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Neue Nationalzeitung · 1907-09-27 · Heft 42 (27.9.1907) · page 1

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
IX (1907)
Issue
Heft 42 (27.9.1907)
Date
1907-09-27
Page
– (sequence 1)
Language
German
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mmmmsgmmmm *)mmm^m^M&^^^i IX. JAHRGANG. WIEN, 27. SEPTEMBER 1907. No. 42. „Cine sonderbare Judenehe4'. „Richtigstellung" des Rabbiner Dr. Bach. — Rabbinische Gutachten. Der Kultusuorstand sanktioniert die blutschänderische Che. Herr Redakteur! Wenn auch Ihr Artikel „Eine sonderbare Judenehe" in Nummer 40 Ihres Blattes wenig Sympathie tür meine Person verrät, so erwarte ich doch von Ihrer Loyalität, daß Sie folgender Richtigstellung die Aufnahme in der nächsten Nummer Ihres lilattes, ebenfalls an leitender Stelle, nicht verweigern werden. 1. Es ist nicht, richtig, daß ich Herrn Dr. S. den Rat erteilte, sich von der Statthalterei die Dispens von der Schwägerschaft zu verschaffen; 2. es ist nicht richtig, daß ich von dem der Eheschließung entgegenstehenden Hindernisse vor der Trauung Kenntnis hatte; 3. es ist, nicht richtig, daß mich das Matrikelamt der israel. Kultusgemeinde aufmerksam machte, daß bei dieser vollzogenen Trauung ein Verstoß gegen das jüdische Ehegesetz vorliege; 4. es ist nicht richtig, daß die Angelegenheit längere Zeit gar nicht beachtet worden ist; 5. es ist nicht richtig, daß dem Ehepaare der Rat erteilt wurde, aus dem Judentum auszutreten. Richtig ist vielmehr: 1. daß der Rechtsvertreter der beteiligten Partei, Herr Dr. Jnlius Knöpfmacher, drei Tage vor der Trauung alle Dokumente, einschließlich der von ihm aus eigener Initiative besorgten Dispens von dem Ehehindernisse der Schwägerschaft, dem Aufgebotsamte übergeben hat; 2. daß gerade diese Dispens bei mir, zumal bei einem hier gewiß noch nie vorgekommenen Falle, keinen anderen Gedanken aufkommen ließ, als daß die erste Gattin des ./■ Bräutigams bereits ver s t o rb en sei; 3. daß ich sofort, als mir der wahre Sachverhalt von einem Freunde berichtet wurde, aus eigener Initiative im Sekretariate der israel. | Kultusgemeinde protokollarisch die Erklärung abgab, : if daß die von mir in Unkenntnis des religiösen Hinder- Wir haben mit unserem Artikel in ein Wespennest gegriffen. Die Angelegenheit kann nicht mehr vertuscht werden. Die gesamte jüdische Oeffentlichkeit in Wien und in der ganzen Monarchie verfolgt die weitere Entwicklung des Falles mit lebhaftestem Interesse Es handelt sich um zwei prinzipielle Fragen: 1. Ob eine Landesbehörde höher steht als das religiöse Gebot und daher von jedem Ehehindernisse dispensieren kann; 2. ob die von einem Rabbiner aus Absicht' oder Unwissenheit oder Nachlässigkeit entgegen einem reli giösen Verbote geschlossene Judenehe bloß infolge dieser tatsächlichen Assistenz eines Rabbiners giltig bleiben muß. Denn beides behauptet das beteiligte Ehepaar Dr. R. S. und wie aus der unten angeführten Zuschrift ihres Anwaltes ersichtlich, ist derselbe entschlossen, diesen Standpunkt sowohl den Verwaltungsbehörden, als den Gerichten gegenüber zu vertreten. Es handelt sich daher nicht mehr um Rabbiner Dr. Bach und die Wiener Kultusgemeinde allein. Das gesamte österreichische Rabbinat und alle Kultusgemeinden Oesterreichs sind am juristischen Ausgange dieser eherechtlichen Streitfrage mitinteressiert. Diese Frage ist auch gleichzeitig ein Prüfstein, ob das Rabbinat und die Kultusgemeinden in Oesterreich, außer der Erledigung ihrer Alltagsgeschäfte, noch Sinn und Verständnis für jene hohen Aufgaben besitzen, die die Basis ihrer Existenz abgeben. Rabbiner Dr. Bach — „berichtigt". Herr Dr. Julius Bach sendet uns eine „Richtigstellung". Dieselbe hat nachstehenden Inhalt :

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