Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 1951
- Issue
- Heft 46 (25.2.1951)
- Date
- 1951-02-25
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2431292-2431370-2431372--0312-2431918- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 2 DIE STIMME Nr. 46 „ln Östcccäck Cfibt Offener Brief an den Herrn Finanzminisfer Dr. Margaretha! In Ihrer Zuschrift an die Israelitische Kustusgomeindc vom 1. 12. 1930, AP 2106 50, haben Sie es für richtig gehalten, die Nichtgewährung von Krediten durch Kreditinstitute an RücksttTungsw erber zw ecks Rückzahlung der Kaufpreise an die Ariseure. auch damit zu begründen, daß Kreditinstitute, insbesonders ,.die durch BestimnuiiH't’n des 3. Rückstellungsgesetzes zu .Schaden gekommen sind, davor zurückschrecken, ein zweites Mal Kredite für derartige Zwecke fest/ulegen.“ Oie Fassung Ihres Schreibens, daß Kreditinstitute durch die Bestimmungen des 3. Rüekstelungsgesetzes zu Schaden gekommen sind, ist unserer Auffassung nach geeignet, die von verschiedenen Seiten geschürte Agitation gegen das 3. Rückstel'ungsgesctz zu unterstützen. Sre müssen sich, sehr geehrter Herr Finanzminister, dessen bewußt sein, daß die Koalitionsregierung. welcher Sie derzeit angehören, das 3. Rückstellungsgesctz geschaffen hat. Wir sind der Auffassung, daß wohl auch Sie daran glauben, daß bei Schaffung des 3. Rückstellungsgesetzes die Natioralräte, welche für dasselbe gestimmt haben und die Regierung, welche die betreffende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Annahme vorgelegt hat, das Für und Wider dieses Rückstellungsgesetzes wohl erwogen haben. Es ist Ihnen wohl auch bekannt, daß das 3. Rückstellungsgesetz kein Sondergesetz i st, welches allein in Oesterreich geschaffen wurde, sondern daß auch in anderen verschiedenen Staaten Rückstellungsgesetze beschlossen worden sind, * welche nur einen Teil des materiellen Schadens gutmachen sollen, der den Naziopfern während der Nazizeit zugefügt wurde. Wir wissen auch nicht, ob es Ihnen bekannt ist, daß die Kaufpreise, zu deren Rückzahlung die Kredite verwendet werden sollen, nach der Judikatur der Obersten Rückstellungskommission größtenteils auch dann rückzuzahlen sind, wenn sie nicht dem geschädigten Eigentümer zugeflossen sind, sondern für Zahlung diskriminatorlscher Steuern, wie Reichsfluchtsteuer und Judenvermögensabgabe verwendet worden sind. Auf diese Weise ist auf kaltem Wege eine Novellierung des Rückstellungsgesetzes in einer Art und Weise erfolgt, welche dem künftigen .Staatsvertrage mit Oesterreich widerspricht. Noch peinlicher berührt uns Ihre Bemerkung, daß es sich bei der Einräumung von derartigen Krediten um Kredite handelt, die ein „zweites Mal für derartige Zwecke gewährt werden.“ Da wir annehmen, daß ein von Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Minister verfaßter Brief wohl bedacht ist, so muß auf das schärfste .Stellung genommen w erden, daß Sie durch den wiedergegebenen Passus Arisierungen und die Gewährung von Krediten an Ariseure, mit der Gewährung von Krediten an geschädigte Eigentümer zum Zwecke der Rückzahlung der Kaufpreise gleich werten. Sind Sie, werter Herr Minister, wirklich der Auffassung, daß der Raub, der an jüdischem Vermögen nach der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus verübt w urde und nur teilweise durch das dritte Rückstellungsgesetz gut gemacht werden soll, in gleicher Weise zu behandeln ist, wie die Gewährung von Krediten an Rückstellungswerber zum Zw ecke der Rückzahlung des Kaufpreises 7 Haben .Sie wirklich nicht das Gefühl dafür, daß die Kaufpreise, welche die geschädigten Eigentümer angeblich erhalten haben, ihnen nicht nur für Zwecke der Zahlung der Reichsfluchtsteuer und Juden Vermögensabgabe abgenommen wurden, sondern daß diese Kaufpreise. gleichgültig ob sie deportierten oder ausgereisten Juden gehörten, durch den Oberfinanzpräsidenten beschlagnahmt wurden, an Paßabgaben vom österr. Staat eingehoben wurden und daß die auf diese Weise vom Staate eingezogenen Vermögen größtenteils wieder in die österreichische Wirtschaft investiert wurden, so z. B. für die Zistersdorfer Oelwerke oder die Henrarn-Görmg-Werke? Wenn schon der österr. Staat seine Rechtsnachfolge nach dem Deutschen Reich für derartige Verbindlichkeiten bestreitet, so müßte dennoch mindestens aus Ihrer Antwort an die Vertretung der österr. Juden ein Bedauern über den verübten Raub herauszulesen sein, nicht aber eine gew isse Mißbilligung des 3. Rückstellungsgesetzes. Auch in meritoriseber Hinsicht ist Ihr Standpunkt ungerechtfertigt. Wenn Sie schreiben, daß Sie keinerlei Handhabe hätten wegen der Kreditgewährung für oberwähnte Zwecke auf die Kreditinstitute irgendeinen Druck auszuüben, so erweckt es den Anschein, als daß man von Ihnen mehr als eine Intervention verlangt hätte. Diese Intervention hätte umso erfolgreicher sein können, als die größten Kreditinstitute verstaatlicht sind und Ihrem Ministerium unterstehen. Hiezu kommt, daß die zu gewährenden Kredite nur einen kleinen Teil jener Beträge ausmachen, welche von ehemaligen österr. Juden, die aus ihrer Heimat vertrieben worden sind, nunmehr bei den österr. Kreditinstituten blockiert erlegt sind und daß alle diese Beträge mittelbar der österr. Volkswirtschaft zugute kommen. Es wäre daher wohl ein Leichtes gewesen, angesichts dieser Umstände dafür Sorge zu tragen, daß nicht das Vermögen von Personen, die schon einmal beraubt worden sind „ein zw eites Malf‘ durch Versteigerungen in einem Zeitpunkte der schlechtesten Marktlage verschleudert wird. Wir zeichnen hochachtungsvoll Für die Redaktion : Fritz Müller Die Monatsschrift „Der Oesterreich ische Haushesitz“, das Organ des R e f o r in v e r h a n d e s ö s t e. r re i ch i s ch c r Hausbesitzer bringt folgenden Artikel ans der Feder eines gewissen Herrn Heindl, den wir kommentarlos wiedergeben. „Der Entwurf zum 8. Rückstellungsgesetz sieht vor, daß Bestandobjekte (Wohnungen, Geschäftsräume und gewerblich oder kleingärfnerisch genutzte Grundstücke), die in der Zeit de» nationalsozialistischen Herrschaft politisch verfolgten Personen (also vor allem Juden) entzogen wurden, wieder rückgestellt werden müssen. Die Regierungsvorlage, die Sicherungen gegen Härten zu treffen sucht, leidet aber an grundsätzlichen Fehlern, auf deren schwersten hin verwiesen werden soll. Die österreichischen Hausbesitzer wisen, daß die Zwangsbewirtschaftung der Wohnungen ihre immer wiederkehrende, wenn auch immer wieder unrichtige Begründung darin zu finden sucht, daß sie im Interesse der Bevölkerung läge, um deren Wohnungsbedarf zu decken. Die Zwangswirtschaft führt zwar gerade das Gegenteil herbei, aber immerhin glauben die Verfechter der Zw angsbew irtschaftung oder schützen es auch nur vor daß der Wohrungsbedarf ohne Zwangsbewirtschaftung nicht gesichert sei. So stellt der § 1 des Wohnungsanfordet ungsgesetzes ausdrücklich fest, daß das Änforderungsgesetz den Zweck habe „eine möglichst gerechte Verteilung der Wohnungen sicher zu stelen .. . und den Wohnungsbedarf zu befriedigen.“ Nun ist der Regierungsentwurf zum 8. Rückstellungsgesetz vor allem dadurch charakterisiert, daß er politisch verfolgten Personen, also vor allem Juden, das Recht auf Rückforderung von Wohnungen ganz unabhängig davon zuspricht, ob der Jude einen Bedarf, geschweige denn einen dringenden Bedarf danach hat oder nicht. Dies ist eine Neuerung und umso interessanter, als die bisherigen Rücksfelvungsgesetze, soweit es sich darum handelt, daß Rückstellungswerber in den Besitz ihrer ehemaligen Wohnungen kommen sollen, ganz ausdrücklich die Rückstellung vermieteter Wohnungen vom Eigenbedarf abhängig macken. So stellt der § 12 des 3. Rückstellungsgesetzes fest : „Der geschädigte Eigentümer kann bei Eigenbedarf Bestandsverhältnisse an Wohnräutnen. vorrzeitig auflösen.“ Ein 8. Rückstellungsgesetz, das einem Juden auch dann seine alte Wohnung zuspricht, wenn er schon eine hat, ist umso erstaunlicher, als damit eindeutig zugegeben wäre, daß es sich bei der Wohnungsrückstellung grundsätzlich nicht um Deckuing eines Wohnungsbedarfes bandelt, sondern um.... Um was also? Um den Wert der in jeder Wohnung steckt 1 HÜBNER’S TAVERNE EINLADUNG der Jüdischen Spar- und Kreditgenossenschaft reg. Gen. rn. b. H. Wien I, Franz Josefs-Kai 7—9, Tel. R 27 5 55, Kl. 261 u. 262 (Eingang Dominikanerbastei 24) zu der am Donnerstag, den 8. März 1951 um 18.30 Uhr in unseren oben angeführten Geschäftsräumen stattfindenden zweiten ordenfl. GENERALVERSAMMLUNG Eventuelle Vorsdiläge müssen bis am 2. März 1951 bei uns eingebradit werden in Meierei „ELSE” PARFÜMERIE WIEN 1, SI EINDEI.GASSE 1 (beim Tuchlauben-Kino) TELEFON U 21 3 64 Stadtparh DIE JÜDISCHE PARFÜMERIE SÄMTLICHE SPEZIALITÄTEN AUS 11. S. A. Gute Küche * Billige Preise FRANKREICH, SCHWEIZ, DEUTSCHLAND Wir schicken offiziell Pakete mit Parfümerien und Seifen nadi Israeli €>$ IcCttfoC* 000 Den österreichischen Hausbesitzern ist fast die gesamte Substanz und das J Erträgnis ihrer Häuser entzogen worf den, und zwar hauptsächlich durch die | nationalsozialistische Gesetzgebung auf dem Gebiete des Mietenrechtes, ohne daß es unsere Gesetzgeber für richtig befunden hätten, deswegen ein Rückstellungsgesetz zu beschließen. Daß man nun hauptsächlich zugunsten der Jude n, schon das 8. Riicksteliungsgesetz beschließen will, ist , Sache der Regierung. Daß man aber ,'j ein Rückstel’ungsgesetz über Judenj w o h n u n ge n beschließen will, das 1 in einer Vielheit von Fällen den Rück-! Stellungswerbern nur die Möglichkeit geben würde, Wohnungen in unseren Häusern finanziell auszuwerten, also aus unserem Eigentum Gewinn zu schlagen, das soll hier vermerkt werden. Wenn die Regierung das wirklich beschließen sollte, werden wir ihr früher ode»* später dafür die innerpoli.tij sehe Quittung überreichen,“ j Profest der Wiener Kulfusgemeinde gegen Veif-Harlanfilm Die Israelitische Kultusgemeiinde hat i a n : Herrn Minister für Inneres, Oskar Helmer; i Herrn Bürgermeister Dr. h. c. 1 Gen. Theodor Körner, j Herrn Amtsführ. Stadtrat f. Kultur \ und Bildung, Hans Mandl, Herrn Amtsführ. Stadtrat Josef Äfritsch, Herrn Polizeipräsident Josef Holaubek, KIBA, Kinobetriebs, Filmverleih u. Filmproduktionsges. m. b. H., Wien, VI. Gumpendorferstr. 63 1 folgendes Telegramm gerichtet: „Das Präsidium der Israelitischen 1 Kultusgeni'Cindc erhebt im Namen der j gesamten österreichischen Judenschaft;j schärfsten Protest gegen die beabsichjj tigte Aufführung eines Filmes des jj Naziregisseurs Veit Harlan stop Veit jj Harlan hat durch den Jud Süß Film j sich des Verbrechens gegen die j Menschlichkeit durch Schüirung des Rassenhasses schuldig gemacht und dadurch wesentlich zur Vernichtung von sechs Millionen unschuldiger Meni sehen beigetragen stop Die Israelitische Kultusgemeinde Wien wendet sich an Sie im Interesse der Äufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung Aufführungen von Filmen des Veit Harlan zu verhindern. Präsidium der Israelitischen Kuli t'usgemcinde Wien.“ Der Zionistische Landesverband In i Wien schließt sich diesem Protest an und wird gemeinsam mit allen zionistischen und jüdischen Organisationen Wiens, alles dazu tun, die geplante Filmvorführung zu verhindern. STOFFE KLEIDER FÜR DAMEN HERREN UND KINDER (jüi und f \ceiawect whh iiaüfUaus Bdidec Habet Wlan VII, MarlahllfarstraAa 90 Talaphon: B 36 0 63, B 36 2 37