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Die Stimme · 1955-04-01 · Heft 93 (April 1955) · page 4

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Journal
Die Stimme
Volume
1955
Issue
Heft 93 (April 1955)
Date
1955-04-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 DIE STIMME Nr 93 die deutsche WiedetyuJUnacUuHQ' Dr. Imanuel Unger: Der Verfasser unseres Artikels weilte kürzlich in der westdeutschen Bundes re pu BMk und hatte eine Reihe von Besprechungen mit führenden deutschen Staatsmännern und jüdischen Persönlichkeiten Die Frage der Wiedergutmachung in Deutschland ist in der letzten Zeit und dies nicht nur in jüdischen Kreisen und in der Auslandspresse sondern auch in vielen deutschen Zeitungen lebhaft diskutiert worden Die Berechtigung der Kritik an der mangelhaften und zögernden Durchführung der individuellen Entschädigungen wurde in deutschen Kreisen angefangen von der öffentlichen Meinung bis zu den obersten Stellen nicht bestritten, im Gegenteil sie gab Anlaß zur Beschleunigung der Gesetzesfassungen, die zur befriedigenden Lösung der Probleme notwendig sind Die Wiedergutmachung, der Name ist selbstgewählt und soll bewußt die Einlösung einer moralischen Schild zum Ausdruck bringen, wird in ganz Deutschland als heilige Pflicht erachtet, heute nicht weniger als vor zehn oder vor fünf Jahren. Im Gegenteil, im Laufe der letzten Zeit sind sogar jene Stimmen der Opposition verstummt, die sich dem Abschluß des Reparationsabkommens (auch hier wird von den deutschen Staatsmännern der Ausdruck Wiedergutmachung als Ausdruck des freien Willens unterstrichen) mit Israel widersetzt, aber inzwischen nicht nur eingesehen haben, daß der Ersatz für Verluste an Leben, Freiheit und Eigentum nicht nur das Mindeste ist, was geleistet werden muß, sondern auch ohne weiters zugeben, daß sich der von Dr. Adenauer beschrittene Weg als taktisch richtig und gut erwiesen sowie in der Weltmeinung zur Reputation der westdeutschen Republik maßgebend beigetragen hat. Vielleicht, ja, sogar wahrscheinlich gibt es in Deutschland noch immer oder schon wieder Einzelpersonen und Dissidentengruppen, die mit der ,.Großzügigkeit" der deutschen Regierung nicht einverstanden sind, aber keine Zeitung würde sich trauen vom Raubbau am deutschen Volksvermögen zu sprechen und kein Politiker würde den Mut aufbringen, die Opfer des Nationalsozialismus öffentlich als lästige Emigranten hinzustellen. Die Stellungnahme der Regierungs¬ und Staatskreise ist klar und eindeutig. Vom Bundeskanzler angefangen, über alle Minister und Staatssekretäre bis zu den Dezernenten der Ämter, die sich mit der Wiedergutmachung befassen, gleichgültig, ob es Vertreter des Ministeriums für Finanzen, Wirtschaft oder Vertriebene sind, wird vor Jedermann und bei jeder Gelegenheit unterstrichen, daß die Wiedergutmachung an den Opfern jeder anderen Leistung vorgeht und weder von der Zeit noch von anderen Umständen beeinflußbar ist. Solche Äußerungen kommen von Personen, die für das was geschehen ist, bestimmt nicht persönlich verantwortlich gemacht werden können, die selbst Opfer des Regimes gewesen sind, in Konzentrationslagern saßen und in der Untergrundbewegung kämpften und die sich trotzdem haftbar fühlen, die eine Entschädigung — soweit es, wie sie sagen, überhaupt für das Erlittene eine Entschädigung gibt — als Selbstverständlichkeit ansehen, nicht nur wegen der Schuld der Nation, sondern wegen der Schuld der Andern, wegen der Schuld jedes Einzelnen, der gemordet und geraubt, der an dem Unrecht teilgenommen und sich an ihm bereichert hat. Die deutschen Wiedergutmachungsgesetze zerfallen in 2 1 lauptgruppon: a) Rückerstattung und b) Entschädigung ln Bezug auf die erste llauptgruppe sind die Behörden überaus rigoros vorgegangen Wo immer ein Vermögenswert feststellbar war wurdd ei dem ursprünglichen Inhalier zuerkannt, wobei das deutsche Gesetz auch den Begriff des , gutgläubigen Käufers’ nicht anerkannt Auf Grund der Rückerstattungsgesetze sind bisher Vermögenswerte im geschätzten Wert von einer Milliarde DM an die geschädigten deutschen Juden und an cm Narhfolgeorganisarionen, die für die Geltendmachung von Ansprüchen aus nicht beerbten Nachlässen gebildet wurden rückerstattet, worden, und im großen und ganzen bestätigen auch die Betroffenen daß in diesem Punkte' ordnungsgemäß verfahren wDd Trotzdem wird auch darin Kritik geübt So schreibt z Beispiel das ,,Handelsblatt Deutsche Wirtschaftszeitung" in Düsseldorf: ,Dia bisher erbrachten Leistungen erscheinen auf den ersten Blick imposant In Wirklichkeit fehlt aber für die Honorierung der wichtigsten Ansprüche noch jede gesetzliche Regelung. Wenn die deutschen Juden durch die Verfolgungmaß nahmen des Dritten Reiches zunächst gezwungen worden waren, ihren Beruf aufzugeben und ihren Gewerbebetrieb einzustellen, so wurden sie nach Erlaß der Niirberger Gesetze, insbesondere aber nach dem Pogrom vom 9. November 1938 zur Auswanderung getrieben Vorher aber hatten sie die Judenvermögensabgabe in Höhe von 25 ihres geschätzten Vermögens abzuliefern und die Reichsfluchtsteuer, die ursprünglich als eine Währungsverteidigungsmaßnahme gedacht war, entrichten müssen. Überdies wurden ihnen weitere Abgaben konfiskatorischen Charakters auferlegt. Der zurückgelassene Hausrat und Kunstbesitz wurde in der Regel durch das Finanzamt versteigert, wenn er nicht schon vorher unter der Hand veräußert worden war. Vergessen werden darf in diesem Zusammenhang auch nicht, daß sämtliche deutschen Juden, ganz gleichgültig, ob sie auswandertan oder in Deutschland blieben, ihren gesamten Besitz an Schmuck, Gold und Silber gegen Entrichtung eines unverhältnismäßig geringen Entgelts an staatliche Stellen abzuliefern hatten Schließlich konnte von dem ihnen verbliebenen Inlandsvermögen bei einem Disagio von 94 , nur die bescheidene Quote von 6 ins Ausland transferiert werden Es ist sehr schwer, das gesamte entzogene jüdische Vermögen zu schätzen Es dürfte aber mindestens 3 Miliar. RM betragen haben. Wenn jetzt Vermögenswerte in Höhe von rund einer Milliarde DM rückerstattet worden sind, so sind zwei Drittel der eingetretenen Schäden noch nicht wiedergutgemacht worden." Nach einer Betrachtung der finanziellen und sozialen Lage, in der sich die Betroffenen sowohl im Inwie im Ausland befinden, schließt das Blatt sowohl mit Bezug auf die Rückerstattung wie Entschädigungen mit der Aufforderung an die Regierung, nicht kleinlich zu verfahren, weil das die Geschädigten nur weiter verärgern würde; warnt davor von ihnen den beschämenden Nachweis der Bedürftigkeit zu verlangen oder die geschuldete Leistung über einen zu langen Zeitraum auszuwalzen, weil den Geschädigten ihr Vermögen auch nicht in Raten entzogen wurde; weiters wird darauf verwiesen, daß es sich bei der Rückerstattung nicht um einen Akt der Wohlfahrt handelt, sondern um die längst fällige Begleichung klarer Rechtsansprüche und schließlich unterstrichen, daß die Ansprüche der verfolgten Juden mit Krieg und Kriegsfolgen nichts zu tun haben, da sie bereits vor Ausbruch des Krieges entstanden sind und es wohl von niemandem in Zweifel gezogen werde daß sie Priorität vor allen anderen Forderungen genießen Es gehe hier um nicht mehr oder weniger als um die Hebung ein 's offenen Rechtsbruches DP' deutsche Regierung hat in Bezug auf die Rückerstattung gemuhter Vermögen und Besitzwerte den Argumenten Rechnung getragen und sich verpflichtet, den Restbetrag von D- Milliarden DM ais Abgeltung für die Kickers tu! t ungsrec ht i i eben Geld verbindlich kei teil an die Geschädigten zu zahlen Da der Restbetrag durch die bisher e rc,ta! teten ind ividuala n meiden;en noch nicht erreicht ist s >11 die Anmeldefrist für die Individualgeschädigten. die b,ereil,-; am 30 Juni 1950 abgelaufen war wieder eröffnet werden Die zweite I lauptgruppe der Wiedergutmachung — die Entschädigungen betreffend — ist in fünf Gruppen unfergeteilt und zwar: 1. Schaden an Leben,- 2 Schaden an Körper und Gesundheit; 3 Schaden an Freiheit. 4. Schaden an Eigentum und Vermögen und 5. Schaden im wirtschaftlichen Fortkommen. Für diese Schäden wurden bis zum 31. 12. 1954 ingesamt Zahlungen in der Höhe von 205,288 948 DM an Antragsteller, die ihren Wohnsitz in Deutsch’and haben u. 80,474.249 DM an solche im Ausland geleistet. Dieses Ergebnis ist als durchaus unbefriedigend zu bezeichnen, da bisher von insgesamt eingebrachten 893,685 Forderungen nur 20 942 Anträge durch zuerkannte Entschädigungen und Vergleiche sowie 10.131 Anträge anderweitig erledigt, während 26 321 abgelehnt wurden, somit noch fast 94",, einer Erledigung harren. Die Verzögerung in der Abwicklung wird von deutscher Seite in der Hauptsache mit dem Chaos begründet, der darauf zurückzuführen ist, daß bis vor kurzem jedes Bundesland nach eigenen Gesetzen und Verordnungen in der Frage der Entschädigungen vorgegangen ist. Die in der amerikanischen Zone befindlichen und von diesen kontrollierten Gebiete sind am grozügigsten verfahren, während es andere Länder, wie ohne weiters zugegeben wird, sowohl an Ordnung als auch an gutem Wüllen mangeln ließen. Darin ist zwar inzwischen eine Wandlung erfolgt und neuerdings bemühen sich die einzelnen Länder sowohl auf Grund der an ihnen geübten Kritik als auch nach erfolgten Personenvcränderungen, das Versäumte nachzuholen und wetteilern geradezu darin, die Entschädigungsanträge raschest zu erledigen. So fiat, z, B. Berlin, das stets hinterher humpelte, im Laute des Monats März 16 Millionen Mark an Entschädigungen zur Auszahlung gebracht, das ist mehr als alle anderen Bundesländer zusammen und hat kürzlich entschieden, daß auch Sternträger als an Freiheit Geschädigte anzusehen sind und somit, gleichgültig ob sie jetzt in Deutschland oder im Ausland wohnen, ab 1941 bis 1945 pro Tag DM 5 — als Entschädigung zu erhalten haben, ln Berlin sind es ganz besonders einige Männer, die jüngst die Initiative ergriffen haben und zwar sowohl Parteimitglieder der CDU wie der SPD. Vor allem der Präsident des Abgeordnetenhaus Willy Brandt und der Senator für Kulturangelegenheiten sowie Präsident für christlich-jüdische Verständigung Prof. Tiburtius, ganz besonders aber der Senator für innere Angelegenheiten Lipschütz, der ganz radikal durchgegriflen und den Entschädigungsbehörden ausdrücklich verboten hat, gegen Urteile, die vom Landgericht zu Gunsten der Geschädigten gefällt wurden beim Kammergericht Berufung einzulegen, nachdem dieses in letzter Zeit solchen Berufungen stattgegeben hat, wobei die Begründung einen, wenn nicht antisemitischen so doch unverhohlen animosen Charakter trug Lipschütz ist noch weiter gegangen und hat den Vorsitzenden des Kammergerichtes Neumann beurlaubt sowie öffentlich erklärt er werde dafür Sorge tragen, daß das Kammergei icht arbeitslos werde. Um eine einheitliche Durchführung zu gewährleisten und die bestehenden Mängel abzuschaflen, hat die deutsche Bundesregierung mit Zustimmung des deutschen Bundesrates bereits am 20 9. und 28. 12. 1954 und letzthin am 7 4 1955 verschiedene Gesetze gefaßt, die für das ganze Bundesgebiet Geltung haben Dabei handelt es sich, wie ausdrücklich erklärt wurde, um Teillösungen und nun wird allen Ernstes daran geschritten, sobald als möglich ein Gesetz zu fassen das alle Punkte der Entschädigungen einhellig und erschöpfend regelt Auf Anregung der Bundesregierung hat sich im Sommer des vergangenen Jahres ein Arbeitskreis gebildet, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, alle Wünsche und Anregungen eingehend zu erörtern .Bei Durchführung dieser Aufgabe", erklärte Staatssekretär Alfred Hartmann vom Bundesministerium der Finanzen in einer Ansprache über den Norddeutschen Rundfunk am 4 März d. J., .läßt sich der Arbeitskreis von der Erwägung leiten, daß es sich hei der Entschädigung der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung um eine Entschädigung ganz besonderer Art handelt, die mit der Entschädigung für andere Schäden in keiner Weise verglichen werden kann. Hier geht es darum, ein Unrecht wiedergutzumachen, und nicht darum, Schäden auszugleichen." lTber die Details des neuen Gesetzes, das, wenn möglich, noch vor den Sommerferien vom Bundesrat verabschiedet werden soll, wird vorläufig strengstes Stillschweigen bewahrt, aber die maßgebenden Staatsmänner versichern, daß sowohl mit einer Erweiterung des Kreises der voll anspruchsberechtigten Verfolgten als auch mit einer Vergrößerung und Erhöhung der Entschädigungsleistungen gerechnet werden kann. Die neuesten Frühjahrsmodelle bei JOSEF WEISER Kdrntnrrstral.te 16, JYIowaikhans Damenmäntel,- kleider u. Kostüme Neu! Neu! Hauchdünne PerhuistrUmpfe, l.Wahl S 19.80 Nahtlose, extra dünn . S 23.80 Ein besonderes Kapitel ist die Frage des erblosen Vermögens, obwohl dieses' eigentlich im Punkt Entschädigung inbegriffen ist Die Nachfolgerorganisationen, IRSO usw., die zur Geltendmachung dieser Forderungen nach abgelaufener Frist autorisiert wurden, haben zwar einen Teil der Werte bereits eingetrieben, führen nun aber Klage darüber, das in letzter Zeit seitens der deutschen Gerichte, unbegründete und überflüssige Schwieriggemacht und mitunter diffamierende Entscheidungen gefällt werden. Auch dieser Komplex soll in nächster Zukunft durch Pauschalabfertigungen aus der Welt geschafft werden und der regierende Bürgermeister von Berlin, Dr. Suhr hat erst neuerdings eine Erklärung in diesem Sinne abgegeben. Allfällige noch aus den Abmachungen mit den einzelnen Ländern resultierende Differnzen will darüber hinaus der Bund ausgleichen. Wohl befindet sich ein großer Teil der schönen Pläne vorläufig im Stadium schöner Pläne und Gedanken, aber wenn man mit den Verantwortlichen, gleichgültig welcher Partei sie angehören, spricht, gewinnt man unbedingt den Eindruck, daß sie von guten und ehrlichen Willen beseelt sind und den orten auch bald die Tat folgen lassen.

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