Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 1 (1899)
- Issue
- 28 (25.8.1899)
- Date
- 1899-08-25
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 25. August 1809 Seite 3 Nr. 28 sie sich in christliche Kreise drängen. Herr Wolf, der jahrelang in der Provinz agitierte, muss aber doch wissen, dass man die Mädchen zu solchen Diensten geradezu presst, dass also nicht das Mädchen, sondern andere Leute diese Sünde zn verantworten haben. Aber Herr Wolf verleugnet eben die Provinz, von der er lebt. Er verleugnet, dass er in Prag mit Juden Bruderschaft gesoffen hat, dass er von Juden Geld pumpte, um seine Flucht ins Ausland bewerkstelligen zu können, dass er einstmals ebenso für die Inden eintrat, wie er sie jetzt verachtet. Nur den Damen gegenüber ist er stets consequent geblieben; ob er sie nicht mochte oder sie ihn, das weiß man nicht. Und da beschimpft er denn anständige Mädchen, wie die Dirnen, der Arminius vom Jeschkenberge. Pfui Teufel! Die Finanzen der Wiener jüdischen Gemeinde. (93 o w einem Mitglieds der S ch ä tzungs- Cömmissio n.) Eine zweite, vielleicht noch größere „Eigenthümlichkeit" ist folgende: In dem V e r w a l t u n g s b e r i ch t e des Vorstandes über die Jahre 1896 bis 1897 heißt es auf Seite 17 : „Die Gesammteinnahmen, welche die IV. und V. Section erzielen konnten, beliefen sich im Jahre 1896 auf fl. 201.46049, int Jahre 1897 auf fl. 351.978 76 und dienten zur Deckung der Abgänge für die Sectionen I, II, 111 und VI in der Höhe von fl. 114.329-07 pro 1896 und fl. 184.573-76’/2 pro 1897, so dass der Nechnnngsabschlnss pm 1896 einen Abgang von fl. 30.238'36, der pro Ä897 einen Ueberschnss von fl. 3251/23 ergab." Ans Tabelle I desselben Berichtes, enthaltend den G e b ar u n gs ausw eis für 1896 und 1897, findet man für 1897 unter der Rubrik: „Gesammtes Gebarungsergebnis" ausgewiesen einen Ueberschnss von fl. 16.500. Ein und derselbe Bericht weist also für ein und dasselbe Jahr zwei wesentlich von einander verschiedene Gebarungsüberschüsse ans. Ich sage ausdrücklich: Gebar ungs Überschuss. Denn sowohl aus der oben citierten Stelle wie aus dem Titel der Tabelle I: Gebarungsausweis... ist zu ersehen, dass es sich thatsächlich nur um einen Abgang oder einem Ueberschnss ans der laufenden Jahresrechnung handeln kann. Wenn eine Bekräftigung dieses Schlusses überhaupt noch möglich ist, so ist dieselbe darin zu finden, dass die Summe des Abganges pro 1896 in der citierten Stelle mit der der Tabelle I per fl. 30.238 vollständig übereinstimmt. Es erscheint demnach als geradezu unmöglich, dass die Differenz in dem Ausweise ein urld desselben Ueberschusses durch eine buchhalterische Manipulation erfolgt sei. Selbst wenn dem aber thatsächlich so wäre — in den öffentlichen Ausweisen der Cultusgemeinde fehlt nicht nur jede Spur eines Ansatzes zu einer solchen, sondern sogar jeder Ansatz zn einer Berechtigung dafür, wie ich später Nachweisen werde. Nicht der leiseste Anhaltspunkt ist zu erblicken, derdieseltsame Thatsache aufkläreu könnte, dass in einem A n s w e i s e d i e S u m m e eines a n g e b l i ch e n U e b erschuf s e s u m d e n B e t r a g v o n fl. 13.249 differiert. Soll ich vielleicht einen Druckfehler annehmen? Das erscheint mir geradezu unmöglich. Wer da weiß, wie sorgfältig derartige Ausweise überhaupt corrigiert und revidiert werden, der wird mit mir einer Meinung sein. Was für B ew a nd tnis also hat es mit dieser Differenz von fl. 13.249? Die Frage muss offen bleiben, denn die Ausweise der Gemeinde geben keine Aufklärung darüber. Ich komme nunmehr zur dritten und vorläufig letzten Eigenthümlichkeit. Zum besseren Verständnisse derselben muss ich eine schon einmal citierte Stelle aus dem Plenar-Sitzungsberichte über den Rechnungsabschluss vom Jahre 1898 noch einmal anführen. Sie lautet: „Das Gesammtergebnis des Verwaltungsjahres 1898 ist laut Zusammenstellung auf denk Gebarungsergebnis-Conto ein Zuschuss von fl. 40.210-56 und jenes der Bilanz nach Abrechnung d e s A c t i v - S a l d o per 1. Jänner 1898 und der Differenz zwischen den Debitoren und Creditoren des Capitalconto ein Deficit von fl. 30.637-7, was aus der Zusammenstellung der Aetiven und Passiven auf dem Bilanzcvnto zu ersehen ist. Nachdem nun der Voranschlag für das laufeube Jahrein unbedecktes Erfordernis der Gebarung von fl. 52.732-77 ergibt, so werden wir unter Zuziehung des Deficits der Gebarung des Jahres 1998 per fl. 40.219-56 Ende des Jahres .1899 mit einer schwebenden S ch n l d von fl. 92.952-33 schließen, vorausgesetzt, dass das Budget nicht überschritten wird." Was hier vor allem ansfällt, ist der Umstand, dass dieser Rechnungsabschluss zwei Deficite anfweist: Ein G eb a r u n g s - D e f i c i t und ein Bilanz-Deficit. Aber nur ans dem Grunde, weil diese Thatsache in dem vorhandenen Materiale zum erstenmale erscheint. Prüfen wir aber die Ziffern etivas näher, dann stoßen wir auf folgende, wirklich auffallende Umstände. Ende 1898 weist die Gemeinde ein Bilanz-Deficit von fl. 30.637, ein Gebarung s- Deficit von fl. 40.210 ans. Ich werfe nun die Frage auf: Wie ist dieses Bilanz-Deficit, dieser Berinögensabgang entstanden? Um vollständig sicher zn gehen, spitze ich die Sache theoretisch auf die Frage zn, ob zwischen Rcchnnngsansweis und Bilanz ein Zusammenhang besteht. Ordnungsmäßig gewiss! Jnsoferne, als der jeweilige Abgang oder Ueberschnss, welchen der Nechnnngsabschlnss answeist, als Activ- oder Passivpost in die Bilanz ausgenommen werden muss, unb dergestalt den Bermögensansweis beeinflusst. Solange ich nicht vom Gegentheil Beweise habe, glaube ich, dass auch die Cultusgemeinde sich an diese allbekannten, ordnungsmäßigen Grundsätze hält, und ziehe demgemäß meine Schlüsse. Wenn also das Gebarnngsdeficit.fl. 40.210 betrug — welcher Abgang als Passivpost in die Bilanz aufgenommen werden musste— und die Bilanz selbst mit fl. 30.637 passiv erscheint, so ist vor allem der Schluss berechtigt, dass die Differenz im Betrage von.fl. 9.573 als ein Theil des Gebarungsabganges vom Vermögen gedeckt wurde, der Nest durch Aufnahme einer schwebenden Schuld. Rechnet man noch das präliminierte Gebarnngsdeficit für 1899 in der Höhe von.fl. 52.732 dazu, so müsste die schwebende Schuld mit Ende 1899 sich belaufen auf.fl. 83.379 Der Ausweis beziffert die schwebende Schuld aber mit fl. 92.952. Soll aber diese Ziffer richtig sein, so müsste andernfalls das Vermögensdrficit ein um die Differenz geringeres sein. Wohl wäre noch der Fall möglich, dass die Gemeinde zwei getrennte Deficite hat, sowohl ein Gebarungsdeficit als auch ein Bilauzdeficit. Auch diesen Schluss könnte man aus dieser „eigenthümlichen" Stelle ziehen. Doch will ich denselben übergehen, weil ich sonst der Gemeinde den Vorwurf machen müsste, durch „eigenthümliche" Ausweise ihre Finanzlage absichtlich verschleiern zu wollen. Dieser Vorwurf aber liegt mir ferne, denn bei aller Schärfe der Kritik will ich mich keiner Illoyalität schuldig machen. Die Nalional-Oekonomie des Judenthums. Von Dr. E. H. III. Das siebente Jahr macht nicht nur den Schuldner, es macht auch den Menschen frei. Die Erkenntnis, dass die Sclaverei etwas Menschenunwürdiges sei, ist noch nicht sehr alt. Noch jüngeren Datums ist die Beseitigung der Leibeigenschaft in den Culturstaaten. In der mosaischen Gesetzgebung finden wir bereits Sclaverei und Leibeigenschaft verpönt. „Wenn sich Dein Bruder, Hebräer oder Hebräerin, Dir verkauft, so soll er Dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahre sollst Du ihn frei geben. Und wenn Du ihn frei gibst, sollst Du ihn nicht leer von Dir ziehen lassen. Und lass Dirs nicht schwer ankommen, ihn frei zu geben, denn er hat Dir als Taglöhner sechs Jahre gedient." (5. Buch; 15. Cap.; 12—13, 18.) Es ist schon erwähnt worden, dass der Freihandel mit Grundstücken im mosaischen Wirtschaftsstaate nicht existierte. Nur einen Fall von Zwangsverkauf kennt derselbe: wenn nämlich der bisherige Grundeigenthümer verarmt und sich nicht mehr anders zu helfen weiß, so kann er sein Grundstück veräußern, aber — wie wir hören werden — nur auf Zeit. Der also seines Grundbesitzes Entäußerte wird aber in vielen Fällen, zumal wenn wir uns vor Augen halten, dass Moses durch seine Gesetze einen reinen Agricnlturstaat begründete, gezwungen sein, sich selbst einem anderen, einem glücklicheren Volksgenossen, zu verdingen. Es ist nicht ohne Belang, schon im Hinblick auf die heutigen Verhältnisse zu betonen, dass die Juden in ihrem N a t i o n a l ft a a t e, wie ihn die mosaische Gesetzgebung schuf, und wie er nach vorübergehenden Abweichungen stets wieder in voller Reinheit hergestellt wurde, sich fast ausschließlich dem Ackerbau und der Viehzucht widmeten und der H a n d e l s v^e r k e h r nur von den i m L a n d e w o h n e n d e n o d e r d a s s e l b e d n r ch z i e h e n d e n K a n a a n i t e r n, also N i ch t j u d e n, besorgt wurde! In späterer Zeit, als dies infolge mannigfacher Einflüsse anders geworden war, hören wir den Propheten' Hosea klagen: „Israel, das Volk Gottes, ist zum Kanaan geworden, zum Krämervolk." Das war etwas Regelwidriges, Ungewohntes. Also nichts da mit dem unwiderstehlichen innerlichen Triebe der Juden zum Handel! Wenn also jemand ans Armut in die Dienste eines anderen treten musste, so wurde er im siebenten Jahre wieder frei. Die unerlässliche Vorbedingung dazu aber war, dass der infolge Verarmung unfrei gewordene frühere Grundbesitzer nicht — was bei allen anderen Völkern und auch unter den modernen Wirtschaftsverhältnissen unfehlbar eintritt — in das Proletariat hinabsank. Er ward kein solcher Lohnarbeiter, für welchen es ein Emporsteigen in höhere Schichten der Gesellschaft nicht mehr gibt. „Wenn Dein Bruder verarmt neben Dir und verkauft sich Dir, so sollst Du ihn nicht dienen lassen als Deinen Leibeigenen, sondern wie ein Taglöhner und Gast soll er bei Dir sein." (3. Buch; 25. Cap.; 39—40.) Berücksichtigt man die Eigenthümlichkeiten der hebräischen Sprache, wo der obige Doppelansdrnck „Taglöhner und Gast" als Litotes verwendet wird, die deutsche Uebersetzung daher präciser etwa „um Lohn arbeitender Gast" lauten müsste, so begreift man, welch großen Wert Moses darauf gelegt hat, die Behandlung eines durch momentane Existenzschwierigkeiten social degradierten Menschen so zu gestalten, dass derselbe nicht auf die Dauer seine gesellschaftliche Stellung einbüße, dass er nach Ablauf der harten Zeit wieder eintreten könne in den Stand, dem er augehört hatte, dass er wieder zurückkehre in die Reihe» des Mittelstandes, ans dem er hervorgegangen war. Denn durch stete Behandln >g nach Sclavenart ändert der freigeborene Mensch seine Sinnesart, er verliert die Traditio n, an der er gehangen hatte, der barte Kampf ums Brot machte ihn zu einem jeder idealen Ueberlieferung gegenüber indifferenten Proletarier. Das soll und darf nicht sein, hat Moses bestimmt, denn „sie sind meine Knechte", spricht der Herr, „die ich ans Egypten geführt habe und darum soll man sie nicht wie Leibeigene verkaufen." Dadurch, dass dem Manne, der sich seinem Volksgenossen als Knecht verdang, während seiner Unfreiheit eine menschenwürdige Behandlung gesichert ist, die Rücksicht nittimt auf die besseren Tage, die er gesehen und ihn all seiner religiösen, politischen, socialen und ethischen Traditionen nicht vergessen lässt, welche seinem Stande eigen waren — dadurch erst erhält das Geschenk der Freiheit, welches ihm das Schemittajahr bringt, seinen vollen Wert. Er kann wieder dort seine vollberechtigte Existenz fortsetzen, wo er aufgehört hatte, als er seine Selbständigkeit verlor, und damit er nicht blank dastehe, schärft Moses seinem bisherigen Herrn ein, ihm das Jnvestitionscapital ans seinen — des Arbeitsherrn — Glücksgütern vorzustrecken. Das ist wahre Volkswirtschaft. Inland. Mähr.-WeiMrchen. (Cnltnswahl.) Bei der am 9. August stattgefundenen Cnltnswahl giengen mit großer Majorität hervor: 3. Wahlkörper: Ferdinand Pundl, Philipp Kohn, Gustav St roß; 2. Wahlkörper: Bernhard Wolf, Samuel Kober. Max Eppler; 1. Wahlkörper: Samuel F i s ch l, Sigmund B e n i s ch, Abraliam D i t t l. Bei oer am 16. d. M. stattgesilndenen Cnltusvorstandswahl wurden Herr Bernhard Wolf zum Vorstand, Herr Samuel F i s ch l zum ersten Rath, Herr Gustav S t r o ß zum zweiten Rath, die Herren Ferdinand R i n d l, Gustav S t r v ß, Adolf Schlesinger zn Tempel - vorständen getvählt. — Anlässlich des Gebnrtsfestes Sr. Majestät des Kaisers fand am 18. d. M. abends um halb 7 Uhr ein feierlicher Gottesdienst statt. Se. Ehrwürden Herr Dr. Rabbinow i tz hielt die Festpredigt, an welcher die Honorationen der Stadtvertretung, Militär, Gerichtsbehörden, Mittelschule und Pvstverwaltung theilnahmen. Ung.-Hradisch. (Jüdisches Selbstbewussts e i it.) Der Obmann des deutschen Casinos, dem alle „besseren" Juden unserer sonst czechischen Stadt angehören, obgleich in demselben das „Deutsche Blatt" und die „Ostdeutsche Rundschau" aufliegen und obgleich dasselbe die „Bude" der judenreinen Ferialverbindung „Markomania" ist, sagte einem dentschjüdischen Staatsbeamten: „Uebrigens sind alle Juden gemeine Schufte." Hierüber herrscht große Aufregung unter den deutschen Inden — über die jüdischnationalen Stänkerer, die diese „harmlose" Aeußerung, die man, wie der Herr- Obmann treffend zu einem anderen jüdischdeutschen Beamten bemerkte, ja gewöhnlich über Juden anwendet, für einen hinreichenden Grund halten, um wenigstens den zionistischen Herrn Rabbiner zum Austritte aus dem Casino zu veranlassen, dessen Statuten im § 24 lauten: „.... der Aufzunehmende darf keinem Vereine angehören, dessen Tendenzen dem Zwecke dieses Vereines widerstreiten." Michalkowitz bei Mt.-Ostrau. (Von den jüdischen H och s ch ü l e r n.) Am Mittwoch, den 23. d., veranstalteten die jüdischen Hochschüler von Mährisch-Ostrau und Umgebung ihre Ferial-Schluss-Colonne, welchem den neuerbauten, prachtvollen Saallocalitäten des Herrn S. Engel in Michalkowitz abgehalten wurde. Der überaus zahlreiche Besuch, dessen sich das Kränzchen zu erfreuen hatte, lieferte den Beweis, dass auch in unserer Stadt die jüdisch-nationale Bewegung immer fester Boden fasst. Loschitz. (Rabbiner-Installation.) Am 15. d. M. fand die feierliche Installation des von der hiesigen Cultusgemeinde neugewählten Rabbiners, Herrn phil. Dr. I. Bergmann? statt. Ein langgestreckter Zug von Wagen, die den vollzähligen Ausschuss, die Vertreter der Betvereine Müglitz und Littau, die Vertreter der hiesigen Ferialverbindung jüdischer Hochschüler „Severitas" trugen, waren zum Bahnhose entgegengefahren und fuhren dann unter lang anhaltenden Hochrufen mit dem Neuangekommenen Rabbiner vor dem israelitischen Gemeindehause vor, wo die gesammte Judenschaft bereits Aufstellungen genommen hatte. Hier begrüßte der Vorstand-Stellvertreter Herr David i Hirsch in äußerst schwungvollen Worten den Rabbiner im Namen der Cultusgemeinde, bat denselben für die geistige und moralische Hebung der lang verwaisten Judenschaft daselbst zu sorgen, um die alten Ideale der Väter wieder zu beleben, zu neuem Erblühen zu erwecken, worauf Ortsschulrath, Herr Carl Ehrlich, mit ergreifenden Worten der Hoffnung Ausdruck gab, für unsere jüdische Jugend im neuen Seelensorger den wahren Erzieher und Bildner gefunden zu haben, der die Jugend nicht nur zu guten Menschen, sondern auch zu wahren Juden heranbilden werde. Nachdem noch ein Schulmädchen in herzigen Worten unter Ueberreichung eines Blumenstraußes eine Ansprache gehalten hatte, begab sich der Zug in den Tempel. Hier nun, von dem Tempelvorstande Herrn M. Stern begrüßt, hielt der Prediger unter spannender Aufmerksamkeit der dichtgedrängten Zuhörer seine Antrittspredigt, in welcher er unter Zugrundelegung des Textes: „Ich führe und bringe dich zurück in das Haus meiner Mutter, lehre mich auseinandersetzen, wie der Rabbiner in den drei Häusern unser Mutternation, im Gotteshause, in der Schule und in der Gemeinde lehren und wirken solle; wie der Rabbiner der Gegenwart, der Zeit der allgemeinen nationalen Rückkehr der Gemeinde den Weg vorzeichnen soll, den wahren Weg, den unsere Väter gewandelt, der weder reformiert orthodox sein darf." Die Auseinandersetzungen des Predigers übten einen allgemeinen mächtigen Eindruck aus. Dem Festgottesdienste schloss sich unter zahlreicher Betheiligung ein Bankett an, an welchem der Vorstand der Cultusgemeinde M. Ausse, Herr I. Stern an seiner Spitze, sich betheiligte. Nachdem daselbst Herr Leopold Nettl in geistvollen Worten die Begrüßungsrede gehalten hatte, ergriff Herr Doctor Bergmann neuerdings das Wort, und in ergreifenden Wortcompositionen rieth er zum harmonischen Zusammenhalten der Alten und Jungen, indem er als besondere Charakteristik der jüdischen Volksseele und des nationalen Lebenskeimes, das jederzeitige harmonische Zusammenktingen der idealen Begeisterung der Jugend mit der nüchternen Efahrung der Alten hinhielt. Als Vertreter der Ferialverbindung „Severitas" zog Herr Land. Jur. Emil Hirsch einen Vergleich zwischen den Assimilationstheologen und den Theologen, die der zionistischen Richtung angehören und beglückwünschte seine Muttergemeinde, dass dessen Führer