Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XV (1913)
- Issue
- Heft 7 (28.3.1913)
- Date
- 1913-03-28
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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N5Ü5 NÄCißNÄL-ZQCÜNG XV. Jahrgang. Wien, 28. März 1913. Nr. 7. Die Juden in Galizien und die Landtags-Wahlreform. Ohne die Juden und gegen die Juden! Die Landtagswahlreform, mit der sich nunmehr der galizische Landtag über Intervention der Regierung und auf Grund des zwischen den Führern aller Parteien des Landes erzielten Einvernehmens den ganzen Monat April hindurch beschäftigen wird, soll den Wünschen seiner Initiatoren gemäß den ersehnten Frieden zwischen beiden Nationen des Landes herbeiführen. Polen und Ruthenen — sie sind wohl darunter gemeint — sollen auf dieser Basis miteinander Frieden schließen und als Majorität einerseits, als geachtete maßgebende Minorität anderseits nebeneinander ihre kulturellen und sozialen Pflichten erfüllen. Daß dies unzutreffend ist, daß durch die Wahlreform der Frieden nur auf eine kurze Zeit erkauft ist, daß die Wahlreform für die Ruthenen lediglich eine Etappe bedeutet im Kampfe um die politische Macht und den legislatorischen Einfluß — ist für jeden Kenner des Landes klar. Doch hier soll darüber nicht weiter gesprochen werden. Das Charakteristischeste dieser Wahlreform besteht darin, daß sie über die Juden ganz hinweggeht. Während sich Regierung und Reichsrat bei Einführung des allgemeinen Wahlrechtes bemüht haben, im Wege der Wahlkreis-Einteilung sichere jüdische Mandate zu schaffen, und zwar sei es, daß in größeren Städten (Wien, Krakau, Lemberg, Czernowitz) besondere jüdische Bezirke gebildet, sei es, daß mehrere kleinere Städte (Galizien) derart zu einem Wahlbezirke verbunden wurden, daß in ihnen die jüdische Wählerschaft praevaliert; während die Landtagswahlreform in der Bukowina, wiewohl sie die Juden als Nation offiziell nicht anerkennen wollte, doch mindestens 10 jüdische Mandate sicherstellte, womit die Regierung in zwei Fällen eklatant bewiesen hat, daß sie die Vertretung der jüdischen Bevölkerung durch jüdische Abgeordnete für notwendig hält und gutheißt, nimmt die galizische Wahlreform von den 800.000 Juden in Galizien, 12 Prozent der Bevölkerung, keine Notiz. Es wird den Juden keine — ihrer Anzahl auch nur annähernd entsprechende — Mandatsziffer sichergestellt oder gar versprochen. Sie werden das haben, was sie sich e robern. Und das Erobern wird ihnen wie bisher schwer und bitter gemacht. Im gegenwärtigen Landtage von Galizien besitzen die Juden 5 Mandate, drei aus den Handelskammern und zwei aus den Städten. Wie kommt es nun, wird man fragen, daß die galizischen Juden, die doch in den meisten Städten die Majorität haben, kaum zwei Mandate und nicht mehr, erobern konnten? Oder aber sagen wir dasselbe mit anderen Worten: Wie kommt es, daß jüdische Majoritäten in den Städten polnische Abgeordnete selbst von der bekannten allpolnischen, d. h. judenfeindlichen Couleur wählen konnten?. Z. B. in Kolomea! Dieses Rätsel ist gelöst mit zwei Worten: Mündliches Wahlrecht. Der Wähler übergibt keinen Stimmzettel, sondern er nennt seinen Kandidaten der Wahl'komtm.ission mündlich. Nennt er dieser Kommission, in deren Mitte der Bezirkshauptmann, der Steuerkommissär und andere Funktionäre, die über Gewerbe-. Bau- und Sanitätspolizei zu wachen haben, einen anderen als den vom polnischen Zentralkomitee ernannten Kandidaten, dann ist er morgen vernichtet. Eine Folge dieses mündlichen Wahlrechtes war es daher, daß die Juden nur in den drei Handelskammern, wo sie die Majorität besitzen, und in den zwei Städten mit eigenem Statut (Krakau und Lemberg), wo es keine