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Die Stimme · 1949-02-26 · Heft 31 (26.2.1949) · page 5

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Journal
Die Stimme
Volume
1949
Issue
Heft 31 (26.2.1949)
Date
1949-02-26
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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mmm T7?W r Nr. 31 S)ie Stimme Seite 5 denlen. die Legierung. <l;is 1 ’arlamenl oder irgendeine andere öffenf liehe Be- Iifii*rlf' heranzutreten zwecks AnI>ringung von Beschwerden oder mil \ erschlagen Hir don Erlaß von (iesetzen. A r I i k e I 20 Niemand soll einom fremden Lniul ausgoliefort werden. in dorn er möglicherweise der fiarnntie der lunda nionlalon jx«rsTm 1 i<11(*n und politischen Hechte beraubt wäre. wie sin in dieser Verfassung garantiert sind. I»ie Legierung Israels kann in völlig eigenem Ermessen sich weigern, irgendeinen Einwohner einer fremden Legierung zur g('richtliehen Verfolgung und Bestrafung nuszuliefern. A r t i k e I 21 |)ie wirtschaftliche Ordnung des Staates Island soll auf den Prinzipien sozialer (lereehligkoit beruhen. .Jeder Bürger soll einen gemellten Anteil am nationalen Einkommen und (du Beeid auf sozial«' Sicherheit halten. Der Staat soll jode Form kooperativer Tätigkeil ermutigen und unterstützen A r t i k e 1 22 Jeder Bürgt'!- hat das Beeid, au! Arbeit. Der Staat Israel soll sieh bemühen. all seihen Bürgern, ohne1 1 ntorsehiod. einen guten Lebensstandard zu sichern und diu gleiche Möglichkeit zu Bieten, ihren Lebensunterhalt, zu verdienen, besetze, die Anweisungen geben für vernünftige Löhne. Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen, sollen erlassen werden, ebenso für Staatsversicherung gegen Lnfall. Krankheit. Invalidität. Arbeitslosigkeit. hohes Alter und andere hriinde unverdienter Bedürftigkeit. Besondere' Sehnt zmaßnaluncn sollen erlassen werden für das Wohlergehen arbeitender Mütter und Kinder. A r t i k (' I 28 Das Beeid der Arbeiter, (lewerksehaften zu gründen, gemeinsame Arboitsvertrügo abzuschlioßen und in Verteidigung ihrer wirtschaftlichen Buchte und Interessen zu streiken, ist durch die Verfassung garantiert. .Jede Abmachung in einem Arbeitsvertrag, die Verzicht oder Beintrachtigung dieser Beeide enthält, soll null und nichtig sein. A r t. i k e I 2d Sorgi' für die besundhoif der Bevölkerung ist eine vordringliche Aufgabi' dos Staates, besetze sollen erlassen werden liir die Einrichtung eines nationalen besundheitsdienstes. den Schutz der Mutterschaft und das Leben des Kindes, die Förderung öffentlicher und persönlicher Hygiene und die Bereitstellung der Staatshilfe für die Errichtung hygienischer Arbeiterwohnungen. A!• I i k o 1 27 1. Der Staat, soll entsprechende Vorkehrungen treifen für die Primär- und Sekundarerziehung für Juden und Araber in ihrer eigenen Sprache und ihren kulturellen Traditionen. 2. .Jeder benieinschaft. soll das Bucht, ihre eigenen Schulen für diu Erziehung ihrer eigenen Mitglieder in ihrer eigenen Sprache aufrecht zu Indien, die sich ihren erzieherischen Erfordernissen allgemeiner Art an die Vorschriften des Staates halten, ohne Be einträehtigung oingeräumt werden. J. Ausländischen erzieherischen Einrichtungen soll es gestattet sein, ihre Tätigkeit, auf der Basis ihrer bestehen den Beeilte weiterzufiihron. III. Die («esetzgelnmg A r t i k e I 2b Die geset/.gebende Macht im Staate Israel soll in den Wahlen zum Parlament Ja'gründi'l sein. A r 1 i ki' 1 27 Alle Bürger dos Staates, die das Alter von 21 .Jahren erreicht, haben und keiner gesetzlichen Beeinträchtigung oder liifähigkeit gemäß dem Wahlgesetz unterliegen, sollen berechtigt sein, ihr Wahlrecht zum Parlament aiiszuühen. Artikel 2S Alle Bürger des Staates, die das Alter von 27 .Jahren erreicht ha bei und keiner gesetzlichen Beeinträchtigung oder liifähigkeit gemäß dem W'ahlgeset z unterliegen, sollen zum Parlament wählbar sein. Bieliter, Staatsbeamte. Mitglieder der bewaffneten St reitkräfto im Diensl und Personen. die Bürger eines fremden Staates sind, sind nicht wählbar. A r t i k (' I 2!) Das Parlament soll auf brund des gleichen, direkten und allgemeinen W ahlrechts, durch geheime Wahl nach dem brundsaiz verhältnismäßiger Bepräsentation gewählt, werden. Der Wahlvorstand soll durch ('in Wahlgesetz fesjgclegt. werden. Das Land soll in eine Anzahl von Wahlbezirken eingeteilt, werden und jeweils sollen etwa 10.000 Personen der Bevölkerung durch ('inen Abgeordneten vertreten werden. Die Wahlbezirke sollen einmal in drei .Jahren berichtigt werden unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Veränderungen in der Zahl und Verteilung der Bevölkerung. Lücken, die durch Tod. Biiektritl oder Disipmlifikation eines Abgeordnete :i entstehen, sollen in rbereinslimmung mit den Anweisungen des Wahlgesetzes gefüllt worden. A r t i k (' 1 JO Waiden sollen innerhalb zweier Monat«' vom Früh' der Amtszeit oder von Her Auflösung des vorherigen Parlamentes abgehalten werden. Sie sollen am selben Tag im ganzen Land durchgeführt werden: der Wahltag soll zu einem öffentlichen Eeierlag erklärt werden. A r t i k e 1 dl Das Parlament soll innerhall) eines Monats nach seiner Wahl zusammentroton. Es soll in jedem -Jahr zwei Sitzungen abhalten, die in der ersten Woche des Monats Cheschwan. bzw. des Monats Ijar. beginnen. Die Sitzungen sollen vom Vorsitzenden. (unberufen werden auf don Tag. der vom Parlament; bei seiner Vertagung festgesetzt wurde. Auf Verlangen von 1 - der Abgeordneten soll eine außerordentliche Sitzung einberufen worden. 9, Gemeinsame Es ist unsere Piliehf, alles dazu beizutragen, diese Aktion zu einem vollen Erfolg zu gestalten. 'Die Höhe der Zeichnung darf nicht danach bemessen werden, was jeder entsprechend seinen Verhältnissen gehen kann. Es muß darüber hinaus ein Beitrag geleistet werden. der mehr als das Normale datstellt. In jedes jüdische Haus worden Deklarationen gesendet werden und jeder •Judo wird die Deklaration mit vollem Herzen ausstellen. Aber (liest1 Tatsache allein genügt nicht! 17s ist unbedingt notwendig, daß jeder, der nur irgendwie' die Möglichkeit hat. sich in den Dienst der Sacht1 stellt und auf A r 1 i k .' I J2 Abgeordnete sollen bei Antritt ihres Amtes die folgende feierliche Erklärung abgeben: ..Ich gelobe, dem Staate Israel treu zu sein und seine Verfassung und seine besetze hoehzilha Ifen." Art i k e I Jd Das Parlament soll für ('inen Zeitraum von vier .Jahren gewählt werden, aber ('s kann seine Amtsperiodo im Kriegs- oder Notfall verlängern, jedoch höchst (>ns für eine weitere Amtsperiode. A rI ike I d l Der Präsident der Bepuhlik kann das Parlament vor Ablaufseiner Amtsperiodo auflösen. wenn die amtierende Uegierung zurückgetreten ist und keine andere Legierung gebildet werden kann, die die Lnterstiitzung einer sicheren AIajori 1 ä 1 im Parlament, findet. A r I i k o I d7 Iveine Strafverfolgung soll gegen einen Abgeordneten unternommen werden mit Bezug auf eine Stellungnahme oder eine Abstimmung im Parlament oder wegen einer Meinung, die * er außerhalb des Parlaments in offizieller Eigenschaft, zum Ausdruck gebracht ha 1. Kein Abgeordneter soll gezwungen werden, auch wenn er kein Abgeordneter mehr ist. Aussagen zu machen in Angelegenheiten, die ihm in seiner Eigonsehafl als Abgeordneter an vertraut wurden. Diese Bestimmung soll nicht, gelten für eine I ntersuchung. die von einem l’nf ersuchungsnusschuß durchgeführt wird, der vom Parlament eingesetzt, wurde. A r t i k (' 1 JG Keim1 Strafverfolgung soll gegen einen Abgeordneten unternommen werden. es sei denn mit. Zustimmung des Parlaments. Kein Abgeordneter soll verhaftet; werden, es sei denn, daß er in flagranti1 delicto ergriffen wurde. Wenn ein Abgeordneter so verhaftet wurde, soll der. Vorsitzende unverzüglich informiert werden und die Angelegonheil zur Kenntnis des Parlaments bringen. Wenn das Parlament die Verhaftung innerhalb von zwei Wochen nicht, bestätigt und don Beginn einer strafrechtlichen Verfolgung gegen den Abgeordneton zuläßt, soll er entlassen werden. Aktion 5709“ seine Weise mitarbeitet. Die ..beineinsame Aktion 770b" hat ihr Zenlralbiiro in den Bäumen des Keren Kajometh und Keren Hajessod. I. Schottenring 27. .'■{. Stock. .Jeder, der willens ist mitzuarboiton. wird sich Ihm der Leitung melden. .Jeder wird seine Freunde auf die Bedeutung dieser Aktion immer wieder aufmerksam machen. Arm oder reich, ohne Lntersehiod einer Parteizugehörigkeit. wir worden geben und freudig mitarbeiten. Wir .Juden Wiens müssen glücklich sein, einen positiven Beitrag für unser Land Israel leisten zu können. Anläßlich der Eröffnung des ersten Parlaments und der Wahl Professor IAr. Wei zmann's zum ersten Staatspräsidenten von Israel veranstalten die Unterzeichneten Institutionen am Sonntag, den 2 7. Februar 1 949, 10 Uhr vormittags, in der Scala, IV., Fa v o r i t e n s t r a ß e 8, eine PESTKUNDGEBUNG zu der Sie höflidist eingeladen werden. Es spridit: Dr. KURF LEWIN, Vertreter des Staates Israel. Mitwirkend: Das Wiener Tonkünstlcr-Ordiester. Eintritt frei! Ist* Kultusgemeinde Wien Zionistisdie Föderation 1 lamagbit I Iameuchedet lülitli Weinberg siiiig lii'iiIc im (.;11«• I>rcl h< > vri i A I- 1 i k (' 1 J7 Abgeordnete sollen eine \ergiitung erhalten, die vom Parlament festgesetzt wird. A r t i k o I ÖS Offizielle Verhandlungsberichlo des Parlaments und seiner Komitees, ebenso wio zut reffende Berichte solcher Verhandlungen, gleich, wo sie veröffentlicht. wurden, snllen privilegiert sein. A r t i k e 1 d«) Das Parlament, soll eine (loschäftsordnung annehmen, um seine AiTeitsweise festzusefzen. interne Disziplin aufrecht zuorlmllen und seine Mitglieder vor jeder Belästigung. Störung und jedem Beslechungsversuch zu schützen. Es soll, einen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden wählen und ihre Befugnisse und Bezüge festst1!zen. A r t i k e 1 -10 Die Verhandlungen des Parlaments sollen öffentlich geführt, werden. Auf fl rund eines Antrags, der von dm- Legierung eingebracht, oder von J;; der anwesendon Abgeordneten linierstiitzt wird, kann die Öffentlichkeit, ausgeschlossen worden. A r t i k o I 41 Soweit in dieser Verfassung oder in der (ieschäftsordnung nichts anderes vorgoschrieheii wird, sollen Beschlüsse mit einer Majorität der Anwesenden gefaßt worden. Boi Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende die entscheidende Stimme ab. (Wird l'urt LH'.'Cl/t.) Maschineneinfuhr nach Israel zollfrei Tel Avi\'. Beamte des Finanzministeriums gaben bekannt, dal.11 die Legierung Israels beschlossen hat. alle Einfuhrzölle für Industrie- und Landwirt sclia fl si na sch inen aufzuhehen. Dies ist dit1 erste in einer Leihe von Maßnahmen, weicht1 zum Ziel ha1. (iesellschaftska pita I und Privat uni er nehmen für Israel zu werben. ln militärischer Lichtung zeigt sich diese Veränderung in einer hegrenzlen Demobilisation der Armee, in der Bildung eines ständigen Beservekorps und in der Errichtung von Offiziersschulen. welche den Kern der Friedensarmee bilden sollen. Eulsrheidende Schritte1 wurden zur Lösung des \\ olmbimprobh'ins unternommen. Dit1 Jewisli Agency und Begier ungskr ei so führen Verhandlungen zum Ankauf von laii.-endon Häusern au- Europa. Der Ausbau Üeer-Shebas zu einem ('r.-t rangigen städt Lehen Zentrum wird den schnell aufschießenden Siedlungen im Negev von großem .Nutzen sein.

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