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Neue Nationalzeitung · 1913-11-28 · Heft 24 (28.11.1913) · p. [Seite]

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XV (1913)
Issue
Heft 24 (28.11.1913)
Date
1913-11-28
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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N5U5 WKiOttöL- XV. Jahrgang, Wien, 28. November 1913. Nr. 24. Die Juden und das Proportionalwahlrecht. Die fast fertige Wahlreform für den galLziischen Landtag, die ein Erfordernis für die politische 'Entwicklung der breitesten Schichten der Bevölkerung und eine Konzession an den demokratischen Geist unseres Zeitalters war, ist bekanntlich an dem Widerspruche des polnischen Episkopates gescheitert. Der Hirtenbrief, der das Wahlreformprojekt des Statthalter Bobrzyski vernichtet 'und die Auflösung des Landtages herbeigeführt hat, machte in erster Linie geltend, daß der Landtag verjudet und die christliche Bevölkerung in den Städten den Juden ausgeliefert wird. Natürlich war dies nur ein Vorwand. Den Juden gebühien nach ihrem 11 Prozent-Anteil »an der Bevölkerungsziffer mindestens 24 Mandate von den projektierten 220. Trotzdem bot ihnen der Entwurf im besten Falle kaum 15 Mandate: 5 Mandate der Handelskammer, je 1 Mandat in Krakau und' Lemberg, 6 Mandate in den 6 Städten mit je 2 Mandaten und 1 bis 2 Mandate in den kleineren Städten mit jüdischer Majorität. Aber diese 15 Mandate waren den Bischöfen zu viel. Die über 800.000 Juden in Galizien verfügen derzeit über keine 4 Mandate: drei der Handelskammern und eines der Stadt Brody. Die zwei größten Städte, Krakau und Lemberg, in denen seit jeher ein Mandat den Juden überlassen wurde, haben bei den letzten Wahlen durch ihr Listenskrutinium die jüdischen Abgeordneten verdrängt. Außer Brody haben alle Städte mit jüdischer Majorität (Stanislau, Kolomea, Drohobycz, Przemysl usw.) christliche Abgeordnete gewählt, dank den Wahlkünsten der Bürgermeister und dem Terrorismus der.-Bezirkshauptleute, den die mündliche Abstimmung ermöglicht. Diesen Zustand der Rechtlosigkeit möchten die Bischöfe petrifizieren und deshalb ihre Auflehnung gegen die wahlgeometrische Gleichberechtigung der Juden unter dem Schlagworte der „Verjudung". Diese Haltung der Bischöfe ist jedoch umso merkwürdiger, als selbst die 15 jüdischen Mandate nur auf dem Papier bestehen. Daß die Mandate in Krakau und Lemberg sehr problematisch sind, haben die letzten Landtagswahlen bewiesen; aber auch die 6 Mandate in den 6 Städtebezirken mit je 2 Mandaten sind höchst zweifelhaft, eben aus demselben Grunde: wegen des Listenskrutiniums. Worin besteht dieses Listenskrutinium? Bekanntlich darin, daß jeder Wähler auf seinen Stimmzettel so viel Namen aufschreibt, wie viel Mandate sein Bezirk zu besetzen hat; also z. B. in Krakau sechs Namen, in anderen Städten drei oder zwei usw. Die jüdische Minorität vermag also nichts auszurichten. Wenn unter 6000 Wählern selbst 2000 Juden sind, so erhalten die Christlichen 4000 alle sechs Mandate oder dgl. Allein, selbst wenn die Juden die Majorität besitzen, sind sie noch nicht sicher — in Galizien — von mehreren Mandaten auch nur eines zu erobern. Wenn z. B. in einer Stadt — sagen wir Drohobycz oder Stanislau — unter 2000 Wählern 1200 Juden und 800 Christen sind, dann ist es möglich, daß die behördlichen Wahlmacher 300 käufliche oder sonst abhängige jüdische Wähler pressen — und dann ergibt sich eine Majorität von 1100 Stimmen für die behördliche — christliche — Liste. Die Juden erhalten kein einziges jüdisches Mandat. Der Statthalter Bobrzynski und die reformfreundlichen Parteien, d. s. Block (bestehend aus den Demokraten, Krakauer Konservativen und der Polnischen Volkspartei) haben sich nun folgende Formel zurechtgelegt und durch ihren Makler, Dr. von Löwenstein, den Juden plausibel zu machen gesucht: In Krakau und Lemberg, sowie in diesen sechs Wahlbezirken werde „man" Wahlkompromisse (!) .schließen imd einen Juden wählen.

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