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Die Stimme · 1952-05-01 · Heft 62 (Mai 1952) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Stimme
Volume
1952
Issue
Heft 62 (Mai 1952)
Date
1952-05-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Dieser Abschnitt bleibt im Postsparkassenamt. Angaben über den Zweck der Zahlung. Die Zahlung betreffende Mitteilungen gebührenfrei. Andere Mitteilungen unzulässig. Vormerkungen des Kontoinhabers oder des Einzahlj Der Erlagschein ist in allen drei Teilen mit Tinte, Druck oder Schreibmaschine dem Vordruck entsprechend auszufüllen. Der Einzahler muß den Tag der tatsächlichen Einzahlung ansetzen. Eine allfällige Änderung des Einzahlungstages muß der Einzahler selbst mit seiner Unterschrift bestätigen. Scheine, die Radierungen, Durchstreichungen oder Abänderungen irgendwelcher Art im vorgedruckten Text oder im Betragsansatz aufweisen, ebenso undeutlich ausgefüllte, stark beschmutzte oder zerrissene Erlagscheine können zurütkgewieser werden.

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