Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XV (1913)
- Issue
- Heft 21 (17.10.1913)
- Date
- 1913-10-17
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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NKJ2 MaONAL-ZEiOJNG XV. Jahigang, Wien, 17. Oktober 1913. Nr. 21. Sind wir denn ganz wehrlos? Schon in meiner ersten Jugendzeit hörte ich sehr oft, daß in der Vorhalle der Wallfahrtskirche von Kalwarya, bei Krakau, an einer den hunderttausenden Wallfahrern in die Augen fallenden Steile ein großes Bild, die Ermordung eines Christenkindes durch Juden darstellend, befestigt sei. Ich nahm mir vor, der Sache nachzugehen. Im Jahre 1894 ließ ich mich während der Ferienmonate dem Bezirksgerichte Kalwarya behufs Ausübung der Rechtspraxis zuweisen. Da hatte ich Zeit und Gelegenheit, das Bild und seine Wirkung zu studieren. Das Resultat dieses Studiums habe ich in einer Publikation niedergelegt, die in einem sehr einflußreichen Wiener Blatte an die Oeffentlichkeit gelangte. Es wurde dafür gesorgt, daß der damalige Kultusminister, Baron Gautsch, mit der Sache bekannt werde und sich um die Entfernung des aufreizenden Bildes bemühe. Allein, seine Bemühungen waren fruchtlos. Der Krakauer Fürstbischof, Kardinal Puzyna, lehnte schroff ab. Und das Bild hängt noch immer in der Wallfahrtskirche der „Heiligen Mutter Gottes von Kalwarya". Hunderttausende Menschen, Männer, Weiber und Kinder, aus den unteren, dem religiösen Fanatismus ergebensten Schichten, gehen daran vorbei und kehren dann mit der unheimlichen Erinnerung an die Abschlachtung eines christlichen Knaben durch blutgierige Juden, die das Blut in Fläsehchen auffälligen, in ihre Dörfer und Täler zurück. Wie leicht kann da ein Unglück geschehen, wenn die erhitzten Gemüter nicht in das normale Geleise ihrer täglichen Arbeit wieder zurückkehren, sondern der suggestiven Kraft des Bildes erliegen? Dann sind sie angehäufter Zündstoff, den der schwächste Funke zur Explosion bringen kann. In Kalwarya ist alles beim Alten. Seit den letzten 19 Jahren haben Kultusminister und Statthalter wiederholt gewechselt, auch der Bischofssitz von Krakau gehört einem anderen Kirchenfürsten — die Entfernung des Bildes hat niemand bewirkt, niemand überhaupt ernstlich in Angriff genommen. Sind wir ganz hilflos? Oder ist bei uns jeder Ritualmordprozeß ausgeschlossen? In den letzten drei Dezennien hatten wir ihrer in der diesseitigen Reichshälfte z w e i. Zuerst gab es einen Ritualmordprozeß Ritter in R z e s z o w. Beide Ehegatten wurden dreimal zum Tode verurteilt. Erst der Oberste Gerichts- und Kassationshot sprach sie über Antrag des Generalprokurators Dr. Glaser frei und machte ihren Qualen ein Ende. Dann kam der Prozeß H i 1 s n e r. Er wurde ebenfalls verurteilt. Aber es gab keinen Dr. Glaser im Kassationshofe mehr, sondern Fanatiker an der Spitze des österreichischen Episkopates. Hilsncr wird lebenslänglich im Kerker gehalten; alle Bemühungen der gesamten jüdischen Oeffentlichkeit wegen einer Wiederaufnahme scheitern an dem Widerstande der verantwortlichen Leiter der österreichischen Justiz. Ist die österreichische Juderischaft so wehr- und machtlos, daß sie weder die Befreiung Hüsners noch seine Begnadigung durchsetzen kann? Und da sie in ihrer eigenen Heimat so macht- und wehrlos ist, daß sie das Martyrium ihres Hilsner nicht einmal lindern kann, so geht sie daran, dem armen Beilis mit ihren Resolutionen zu helfen. Unter dem •unbeschreibliühen Jubel der versammelten Menge hat Herr Dr. Güdemann gegen Rußland einen Bann geschleudert und seine historische Rclle verwünscht. Damit diese Protestrede wirkungsvoller werde und der ganzen Versammhing ihren Stempel aufdrücke, durfte niemand mehr sprechen, selbst wenn er der Oeffentlichkeit sachlichere und originelle Gedanken mitzuteilen hätte.