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Neue Nationalzeitung · 1914-10-23 · Heft 24 (23.10.1914) · page 1

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XVI (1914)
Issue
Heft 24 (23.10.1914)
Date
1914-10-23
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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y*"^;/*^*-^^^^^ N5U5 NACiONßL-ZEiCüNG RERAUSGSBEK". OfS.R.LNNDNU XVI, Jahrgang. Wien, 23. Oktober 1914. Nr. 24. Redaktion, Administration und Inseratcn-Aufnahme Wien, I., Oppolzergasse Nr. 4. Telephon 18.435. K.M. Postsparkassen-Konto 88.704. Manuskripte werden nicht zurückgestellt. Inserate werden nach Uebereinkunft berechnet, Abonnementspreises (mit Zustellung ins Haus) In O e s t e r r e i ch-U ngarn: Ganzjähr. K8.—, halbjähr. K4.—, vierteljähr. K 2 — In Deuts chland: Ganzjähr. K 10.— Im übrigen Ausland : Ganzjähr. K 12 — Einzel-Exemplare zu 14 Hellern im Zeitungsverschleiß Hermann Goldschmied!, 1., Wollzeile 11, und in den größeren Tabak-Trafiken. Inhalt: L.: Die Verschiebung der Wiener Kultuswahlen. F.: Kriegsparallelen. K Kl.: Bei den Wunderrabbis in Wien. Ein Besuch bei Leo Frank Die Hilfstätigkeit für die Flüchtlinge. Kriegsnachrichten. Feuilleton: Dr. S. R. Landau: Warschau. Liste der Ausgetretenen. \<^j^\b^ikr^^\r^^2 fln unsere Abonnenten! Wir ersuchen unsere auswärtigen Abonnenten höflichst um gefl. umgehende Begleichung des rückständigen Abonnements. Auch wollen unsere Abonnenten aus Galizien und der Bukowina uns ihre eventuellen neuen Adressen bekanntgeben, damit in der Zusendung unseres Blattes keine Unterbrechung eintritt. Die Administration. \'^^^\^r^2M3r^^^ Sprechftunden derRedaktion Montag, Dienstag u. Freitag von 4-6 Uhr nachmittags. DieVerschiebung der Wiener Kultuswahlen. (Der Präsident sistiert den Beschluß des Kultusvorstandes.) p^|^<^Nir^s^iE?^£7 Wien, den 19. Oktober. Wir haben bereits darüber berichtet, daß die PIenarsitzuii?:{>r» des Kultusvorstandes vom 24. und 27. September sich mit der Frage der Verschiebung der bevorstehenden, statutenmäßig im November d. J. vorzunehmenden Kultuswahlen beschäftigt haben. In diesen Sitzungen hat der Kultusvorstand den Beschluß gefaßt, die Wahlen in diesem Jahre nicht abzuhalten, sondern sie vielmehr zu verschieben. Dieser verschiebungs-Beschluß wäre der Genehmigung der Statthalterei zu unterbreiten gewesen. Nach erfolgter Genehmigung der Verschiebung der Wahlen hätten — so war es die Absicht des Kultusvorstandes — die zur Ausscheidung gelangenden Kultusvorsteher, deren Mandatsdauer somit abgelaufen wäre, trotzdem bis zu den nächsten Wahlen im Kultusvorstaiide zu verbleiben. Der Kultusvorstand hätte also willkürlich die bereits erloschenen Mandate aus eigener Machtvollkommenheit verlängert. Wir haben darauf sofort, und zwar in unserer Nummer vom 2. Oktober dagegen protestiert und hingewiesen, daß dieser Beschluß des Kultusvorstandes Statutenw i d t i g ist, und zwar nicht nur wegen seines Inhaltes, sondern schon aus formellen Gründen, da es sich um eine Statutenänderung handle, die nur in öffentlicher Sitzung beschlossen werden kann. Merkwürdigerweise war auch Präsident Dr. Stern unserer Ansicht, daß der Beschluß des Kultusvorstandes, der nicht unter seinem Vorsitze zustande kam, s t a t u t e n w i d r i g und daher null und nichtig ist. Dr. Stern hat dalier auf Grund des ihm als Präsidenten zustehenden statutenmäßigen Rechtes diesen Beschluß suspendiert und eine Sitzung des Vertreter-Kollegiums einberufen, um dort die Angelegenheit noch einmal zu erörtern. Zu dieser Sitzung des Vertreter-Kollegiums wurden auch die demselben nicht angehörige, doch juristisch vorgebildete Mitglieder des Kultusvorstandes eingeladen. In diesem Vertreter-Kollegium setzte Präsident Dr. Stern seine Ansicht in folgender Weise auseinander: Er sei überhaupt f ü r d i e A b h a 11 u n g derWahlen, es sei kein Grund, die Wahlen aufzuschieben. Der Kultusvorstand habe verschiedene wichtige Aufgaben bevor, unter anderem auch die Steuer-Repartierung für die nächsten drei Jahre, und es gehe daher nicht an, daß ein Statuten widrig zusammengesetzter Kultusvorstand über derartige wichtige Maßregeln beschließe. Infolgedessen sprach sich Dr. "Stern für die Durchführung der Kultuswahlen im Laufe dieses Jahres aus. Er fand damit Widerspruch bei den meisten Mitgliedern des Vertreter-Kollegiums, unter anderem auch bei Hofrat Doktor Rappoport, der sich selbst für einen „bedeutenden" Juristen hält und: der ja gewiß auch durch 35 Jahre ein sehr tüchtiger Beamter der Finanz-Prokuratur gewesen sein mag, der aber in seinem Amte von jüdischen Angelegenheiten und von Kultusgemeinde-Statuten sehr wenig gelernt hat. Dr. Rappoport, kaiserl. Rat Kauders und andere, nach deren Wunsch wahrscheinlich überhaupt alle Wahlen zu kassieren wären, damit sie ihre Mandate lebenslänglich behalten können, sprachen sich nun dafür aus, daß man die Wahlen hinausschiebe. Schließlich einigte man sich dahin, eine Deputation des Präsidiums zum Minister des Innern und zur Statthalterei zu entsenden, damit die Ansichten dieser maßgebenden Behörden sondiert werden. Hierauf sollte zum Zwecke der neuerlichen Beschlußfassung das Plenum einberufen werden. Am 18. Oktober fand zum Zwecke der Beschlußfassung über den ,;Antrag auf Aenderung, beziehungsweise Ergänzung der statutarischen Bestimmungen betreffend die Wahlen in den Kultusvorstand" eine öffentliche Plenarsitzung statt. In derselben präzisierte Präsident Dr. S t e r n neuerlich seinen Standpunkt für die Abhaltung der Kultuswahlen, meinte jedoch, daß, wenn das Plenum anderer Ansicht wäre, nur der an die Vorstandsmitglieder verteilte Entwurf einer Statutenänderung unverändert anzunehmen sei, da dieser Wortlaut mit den maßgebenden Regierungsbehörden vereinbart wurde.

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