Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XIII (1911)
- Issue
- Heft 13 (30.6.1911)
- Date
- 1911-06-30
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
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Seitei'2 „Neue >NätiortäI<Zeitung'' Nr. rl3 den Mitgliedern der jüdischen Gern eint e-^zii befälen hat (§ 12). s; KJ f: Was die Bestimmung dieser Steuer betrifft, so sind seit dem Jahre 1844 einige nicht unwesentliche Veränderungen vorgenommen worden. Im Jahre 1863 wurde die den Bürgern auf erlegte Kopfsteuer abgeschafft. Drei Jahre später wurde die Tätigkeit der Regierung, die auf Gründung von jüdischen Äckerbaukolonien gerichtet war, eingestellt. Dadurch haben eo ipso auch die Anweisungen'-von Summten .der Korobkasteuer zur Deckung der : staatlichen Steuerrückstände und für die Kosten der Uebersiedlung der Juden auf die Ländereien der Krone und der Gutsbesitzer aufgehört.2) Nun war es ja zu erwarten, daß mit der Einschränkung der Geoneindeausgaben die Steuerlast — insbe- -sondere in Bezug auf die ärmsten Schichten der jüdischen Bevölkerung — erleichtert würde. Eine Abgabe wie die allgemeine Korobkasteuer, von der ein Gegenstand erster Notwendigkeit wie das Fleisch betroffen wird, müßte mit der Verminderung der Gemeindeausgaben gänzlich abgeschafft oder wenigstens doch bis zu einem Minimum reduziert werden. Tatsächlich bemerken wir aber gerade eine entgegengesetzte Erscheinung. Die verschiedenen Arten der Einkommen- und Gewerbesteuern, sowie die Erbschaftssteuer wurden gänzlich aus dem Gemeindebudget gestrichen, während die Besteuerung des koscheren Fleisches immer steigt „Kraft der Umstände, konstatiert S. Sliosberg, ist es zur allgemeinen Erscheinung geworden, daß überall nur die allgemeine Korobkasteuer erhoben wird, während die subsidiäre Steuer, die ja gemäß § 6 der Satzungen über die Korobkasteuer, für die jüdischen Gemeinden gleichfalls obligatorisch ist, überhaupt nicht erhoben wird."3) Das Geheimnis dieser auf den ersten Blick überraschenden Erscheinung ist nicht schwer zu erraten, wenn man die Zustände, die sich in der Gemeindeverwaltung eingebürgert haben, in Betracht zieht. Wir haben in den vorhergehenden Kapiteln gesehen, daß die von den Satzungen über die Abschaffung des Kanals den städtischen Uprawas auferlegten Aufgaben sich als unausführbar erwiesen, angesichts der absoluten Unerfahrenheit der Uprawamitglieder in den jüdischen Gemeindeangelegenheiten und des Fehlens jeglicher Berührungspunkte zwischen ihnen und dem jüdischen Gemeindeleben. Infolgedessen mußten die Uprawas tatsächlich, wie wir oben ausgeführt haben, sich in allem auf die seßhaften und wohlhabenden Mitglieder der jüdischen Gemeinde verlassen, mit denen sie kraft gesetzlicher Bestimmung bei der Aufstellung des Budgets der jüdischen Ge- 2) Angesichts dieser Veränderungen wurde der Art. 1 der SatzungenüberdieKorobkasteuerimCod exfolgendermaßenredigiert: „Die seit jeher in den jüdischen Gemeinden des russischen Reiches ■bestehende besondere Geldabgabe unter der Benennung Korobka- ■steuer ist für die gesellschaftlichen Bedürfnisse der Juden bestimmt wiezur Vermehrung der Mittel zur rückstandslosen und pünktlichen Erfüllung der öffentlichen Leistungen, zur Abzahlung der Gemeindeschulden, zur Errichtung und Erhaltung von jüdischen Schulen, für Zwecke der gesellschaftlichen Fürsorge und der Wohltätigkeit." 3) G. B S1 i o s b e r-g. Die rechtliche und ökonomische Lage der Juden in Rußland. Ein Memorandum, vorgelegt dem Minister des Innern im Jahre 1903. St. Petersburg 1907. S. 29. •meiMe|zj(i fö§fä$ßn haben. Da sie vor den Uprawamitglie^em^ .< dank ihrer Erfahrenheit in den Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde, den Vorrang hatten, so benutzten und benutzen; diese?;seßhafte» und wühlhabenden, G^meindeinitglieder ihren,Einfluß, um in der GemeihdeVerAvaltangv' eine engherzige Klassenpolitik wider die Interessen , der breiten Kreis? des jüdischen Volkes zu führen../ Diese tatsächlichen Wortführer der Gemeinde, die von der Uprawa vorzugsweise aus den wohlhabendsten Schichten der örtlichen jüdischen Bevölkerung ausgewählt werden, waren es, welche dafür sorgten, daß die gesamte Last der Gemeindesteuern von d en S chu ll ern d o r \V oh 1 haben d e n auf die der Besitzlosen übertragen werde. Sie setzten auch die faktische Abschaffung der subsidiären Korobkasteuer durch, die naturgemäß sich ihrer Sympathien nicht erfreut, weil ja sie eben diejenigen Besitzer von Gewerben und verschiedenen Güterkategorien sind, die von der subsidiären Korobkasteuer betroffen werden. Es muß hier noch hinzugefügt werden, daß die Gouvernements- und die zentrale Administration unter deren Aufsicht die Verwaltung der jüdischen Gemeinden steht, die Klasseninstinkte der Gemeindewortführer nicht nur in keine Schranken hielt, sondern selbst ihre Politik guthieß. Sogar der regierende Senat fand es als angemessen, die „Unzweckmäßigkeit" der subsidiären Korobkasteuer anzuerkennen. So haben alle in der Gemeindeverwaltung in der einen oder anderen Beziehung maßgebenden Faktoren dazu beigetragen, daß die allgemeine Korobkasteuer die einzige Gemeindesteuer (außer der Lichtsteuer) bleiben soll, Wie eine jede indirekte Steuer auf Gegenstände der ersten Notwendigkeit, so wird auch die allgemeine Korobkasteuer vom Massenkonsumenten getragen, und da sie ferner eine Steuer auf das Fleisch von Tieren ist, die nach den Vorschriften eines bestimmten religiösen Ritus geschlachtet wurden, so erscheint sie außerdem als eine Last, die ausschließlich auf die Schultern der strenggläubigen Volksmassen fällt. Diejenigen Juden aber, die die Vorschriften der Religion hinsichtlich des Schlachtens nicht beobachten, werden auf diese Weise' von der Korobkasteuer und gleichzeitig auch von jeder Gemeindesteuer befreit, indem sie „nicht koscheres" Fleisch konsumieren. Unter solchen Bedingungen erscheint die allgemeine Korobkasteuer, wie der bekannte jüdische Publizist M. Morgulis sich ausdrückte, als eine Besteuerung der jüdischen Religion. Die Höhe dieser Steuer ist eine recht beträchtliche. Bei dem durchschnittlichen Preise des Fleisches in Rußland von 70—100 Centimes pro Kilo, schwankt die Steuer auf dem jüdischen Fleische zwischen 35 und 50 Centimes pro Kilo und erreicht in manchen Fällen sogar die Höhe von 60 Centimes. Im allgemeinen darf angenommen werden, daß den Juden das Fleisch um 30—50 Prozent teurer kommt als den Nichtjuden. Kein Wunder daher, daß für die besitzlosen Klassen der jüdischen Bevölkerung das Fleisch ein Luxus ist, den man sich nur an Feiertagen erlauben kann. ■ j ... (Schluß folgt.)