Mannheim
Compact Memory

Neue Nationalzeitung · 1908-10-23 · Heft 42 (23.10.1908) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
X (1908)
Issue
Heft 42 (23.10.1908)
Date
1908-10-23
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2425679-2425722-2425764--1079-2427411
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 42. Dienstpflicht Genüge geleistet haben, um einem Stande den Rücken zu kehren, der sie infolge seiner Reduktion mit Dienstesarbeit überbürdet und in dem sie" keine ihrem akademischen Charakter entspre - chende Würdigung finden. Die Reduktion des Standes des militärärztlichen Offizierskorps entstand durch die v. Priel systematisch betriebene Ausrottung der j ü d ischen Militärärzte, indem er die älteren vorzeitig pensionieren Hess und iässt, der jüngeren sich bei den stabsürztlirhon Prüfungen entledigte und jahrelang keinen Aspiranten jüdischer Konfession aufnahm. Der Stand der Militärärzte schrumpfte so weit zusammen, dass schon seit Jahren der Friedensbedarf nicht gedeckt erscheint, dass ein und derselbe Truppenarzt bei mehreren Truppen korpern den Dienst versehen muss, ja sogar in kleineren Stationen Z iv i 1 ä r l t e den [militärischen Dienst versehen müssen. Durch ersteren (.'instand erscheint der Militärarzt überbürdet; zieht er dabei die Hohe seiner Gebühren und die Würde seiner Stellung in Betracht was Wunder, dass er bestrebt ist, sie ehestens aufzugeben; die Stellung", die ein onus ohne honos ist. In seiner Rückständigkeit zog der Chef des militärärztlichen Offizierskorps nicht in Betracht, dass die Lebensanforderungen eines absolvierten Akademikers andere geworden sind, als zur Zeit, da er auf Staatskosten das selig entschlafene Josephinum absolviert hat und '/um Geburtshelfer ausgebildet mit (der Anwartschaft auf eine sehr einträgliche Zivilpraxis für Jahrzehnte nach Laibach abging; in seinem verbohrten Judenhasse erwog er nicht, dass der aus dürftigen Verhältnissen hervorgegangene jüdische Mediziner allein einen so niedrig gestellten Standard of life aufweist, dass für ihn der militärärztliche Beruf Lockendes besitzt. Es ist kein Geheimnis, dass v. U r i e 1 seine Inspizierungsreisen dazu benützte, um präsent - dienende einjährig-freiwillige Assistenzarztstellvertreter zum Eintritte in das Heer zu bewegen. Juden kamen da nicht in Betracht, Deutsche perhorreszierten den militärischen Dienst und so waren es hauptsächlich Slaven und unter diesen vornehmlich Tschechen, bei denen seine Lockungen von Erfolg waren. Und wieder war es die Rückständigkeit des militärärztlichen Chefs, der es zuzuschreiben ist. dass die Wahl der Stipendisten eine meist unglückliche war. Als Grundlage für die Beurteilung der Würdigkeit wurde von ihm der Ausfall (risum teneatisP der Maturitätsprüfung angenommen, als ob eine gute Reifeprüfung den künftigen guten Arzt verbürgen würde. Die Formel wurde bald publik und bald wiesen nur die in ihrer Nationalität bezeichneten Aspiranten die als Bedingung gestellten ausgezeichneten Maturitätszeugnisse auf. Die nationale Solidarität dürfte nicht von geringem Einflüsse dabei gewesen sein. Schon nach kurzem Aufenthalte in der Applikationsschule konnten die Aspiranten einerseits erfahren, welches Schicksal sie beim Militär erwartet und anderseits in der Grosstadt inne werden, dass. wie der Reichskriegsminister in der Delegation sich ausdrückte. ,,anderswo ein besseres Geschäft blüht." Die kaum flügge gewordenen Militärärzte verlangten geradezu die ihnen passend scheinenden Garnisonen von dem sonst gewaltigen v. Uriel und wenn sie sie nicht erhielten, dann suchten sie um ihren Austritt, selbst mit Ablegung der Charge, und gegen Rückzahlung der bezogenen Stipendien an. Warum vom Reichskriegsministerium Offiziers - unwürdiges darin gesehen wurde und den Petenten mit Degradation geantwortet wurde, ist nicht einzusehen, vielmehr ist anzunehmen, dass diese überstrenge Massregel von Uriel nur darum empfohlen wurde, um die gänzliche A uflösung der Applikationsschule in wenigen Wochen hintanzuhalten. Wir bezeichneten die Massregel der Degradation als l'eberstrenge, ja, wenn wir den Urheber derselben in Betracht ziehen, als ungerechte. Wir wollen dies begründen. Man vergegenwärtige sich das Alter und das Milieu des vertragschlicssenden absolvierten Gymnasialschülers. 18 Jahre alt, im besten Falle dem niederen Bürgertume angehörig, dürftig an den Mitteln, ein langjähriges Studium zu beginnen, hört der Abiturient die Verbeissungvn eines Stipendiums während der ganzen Studienzeit, Darlehens der Kol - legiengelder, Erlages der Prüfungstaxen und der unentgeltlichen Ausbildung in Spezialfächern. Später wird er gewahr, dass für seinen Lebensunterhalt sehr, sehr knapp gesorgt wurde und dass er nun dafür sechs der schönsten Jahre seines Lebens verlieren soll. Hält er mit der Einauch die Umkehr — nun da er volljährig geworden, — so wird er noch dazu vom 'unverantwortlichen Ministerstuhle herab als unehrenhafter Schacherer erklärt, I Tnwillkürlich drängt sich die Frage auf, ob was für den bürgerlichen Minderjährigen recht, nicht auch für den uniformierten billig ist? Bindet der von einem Minderjährigen eingegangene Vertrag denselben nur dann, wenn er die Uniform angelegt hat? Soviel zur Reflexion über die letzten Aeussenmgen des Reichskriegsministers über die Verhältnisse im militärärztlichen Offizierskorps. Wieder ersehen wir aus diesen, dass Dr. v. Uriel seinen direkten Vorgesetzten ebenso falsch, wie seinerzeit den Landesverteidigungs-Minister informiert hat und dass in dem Systeme dieses für das österreichisch-ungarische Militärsanitätswesen unglückseligsten aller Chefs, in diesem Systeme fortgesetzter Cngerechtfertigkeit, verbohrten Judenhasses und unleugbarer 'Rückständigkeit der Grund für die bis zur Auflösung gediehene Deteriorierung des militärärztlichen Offi - zierskorps liegt. Doch nicht allein das letztere ist in Gefahr. Enunziationen von so hoher Stelle, wie sie für das Volk ein Ministerfauteuii nun einmal ist, erzeugen, wenn sie der Wahrheit und der Volkssache Hohn sprechen, leicht Verbitterung gegen die Staatsgewalt. Die Juden Oesterreich-Ungarns in ihrer unleugbaren Intelligenz können bald zu der Frage gelangen, warum für sie nur Gesetze, die ihnen Pflichten auferlegen, existieren, und warum sie von jenen ausgenommen sind, die ihnen auch Rechte einräumen, vor allem von den Staatsgrundgesetzen, die ihnen das Recht verbürgen, sich im Staatsdienste zu betätigen. WTer dieses Recht verweigert, darf nicht im Rate der Krone sitzen, die dieses beschworen hat, und noch weniger darf jener in Amt und Würden bleiben, der durch fortgesetzte falsche Information einen Rat der Krone dazu vermocht, eine Rechtsverletzung zu begehen. Und das hat v. Uriel getan! Am 2. Oktober vollendete er sein fünfzigstes effektives Dienst jähr. In der Tagespresse und in medizinischen I^achblättern schreiben die durch ihn

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.