgen geblieben sein, dass die angestrengteste Thätigkeit zur Ermittlung des fluchwürdigen Verbrechens entfaltet und dass von den in Betracht kommenden Behörden und Beamten, sowie von edeldenkenden Privatpersonen nichts verabsäumt wird, was zur Entdeckung der That dienen könnte. Dass ich mir über den Gang der Ermittlung Schweigen auferlegen muss, wird jedermann begreiflich finden, ich richte aber hiermit öffentlich das Ersuchen an alle meine Mitbürger, welche irgendwelche Mittheilungen, die auf das Verschwinden des Ernst Winter Bezug haben könnten, zu machen haben, dies doch bald zu thun und sich an den Herrn Ersten Staatsanwalt hier oder an mich zu wenden. Wir sichern jedem Verschweigung seines Namens zu, bitten aber, uns mit den vielen unnützen anonymen Briefen und Karten zu verschonen. Indem ich noch die Versicherung abgebe, dass zum Schutze der Person und des Eigenthums, auch in den Nächten, außergewöhnlich umfassende Maßnahmen getroffen worden sind, gebe ich der Hoffnung Ausdruck, dass die hiesige Bürgerschaft Besonnenheit und eine friedliche Haltung bewahren und die Behörden bei der Unterdrückung ähnlicher Ausschreitungen, wie sie leider bereits vorgekommen sind, thatkrästig unterstützen wirb." Rom. (Jüdische Officiere). In der italienischen Armee befinden sich 1 Generallieutenant, 1 Oberst, 8 Majore, 43 Hauptleute und 100 Lieutenants. New-Bork. (Rumänien und Spanien.) Das hiesige Blatt „World", eines der bedeutendsten Blätter Amerikas, veröffentlichte kürzlich folgende Notiz: „Eine antisemitische Vereinigung in Rumänien wendete sich kürzlich an die Behörden von Madrid mit dem Ersuchen, ihr einige der alten Verordnungen zur Verfügung zu stellen, durch welche Spanien in den Zeiten der Inquisition in die Lage versetzt wurde, sich der Juden zu erwehren. Die Antwort, die ein hoher Beamter in Madrid gab, dürfte kaum für die Anfragenden zufriedenstellend gewesen sein, denn sie lautete folgendermaßen: „Wir haben keine Zeit, die tobte Vergangenheit auszugraben; allein wenn es Ihnen ohne große Mühe möglich ist, uns irgend ein wirksames Mittel bekannt zu geben, durch welches wir die Juden wieder nach Spanien zurücklocken können, dann werden wir Ihnen sehr verbunden sein, denn die Verhältnisse in Spanien haben sich seit der Ausweisung der Juden nicht sonderlich gebessert." Agenten werden gesucht! Die begreifliche Aufregung der Agenten ob des Unrechtes, das ihnen mit der beabsichtigten Abänderung der §§ 50 und 00 der Gewerbe-Ordnung zugefttat wurde, hat uns veranlasst, einen hiesigen hervorragenden Juristen um seine Meinung in der Sache zu fragen. Indem wir im nachstehenden Artikel seine bemerkenswerten Aeußerungen wiedergeben, empfehlen wir die Angelegenheit den interessierten Kreisen zur eingehenden Prüfung; vielleicht führt eine solche zu weiteren Schritten. Der obenerwähnte Jurist schreibt: Agenten werden gesucht. Jst's möglich? Ja! Und nicht etwa von irgendeinem hergelaufenen Quai-Menschen, der seine „Schundware" der vom Judenthum bedrängten Menschheit anhängen will, sondern von den wahren Volksbeglückern selbst, von jenen, die da die Gesetzgebungsmaschine in Bewegung zu setzen pflegen. Man sucht nach den letzten Gründen der Armut, und so sucht man den — Agenten. Er ist es, der alles Nebel verschuldet; habt Ihr ihn, so habt Ihr auch den Satan an der Gurgel. Ein Gesetzentwurf zur Regelung des Agentenwesens steht in parlamentarischer Verhandlung. Das ist das Interessanteste an der Angelegenheit. Wer mit einiger Besorgnis (oder gar Befriedigung?) beobachtet hat, dass seit zwei Jahren der Reichsrath, wie mancher Student, nur gelegentlich seine Ferien unterbricht, muss staunen, wie viele Arbeitszeit demselben noch immer übrig bleibt, muss aber zugleich Oesterreich beglückwünschen, das, während andere Staaten noch über die Mittel berathen, fremde Welttheile wirtschaftlich zu erobern, keine größeren Sorgen zu kennen scheint, als die Frage der Agenturbefugnis. Der Inhalt des Gesetzentwurfes, welcher die §§ 59 uns 60 der Gewerbe-Ordnung ubznändern bestimmt ist, lässt sich kurz folgendermaßen zusammenfassen: Der reisende Kaufmann und Agent ist nicht berechtigt, Bestellungen von Privaten anzunehmen. Der Agent darf keine Ware, nur Muster, mit sich führen; mit Geschäftsleuten nur in den genau vorgeschriebenen Formen in Verbindung treten, insbesondere denselben nicht die Ware übergeben, auch nicht Retourware in Empfang nehmen; er muss prüfen, ob der Geschäftsmann, mit dem er sich einlässt, wirklich für die betreffende Ware in seinem Betriebe Verwendung hat. Außerdem verrathen die Motive, es solle verhindert werden, dass die bäuerliche Bevölkerung zum Ankäufe von landwirtschaftlichen Maschinen „verleitet" wird, bevor nicht die Genossenschaften dieselben „empfohlen" haben. Dies alles für den kleinen Mann; und ihm soll dann nicht geholfen sein? Freilich werden manche die Neugier nicht unterdrücken können, zu fragen, welchen Nutzen diese Reform für den Schlossermeister, den Tischler u. s. w. haben könne. Dass die Antwort für den Wiener Gewerbetreibenden und Kaufmann jedenfalls trostlos lauten muss, ist sicher. Wohl aber kann der Geschäftsmann in der Provinz als begünstigt hingestellt werden. Inwiefern dies mit Recht behauptet werden könne, werden wir sogleich der Prüfung unterziehen. Vorerst aber sei der S ch a d e constatiert, denn dasistdasProblem, demjüdischen Kauf m an ne, dem jüdischenAgenten etwas am Zeuge zu flicken; nur so wird das Gewerbe gerettet. Bekennen wir also, das Ziel ist zu erreichen. Es wird so mancher Kaufmann, besonders mancher Kaufmann aus Wien, dessen Geschäft verzweigt ist und des vermittelnden Organes der Agentur bedarf, empfindlich gestört werden, und es wird so mancher Agent sein Brot verlieren. Das ist zu erreichen. Wo aber bleibt der Nutzen? Da von diesem Standpunkte aus nur der Provinz-Gewerbsmann in Betracht kommen kann, muss untersucht werden, wie dessen Wirkungssphäre durch die Beschränkung der Agentur beeinflusst werden dürfte. Derselbe wird zunächst mit Argusaugen darüber wachen, dass niemand die „Agentur-Befugnis" überschreite. Wollte z. B. ein Reisender dem Pfaidler in einem Markflecken eine Nähmaschine verkaufen, so würde sofort ein anderer Geschäftsmann, vermuthlich der Schlosser des Ortes, die Anzeige erstatten, in der Erwartung, der etwaige Käufer würde, falls er eine Nähmaschine brauche, sich an ihn wenden, der allerdings keine auf dem Lager habe, aber daran interessiert sei, dass der Herr Nachbar — gleichfalls keine führe. Der Absatz wird jedenfalls verringert werden. „Nun, mehr wollen wir ja gar nicht," werden die geistigen Schöpfer des Entwurfes sagen. Doch, sie wollen mehr. Der Schluss ist doch so leicht gezogen. Wird dem größeren Kaufmanne und dessen Agenten dos Handwerk gelegt, dann muss ein anderer das Geschäft machen, und macht ein anderer das Geschäft, dann ist es nur der kleine Mann, der Gewerbetreibende, dem geholfen werden muss. Das aber ist der Fehlschluss. Ganz abgesehen davon, dass der Consum keineswegs als constante Größe angesehen werden darf, dass derselbe vielmehr beim Eintritte von Berkehrsheunnungen gar sehr verringert zu werden vermag, und dies zum Schaden der culturellen Entwicklung, ganz abgesehen davon, vergessen jene Bvlksbeglücker, dass man nicht ungestraft in das Räderwerk der Volkswirtschaft eingreift: Verhindert soll werden, dass der Kaufmann durch Geschäftsreisen seine Ware der Kundschaft näherbringt; wie aber, wenn er dann sich selbst als st a b i l e r Geschäftsmann der Kundschaft nähert? Kann man denn verhindern, dass der Kaufmann dort, wo es ihm beliebt, Filialen errichtet? Kann man dem Agenten, der seit Jahren Nordböhmen bereiste, ein Hindernis in den Weg legen, sich daselbst niederzulassen? Es bleibt aber kaum zweifelhaft, was dem zu rettenden Gewerbsmanne gefährlicher wäre, die Zulassung der Agenten wie bisher, oder die Etablierung von anderen Geschäften seitens thatkrästiger, muthiger Männer. Wir wollen nicht an dieser Stelle eine vollswirtschaftliche Studie treiben; unsere kurzen Darlegungen werden bereits zeigen, was von der neuesten Emanation christlich-socialer Jdeen-Schöpfergewalt zu erwarten sei. Immer das gleiche Spiel. Gemeinplätze sind so leicht zu finden; warnm nicht auf diesen aufbauen, statt ans ökonomischen Grundsätzen! Erreicht man die Schaffung eines Gesetzes, so ist es gerade gut genug, in Wirtshausreden die voraussichtlichen herrlichen Früchte so lange zu verheißen, bis ein neuer Stock in den Boden gesetzt wird, dem eine gleiche Entfaltung geweissagt wird; kommt etwas in die Quere, dann — umso besser. Der Prügelkncbe ist so leicht gefunden. O, das ist aber ein kräftiger Knabe, da muss tüchtig losgehaut werden!! Wien. Am Sonntag, abends halb 8 Uhr, findet im Bethause „Liwias-Chen", II., Obere Donaustraße 8'.), eine Versammlung behufs Gründung eines Emzelvereines orthodoxer Zionisten Wiens statt. Um zahlreichen Besuch der Versammlung wird höflich st ersucht. Offener Sprechfaul (Für diese Rubrik übernimmt die Redaction keine andere Verantwortung als die selbstverständliche dem Gesetze gegenüber.) Wie gewerbliche Interesse» durch den Stadtrath vertreten werden. Im October 1893 wurde dem hier bekannten „Miederhaus" Ignaz Klein die Aufstellnttg einer Reclamelaterne bewilligt, für welche, da sie auch eine Zierde der Straße bilden sollte, bedeutende Kosten anfgewendet wurden. Nachdem die Laterne unbeanstandet 6 Jahre functionierte, die größten Stürme überstaud, wurde sie am 11. Febuar a. c. von einem beim Hause vorfahreuden Möbelwagen nmgestürzt, und zwar deshalb, weil an dem Sockel zufällig der Radabweiser fehlte und der junge Aushilfskutscher in äußerster Sorglosigkeit an den Trottoir-Randstein zu knapp anfuhr. Anonymen Anzeigen Folge gebend widerrief das B ezirksamt VI die Bewilligung zur Wiederaufstellung mit der merkwürdigen Begründung, dass die Laterne den Verkehr der Fußgänger behindere! Wie erwähnt, ist während der sechs Jahre niemals eine solche Beschwerde erhoben worden, weil das Hans — zwischen zwei über die Baulinie vorstehenden Häusern befindlich — um mehr als ein Meter zurücksteht, daher das Trottoir hier um soviel breiter ist. Dieser Umstand und weiters der, dass das in der Ecke befindliche Miedergeschäft leicht übersehen wird, auch Verwechslungen oft Vorkommen, hat eben die Aufstellung der Laterne notwendig gemacht. Die Laterne stand in fast gleicher Linie mit den städtischen Gascandelabern, kann also kein Hindernis sein und trug jedenfalls zur besseren Beleuchtung der Straße bei. Das Begehren um eine Localaugenschein-Commission wurde ignoriert, und obiger Widerruf durch den Stadtrath bestätigt. Nebst unzähligen anderen bestehenden Privatlaternen wurde kürzlich Herrn L e h o f e r, Mariahilferstraße 8, die Aufstellung einer solchen bewilligt, es ist klar, dass nur dem jüdischen Geschäftsmanne das gleiche verweigert und seiner Erwerbsthätigkeit immer mehr Schwierigkeiten bereitet werden. (Unser Krähwinkel-Stadtrath sollte froh sein, wenn ihm Privatleute die Straßen beleuchten helfen. Wenn die Herren über Weidlingau hinauskämen, würden sie wissen, wie man in anderen Städten solche Privatbeleuchtungen fördert. Anm. d. Red.) Herr Redacteur! Ende December v. I. machte sich im „Wiener Thiers ch u tz v e r e i n" eine lebhafte Bewegung geltend, deren Bestreben darnach gerichtet war, zu allem anderen Schönen, was Wien im antisemitischen Sinne aufzuweisen hat, noch ein kleines Schächtverbot hinzuzufügen. In der Zeitschrift des genannten Vereines, „Der Thierfreund, wurden eine Anzahl fachmälcnischer Gutachten veröffentlicht, die, scheinbar objectiv, das Schächten als Thierquälerei hinstellten. — Auch ein umfassendes Referat wurde zur möglichsten Weiterverbreitung emfohlen, welches, bezeichnend genug, den Magistrats - Bicedirector P r e y e r zum Verfasser hatte. Selbst wenn wir annehmen, dass hier nur thierfreundliche Tendenzen obwalteten und der Verein sich mangels ärgerer Thierqnälereien (nach dem Gutachten hervorragender Autoritäten ist das Schächten die schmerzloseste Schlachtart) sich mit dieser Frage befassen musste, so muss es doch unbedingt auffallen, wenn man in einer Liste kürzlich beigetretener Mitglieder auch den Mechaniker und Abgeordneten Schneider verzeichnet findet. Sollte ein Manu, welcher ans Menschen Schussgeld setzen will, plötzlich für Thiere ein fühlendes Herz entdeckt haben? Es liegt die Ansicht näher, dass dem Verein nun officiell der antisemitische „Stempel" anfgedrückt werden soll; die vielen jüdischen Mitglieder, welche ans die Ehre verzichten, Vereinscollegen des Herrn Schneider zu sein, werden daher gut daran thun, ihren Austritt a n z u m e l d e n. A. Z. Mittheilungen ans dem Pndiienm. (Eine gute Ddee) hat sich jetzt verwirklicht. Bei den heutigen schweren Zeiten wird es jeder wirtschaftlichen Hausfrau höchst willkommen sein, praktische, fürs Haus nvthige Bedarfsartikel zu wirklich billigen Preisen kaufen zu können. Dies wird nur möglich, wenn das Geschäftshaus ohne große Regiekosten arbeitet und wenn sich das Verkaufslocal im 1. Stock befindet. (Siehe heutiges Inserat von S. Weiß, Wien, Mariahilferstraße 56, 1. Stock.) Allen unseren lieben Lesern und geehrten Abonnenten wünschen wir „Gut Iom - Tow

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.