Blau-Weiss-Blätter
- Journal
- Blau-Weiss-Blätter
- Volume
- 1 (1923-1924) Neue Folge
- Issue
- 3 (5.1923)
- Date
- 1923-05-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Werberessort. Gemäß Anordnung im 8. Rundschreiben der Bundesleitung melden alle Bünde bis zum 18. Mai. wieviel Menschen (Probewanderer) in der Zeit vom 15. April bis 15. Mai neu geworben worden sind. Fehlmeldungen erforderlich. Werbung von Mitteln. Jeder Bund reicht, soweit dies noch nicht geschehen ist, sofort die im 7. Rundschreiben der Bundesleitung: geforderte Liste ein. Fehlmeldung erforderlich. Ressort Statistik. (Vergl. 6. Rundschreiben der Bundesleitung.) 1. Jeder Bund reicht, so weit dies noch nicht geschehen ist. sofort eine Liste seiner aufgenommenen Wanderer ein, und zwar^mit folgenden Angaben: 1. Name: 2. Geburtstag: 3. Tag der Aufnahme: 4. Bei Wanderern über 15 Jahre Berufsabsicht oder Beruf: 5. Adresse. 2. Jeder Bund meldet der Bundesleitung, so weit dies noch nicht geschehen ist sofort den Namen seines Statistikers. Zum Statistiker soll nur ein besonders zuverlässiger und erprobter Nadelträger ernannt werden. Der Einzelbund ist der Bundesleitung für die Tätigkeit des Statistikers verantwortlich. 3. Bis zum 6. jedes Monats hat jeder Statistiker a) alle Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen der Nadelträger (einschl. Führer) seines Einzelbundes zu melden. b) Die Namen der neu aufgenommenen Wanderer und Veränderungen der erheblichen persönlichen Verhältnisse der anderen aufgenommenen Wanderer einzureichen. c) Die Stärkemeldung nach folgendem Schema zu erstatten : Stärkemeldung des Einzelbundes .... für den . . . . 192 . . am 1. d. Mts. am 1. d. v. Mts. Zun. od. Abn. Te Mdch. Insges. Ig Mdch. (insgres. Zahl der Nadelwanderer Zahl d. aufgen. Wanderer Zahl der Probewanderer Insgesamt Wanderer 1 30