Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XVI (1914)
- Issue
- Heft 12 (19.6.1914)
- Date
- 1914-06-19
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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N5Ü5 fWOONÄL-ZBCüNG XVI. Jahrgang. Wien, 19. Juni 1914. Nr. 12 Die n.-ö. Advokatenkammer, die Militär-Verteidigerliste und das Jiddisch. Kaisers keine allgemeinen Audienzen erteilt. Die Audienz wäre auch ganz zwecklos gewesen. Ich habe daher der Frau geraten, die kurze Zeit bis zur Einführung der neuen Militärstrafprozeßordnung abzuwarten und es dann durch einen Militärverteidiger mit einer Wiederaufnahme zu versuchen. * An dieses tieferschütternde Schicksal eines jüdischen Dorfjungen aus Oalizien, der nur jiddisch spricht und sich vor den Militärrichtern in Tirol zu verteidigen hat, dachte ich, als mir im Mai d. J. das Rundschreiben des Ausschusses der Advokatenkammer zukam, wonach infolge Erlasses des Justizministeriums die Advokaten, die sich um Eintragung in die Militärverteidigerliste bewerben, in ihren Gesuchen nebst den auf ihre eventuelle Zugehörigkeit zum Militärstande bezughabenden Daten auch die in Oesterreich landesüblichen Sprachen, welche sie beherrschen, anzugeben haben. Da ich die Absicht hatte, mich um die Eintragung in die Militärverteidigerliste zu bewerben, so hatte ich auch diesen Anforderungen zu entsprechen. Ich habe mich daher in meiner Eingabe einerseits über mein ehemaliges Militärdienstverhältnis geäußert, anderseits aber auch beigefügt, daß ich von den in Oesterreich landesüblichen Sprachen polnisch und jiddisch beherrsche. Ich habe es jedoch bei diesen kurzen Worten nicht bewenden lassen. Es ist ja bekannt, welche stiefmütterliche Rolle der jiddischen Sprache in Oesterreich zugewieseil wurde. Wiewohl diese Sprache mindestens von einer halben Million Menschen in Oesterreich gesprochen und geschrieben wird, bestehen alte, vergilbte Hofdekrete, wodurch wichtige Urkunden, wie beispielsweise ein Testa- Vor einigen Monaten erschien bei mir eine arme alte Frau aus einem weltabgelegenen galizischen Dorfe, die sich ihre Reisespesen nach Wien mühsam zusammengebettelt hatte und nur hieher kam, um beim Kaiser eine Audienz zu erbitten. Die arme Frau hatte einen einzigen Sohn, welcher zum Militär assentiert und in ein Tiroler Jägerbataillon gesteckt wurde. Man bedenke: Der arme jüdische Dorfjunge aus Oalizien, der weder lesen noch schreiben kann, der nur das Jiddisch beherrscht, muß seine dreijährige Militärdienstpflicht unter deutschen Bauernsöhnen aus Tirol ableisten. Die Konsequenzen stellten sich auch bald ein. Er wurde, wie er seiner Mutter schrieb und auch anläßlich einer kurzen Urlaubsreise beteuerte, von den Kameraden und Vorgesetzten verhöhnt und mißhandelt. Selbst ein Tier wehrt sich, wenn es gepeinigt wird. So kam es denn eines Tages, daß der jüdische Soldat, der gewiß oft kaum verstanden hat, was sein vorgesetzter Gefreiter zu ihm sprach oder von ihm verlangte, sich demselben widersetzte. Wegen eines solchen Sichwidersetzens, militärisch genannt Subordinationsverletzung, wider den Gefreiten wurde der jüdische Soldat beim Garnisonsgerichte in Innsbruck angeklagt und zum Tode verurteilt. Die Todesstrafe wurde später von dem Gerichtsherrn in eine dreijährige Kerkerstrafe umgewandelt, eine Strafe, die, wie mir Fachmänner mitteilen, auch an und für sich viel zu strenge ist. Die arme Mutter, die hievon erfuhr, wollte etwas für ihren Sohn tun, und so beschloß sie, nach Wien zu fahren und beim Kaiser eine Audienz zu erbitten. Die Reise war aber vergeblich, denn, wie bekannt, werden bereits seit längerer Zeit mit Rücksicht auf den schonungsbedürftigen Gesundheitszustand des