Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XVII (1915)
- Issue
- Heft 8 (23.4.1915)
- Date
- 1915-04-23
- Page
- Seite 67 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 8 .Neue Natipnal-Zeitnng' Seite 67 Jude, wandere!... Der jüdische Flüchtling findet keine Ruhe. Von einem blutrünstigen Erbfeind überrascht und verfolgt mußte er von seinem Heim flüchten, oft im Kugelregen sein Hab und Gut im Stiche lassen, stundenlang wandern und manchmal tagelang im Transportwagen geduldig ausharren, bis er wo ein bescheidenes aber sicheres Obdach und Dank der fürsorglichen Staatsverwaltung ein trockenes Stück Brot gefunden hat. r . Wie die guten, schlichten Bauern, Deutsche und Tschechen, unseren unglücklichen Brüdern in wahrer Menschlichkeit beigestanden sind, das soll unvergessen bleiben. Was haben denn Kultur und Bildung für einen Wert, wenn der durch sie gezüchtete nationale Eigendünkel das rein Menschliche erstickt und wenn sie durch Schaffung neuer Lebensbedürfnisse den Egoismus potenzieren! Was die 400.000 jüdischen Flüchtlinge aus Galizien und der Bukowina durch diese neun Monate über sich ergehen lassen mußten, das wird einmal, nach Wiederkehr ruhiger Zeiten, noch Gegenstand besonderer Schilderung sein; aber sie haben sich in ihr Schicksal dreingefunden, trotz aller Opfer, wohl wissend, daß ihre Lebensexistenz und ihre Zukunft mit dem Schicksal der Habsburg-Monarchie eng verknüpft ist. Was sie aber herbeisehnen, ist die Ruhe, die Möglichkeit einer normalen Lebensfunktion nach entsetzlichen Aufregungen, Schutz und Schonung. Dieser Wunsch ist vergeblich. Sie werden gezwungen, wenn sie sich an einem Orte kaum erwärmt haben, diesen zu verlassen und neue Lebensbedingungen aufzusuchen, zu wandern über Stock und Stein. So ist es in Ungarn, in Graz und auch wo anders. Wandern, ziel- und planlos, das ist das Lebenschicksal des jüdischen Flüchtlings, wie des jüdischen Volkes. Wie lange noch? .... * i «: Die galizischen Flüchtlinge in Ungarn. In unserer vorigen Nummer haben wir die Massen-Abschiebungen der jüdischen Flüchtlinge aus Ungarn nach Ungar.-Hradisch, resp. nach Pardubitz bereits eingehend geschildert. Ueberfliissig zu bemerken, daß die in diesen Massenabschiebungen zum Ausdruck gelangende Haltung der ungarischen Behörden an und für sich nicht so weit zu brandmarken ist, als die Haltung der jüdischen Führer in Ungarn, die nichts getan haben, um diese Massenabschiebungen in friedlicher Weise zu lösen, resp. wenigstens einem Teile der Flüchtlinge das Verbleiben in Ungarn zu ermöglichen. Eine Intervention erfolgte lediglich durch eine von den jüdischen Flüchtlingen in Budapest nach Wien entsandte Deputation, durch die Wiener Israel. Allianz, weiters durch jüdische Abgeordnete. Ausgerichtet haben alle bis jetzt eigentlich gar nichts. Die in unserer vorigen Nummer mitgeteilte Begründung der Ausweisungen seitens der ungarischen Regierung, u. zw. damit, daß die österr. Regierung die Auszahlung der Unterstützungen an die jüdischen Flüchtlinge in Ungarn verweigert, wurde dadurch behoben, daß sich die österr. Regierung bereit erklärt hat, diese Unterstützungen regelmäßig weiter auszubezahlen. Nichtsdestoweniger aber hat sich die Situation nicht geändert. Das Einzige, was in Budapest zu erreichen war, ist, daß der Zeitraum für die Abschiebungen, resp. für die freiwillige Abreise bis 1. Mai hinausgeschoben wurde. Bis dahin müssen alle galizischen Flüchtlinge Budapest verlassen bei sonstiger Bestrafung und Abschiebung. Inzwischen gehen aus den Provinzstädten wie Miskolcz, Debreczin usw. täglich Transportzüge mit Hunderten von Flüchtlingen nach Mähren ab. Sehr charakteristisch für die Behandlung der Flüchtlinge ist folgender Artikel der „Allgem. Jüdischen Zeitung", den wir hier in wörtlicher Uebersetzung veröffentlichen: „Wie wir bereits Freitag berichteten, wurde den in Budapest befindlichen Flüchtlingen für den Beginn des Abtransportes lediglich eine Galgenfrist von 6 Tagen, d. i. vom 18. bis 24. April bewilligt. (Dieselbe wurde inzwischen bis 1. Mai prolongiert. Anm. d. Red.) Hiezu lesen wir folgende amtliche Mitteilung: „Die Flüchtlinge werden aufgefordert, sich in ihrem eigenen Interesse im Lokal des Hilfs-Komitees vom 14. bis 24. April, an Wochentagen vormittags von 9 bis 12 Uhr. und nachmittags von 3 bis 6 Uhr, Sonntag von 9 bis 12 Uhr, umso eher zu melden, als sonst für alle jene, die sich bei diesem Komitee während dieser Zeit nicht gemeldet haben, die Abfahrtszeit amtlich festgestellt wird; die Abfahrtszeit jener, die sich selbst melden, wird möglichst dem Ansuchen entsprechend festgesetzt. Ueberdies werden jene, die sich nicht selbst zur Abreise melden, ihrer staatlichen Unterstützung verlustig. In verschiedenen Teilen Oesterreichs hat die österreichische Regierung für die Unterbringung in familienweise separierten Wohnungen, für rituelle Verpflegung und Seelsorge, entsprechende Arbeitsgelegenheit und nötige Unterstützung bereits gesorgt." Hiezu bemerkt die Redaktion: „Gegenüber diesen Beruhigungsversicherungen müssen wir nochmals konstatieren, daß diese leider nicht auf Wahrheit beruhen. Dort, wohin die unglücklichen galizischen Flüchtlinge verbannt werden, ist weder für koschere Kost, noch für Seelsorge gesorgt; auch handelt es sich nicht um separierte Wohnungen, sondern zum großen Teile um Baracken und unter „entsprechende Arbeitsgelegenheit" wird wohl, da die Unterbringung zumeist in Dörfern geschehen soll, nur Feldarbeit gemeint sein." * Die Ausweisungen aus Graz. Nach einer amtlichen Verlautbarung sind Graz und Umgebung gesperrt. Das nicht allein: Aus Graz werden plötzlich 400 jüdische Flüchtlingsfamilien ausgewiesen, die sich bereits seit Monaten dort befinden. Dieselben erhielten von der Israelitischen Kultusgemeinde folgende Zuschrift: Israelitische Kultusgemeinde, Graz. Die gefertigte israelitische Kultusgemeinde bringt Ihnen zur Kenntnis, daß eine neuerliche abgeänderte Verfügung hinsichtlich der Uebersiedlung der israelitischen Flüchtlinge von Graz nach Pardubitz von der k. k. steiermärkischen Statthalterei getroffen wurde. Es tut uns sehr leid, Ihnen dieser Anordnung zufolge mitteilen zu müssen, daß diesmal auch Sie mit Ihren Familienmitgliedern von dieser neuen Maßnahme betroffen worden sind. Sie werden daher darauf aufmerksam gemacht, sich zur Reise nach Pardubitz für Mittwoch, den 21. April d. J., vorzubereiten. Die Stunde der Abreise wird Ihnen ein bis zwei Tage früher in unserer Gemeindekanzlei bekanntgegeben. Da es uns trotz energischester Bemühungen nicht gelungen ist, die nun zur Ausführung kommende Maßnahme abzuwenden, und die Verfügung der k. k. Statthalterei unabänderlich ist, halten wir es für unsere Pflicht, Sie zu ermahnen, der getroffenen unumstößlichen Anordnung willig Folge zu leisten und nicht vielleicht durch den Versuch einer Weigerung die nachteiligsten Konsequenzen für sich hervorzurufen. Insbesondere sind Ansuchen um ausnahmsweise Behandlung vollständig aussichtslos. Das eine gereicht jedoch zum Tröste, daß wir aufrichtig versichern können, daß das Los der nach Pardubitz zu ver-