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Neue Nationalzeitung · 1913-06-20 · Heft 13 (20.6.1913) · p. [Seite]

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XV (1913)
Issue
Heft 13 (20.6.1913)
Date
1913-06-20
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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NftaCNftL-ZftUUNG XV. Jahrgang, Wien, 20. Juni 1913. Nr. 13. Die Landtagswahlen in Galizien. Der Hirtenbrief der katholischen Bischöfe hat seinen Zweck erreicht: er hat die Wahlreform verhindert, aber auch die Auflösung des Landtages herbeigeführt. Der Majoritätsblock ist durch den Austritt der Krakauer Konservativen gesprengt, und Statthalter Bobrzynski mußte dem minder exponierten aber mehr bureaukratisch veranlagten Korytowski Platz machen. Ob die Bischöfe den nationalen und konfessionellen Frieden, wie sie es in scheinheiliger Weise vorgaben, damit gefördert haben, das wird endgiltig die Zukunft beweisen. Allem Anscheine nach haben sie die Situation, und zwar politisch, national und konfessionell lediglich verschärft. So erklärt die polnische Volkspartei Stapinski's, daß sie sich mit der geplanten Wahlreform nicht mehr begnügen wolle; sie verlangt nunmehr das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht. Sie entwickelt in Ost-Galizien eine heftige Wahlagitation mit dem Bestreben, die bisher im Wege der bekannten „galizischen Wahlen" in den Besitz von ländlichen Mandaten gelangten Schlachzizen, die sogenannten „Podolier", um diese Mandate zu bringen. Zu diesem Zwecke reichen sich Polen und Rutheneri sogar über die nationale Kluft hinweg die Hände . . . Die Zentral-Regierung bekommt am eigenen Leibe die Früchte ihrer Konnivenz gegenüber den streitbaren Bischöfen zu spüren. Die Ruthenen revanchieren sich, indem sie mit der schärfsten Obstruktion gegen den Finanzplan einsetzen und seine Bewilligung verhindern. Das Parlament muß für die kampflustigen Bischöfe die Zeche zahlen . Diese Taktik der Obstruktion werden die Ruthenen auch im neu gewählten galizischen Landtag anwenden. Es kann schon heute so ziemlich sicher erklärt werden, daß der neue galizische Landtag infolge der von den Ruthenen und von der polnischen Volkspartei geschaffenen Schwierigkeiten zu jeder legislatorischen Arbeit unfähig sein wird. Die Herren Bischöfe werden sich also ganz vergeblich bemüht haben, und die Zentrale wird wieder vor der Alternative stehen, ob sie die Wohlfahrt ganzer Bevölkerungsklassen den Launen einiger volksfeindlicher, judenhetzerischer Bischöfe unterordnen soll. Denn das war ja das Erbärmliche an diesem bischöflichen Hirtenbrief, daß diese Oberhirten, deren priesterliche Pflicht es wäre, den Qeist der Nächstenliebe, Toleranz und Gleichberechtigung aller Menschen, die alle von einem Gotte geschaffen sind, in die breiten Schichten des Volkes hineinzutragen, daß diese Herren in den Sumpf der niedrigsten Volksinstinkte hinabsteigen, und für den Kampf gegen die Wahlreform keine besseren Argumente zu finden wissen, als daß die Zahl der jüdischen Landtags-Abgeordneten vermehrt werden würde, ein Argument, welches schon dadurch am besten entkräftet wird, daß die Wahlordnung der geplanten Wahlreform den Juden, welche 11 Prozent der galizischen Bevölkerung bilden, höchstens die Eroberung von 10 Mandaten, d. h. von 4 Prozent, ermöglicht hat. Wir haben aus diesem Grunde der verflossenen Wahlreform keine Träne nachzuweinen. Die Verteilung der Mandate war so geplant, daß die Juden nicht nur keine ihrem perzentuellen Anteil an der Bevölkerung entsprechende Zahl von Mandaten bekommen hätten; sondern, daß selbst diese beschränkte Mandatzahl in den Händen der „M o s c h k o s" verblieben wäre. Diesem Zwecke diente ja auch das geplante Listenskrutinium in den größeren Städten, wo mehrere Mandate zu besetzen waren, weil man dadurch zwar einen Teil der Mandate an christliche Kandidaten opferte, dafür aber die Wahl eines jüdischnationalen Kandidaten zu verhindern glaubte. Aber nach den bisherigen Erfahrungen, welche die jüdische Bevölkerung in Galizien mit ihren Moschkos gemacht hat, bleibt es sich ganz egal, ob im Landtage 5 oder 10 oder gar 15 Hausjuden sitzen. Von diesen, nur auf ihre Tasche, ihr Knopfloch oder

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