Neue Zeitung
- Journal
- Neue Zeitung
- Volume
- 1906
- Issue
- Heft 14 (7.12.1906)
- Date
- 1906-12-07
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Reue Zeiru ng Nr. 14 Ebenso fanden die Herren Dr. Zweig, Schönhof, Dr.Lifczis und Dr/Birnbaum besonderen Dank. Sich selbst erwähnte natürlich Herr Dr. Margulies nicht. Wer Herr Böhm verdarb ihmdas Spiel, indem er seine fülle, zielbewußte und kluge Arbeit ans Licht zog und pries. Gegen 1 Uhr ging man in frohem Siegesgefühl auseinander. Ans dem Parlamente. . Die Wahlreform ist in dritter Lesung angenommen. Nun hat nur noch das Herrenhaus zu sprechen. Angesichts der Stellung der Regierung und des Willens der Krone ist wohl nichts mehr zu befürchten. Oesterreich bekommt das allgemeine Wahlrecht. Wir Inden sollen uns des Fortschrittes freuen, der uns trotz mancher anfänglicher Nachteile für unser Volk schließlich doch nur nützen kann. Freilich dürfen wir nicht auf jene Ergänzungen verachten, die das allgemeine Wahlrecht braucht, um in einem Nationalitätenstaate zu genügen: Die nationalen Kurien und die nationale Autonomie. Das sind die nächsten Stationen. * Magyarische Kultur. Was ein Phrafenliberaler ist, schimpft nur auf Rußland'. Außerhalb. dieses Blutlandes sieht er keine Reaktion, keine Unterdrückung. Die polnischen Schlachzizen und die magyarischen Raubpolitiker sind ihm sympaüsch. Warum? Weil es die überale Tradition so will. Freiheitshelden sind z. B. die edlen Bankenschwindler, die das Voll, auch des magyarischen Stammes, aushungern und jeden Versuch sozialpoWscher Reformen als unpatrioüsch niederbrüllen. Freiheitshelden sind sie auch deswegen, weil sie in geradezu infamer Weise die nichtmagyarische Mehrheit der Bevölkerung unterdrücken und in unerhörter Frechheit die Lüge vom magyarischen Staate konservieren. Vorige Woche hat Andrassy, diese Woche der edle Justizminister P o l o n y i die Nationalitäten im Wgeordnetenhause angegriffen. Der rumänische Wgeordnete M a n i u wollte dem Polonyi replizieren. Der Präsident üeß chn nicht sprechen. Maniu wollte sich. das nicht gefallen lassen. Da kam er schön an. Die „patriotischen" Herren brüllten. „Sie haben hier gar kein Recht! Wir werfen Sie hinaus, wenn Sie sprechen werden" schrie der Wgeordnete Aladar S o m o g y i. Wer aber fft Wadar Somogyi? Der Mann hieß früher — Adolf Krauß. Pfui über solche gewissenlose und alberne Juden, die sich an der Hetze gegen Kulturvölker beteiligen und dadurch noch obendrein die schlimmsten Gefahren für ihren jüdischen Stamm heraufbeschwören! Die Kerle fehlen unserem Volke noch. Dr. Straucher in Budapest. Dr. Straucher ist, als er zu den Delegationssitzungen nach Budapest kam, von Vertretern verschiedener zionffüscher Vereine auf dem Bahnhofe begrüßt worden. Landtagswahl in Kolomea. Man schreibt uns aus Kolomea: Am 18. d. M. findet hier Landtagswahl statt. Die Polen, die hier eine winzige Minderheit bilden, sind doch so kühn, einen Kandidaten und noch dazu einen allpolnischen, d. h. auch antisemiüschen aufzustellen. Dies in -einer Stadt mit überwiegend jüdischer Bevölkerung. Wer wir galizischen Juden sind nicht mehr die Alten. Wir wiffen nun, daß wir auch im Landtag unsere .Vertreter brauchen, und in diesem erst recht, — besonders, da eine Aenderung der Wahlordnung bevorsteht. Der Mischnationale Kandidat ist der hiesige Wvokat Dr. Lazar Z i p s e r, der sich großer Beliebcheit erstellt. Hoffentlich gelingt eS, chn durchzubringen. Der allpolnische Kandidat,. Dr. Kleski ist jüdischerseits aufgefordert worden, eine jüdische Wählerversammlung einzuberufen und vor ihr sein Programm zu entwickeln. Die. Dumawahlen und die Indem Die Juden in Rußland treffen alle Vorbereitungen für die Dumawahlen. DaS Wilnaer jüdische Wahlkomitee hat soeben den Wahlaufruf an die. jüdischen Wähler erlaffen. In dem Auf- - rufe tritt das Komitee für die Aufstellung eigener jüdischer Kandioaten ein. Der Aufruf trägt die Aufschrift „Treue Brüder!" und nicht wie sonst an die Bürger. Hier einige Stellen aus dem Aufrufe: „Alle Verhandlungen und Debatten in der Duma haben uns klar gezcigit, erstens, daß wir uns unserer jüdischen Deputierten nicht zu schämen hatten, und zweitens -7das ist'der wichtigste Punkt —wie wichtig es für das jüdische Voll ist, daß jüdische Vertreter die jüdischen Interessen schützen". „Während die Vertreter der anderen Völker und Parteien," heißt es weiter, „nur deshalb in die Duma gehen, um bürgerliche Vollberechtigung zu erlangen, müffen wir Juden außerdem roch auch dafür kämpfen, daß man uns genau so als Menschen anerkenne wie die übrigen, und uns das Recht zugestehe, als Bürger im Lande zu leben." Unter Hinweis auf die Judenmetzeleien und die Hilflosigkeit der Juden diesen Ausschreitungen gegenüber, wstd ferner ausgeführt: „Die einzige Hoffnung, die uns geblieben, ist die Reichsduma 1 Dort, hoffen wir, werden sich wieder die Besten Rußlands zusammenfinden, dort werden wir Gelegenheit haben, uns an den ehrlichen und gesunden Sinn der Vertreter aller Völler Rußlands zu wenden, und dort--hoffen wir, wird unser Appell erhört werden".; Das Wahllomitee gibt sich keiner Täuschung darüber hin, daß eine große Anzahl offener Antisemsten in die Duma einziehen, und es demnach notwendig sein -werde, gegen die „echten Russen" oder mit den „schwarzen Leuten" heiße Kämpfe zu führen, und „gerade wegen dieses bevorstehen- Kmnpfes ist es unerläßlich, daß wir gebildete, von jüdischnationalen Gefühle durchgedrungene Männer in die Duma entsenden, denen wir die Lebensintereffen des jüdischen Volkes ruhig anvertrauen können". Was die Wahlaussichten in Wilna selbst, wo ein, jüdischer Kandidat Siegesaussichten hat, betrifft, hebt das Komitee hervor,, daß die Verhältnisse jetzt schlechtere sind als im Vorjahre, da dem städtischen Wahlbezirke noch ein Rayon angeschloffen wurde, dessen Wähler der Mehrzahl nach aus Nichffuden besteht, doch hofft das Komitee, daß bei einer Vereinigung aller jüdischen Stimmen auf einen jüdischen Kandidaten es auch diesmal gelingen werde, diesem zum Siege zu Das jüdischnationale' Wahlkomitee in Russisch-Polen hat für die Dumawahlen folgende Forderungen aufgestellt: 1. Demokratisierung der Regierungsform auf Grundlage , des Selbstbestimmungsrechtes der Bürger. . ' * 2. Vollberechtigung der Juden. 3. Dezentralisierung der Gesetzgebung. 4. Autonomie Polens mit der Sicherstellung der Rechte des jüdischen Volkes als einer der Minoritatsnationen. .5. Proportionalwahlrecht für alle Reichs-, Landes-, städtischen und Gemeindekörperschaften. 6. Oeffentlichkeitsrecht der jüdischen Sprache. 7. Das Recht auf den Sabbat als Ruhetag. . 8. Selbstverwaltungsrecht in allen internen Angeleg enheiten des Juden- Stolypin — Judenstümmling. Großes Auffehen macht in Rußland die Entdeckung eines allerdings reaktionären Gelehrten -— der aus einem alten russischen Jahrbuch schwarz auf weiß nachwefft, daß Stolypin der Ururenkel eines jüdischen Feldschers ist. Sehr schmeichelhaft ist die Entdeckung für uns gerade nicht. Freilich ist in den vier Generationen wenig Jüdisches an ihn geblieben. Dr. Schemarja Lewin in Amerika. Schemarja L e w i n, Abgeordneter der ersten Duma und einer der namhaftesten Führer des russischen Zionismus, ist in Amerika zwecks Propaganda für die zionistischen Ideen eingetroffen. Jüdisches Waisenhaus in Jaffa. Zu der vom zionistischen Aktionskomitee geplanten Gründung dieses Waisenhauses haben die „Jca" und der „Hilfsverein der deutschen Juden" eine ablehnende Haltung eingenommen. Sie begründen ihre Stellungnahme mit.. politischen Motiven. Berichttgung. . IndemArtikel:„Die Einigüua in der L an dfr a g e." von Davis Triefch ist ein Druckfehler unterlaufen.' Baron Hirschs Formulierung, der Notwendigkeit einer Konzentration der Judenwanderung in einem Lande stammt aus dem Jahre 1891 (nicht 1901 — damals war er schon 5 Jahre tot.) Das charakteristische an dieser These des Baron Hirsch liegt eben darin, daß er chon zu jener Zeit klar erkannt-hatte, wozu viele üdische Politiker von heute, sich, erst werden durchringen müffen. — Natürlich kann die Forderung' der Konzentration sich nur auf planmäßige, größer angelegte Bestrebungen oder Aktionen beziehen., M o m e n t a n e Hilfsaktionen können nicht bis zur Einigung auf ein Konzenstationsgebiet aufgeschoben werden. D. T. Seit zehn Jahren wird in modernen Hanshaltungen in stet? steigendem^. Maße. >Ku n e r o l", feinste» Pflanzenfett aus KokoSnußen, verwendet, so daß, um dem' große» Bedarfzu genügen, nebst den bekannten Atzgers« dorfer Werken . bei Wien in den letzten Jahren in Dux, Bremen und Verona große Zweigfabrikeu errichtet werden mußten. Seit einiger Zeit betreiben auch Seifen« und. Kerzenfabriken die Erzeugung von Pflanzenfett; vor minderwertigen Nachahmungen muß daher dringend gewarnt, werde» ‘ . ' Arrs der Mischen Gsffentlichkeit. Die Organisation der israelitischen Rettgionsgenoffenfchaft. . Cz'ernowitz, 3. Dezember 1SY8. Der Genoffenschaftsbegriff setzt eine. Einheit, bezw. eine einheitlich organisierte juristische Person voraus. Dies trifft jedoch bei der gegenwärtigen Organisation der ist. Religionsgenoffenschaft nicht zu, da wir es blos mit einzelnen für sich betehenden Kultusgemeinden zu tun haben. Die obige Bezeichnung paßt also nicht auf die bestehende Organisation, und - wäre es daher richtiger von einzelnen israelitischen Religionsgenoffenschaften zu sprechen, bezw. zu konstatieren, daß man unter den bestehenden Verhältnissen überhaupt keine israelitische Religionsgenoffenschaft kennt, was aus folgenden Umständen zu erklären ist: , Das äußere Kirchenrecht, bezw. jenr Staatsgesetze, welche die Grenzen zwischen Staat und Kirche oder Religionsgesellschaft festsetzen, ist von dem sogenannten inneren Kirchenrecht, d. i. der Verfassung oder inneren Organisation einer Religionsgesellschaft streng zu scheiden. Der Staat begnügt sich nämlich mitder Feststellung der Grenze zwischen sich und der gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und überläßt es dieser, im Rahmen des äußeren Kirchenrechtes, sowie der sonstigen' Staatsgesetze ihre inneren Rechtsverhältnisse, das ist ihre Verfassung zu schaffen. Von diesem Gesichtspunkte sind die Gesetze vom 20. Mai 1874, R.-G.-Bl. Nr. 68, betreffend die Voraussetzung für die gesetzliche Anerkennung einer Religionsgesellschaft und vom 21. März 1890 ■ R.-G.-Bl. Nr. 57, betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgenoffenschaft zu beurteilen. Wenn nämlich diese beiden Gesetze betonen, daß für die Anerkennung einer Religionsgesellschaft unter anderem verlangt wird, daß die Kultusgemeinde als Grundlage für die Organisation , der betreffenden Religionsgenossenschaft zu dienen hat, so will keineswegs gesagt sein, daß damit schon die innere Organisation der Verfassung gegeben ist. Aus dem Wortlaute, sowie dem Geiste der erwähnten Gesetze ist vielmehr zu entnehmen, daß es jeder gesetzlich anerkannten. Kirche und Religionsgesellschaft stei steht, sich auf der gegebenen Grundlage der Kultusgemeinde eine Verfassung zu gebend Es ist selbstverständlich, daß da jede Formation, sei es die der katholischen (Bistum, Dekanat und Seelsorgerstätion), der griechischorientalischen (Bistum, Protopresbyter, Pfarrer und Kooperator) oder protestantischen Kirche . (Pfarrgemeinde, Bezirks-,' Landes- -und Gesamt- '. gemeinde), insoweit sie den Staatsgesetzen nicht zuwiderläuft, seitens der betreffenden ReligionSgenoffenschast gewählt werden darf. Es ergibt sich daraus, daß mit der istalitischen Kultusgemeinde bloß die gesetzliche Grundlage für die Organisation der israelitischen Religionsgenossen- : schast gegeben erscheint und die Schaffung dieser Organisation im Rahmen der bestehenden Staatsgesetze der Zukunft der österreichischen Jndenschaft Vorbehalten ist. Dr. Kranich.