Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 1960
- Issue
- Heft 114 (März 1960)
- Date
- 1960-03-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2431292-2431421-2431422--0907-2432564- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
DIE STIMME 3 Den Juden ist es aufgegeben, an das Gute, Erhabene und Göttliche 7U glauben und das Lebenszenfrum des Menschen zu heiligen. Unsere Propheten schenkten der Menschheit geistige Denkmäler, die Leistungen des jüdischen Volkes im allgemeinen sind unvergänglich. Man sollte glauben, daß sich in der Gesellschaft die Erkenntnis Bahn bricht, daß Nazismus Sklaverei ist, die nicht den Weg in die Zukunft einschlägt, sondern in den Völkertod, dem fast die ganze Welt von 1939 bis 1945 zum Opfer gefallen ist und uns Juden in eine derart schreckliche Lage vernetzt hat, daß man in der Geschichle keine Parallele hiefiir findet. Wir Juden litten viel mehr, als die anderen in den Nazikrieg verwickelten Völker, weil wir verlassen dastanden und der Meute zum Fraß hingeworfen wurden. In den Ländern der Galuth gaben wir den Wirtsvclkern weitaus mehr, als uns hier geboten wurde. Wir gaben hervorragende Wissenschaftler, Künstler, Wirtschaftsfachleute und forscher. Wir sind loyale Bürger und erfüllen einwandfrei die staatsbürgerlichen Pflichten. Bei Juden entstand jener Geist, der der Welt die großen Propheten, die ersten Schöpfer und Träger allmenschlicher Gesittung und allmenschlichen Ethos schenkte. Wir haben daher das legitime Recht von den Menschen Gesittung und Ethos zu fordern und zu hoffen, daß die Menschenfeinde in die Schranken gewiesen werden, Bernhard Braver. Verboten? Trotzdem der „Bund Heimattreuer Jugend" in Wi*n durch die Sicherheitsbehörden aufgelöst wurde, konnte sich im Jänner I960 der „Bund Heimattreuer Jugend Tirol" mit dem Sitz in Innsbruck organisieren und einen Landesjugendtag abhalten. (IPN) Odalsrune als Wahrzeichen Eine drei Meter große Odalrune ist auf dem Barmstein, einem Felsen bei Hallein, weithin sichtbar. Die Polizei hat es bisher nicht für notwendig erachtet, diese Nachfolgerin des Hakenkreuzes zu entfernen. (IPN) Kreisleiter verhaftet ln Graz wurde der ehemalige NSDAP - Kreisleiter, Oskar Reitter, verhaftet und dem Landesgericht eingeliefert. Reitter wird die Anordnung der Erschießung jüdischer Zwangsarbeiter im Frühjahr 1945 zur Last gelegt. „Hitlerstraße" in Hadersdorf Hif'ler hat in Österreich nicht nur weiterhin einige Anhänger, er hat sogar noch eine Straße. Die Straße ist die Hauptstraße von Hadersdorf-Weidlingau, deren Nummernschilder mit der Aufschrift „Adolf Hitler-Straße" noch immer nicht ausgetauscht worden sind. Und von den Anhängern scheinen sich ebenfalls einige in dem Ort an den Toren Wiens zu befinden: Die Papierstreifen und der Lackanstrich, die die Aufschrift einst überdeckten, dürften nicht nur vom Regen abgewaschen sein. Synagogenschänder Im Prozeß gegen die beiden Kölner Synagogenschänder Arnold Strunk und Paul Josef Schönen, die sich vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichtes Köln zu verantworten hatten, wurde das mit Spannung erwartete Urteil verkündet. Der 25 Jahre alte Arnold Strunk wurde zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt, der gleichaltrige Paul Josef Schönen erhielt zehn Monate Gefängnis. Die Untersuchungshaft in der Dauer von einem Monat wurde beiden Angeklagten eingerechnet; beiden wurden die bürgerlichen Ehrenrechte für zwei Jahre aberkannt. Staatsanwalt Maier-Bode halte die beiden Angeklagten in einem eineinhalbslüncligen Plädoyer als „Psychopathen von krimineller Gefährlichkeit" bezeichnet und 25 Monate Gefängnis für Strunk sowie 21 Monate Gefängnis für Schönen gefordert. Die beiden Verteidiger beantragten das Strafmaß des Staatsanwalts zu unterschreiten und dem Antrag auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nicht stattzugeben. Der Vorsitzende, Landgerichfsdirektor Hans Metze, nannte die Angeklagten „politische Wirrköpfe ohne fundiertes politisches, geschichtliches oder Allgemeinwissen" und betonte, die Beweisaufnahme habe keine verwertbaren Anhaltspunkte dafür ergeben, daß hinter den Angeklagten eine antisemitische oder radikalpolitische Organisation stehe. Es sei jedoch unzweifelhaft, daß die beiden für ihre Taten Impulse von außen empfangen hätten . . . Zu einem offenen Zusammenstoß zwischen dem Vorsitzenden und dem Zeugen Friedrich Adler kam es während der Urteilsbegründung, als Dr. Metze erklärte, die Kammer sei der Ansicht gewesen, daß eine Gefährdung des Staates durch „politische Dilettanten" wie Slrunk und Schönen noch nicht vorliege. Darauf rief Adler: „Noch nicht! Das ist beschämend!" Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil mit unbewegten, aber blassen Gesichtern entgegen. Nach Schluß der Verhandlung machten jüdische Zuhörer erregt ihrer Empörung über das ihrer Meinung nach milde Urteil Luft. Vor dem Gerichtsgebäude bildeten sich zahlreiche heftig diskutierende Gruppen. SD-Mann— Polizeichef in Steyr Wie eine Bombe platzte in einem Berliner Judenerschießungsprozeß, bei dem es um mehr als 300 Menschenleben geht, der Name des Leiters der Polizei von Steyr, Dr. Franz Raizesberger. Den beiden Angeklagten, die während der Verhandlung verhaftet worden waren, dem ehemaligen Kriminalrat Alois Hülsdünker, 08, und dem früheren Kriminalobersekretär Fritz Knop, 63, wird von der Anklagebehörde vorgeworfen, an der Erschießung von 300 Männern, Kindern und Frauen im Jahre 1942 im Lager von Berditschew schuld zu sein. Hülsdünker verantwortete sich damit, von Dr. Ratzesberger, der damals die Dienstslelle des Deutschen Sicherheitsdienstes in Shitomir leitete, den Erschießungsbefehl erhalten zu haben. Auch der Befehl, invalide Russen zu erschießen, der am 24. Dezember 1942 furchtbare Wirklichkeit geworden war, soll von dem jetzigen Leiter der Steyrer Polizei stammen. Dr. Ratzesberger war leitender Funktionär bei der nazistischen SD, einer Einheit, die gemordet hat. Keine Maßnahmen gegen den Polizeichef von Steyr „Für das Bundesministerium für Inneres besteht zu dienstrechtlichen Maßnahmen gegen Polizeirat Dr. Franz Ratzesberger derzeit kein Anlaß": Das stellte das Innenministerium zu den gegen den Polizeichef von Steyr erhobenen Beschuldigungen fest.