Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XIII (1911)
- Issue
- Heft 20 (6.10.1911)
- Date
- 1911-10-06
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 20 „Neue National-Zeitung* Seite 9 derlich, daß sieh im Harem des Emir auch zahlreiche jüdische Mädchen befinden, die durch die kaiserlichen Eintreber in den Harem geschleppt wurden. Diese unglücklichen Mädchen werden, bevor sie dem Emir zugeführt werden, zum mohamedanischen Glauben überführt. Dieser Frauenfang im jüdischen Ghetto führt dann zu den unglaublichsten Tragödien. Zahllos sind die Fälle, in denen die Eltern durch alle möglichen Mittel das Gesicht ihrer Töchter v e r u n - stalten, um sie auf diese Weise vor den lüsternen Augen der Häscher des Emirs zu schützen. Die Juden in Elsass-Lothringen erhalten durch die neu eingeführte Wahlordnung einen eigenen Vertreter in der ersten Kammer des Landtages. Elsaß- Lothringen ist das erste Land der Welt, wo die Juden kraft Gesetzes einen Repräsentanten im Ober hause erhalten. Bosnien-Herzegowina hat allerdings die Priorität, doch gilt hier nur das Emkamnier-System. Das Wahlverfahren in Elsaß-Lothringen ist durch 12 Paiagraphe geregelt. Der § 1 lautet: „Die Wahl eines Mitgliedes der ersten Kammer durch die israelitischen Konsistorien wird von dem Statthalter angeordnet und im Bezirks-Amtsblatt bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung geht an den Präsidenten des Konsistoriums in Straßburg, der sich mit den Präsidenten der Konsistorien zu Metz und Kolmar ins Vernehmen setzt. Stiftungen für jüdische Universitätshörerinnen. Herr Leon und Frau Betty P a r n e s in Lemberg haben zum Andenken an ihre verstorbene Tochter eine Stiftung im Betrage von 50.000 K errichtet, deren Zinsen alljährlich am Sterbetage der Tochter an zwei jüdische Hörerinnen der Lemberger Universität verliehen werden sollen. Die Stiftung wird durch die Lemberger Kultusgemeinde verwaltet. Außerdem stifteten Herr und Frau Parnes 7000 K zur Erhaltung eines Waisenkindes im Lemberger jüdischen Waisenhaus und 7000 K zur Errichtung und Erhaltung eines Bettes im Lemberger jüdischen Hospital. Das Ende des alten Konstantinopler Judenviertels. Wie aus Konstantinopel gemeldet wird, hat der Polizeichef von Konstantinopel den Chacham Baschi Chaim Nahum. verständigt, daß die Cholera im jüdischen Viertel „Israel Harre" unter der armen Bevölkerung furchtbare Verheerungen anrichte. Da besonders die alten, morschen Holzhäuser in diesem Viertel, die der ganz armen jüdischen Bevölkerung als Behausung dienen, verseucht sind, wodurch auch der andere Teil des Viertels und in weiterer Folge die ganze Stadt gefährdet erscheint, beschloß die Behörde, die bereits baufälligen Überreste des uralten Judenviertels unter sanitären Vorsichtsmaßregeln zu evakuieren und die Häuschen selbst einfach zu verbrennen. Eines dieser „Costigos", wie diese Holzhütten im Spaniolischen heißen, ist dieser Tage bereits zum Opfer gefallen. Angeblieh soll das Feuer aus unbekannter Ursache entstanden sein. Die offizielle Verbrennung der übrigen „Costigos" wird schon in den nächsten Tagen vorgenommen werden. l'rofesor Vainbery gegen den Islam. Der berühmte Orientalist Profesor Armin Vambery, der eine lange Zeit als Förderer des politischen Zionismus galt und dem man intime Beziehungen zum jung-türkischen Komitee nachsagt, äußert sich in einem Budapester Abendblatt über die Tripolisfrage folgendermaßen: Tripolis wird Italien zufallen, das ist sicher, wenn jetzt nicht, dann nicht in allzulanger Zeit. Italien hat Tripolis notwendig, denn es liegt gegenüber Sizilien. Sie fragen, ob man ein Land so überfallen darf, wie Italien es jezt mit Tripolis tut. Als liberaler Mensch muß ich nein sagen, aber wenn ich die Sache objektiv beurteilen soll, muß ich zustimmen, den ich muß sagen, daß der Islam auszurotten ist. Der Islam verdient kein anderes Los. Die Mohamedaner sind fanatisch religiös, aber sie haben k e i n e n C h a r ak t e r. Die Religiosität der Mohamedaner ist die Feindin der Kultur. Die auf eine Verfassung abzielende Bewegung in der Türkei kann man nicht ernst nehmen. Es gibt wohl 200 Millionen Mohamedaner, die sich der selbständigen Staatlichkeit erfreuen, aber deren Untergang ist sicher. Denn der Mohamedaner kann nur beten, nicht arbeiten. Von den mohamedanischen Reichen verdient kein einziges den Namen „Staat." Ist „ßeheine" eine Ehrenbeleidigung? Über eine des Humors nicht ganz entbehrende Gerichtsverhandlung wird aus Leipzig berichtet: Standen da zwei Händler auf dem Brühl und verhandelten über ein Geschäft. Ein Unbeteiligter, der sich zu ihnen gesellte, wurde mit seinen ungebetenen Ratschlägen so lästig, daß einer von ihnen seiner Mißbilligung über diese ungebührliche Einmengung in dem Worte „B e h e m e" Ausdruck gab, was aber der so Apostrophierte promptest mit einer Beleidigungsklage quittierte. „Beheme" heißt „Rindvieh", diese Bezeichnung sei aber unzweifelhaft eine Beleidigung, daher müsse der Beklagte verurteilt werden, war der Inhalt seiner Klage. Dagegen behauptete der Bekhigte, er hätte den inkriminierten Ausdruck überhaupt nicht gebraucht. Nicht „Beheme" hätte er gesagt, sondern „bohemo", ein hebräisches Wort, das wörtlich übersetzt, „in ihnen" oder „in sie" heiße, und damit wollte er nur sagen: wenn zwei Leute sich über eine geschäftliche Angelegenheit unterhalten, habe sich ein Fremder nicht „in sie" einzumengen. Herr Rabbiner Dr. E. Carlebach, der als Sachverständiger fungierte, konnte zwar dem schlauen Wortverdreher nicht recht geben, vertrat aber anderseits die Meinung, daß „Beheme" in diesem Falle durchaus nicht mit dem ominösen Worte „Rindvieh" identisch sei, sondern nur als ■Bezeichnung für „ungeschickter Mensch" aufzufassen wäre. Das Gericht entschied indessen zugunsten des Klägers und verurteilte seinen Gegner zu 12 Mark Geldstrafe und den Kosten. Der Verband der Deutschen Juden wird seine diesjährige (vierte) Hauptversammlung am Sonntag den 5. November in Berlin abhalten, und zwar im Neuen Königlichen Operntheater (Kroll), dessen Räume ihm durch das Entgegenkommen der königlichen Generalintendantur überlassen worden sind. Neuregelung der Rechtsverhältnisse der preussischen Juden. Das „Hamburger Fremdenblatt" berichtet : Wir haben kürzlich eine Meldung wiedergegeben, wonach die preußische Regierung beabsichtigen soll, eine Neuregelung des Gesetzes von 1847 über die Rechtsverhältnisse der Juden und der Synagogengemeinden vorzunehmen. Auf Erkundigung an zuständiger Stelle wird hierüber folgendes mitgeteilt: Seit mehreren Jahren sind Bestrebungen im Gange, die darauf abzielen, eine korporative Vertretung der deutschen bezw. der preußischen Juden auf gesetzlicher Grundlage zu schaffen, ein repräsentatives, offizielles Organ, das die Juden nach außen, zumal der Staatsregierung gegenüber, vertritt. Heute existieren nämlich, wenn auch mit Korporationsrechten, doch nur inoffizelle Organe, wie der „Deutsch-Israelitische Gemeindebund", in dem zwar die große Mehrheit der jüdischen Gemeinden Deutschlands vereinigt ist, der „Verband der deutschen Juden" usw. Es sind deshalb mehrfach Gesetzentwürfe ausgearbeitet worden auf Veranlassung dieser Korporationen, z. B. von dem bekannten Juristen, Geheimen Hofrat Professor Dr. R o s i n - Freiburg i. Br. Im Jahre 1909