Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XV (1913)
- Issue
- Heft 11 (23.5.1913)
- Date
- 1913-05-23
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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NSÜS NKiONftL-ZBOUNG XV. Jahrgang. Wien, 23. Mai 1913. Nr. 11. Ein jüdischer Staatssekretär in Ungarn. Die jüngste Ernennung des jüdischen Advokaten und Reichstagsmitglieds Dr. Leopold V a d ä s z zum politischen Staatssekretär im ungarischen Justizministerium verdient auch diesseits der Leitha in weit höherem Maße allgemeine Beachtung, als es bezüglich der unlängst erfolgten Berufung des Dr. H o 11 a i zum Budapester Oberbürgermeister der Fall war. Dr. Holtai bekleidet ein kommunales Amt, er wurde von den Repräsentanten der Bürgerschaft frei gewählt und die kaiserliche Ernennung hatte nur eine formelle Bedeutung: daß die Krone gegen den frei gewählten Oberbürgermeister nichts einzuwenden hatte. Qanz anders verhält es sich mit der Ernennung des Dr. Vadäsz. Im Alter von über 50 Jahren kam er als Abgeordneter des Bezirkes Klein-Wardein in den jetzigen Reichstag, ein unbekannter Provinzadvokat und aufrechter orthodoxer Jude. Ungarn hatte nie einen jüdischen Staatssekretär. Denn der Staatssekretär Eduard Horn, der als solcher gelten könnte, war konfessionslos. In den Dezennien, die seitdem verstrichen sind, hat sich auch in Ungarn, wenn auch nur vorübergehend, ein Antisemitismus breitgemacht, der die öffentliche Meinung gegen die Juden und die jüdische Gleichberechtigung aufzuwühlen suchte und der noch heute nicht ganz überwunden ist. Und trotzdem hat der neue Justizminister, als er daranging, einen politischen Staatssekretär zu berufen, der Krone einen Juden vorgeschlagen. Die Krone hat ihn ernannt. Die Karriere der Brüder Baumgarten, von denen der eine vor einem Jahre als Senatspräsident der Königlichen Kurie gestorben ist, und der andere als Oberstaatsanwalt in Budapest amtiert, beweist zur Genüge, daß in dem Ressort, dem ein Jude als Stellvertreter des Ministers vorsteht, und das die Justiz zu verwalten hat, seit jeher auch Gerechtigkeit geübt wird und eine konfessionelle Zurücksetzung ausgeschlossen war. Aber wir Juden in Oesterreich haben allen Anlaß, an dieses Ereignis Betrachtungen zu knüpfen. Es drängt sich doch die Frage auf: Wie kommt es, daß in Ungarn ein Jude zum ersten Beamten nach dem Justizminister ernannt wird, während in Oesterreich unter der Herrschaft desselben Monarchen Juden von der Ausübung des Justizdienstes nach Möglichkeit ferngehalten werden, und selbst alten und tüchtigen Richtern die verdiente Karriere verrammelt wird? Wer trägt die Schuld? In erster Linie die Regierung. Und zwar nicht nur das Justizministerium. Es gibt auch andere Ressorts, die sich vor der Verjudung wie vor einer Pest hüten. So wird der Verwaltungsdienst streng „judenrein" gehalten, ganz wie in Preußen. Höchstens in der Bukowina wird ausnahmsweise ein jüdischer Konzeptspraktikant oder Konzipist angestellt. Selbst bei der Wiener Polizeidirekticn, der einzigen in Oesterreich, die anno dazumal Juden angestellt hatte, wird jetzt der Taufschein verlangt. Daß es zahlreiche Ministerien und Zentralbehörden gibt, in denen noch nie ein Jude Zutritt gefunden hat, und zwar Ministerium des Aeußern (Doczi wurde allerdings vom Grafen Andrässy noch als Jude berufen, er hat sich aber bald getauft), Ministerium für Kultus und Unterricht (Regierungsrat Frankfurter ist lediglich Hilfsreferent), Ackerbauministerium, Ministerium für öffentliche Arbeiten, Ministerium für Landesverteidigung, Oberster Gerichts- und Kassationshof, Verwaltungsgerichtshof, Statistische Zentralkommission usw. — das ist bekannt und kann nicht oft genung festgenagelt werden. Aber die Regierung, die das Staatsgrundgesetz außeracht läßt und die jüdischen Staatsbürger da-