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Neue Nationalzeitung · 1907-12-20 · Heft 54 (20.12.1907) · page 1

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
IX (1907)
Issue
Heft 54 (20.12.1907)
Date
1907-12-20
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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NtUE ffilONAL-ZEiOüNG DrS.R.LANDflU!! IX. JAHRGANG. WIEN, 20. DEZEMBER 1907. Nr. 54. 6ine parlamentarische Aktion für fiüsner. Der Abgeordnete von Lemberg, Ernst Breiter, hat eine wackere Schar von Parlamentariern um sich versammelt, die bereit ist, für Leopold Hilsner eine Wiederaufnahme'zü 'erv\nfkeri,'Damit ist der Fall Hilsner auf die richtige Basis gestellt. Mit Gnadengesuchen, und mögen sie stilistisch noch so packend sein, ist im vorliegenden Falle nichts zu erzielen, als höchstens eine Reklame für den Autor. Der Mann, der als Opfer des antisemitischen Mobs und seiner Hetzpresse in den Kerker für sein Lebenlang geworfen wurde, wird nie begnadigt werden. Gnaden erteilt der Kaiser, aber es beantragt sie der Justizminister. Dr. Klein, der ein großer Gelehrter, aber ein kleinlicher Bureaukrat ist, wird Hilsner nie zur Begnadigung beantragen. Denn das hieße, die antisemitische Partei reizen und ihre Ranküne heraufbeschwören. Der Justizminister, der Hilsner zur Begnadigung vorschlägt, hat sofort alle Antisemiten und Klerikalen gegen sich. Dr. Klein wird das lieber vermeiden. Dr. Lueger, der Führer der Antisemiten im Parlamente, hat sich erst jüngst als Anhänger der Blutlüge deklariert. Und diesen Mann ernennt jetzt die Regierung zum Geheim rat. Armer Hilsner! Die Begnadigung würde dem unglücklichen Hilsner die Tore des Kerkers erschliessen. Aber die Schmach, die das Verdikt der Geschworenen von Kuttenberg und Pisek den Juden angetan hat, wäre nicht getilgt. Denn nicht der arme Schustergeselle sollte durch den Schuldspruch seiner Freiheit beraubt werden; die Antisemiten aller Schattierungen und ihre schwarzen Drahtzieher wollten endlich einen urteilsmässigen Beteg für ihre wahnwitzige Anklage des Ritualmordes in Händen haben. Das ist ihnen gelungen. Mit welchen Mitteln, ist bekannt. Wenn nun Hilsner begnadigt wird? Wenn wirklich das Wunderbare geschehen würde, dass sich alle obersten Staatsfaktoren entschliessen, der blutrünstigen Meute von Polna ihr gequältes, durch acht Jahre gefoltertes Opfer zu entreissen? Werden sie nicht auch weiter auf die Urteile der fanatisierten Geschworenen, pochen, die einen Faustschlag für unsere ganze Kultur bilden? Um Gnade bittet man für Jemanden, der ein Verbrechen aus Not oder Leidenschaft begangen hat, der sich durch eine grosse Idee zu einer Gewalttat hinreissen Hess. Der Gnadenweg ist auch bei einem unschuldig Verurteilten nicht abzuweisen, wenn die moralische Folge seiner Tat nicht über seine Person hinausgeht. So war es mit Dreyfuss. Seine Verurteilung wurde gegen das Judentum ausgenützt; sie konnte aber das Judentum nicht treffen. Denn der Landesverrat ist ein internationales Verbrechen; er hat weder mit dem Judentum noch mit den Geboten der Juden etwas zu tun. Wenn auch Dreyfuss nur als Jude verurteilt wurde — seine Schuld oder Unschuld ist wohl für die Justiz Frankreichs, nicht aber für das jüdische Volk von historischer Bedeutung. Es ist wohl Dreyfuss gelungen, seine volle Unschuld zu beweisen. Aber solange dies nicht der Fall war, konnte seine Begnadigung als eine Korrektur des tendenziösen Fehlurteils angesehen werden. Selbst wenn er schuldig wäre, könnte seine Schuld den Patriotismus der jüdischen Staatstürger und die Heldentaten jüdiseher Soldaten nicht aufwiegen. WennZ o 1 a sein mutiges „J'accuse" erhebt und Dr. Elbogen demütig um Gnade bittet, so sind das zwei verschiedene Dinge. Verschieden nicht blos durch die Verfasser der Enunciationen. sondern auch durch deren Tendenz. Zola appelliert an das öffentliche Gewissen; er verlangt für Drevfus nicht Gnade sondern Recht; er will für ihn nicht etwa das jämmerliche Dasein retten, sondern seine Unschuld und das verbrecherische Verhalten seiner Richter proklamieren. Dr. Elbogen will die Frage der Schuld ausser Betracht lassen; der grosse Wortschwall gipfelt schliesslich in der Bitte „von diesem

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