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Neue Nationalzeitung · 1911-01-06 · Heft 1 (6.1.1911) · p. Seite 12

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XIII (1911)
Issue
Heft 1 (6.1.1911)
Date
1911-01-06
Page
Seite 12 (sequence 14)
Language
German
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Seite 12 „Neue National-Zeitung'1 Xr. 1 werden : 3. stets einen moralischen Lebenswandel geführt haben : 4. lesen und schreiben können." §5 besagt: „Deraufgenommene Kolonist erhält vom Vereine auf der Musterkolonie die zum anständigen Unterhalt einer Familie nötigen Grundstücke nebst allen Gerätschaften. Das erforderliche Zug- und Nutzvieh, den zur ersten Aussaat notwendigen Samen empfängt er gleichfalls vom Vereine, dem er jedoch die dafür gemachten Auslagen in gleichen, von der Vereinsdirektion zu bestimmenden Jahresrenten zurückerstatten muß." Ferner heißt es : „§ 6. Der Kolonist ist in den ersten fünf Jahren nach seiner Aufnahme in die Kolonie bloß Nutznießer des ihm zugewiesenen Bodens samt dem fundus'instructus. £ 8. Widerspenstigkeit, Faulheit oder Trunkenheit werden, falls die zweimalige Ermahnung der Vereinsdirektion fruchtlos geblieben, mit der Entfernung des Schuldigen aus der Kolonie bestraft. § 10. Nach Verlauf von fünf Jahren wird jeder seinen Boden mit Fleiß und Geschick bebauende Kolonist Eigentümer desselben, nachdem er sich vorher schriftlich verpflichtet hat: 1. seinen liegenden Besitz sein Leben lang Aveder zu verschenken, noch zu verkaufen, noch ohne Zustimmung des Vereines zu verpachten: 2. ohne Zustimmung der Vereinsdirektion nur jüdische, vom Vereine vorgeschlagene Ackerknechte in den Dienst zu nehmen : 3 die erhaltenen Vorschüsse zurückzuzahlen.'' Der nächste Abschnitt regelt die Verhältnisse der Ackerknechte, wobei festgesetzt wird, daß jeder Ackerknecht, der drei Jahre ununterbrochen in der Kolonie treu und fleißig gedient hat, bei der nächsten Verteilung von Grund und Boden vorzugsweise zu berücksichtigen ist. Sämtliche Kolonisten der Musterkolonie bilden die Koloniegemeinde. Der Verein sorgt für die Herstellung eines Gemeinde- Bet-, Schul- und Badehauses und für die Bereitstellung der nötigen Wohnungen für die Kultus- und Verwaltungsbeamten. Der israelitische Ackerbauverein vertritt die Interessen der Koloniegemeinde sowohl der Regierung a.ls auch Privatpersonen gegenüber. § 20 lautet: „Wenn aller Grund und Boden der Kolonie verteilt und Eigentum der Kolonisten geworden ist und die Majorität der Gemeindemitglieder vom Vereine unabhängig werden will, sind der Gemeinde zwei Probejahre einzuräumen. Verwaltet sie sich während dieser Zeit anstandslos selbständig, dann wird sie definitiv feierlich selbständig erklärt." Die Mittel für die Erreichung der Vereinszwecke sind durch freiwillige Beiträge aufzubringen. Gründer und ständiges Mitglied des Vereines wird, wer einen einmaligen Kapitalbeitrag von mindestens 200 fl. leistet. Ein Jahresbeitrag von 5 fl. der für die Dauer von mindestens drei Jahren zugesagt wird, verschafft die temporäre Mitgliedschaft, Wer sich bloß auf ein Jahr zu einem Beitrag verpflichtet und nicht weniger als 1 fl. zahlt, ist Teilnehmer des Vereines. Jedes Vereinsmitglied hat aktives und passives Wahlrecht. Auch ganze Gemeinden können beitreten :sie erhalten je eine Wahlstimme. Die Verwaltung des Vereines wird einer aus sieben Mitgliedern bestehenden Direktion übertragen, die auf drei Jahre gewählt wird. Sie entscheidet kollegialisch mit absoluter Stimmenmehrheit. § 35 sichert der Direktion das Recht, alle Beamten der Kolonie zu ernennen und mit Instruktionen zu versehen. Er wird durch den § 17 ergänzt, der besagt: „1. Der Verein besoldet den Oekonomen der Kolonie und seine etwaigen Gehilfen so lange, bis die Kolonisten in allen landwirtschaftlichen Verrichtungen vollkommen unterrichtet sind; 2. die Kultusbeamten der Gemeinde in den ersten drei Jahren. Nach Verlauf dieser Zeit übernimmt die Gemeinde nach und nach die Pflichten der Besoldung.' Das in den Statuten entwickelte Kolonisierungsprojekt fand die freudige Zustimmung der Männer, die sich den beschwerlichen Gründungsarbeiten in Brody hingeben wollten. Nur gegen eine einschränkende Bestimmung wurde Einspruch erhoben. Die Aufnahme in die Kolonie sollte nicht von der Kenntnis des Lesens und Schreibens abhängig gemacht werden. /„Galizien sei mit Leuten gesegnet, die weder schreiben noch lese können," heißt es in dem bereits erwähnten Briefe. „Ich spreche dabei nur von ihrer Muttersprache (nämlich Jüdisch). Die Bescheidenheit ist hierzulande so groß, daß, wenn einer dieser Leute nur ein klein wenig das Jüdische schreibt, er schon die körperliche Arbeit für seiner unwürdig hält." Man hoffte die Genehmigung der Statuten durch die Statthalterei ohne Schwierigkeiten durchsetzen zu können und gab sich der Erwartung hin, schon im Frühjahre 1852 mit dem Aufbau des Vereins und der ersten Kolonie beginnen zu dürfen. Wie weit diese Zuversicht gerechtfertigt war, ist uns nicht bekannt. Dieses Kolonisationsplanes wurde auch nur Erwähnung getan, weil er uns in Adolf Fischhof einen Wegbahner zeigt. Das „Musterstatut" ist ebensowenig ein Statut wie viele andere, als der Verein nicht mehr denn ein gewöhnlicher Verein gewesen wäre. Wir haben es vielmehr mit einem nüchtern vorgetragenen, großzügigen sozialpolitischn Projekte zu tun, mit dem wagemutigen Versuche, das jüdische Proletariat Galiz i e n s durch Selbsthilfe sukzessive in die Höhe zu bringen. I^otizen. Jüdische Bühne. (Regie M. S i e g 1 e r.) IL, „Hotel Stefanie", Taborstraße 12. Freitag den 6. Jänner, v8 Uhr abends : „Der jüdische König Lear" von J. G o r d i n; nachmittags halb 4 Uhr: „Sulamith" von A. Goldfaden. — Samstag den 7. Jänner: „Der Gemein d er a t" von M. Richter. -- Sonntag den 8. Jänner: „Schabes Kojdesch11 von S. Fein mann; nachmittags halb 4 Uhr: „Der zweite Haman". — Montäg den 9. Jänner: „Jüdale der Blinde" von J. L a t a i n e r. — Ab Dienstag den 10. Jänner täglich : „Die S c h c h i t eu von J. G o r d i n — In V orbereitung : „Ben Jakojw", Operette von J. L a t a i n e r. Eingesendet. DAS"1 WIENER©' ETABLISSEMENT: M0BE NERKLR VI'MAßlAHILFER5: STßASSE31'LIEFERT! MODERN NEISTERi HAFT AUSGEFÜHRTE: WOhNLN6SElNRiCHTUN6EN: ÜBERBASCHEND BILLIG! v^... .. Hochfeines natürliches Tafelwasser \ft L 1 -Natürlicher mnwpsÄja J llVftJlWlIV Lifhion-Quelle. von Klösterle bei Karlsbad. — Ueberall zu haben, Niederlage: Wien, I., Sonnenfelsgasse 4.

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