Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 1956
- Issue
- Heft 96 (Januar 1956)
- Date
- 1956-01-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8 DIE STIMME Nr. 96 Stärkt die Reihen der Allgemeinen ZiO nisten, tretet dem ZfeitlStisdlCV) Icrcfesveibar d l«i Sekretariat: Wien IX. Universitäfsstraße Nr. 4 — Telefon A-26-4-73 Kiepntnmi’r. UerauspHiei- und Veileger: /.iuiikttUcluT I.nndcaverbaud iu Guter'eich, Wicu IX. ruivcrMltuUtralit!« Knliuifirt »on einen l(. ,!ektionnho Ir, luni. \ e unt wui tli< her K> dakti m : h rlii Malier Wh n 11, ICruuinibuuuitjaHsel Druck; K. Wilhelm, Pächter Hans Protdl, Wlan II. Tel. h 43 807 V. b. b. Expedie’par l’edifevr Herrn Fra« Wenn verzogen, bitte nadisenden oder zurück an die Redaktion Wien IX, Universitätsstraße 4 « Naziopfer und Staatsvertrag KLEINER ANZEIGER —■ Ubersiedlungsanzeige Ich erlaube mir höflichst anzuzeigen, daß sich meine Ordination nun Vif, VIARIAfHLFERSTRASSE 58 (nächst Gerngroß), befindet Dentist Otto Terrner, Tel. B 35-2-136 KONTORISTIN sucht Posten, perfekt in Maschin, Steno, spanischer Korrespondenz. 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Ein Großteil der österreichischen Opfer des Nationalsozialismus hat durch die entsetzlichen Untaten des Hitlerismus in den Gas- und Folter-i kammern ihr Leben gelassen, Ungezählte andere haben die grausamen Exiljahre nicht überlebt und alljährlich lichtet sich die Zahl jener, die die Schreckenszeit, in der sie schlimmer als das Freiwild gehetzt wurden, überdauert haben. II. Mehr als zehn Jahre warten die Opfer auf die versprochene Wiedergutmachung des ihnen zugefügten Unrechtes. Der österreichische Staatsvertrag, ein verfassungsmäßig zustandegekommenes, österreichisches Gesetz, brach e eine Wendung. Österreich verzichtet in Artikel 23 auf Ersatz — und Wiedergutmachungsansprüche seiner Staatsangehörigen gegen Deutschland. Hingegen verpflichtetes sich selbst,zu den in den Artikeln 10 und 26 umschriebenen Leistungen an die österreichischen Opfer des Nazismus. Der Regierungschef hat wiederholt versichert, daß der Staatsvertrag in allen Teilen gewissenhaft erfüllt werden wird. Nirgends wird die Vertragserfüllung auf jene beschränkt, die die Macht haben, sie zu erzwingen. III. Ein geringer Teil der im Staatsvertrag den Opfern des Nazismus zuerkannten Ansprüche sollte in einer Novelle zum Opferfürsorgegesetz in der Herbstsession 1955 vom österreichischen Parlament verabschiedet werden. Der Finanzminister legte sein Veto ein mit der Begründung, für die mit dieser Novellierung verbundenen Ausgaben sei im Budget 1956 keine Deckung vorgesehen. Dem Veto wurde Folge gegeben und die Novelle verschwand in irgendeiner Schreibtischlade. Andeien neuen Ausgaben setzte der Finanzminister kein Veto entgegen, obwohl es sich bei ihnen nicht um Erfüllung seit Monaten bekannter gesetzlicher Verpflichtungen handelte; sie wurden in das Budget 1956 aufgenommen. IV. Wie erklärt sich die Behandlung der Naziopfer, die als Bürger minderer Ordnung behandelt werden? Wien (X., Porzellangasse 39 Tel R SS 4 05 Sie sind nicht zu fürchten, weil sie; als gute Österreicher die Anwendung von Gewaltmitteln verabscheuen, sie sind nicht gefährlich, weil sie keim Machtfaktor sind, vor allem aber sind sie den Herren Parteipolitikern als Wähler uninteressant, weil ihre Zahl zusammengeschrumpft ist und durch Tod sich weiter verringert. Hiezm kommt, daß sie ihren nazifeindliche» Grundsätzen treu bleiben und deshalb vielen Politikern verhaßt sind V. Die degradierende Behandlung der Opfer läßt befürchten, daß die Erfüllung ihrer gesetzlichen Ansprüche auch weiterhin verweigert werde» wird. Der Staatsverttrag wurde im Frühjahr 1955 abgeschlossen. Hatte die Regierung die ehrliche Absicht, das den Opfern Zugesicherte zu leisten, hätte sie die budgetäre Deckung zeitgerecht wie für andere im Staats»- vertrag übernommene Verpflichtungen vorgesorgt. Wäre aber die Ansicht richtig, die Regierung wolle, um den Schein zu wahren, durch hinhaltende Versprechungen die Einlösung ihres Wortes hinauszögern, bis nur noch wenige greise Opfer leben werden, wäre die« in einem Rechtsstaat ebenso untragbar wie das offene Eingeständnis der Weigerung. Verzögerung ist hier Verweigerung. VI. österreichisch-slowenische Organisationen übermittelten den Missionschefs der am Staatsvertrag interessierten Mächte ein, kulturelle Fragen tetref lendes Memorandum, un er Berufung auf Artikel 35 St.V. Sie stützen es in verfahrensrechtlicher Hinsicht darauf, daß diejenigen, auf die sich der Staatsvertrag bezieht und zu deren Gunsten er abgeschlossen wurde, Rechte erworben haben und daher Partei sind (so auch § 881 öst. ABGB.). Artikel 35 St.V. sieht mangels Bei'e^ung von Meinungsverschiedenheüen über Auslegung oder Durchführung des Vertrages ein schiedsgerichtliches Verfahren vor. Die Opfer des Nazismus haben Geduld und Verständnis bewiesen und möchten es weiterhin tun. Sie würden bedauern, genötigt zu sein, die ihnen zustehenden Rechtsbehelfe, so auch Artikel 35 St.V., anwenden zu müssen. KRBDITB erteilt Jüdische Sparu. Krediten, mb. H., Wien b, DomJiiikanerbastei 24, Tel.: R 27 5 55, Kl. 261 au Jüd. selbständige Kaufleutc, Gewerbetreibende und an freie Beruf«.