Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 1952
- Issue
- Heft 62 (Mai 1952)
- Date
- 1952-05-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Nr. 62 Seite 4 DIE STIMME Torpedierung der Wiedergutmachung Dr. Wilhelm Popper WUhcc Uv Iscael Einige Nationalräte der Oesterreichisehen Volkspartei und zwar die Herren Abgeordneten Brunner, Dr. Corhach, Dr. Nenieez und Matt, haben den Antrag auf Novellierung des 3. Riickstellungsgesetzes gestellt, mit der Begründung, daß die Erfahrungen, welche seit der Erlassung des 3. Riickstdlungsgesctzes gewonnen wurden, zeigen, daß dieses Gesetz unbi 111 ige Härten und Ungerechtigkeiten enthält . Mit dieser Begründung will nun eine gewisse Gruppe, deren Geisteshaltung uns allen bekannt ist, erwirken, daß das 3. RiickstellungsgUsetz in einer Weise geändert wird, daß die geschädigten Eigentümer niemals mehr in den Besitz des ihnen geraubten Vermögens gelangen. Der Entwurf enthält so unglaubliche Bestimmungen, daß es für jeden, der unvoreingenommen diese Bestimmungen liest, ganz klar ist, woher der Wind kommt. So erklärt dieser Entwurf, daß eine Vermögensentziehung insbesondere dann vorliegt, wenn der Eigentümer politischer Verfolgung durch den Nationalsozialismus unterworfen war und der Erwerber des Vermögens nicht dartut, daß der Eigentümer die Person des Käufers frei ausgewählt iand eine angemessene Gegenleistung vereinbarungsgemäß vom Käufer erhielt. In den meisten Fällen ist der unmittelbar geschädigte Eigentümer nicht mehr am Leben. Seine Erben können daher nicht gegen die von der Gegenseite geführten Zeugen über den Umstand, daß der Käufer frei ausgewählt wurde, äuftreten. Es werden sich immerhin Personen finden, insbesondere Hausverwalter, welche bestätigen werden, daß der Jude sie aufgefordert hat, einen Käufer zu suchen. Es würde nach der Textierung dieser Bestimmung vollauf genügen, wenn ein solcher Auftrag erteilt wird, um die Rückstellung abweisen zu können. Denn auch die Bestimmung, daß die Gegenleistung angemessen ist, schützt nicht den geschädigten Eigentümer. Zu jener Zeit bestand eine Stop-Verordnung, und das Leberangebot von Häusern und sonstigen Liegenschaften war größer denn je, was auf die Preise außerordentlich drückte. Wenn es auch jedermann bewußt war, daß der Preis, der damals geboten wurde, in keinem Verhältnis zu dem wahren Werte der Liegenschaft stand, so entsprach er in vielen Fällen der geschaffenen Marktlage. Da sohin in den allermeisten Fällen das Ergebnis des Beweisverfahrens darauf hinausläuft, so kann sich jedermann vorstellen, daß die allermeisten Rückstellungsprozesse mit keinem Erfolg für die geschädigten Eigentümer enden kann. Ich möchte auf eine Bestimmung hinweisen, welche jedermann ins Auge fällt : Nach den Bestimmungen des § 23 des 3. Rückstellungsgesetzes wird von einer wirtschaftlichen Umgestaltung gesprochen. Nach dem Entwurf entfällt das Wort „wirtschaftlich“ und genügt es vollkommen, wenn eine Umgestaltung gegeben ist. Aus dieser Eliminierung des Wortes ..wirtschaftlich“ ergeben sich nun katastrophale folgen für den Rückstellungswerber, denn jede Vergrößerung, ja sogar eine Verkleinetung des Umfanges des Unternehmens kann als eine Umgestaltung bezeichnet werden. Auch in diesem Eallle würde ja der Rückstellungswerhcr um sein gutes Recht kommen. Diese zwei Fälle, die ich hier erwähnt habe, genügen vollkommen, um den Nachweis zu erbringen, daß ein Schlag gegen die Rückstellung an sich geführt werden soll. Dies trotzdem die verbündeten Mächte am 3. Jänner 1943 in London eine Vereinbarung geschlossen haben, welche sie verpflichtet, derartige Vermögensentziehungen als null und nichtig zu betrachten, auch wenn sie in anscheinend legalen können vorgenommen wurden. Auf den Wortlaut dieser sogenannten Londoner Deklaration hat sich auch die Republik Oesterreich in ihrem Nichtigkeitsgesetz gestützt. Auf diesen Grundsätzen beruht die österreichische Rückstelllungsgesetzgebung. Diese Grundsätze sollen nun durch die Novelle wiederum aufgehoben werden. Ja, die Drahtzieher dieses Entwurfes bedenken nicht, daß die Republik Oesterreich im Begriffe ist, einen Staatsvertrag abzuschlließen, welcher im § 44 ausdrücklich die Republik Oesterreich verpflichtet, in allfen jenen Rechtsgeschäften, welche in der Londoner Deklaration als nulll und nichtig erklärt wurden, die NulKität gleichfalls anzuerkennen und sie weiterhin verpflichtet, den geschädigten Eigentümern diese unter den damaligen entsetzlichen Verhältnissen erpreßten Liegenschaften und Unternehmungen dem Berechtigten zurückzustellltcn. Der .Staatsvertrag ist noch nicht abgeschlossen und schon unternehmen gewisse Kreise den Versuch, die Bestimmungen dieses Staatsvertrages zu brechen, indem man zum Schlag gegen die Juden ausholt! Welchen Eindruck dies in der Weltöffentlichkeit machen wird? Mißtrauen, Entrüstung und Empörung gegen Oesterreich, das frei SU in will und Gerechtigkeit zu üben gedenkt. Z. F. FINKELvSTEIN 12 Jahre .sind cs her, seit Wiener fuden, zerschlagen an Leib und Seele, von der braunen Sturzwelle nach Erez Israel versehlagen wurden. Vers ch 1 ag en, da viele, allzu viele, trotz all der Träume und Ideale der Jugendjahre, dem ehernen Ruf der Geschichte nicht rechtzeitig gefolgt sind. Wir, die wir führend und erziehend eine Sendung in der Galuth zu erfüllen glaubten, blieben schreckensstarr und hilflos, als diese Galuth im grausigen Fanal der modernen Barbarei ihr geschichtliches Ende fand. Wir versäumten die Ueberfuhr und allzu jäh war der Lebergang in ein erträumtes Land, dessen Wirklichkeit sich in einem rasenden Tempo des Aufbaues, Umschichtung und Umwertung aller Werte offenbarte. Die Jugend stürzte sich mit der naturgemäßen Unbekümmertheit in das aufschäumende Leben in den Kibbuzim, — Dorf- und Stadtsi-edlungen die anderen starrten ziellos und aufgewühlt ins Leere und warteten vergebens auf das Wunder, das sie einst erträumt hatten. Das Wunder kam nicht und die Not des Tages trieb so manchen in den Abgrund der Verzweiflung. Drei hervorragende Persönlichkeiten dieser Wiener Alijah fanden schon im erslten Jahr keinen Ausweg aus der materiellen und seelischen Bedrängnis und wählten den freiwilligen Tod. Dr. Siegfried Schmitz, der prachtvolle Schriftsteller und klassische L ehersetzer, ging als erster, bald darnach folgten ihm Herzls Testamentvollstrecker Dr. Emil Krasiny und schließlich einer aus der alten Herzlgarde, Dr. Max Berfnhard. Hiezu kam das Versagen der österreichischen Alijah als Gruppenbildung in Erez. Während die russische und polnische Alijah bereits auf eine ruhmvolle Tradition des Pioniertums hinweisen konnte und das Gefühl der Verwurzelung und Schicksalsgemeinschaft immer neue Wellen der Olim erfaßte, fanden die Oesterreichier einen luftleeren Raum vor. Kaum ein Häuflein Gleichgesinnter schuf ein organisatorisches Gebilde, das eher hilfsbedürftig als hilfsbereit war, als plötzlich sich ein Strom der Naziopfer nach Erez ergoß. Nur die deutsche Alijah verstand es, dank den großen Fonds, die ausschließlich für die Juden aus Oesterreich bestimmt waren, Organisationen der- Selbsthilfe zu schaffen, die zwischen der Scylla von Wohltätigkeit und Politik segelten und die österreichische Alijah nur als Aushängeschild gebrauchte. Ein Bruchteil fand Hille, wogegen ein Bruchteil, der mit der herrschenden Partei verknüpft war, schnurstracks mit Stellungen bedacht wurde, für den Rest galt die Parole : Rette sieh, wer sieh retten kann! Ein berauschendes Wunder regte sieh in allen Ecken und Enden des erträumten Bandes und da mußte die große Mehrheit österreichischer Olim den bitteren Kelch der Entbehrungen und Leid als stumme Zuschauer bis zu1" Neige ausleeren. Es gab wohl Ausnahmen : Da gab es Wiener Aerzte von Ruf, die auch hier bald einen verdienten Zulauf hatten, dagegen mußten Wegbereiter und Beuchten des Wiener Zionismus, wie Dr. Leo Gnldhaminer, in Oual und seelischer Bedrängnis ein kümmerliches Dasein fristen, bis ihm das Erstehen des Staates den Weg ins Freie eröffnefe. Dies währte jedoch nicht lange, die Erlösung kam zu spät. Ein anderer — Schöpfer und Beiter eines Wiener Schul Werkes in Wien, ringt ums Dasein und verkümmert zusehends in der Oual des l.'überflüssigen und Ur.berwundcnen. Audi überragende Fähigkeiten nützen wenig im stürmischen Tempo des Aufbaus, wenn sie nicht gleichzeitig durch adacquatc Stoßkraft und Draufgängertum getragen werden. Dies ist ein ehernes Gesetz des Pioniertums und nur die Jugend, — unbeschwert und frei von tausendfältigen Komplexen der Galuth. fand im neuerstandenen .Staate Sendung und Erfüllung, die den Viifern versagt war — Jugend ist die Parole Israels! Vom obersten Ghef des Generalstabes über den Beiter des Außenministeriums, den Ghef des gesamten Propaganda- und Nachrichtenwesens, bis zum erstem Staatsanwalt — all dies bedeutet tatkräftige, vorwärtsstürmende Jugend, die dem neuen Staate den Stempel von Tatkraft, Idealismus und einem Schuß Großmannssucht auf drücken. Auch Wiener Jugend errang in dieser kurzen Zeitspanne führende Positionen. Durchwegs Großformat an Elan, Organisationstalent und auch Glück. Ehud Awriel, gewesener Gesandter in Prag und Bukarest, jetzt erster Leiter des weitverzweigten Amtes des Ministerpräsidenten — Emil Koleck, Sohn eines Wiener Anwaltes, außerordentlicher Gesandter Israels. S. Schimroin, erster Staatsanwalt Israels, Sohn eines Wiener Anwaltes — diese drei Wiener Juden, die Spitzenpositionen innehaben, sowie die vielenanderen, die am Staatsaufbau laktiv teilnehmen. (Fortsetzung folgt.) Auerbach-Prozeß Ungewöhnliche Vorzeichen standen bereits über dem ersten Verhandlungstag dieses ungewöhnlichen Prozesses : Nicht nur die Zuhörer, sondern auch die etwa 70 akkreditierten in- und a usl and i seh en Zeitun g sk o r r e s p o n den - ton mußten sich vor Betreten des Gerichtssaales auf Waffein oder Sprengstoff visitieren lassen. Ein Beamter des Polizeischutzes -erklärte, diese Maßnahme habe sich auf Grund einer Attentatswarnung als notwendig erwiesen. Nach teil weiser Verlesung des Eröffnungsbeschlusses vertagte sich die Kammer mit Rücksicht auf den schlechten Gesundheitszustand des Hauptangeklagten und mit Hinblick auf das Pessachfest bis zum Ereitagvormittag. Am Dienstag hatte die JustLzpressestelle mitgeteilt, das Gericht werde mit dem Prozeß zum angesetzten Zeitpunkt beginnen. Ueber 13 Monate befand sich Philipp Auerbach, der -ehemalige Präsident cles Bayerischen Bandesentschädigungsamtes (BEA), in Untersuchungshaft, ehe nach mehreren Vertagungen die Hauptverhandlumg gegen ihn am Mittwoch voriger Woche vor der I. Strafkammer des Bändigeriehts München I eröffnet wurde. Der Prozeß, heidem Auerbach die Rechtsanwälte Josef Klibansky (Frankfurt) und Dr. Josef Panholzer (München) verteidigen, findet unter dem Vorsitz von Bandgerichtsdirektor L)r. Josef Mulzer statt, während die Anklage von den Staatsanwälten I)r. Wilhelm Hölper und Dr. Heinrich Keisel vertreten wird,. Neben Auerbach stehen Ür. ßerthold Konirsch und Dr. Klaus Franz Honig- Ohnsorg vor den Richtern; das Verfahren gegen den bayerischen Eanidesrabbiner Dr. Aaron Ohrenstein wurde abgefrennt und soll nach Behandlung der übrigen Anklagepuinkfcedurchgeführt werden. Wir bringen in der nächsten Ausgabe einen Bericht von Ing. Wiesenthal. lg-V Oft kopiert Nie erreicht JtloUassit* Schuherzeugung Wien III., Münzgaise 5 Telephon U 19 408 IMPRIME S H ANTUN G KLEIDERRIPS WOLLSTOFFE DULDNER & DEUTSCH Wien VII, Neubaugasse 10 Gegen Vorweis dieses Inserates gewähren wir vom 5. bis 16. Mai einen Spezialrabatt von 5%