Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 1959
- Issue
- Heft 110 (Januar 1959)
- Date
- 1959-01-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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DIH STIMME 5 „tSchickt Eure Kinder in die Jüdische Schule" Die ,,JüFis'h : Volksschu e" ries ,, fiidi Schon S< h.i - Werkes in Wien" ha! nunmehr, nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen, an den ,.Stadtschulrat für Wien" die behördliche Genehmigung als t Massige Volksschu’e erhalten; dies bedeutet die ofliz.ie11e Gleichstellung mit den städtischen Volksschulen in Wien. Dank der Unterstützung der jüdischen Stellen kennte die Schule modern ausgestnüei werden Die Schüler und Schülerinnen der vier K’assen erhalten von staatlich geprüften ,und von Fo, Schulhehörde genehmigten Lehrkräften einen, den österreichischen Schulgesetzen ontsprec henden lehrplanmäßigen Unterricht an fünf Wochentagen, somit Samstag und Sonntag schulfrei. Darüber hinaus werden die Kinder im Sinne der Zielsetzung der Schule in die jüdische Lehre (Geschichte, hebräische Sprache, Tanach etc.) weitgehend eingeführt und ihnen so ein positives Gefühl! für ihre jüdische Persönlichkeit vermittelt. Die Schule liegt in einem geräumigen Gebäude mit parkähnFchem Garten; die Kinder werden mittels Schulautobus zur Schule gebracht, von wo sie, nach Schluß des Unterrichtes, wlieder nach Idause befördert werden. Vormerkungen für das nächste Schuljahr werden ab 15. Jänner für die erste Klasse und für die übrigen Klassen Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9—12 Uhr in der .Schuldirektion, Wien 19., Ruthgasse 21, angenommen, liier 'werden auch nähere Auskünfte erteilt. Hofrat Prof. Dr. Hirschl Forderungsprogramm der Kultusgemeinden Anläßlich der letzten Vorsprachen des Präsidiums des Bundesverbandes der Kultusgemeinden I ei I:undeskanz;ler Raab, Vizekanzler Dr. Pittermana sowie Finanzminister Dr. Karnitz wurde eir.e neue Kategorie von Entschädigungsforderungen zur Sprache gebracht. In der Sitzung des Nationalrates vom 17. Dez. wu de unter Berufung auf Artikel 26, § 1 des Staatsvertrages eine vorläufig gesetzliche Regelung bezüglich der Rückstellung der der katholischen, der evangelischen und der altkatholischen Kirche Furch das nationalsozialistische Regime entzogenen Vermögenschaften, gesetzlichen Rechte und Interessen beschlossen. Bis zum Jahre 1938 erhielten die erwähnten christlichen Religionsgemeinschaften aus Bundesinitt:.ln namhafte Zuwendungen (Kongrua-Ergänzung, Jahrespauschale und jährliche Dotation). Das nationalsozialistische Regime entzog den Kirchen diese Zuwendungen und gewährte ihnen das Recht, Kirchenbeiträge einzuheben. In der Sitzung des Nationalrates vom 17. Dez. wurde beschlossen, daß die christlichen Religionsgemeinschaften zunächst vorschußweise — bis zur endgültigen Regelung des Fragenkomplexes — durch zwei Jahre hindurch Zuwendungen in folgender Höhe erhalten; die katholische Kirche 100 MiiI Schilling pro Jahr, die evangelische Kirche 5 Mifl Schilling und die altkatholische Kirche 300.000 Schilling, Die israelitischen Kultusgemeinden verlängern nun seitens der österreichischen Regierung, daß sie in gleicher Weise wie die christlichen Religionsgemeinschaften behandelt werden und hegrinlen die Forderung damit, daß die Kultussteueveingänge, die vor 19.38 die Hauptstütze des Budgets waren, derzeit nur einen Bruchteil des Aufwandes: decken. Die Verringerung der KuItussteuei- Eingänge sei direkt auf die seinerzeitigen nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen und Fntzic hungen zurückzuführen. Juristisch stützen die Kultusgemeinden ihre Forderungen — wie dies seitens der christlichen Relligionsgemeinschaflen der Fall war — auf Artikel 261 § 1 des Staatsvertrages, darüber hinaus aber auch auf verfassungsrechtliche Bestimmungen (Gleichheit vor dem Gesetz) sowie auf den Staatsvertrag von Saint Germain vom 10. Sept. 1919. Entschädigungsforderungen Die spezifischen Entschädigungsforderungen de; österreichischen Ku’llusgemeinden befinden sich, so sr,hVnt es, auf einem guten Wege. rn der Sitzung des österreichischen Nationalrates vom 17. Dez. erklärte bei der Debatte über die Rückstel'ung von entzogenen Vermögenschaften, Rechten und Interessen an die christlichen Religionsgemeinschaften, der sozialistische Abgeordnete Dr. Neugebauer; ,,Wir haben aber auch eine Pflicht gegenüber der jüdischen Religionsgemeinschaft zu erfüllen, die mehr als alle anderen gelitten hat, die durch die Verbrechen, die an ihr begangen wurden, nahezu ausgerottet worden ist. Es wäre erfreulich, wenn die Bundesregierung gemeinsam mit den Vorlagen zur Regelung der Wiedergutmachung an den christlichen Konfessionen, die in diesem Gesetz nicht berücksichtigt wurden, vorlegen würde, Nicht nur der Friede, auch die Gerechtigkeit, ist unteilbar. Wir wollen in der Wiedergutmachung gerecht sein und alles vermeiden, was man uns anders auslegen könnte." Bei der darauffolgenden Abstimmung wurde eine diesbezügliche Entschließung (die sich auf die Forderungen der israelitischen Kultusgeireinden bezieht) mit den Stimmen der Abgeordneten dev beiden Regierungsparteien; der österreichischen Volkspartei und der Sozialistischen Partei, angenommen. Diese Entschließung bedeutet einen wesentlichen Fortschritt. Es darf nunmehr mit Sicherheit erwartet werden, daß die spezifischen Entschädigungsforderungen der Kultusgemeinden eine baldige gesetzliche Regelung finden werden. Eine wichtige Gesetzesnovelle Im März des vorigen Jah;es wurde vom österreichischen Parlament das sogenannte ,, Auffangorcanisationsgesetz" beschlossen. Dieses sieht die Errichtung von zwei Sammelstellen vor, welche das, erblose und nicht beanspruchte Vermögen einziehen sollen.