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Neue Nationalzeitung · 1914-02-27 · Heft 4 (27.2.1914) · page 1

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XVI (1914)
Issue
Heft 4 (27.2.1914)
Date
1914-02-27
Page
– (sequence 1)
Language
German
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NSU5 NONQL-ZEiOlNG RER8USG5B5RI DrS.R.LANBlSU XVI. Jahrgang. Wien, 27. Februar 1914. Nr. 4. Der Narrenturm in der Seitenstettengasse. Das in den Annalen der Wiener Kultusgeineinde bisher vereinzelt dastehende Ereignis der Sistierung eines Beschlusses des Kultusvorstandes durch den Präsidenten auf Orund des § 25 der Statuten, und zwar weil der gefaßte Beschluß angeblich „dem Interesse der Gemeinde in hohem Grade abträglich" sei, zwingt uns zu einem entschiedenen Proteste. Der gegenwärtige Präsident der Wiener Kultusgemeinde hat offenbar die Reihe der Vergewaltigungen der öffentlichen jüdischen Meinung und der Willensentschließungen des Kultusvorstandes noch nicht für erschöpft angesehen, er wollte seiner Prätorianer-Garde noch den Fuß auf den Nacken setzen und auf diese Weise seine senilen autokratischen Gelüste befriedigen. Die Art und Weise, wie der Wiener Kultuspräsident mit einem formell und meritorisch vollständig rechtsgiltig zustande gekommenen Beschlüsse umzuspringen beliebt hat, die jedem Mannescharakter hohnsprechende, fast kindische Unterwürfigkeit, mit der die Majorität des Wiener Kultusvorstandes den Faustschlag dieses Präsidenten schweifwedelnd entgegengenommen hat, ist wohl charakteristisch für die Gesellschaft, die sich Wiener Kultusvorstand nennt. Der Spott und Hohn, die die Vorgänge der letzten Vorstandssitzung in der ganzen jüdischen Welt gefunden haben, fällt aber leider auf die gesamte jüdische Bevölkerung von Wien zurück. Man sagt sich überall, daß die jüdischen Wähler von Wien in bezug auf lntelligenz- und Charakteranlage wahrscheinlich auf der Höhe ihrer Erwählten stehen. Und so müssen wir denn endlich die Frage stellen: Wie lange noch?! Wie lange soll an der Spitze der Wiener Judengemeinde ein Kultusvorstand stehen, der nichts anderes als ein Werkzeug in den Händen eines von kindischer Eitelkeit und senilen Maclitgelüsten-beherrschten Mannes ist? Wie lange noch soll an der Spitze des Wiener Kultusvorstandes ein Mann stehen, der eines jeden Rechtssinnes bar, über Anstand und Gesetz sich hinwegsetzt, wenn sein absolutistischer Wahn durch das Majoritätsprinzip angetastet wird? Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich aus der detaillierten Schilderung und rein sachlich juristischen Besprechung der von Dr. Stern begangenen, mit sophistischen Argumenten verteidigten, krassen Statutenverletzungen und schamlosen Verdrehungen. * In der vorigen Nummer dieses Blattes wurde eingehend erzählt, wie in der Sitzung des Kultusvorstandes vom 1. Februar in Abwesenheit des Präsidenten Dr. Stern (er ist wegen des schlechten Wetters zur Sitzung nicht gekommen — das schlechte Wetter ist eben schwerer zu behandeln als der Kultusvorstand) der Beschluß auf Einsetzung einer Palästina-Kommission gefaßt wurde, deren Wirkungskreis über den vom Vertreterkollegium vorgeschlagenen hinausgehen sollte. Daß es mit diesem Beschlüsse nicht recht geheuer sein wird, wurde uns sofort klar, als wir über die Sitzung kein spezielles Communique zugestellt erhielten. Tatsächlich waren wir auch in der Lage, auf Grund unserer Informationen unseren Lesern mitzuteilen, daß Dr. Stern die Absicht habe, diesen Beschluß zu sistieren und behufs Reassumierung desselben eine Sitzung am 8. Februar einzuberufen. Wir hielten eben damals den Dr. Stern nur einer Schlechtigkeit fähig, inzwischen sind aber daraus mehrere geworden. * Der § 25-der Gemeindestatuten, der von der Sistierungsgewalt des Präsidenten spricht und auf welchen sich Dr. Stern bei seiner Sistierung berufen hat, unterscheidet zwei Fälle der Sistierung:

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