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Nationalzeitung · 1906-12-11 · Heft 86 (11.12.1906) · p. Seite 2

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Journal
Nationalzeitung
Volume
1906
Issue
Heft 86 (11.12.1906)
Date
1906-12-11
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Aationalzeitung Nr. 86 aus den vielen sich hier ereignenden Vorfällen gelesen, bald anderer Meinung werden. Wahrlich, der ärgste Feind des Judentums könnte das Judentum nicht mehr herabsetzen, als es diese unsere geboienen Führer durch ihre Taten tun. Ja. ja, mein lieber Herr Philipp Kohn: Die nackten T a t s a ch e n bleiben doch, w e n n m an auch den Deck m a n t e l d a» rüber breitet e. Aber beginnen wir: Ein Nikolsbnrger Jude, der eine Einberufung zu einer Waffenübnng erhielt, suchte um Aufschub derselben an, mit der Begründung, er habe zu dieser Zeit starke geschäftliche Saison, seine Frau sei leidend und er sei nicht in der Lage, sich einen Stellvertreter für die Zeit seiner Abwesenheit halten zu können. Das Ansuchen wurde von der Militärbehörde abschlägig beschirden, der Mann mußte einrücken, die Waffenübung mitmachen, brachte sich von der Waffenübung den Typhus mit nach Hause und schwebte einige Monate zwischen Leben und Tod. Während seiner Krankheit stellte sich heraus, daß die Behörde über die Angaben des Einbernsenen bei einem unserer Führer Erhebungen pflegen ließ und derselbe der Behörde total unwahre. gehässige Angaben übermittelte, welche zu einer Abweisung des Gesuches des Einberufenen führten. Hinzuznsetzen ist nur noch, daß der Einberufene Familienvater und politischer Gegner der herrschenden Clique ist. Ein zweiter Fall: Ein alle möglichen Würden ans sich vereinigender Jude, „der Generaladjntant" unseres „lieben" Kultusvorstehers, wurde mit der amtlichen Aufgabe betraut, namens der Kultusgemeinde verschiedene Einkäufe in Wien zu besorgen, und wurde ihm als Sachverständiger ein Angestellter der Gemeinde beigegeben. Kurz nach seiner Rückkunft wurden uns die interessanten Verhandlungen mit den Wiener Kaufleuten in Betreff einer Extragratifikation für die eigene Tasche bekannt. Ein dritter Fall: Ein armer Nikolsburger Jude, der sich mit dem Verkauf von Mefnses rc. und der Anfertigung von Gedenktabellen (Jahrzeittafeln) befaßt, die reichlich freie Zeit, aber das Pflaster der Straßen tritt, hatte sich beim Kreisgerichte Ztiaim wegen wörtlicher und tätlicher Wachebeleidigung zu verantworten. Die von der Behörde abverlangte Lenmundsnote erhielt den Vermerk „arbeitsscheu". Man mag ja im Zweifel sein, ob eine solche vo» dem Betreffenden ausgeübte Beschäftigung den Vermerk „arbeitsscheu" rechtfertigt, keinesfalls durfte aber eine jüdische Gemeinde diesen Vermerk machen. Wäre aber einem Juden seitens einer christlichen Behörde unter solchen Umständen dieser Vermerk gernacht worden, so würde es gewiß antisemitisch genannt worden sein. Wir gehen aber auch nicht fehl, wenn wir den' Kultusvorsteher für diese Tat verantwortlich machen, denn der Sekretär, ein verbummelter Student, über den noch seperate „Geschichtchen" an die Oeffentlichkeit kommen werden, ist gewohnt, blindlings den Befehlen des Kultusvorstehers zu folgen. Ein anderer Fall: Ein armer jüdischer Briefträger, der einen Gehalt von 800 Kronen bezieht und damit eine zahlreiche Familie ernähren muß, bewarb sich zugleich mit einem in weit besseren Verhältnissen stehenden Juden um ein von der Kultusgemeinde zu vergebendes Stipendium. Der Briefträger begab sich nun zu dem Kultusvorsteher, um mündlich selben seine Verhältnisse zu schildern; trotzdem dem Kultusvorsteher nun bekannt wa?, daß der andere Bewerber das vierfache des armen Briefträgers an Einkommen hat, erhielt er abweisende Antwort und erforderte es bei der betreffenden Ausschußsitzung das schärfste volle Einsetzen einzelner humaner Ausschußmitglieder (insbesondere eines hierortigen Oekonomen), damit entgegen den Intentionen des Kultusvorstehers dem Briefträger das Stipendium verliehen wurde. Schlechter erging eS einem anderen Stipendiumbewerber. Derselbe, ein armer, sogenannter „Dorfgeher", bewarb sich zugleich mit einem anderen in aut bürgerlichen. Verhältnissen befindlichen Gewerbetreibenden und Hausbesitzer um ein Schulstipendium für seinen Sohn, beging aber die Unvorsichtigkeit, den Kultusgewaltigen, nachdem selbe auch nur Zweifel äußerten, wem eigentlich das Stipendium zuerkannt werden soll, einige Wahrheiten ins Gesicht zu sagen. Zur Strafe wurde gerade dem Bessersituierten das Stipendium zuerkannt, trotzdem der Sohn des Armen im Gegensatz zum Sohne des Besserbemittelten Vorzugsschüler ist. Um aber die allgemeine Empörung über dieses Vorgehen ein wenig einzndämmen, mußte sich der Besserbemittelte verpflichten, gnädiglich dem armen Dorfgeher die Hälfte des Stipendiums zu verabfolgen. Das ist nur eine kleine Auslese, aber Fortsetzung folgt. Zum Schluffe noch eine kleine Geschichte, die viel Stoff zum Lachen gegeben hat. In einer Nummer der „Nationalzeitung" schilderten wir einen gewissen Franz Deutsch als aufopferungsfähigen Menschen, als Feind jedes Strebertums, als schlichteifriges Mitglied der Kultusgemeinde, der stets bestrebt ist, den vielen, vielen Amtspflichten, die er auf seinen schwachen Schultern hat, aufs gewissen- Hafteste nachzukommen. Der Mann ist nun sehr aufgeregt, er läuft wie von der Tarantel gestochen zu jedem, der ihm zuhören will und beklagt sich, wir hätten ihn nur „frotzeln" wollen. Ein für allemal wollen wir auch noch hier die Erklärung abgeben, daß wir nicht den heuchlerischen Rat bestimmter Anchehrenmänner befolgen werden und von einer „öffentlichen" Besprechung der leider in unserer Kultusgemeinde herrschenden Zustände absehen werden. Ein anderer wirksamer Weg zur Gesundung dieser unhaltbaren Verhältnisse ist nicht vorhanden, der große Teil unserer Kultusgemeindemitglieder ist im Laufe der Jahre gegen Korruption so abgestumpft worden, daß nur das aufgepeitschte öffentliche Gewissen eine Gesundung herbeiführen kann. Wir sagen mit jenem großen deuischen Staatsmann: Nicht die Besprechung etwaiger Mißstände schadet unserem Vaterlande, sondern die Tatsache, daß solche da sind. Wir werden, wie jetzt, so auch ferner rücksichtslos gegen oben und unten, ob es sich nun um'den „sanften Heinrich dem Engländer", oder um den „kleinen Gernegroß dem Franzerl" oder um einen von der herrschenden Clique handelt, unseren Weg fortzusetzen. ________ S. K. ‘.Y.i'.V.i,. Rundschau. Zu den Gemeinderatswahlen schreibt die „Bukowinaer Post": Zwischen der jüdischen und deutschen Partei ist in Betreff der bevorstehenden Gemeinderatswahlen erfreulicher Weise eine beide Teile be friediger Wahlkompromiß zustande gekommen. Wir registrieren diese Tatsache mit dem, daß es der Einsicht und der weisen Mäßigung der besonnenen Elemente in beiden Parteilagern gelungen ist, die Oberhand zu gewinnen uub bezüglich der Gemeinderatswahlen eine volle Einigung zu erzielen. In beiden Parteilagern besteht die ernste Absicht, fürderhin im wohlverstandenen Interesse beider Teilt aufrichtige, freundschaftliche Beziehungen zu unterhalten. Das Zusammengehen bei den bevorstehenden Gemeinderatswahlen und im Gemeinderate soll die Probe für die Anbahnung dauernder freundschaftlicher Beziehungen bilden. Wir erwarten von den friedlichen und guten Dispositionen der leitenden Persönlichkeiten und der überwiegenden Mehrheit der Parteien, daß diese Absicht im Interesse der Stadt und des Landes, der Juden wie der Deutschen und der anderen befreundeten Nationalitäten, wird verwirklicht werden. Es muß noch betont werden, daß beide Parteien in loyaler Weise sich verpflichtet haben, auch für die von den Ruthenen und den Polen aufzustellenden Kandidaten als Mitverbundene für die Gemeinderatswahlen geschlosseu zu stimmen und so können wir hoffen, daß die Gemeinderatswahlen friedlich durchgeführt werden. Wir sprechen hierüber offen unsere Genugtuung aus, weil hiedurch gewissen Elementen, die schon so oft bei ähnlichen Anlässen im Trüben zu fischen beabsichtigten, Jntriguen gesponnen und durch Zuträgereien Zwist hervorzurufen gesucht haben, ihr unsauberes Handwerk gelegt wurde. _ Der Talmud über die Brille. Der bekannte Augenarzt Prof. Dr. I. H i r s ch b e r g hielt vor einigen Tagen in Berlin einen Vortrag : Die Geschichte der Erfindung der Brillen. Dr. Hirschberq fonftatierte in diesem Vortrage, daß auch im Talmud keine Angaben über Brillen Vorkommen. Wie nun Herr Oberrabbiner I. H o r o w i tz in Also°Kubin in einer Zuschrift an den „Pester Lloyd" feststellt, ist diese Behauptllng nicht stichhältig. Im Talmud, Traktat Kelim XXX. 2., werden verschiedene Glasgerätschaften anfgezahlt. unter diesen auch ein Apparat „Spekular". Spekular ist laut Erklärung der Kommentare ein Sehglas, welches eine optische Tänschuilg hervorbrinqt. Maünonides, der im XII. Jahrhundert gelebt, kommentiert diese Stelle, wie folgt: „Spekular wird aus Glas, Berylinm oder Edelstein verfertigt, ist durchsichtig. wodurch man den Gegenstand nicht an der wirklichen Stelle und nicht in derselben Größe erblickt, wie er wirklich ist." Nach Rasch, der im XI. Jahrhundert gelebt, handelt es sich um den Glasspiegel, „der auch von unseren Frauen benützt wird". Das Wort Spekular kommt übrigens als Mittel zur Verbesserung der Sehkraft im Talmud noch öfter vor. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Glasspiegel, deren Erfindung dem englischen Franziskanermönch Johannes Pechau ans dem XIII. Jahrhundert zugefchrieben' tvird, und die Vergrößerungsgläser, die zu Brillenzwecken dienten, ebenso wie die Kilnstzühne den Talmudweisen bekannt waren. Das Wohnrecht der Inden ln Sibirien. Bezeichnend für die Auffassung, welche in administrativen Kreisen Rußlands noch immer über die Rechte der Juden herrscht, ist eine „Anfrage", welche der Jrkutsker Generalgouverneur jüngst an den Senat gerichtet hat. Der Herr Generalgonverneur wünscht die Senatserklärungen betreffend das Strafrecht der in Ostsibirien freiwillig angesiedelten oder auf administrativem Wege dahin verschickten Inden. Insbesondere aber wünscht der Jrkutsker Generalgouverneur über folgende Fragen aufgeklärt zu werden: 1. Haben jüdische Kaufleute erster Gilde und Juden, welche höhere Anstalten absolviert haben ein Wohnrecht in Sibirien? 2. Besitzen jüdische Soldaten, welche aus der Reserve in den Krieg berufen und nicht im Kriege selbst gestanden, sondern nur in den Spitälern und zum Wachdienst verwendet wurden, ein Wohnrecht? 3. Dürfen die jüdischen Verschickten zeitweilig außerhalb des ihnen zngewiesenen Wohnortes und im allgemeinen in den Städten wohnen? 4. Können jüdische Verschickte,' denen das Recht zugestanden wurde, sich a l s B a u e r zählen zu lassen, in einer ihnen beliebigen sibirischen Gemeinde verschreiben lassen, oder sind sie verhalten, sich ausschließlich in denjenigen Gemeinden in Evidenz halten zu lassen, wohin sie verschickt wurden? Die engeren Wahlen in die Lultnsstulie. Sonntag, den 9. d. M., wurde die infolge Stimmenzersplitterung der am 2. d. M., vorgenommenen Hauptwahl notwendig gewordene engere Wahl zwischen den Herren Adolf Schramek, Kommerzialrat Leopold Simon, Dr. JsidorSchalit und Banynier Brecher, durchgeführt. Obgleich beide Parteien die heftigsten Anstrengungen gemacht batten, so ging die Wahl ohne jede besondere Emotion vor sich. Das Ergebnis der Wahl war vorauszusehen und so dürfte auch niemand überrascht gewesen sein, als er es erfuhr. Es wurden insgesamt abgegeben; 3680 Stimmen. Hievvn entfielen auf die Herren: Adolf Schramek 2210 Kommerzialrat Leopold Simon 3113 Dr. Isidor Schallt 1493 Adolf Brecher 1475. Die Herren Adolf Schramek und Kommerzialrat Leopold Simon, erscheinen sonach als gewählt. Waschbar! Wasserdicht! Geruchlos! |Mnj| lull Die teste»! 7093

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