Blau-Weiss-Blätter
- Journal
- Blau-Weiss-Blätter
- Volume
- 1 (1923-1924) Neue Folge
- Issue
- 3 (5.1923)
- Date
- 1923-05-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Bundesblall des Blau Weift Herausgegeben von der Bnndesleitnng Mal 1923 Jahrgang 1 Heil 3 Veröffentlichungen der Bundesleitung Bundesrat. BennoCohnist vom Bundesrat zu seinem Vorsitzenden bestimmt und als solcher von der Bundesleitung bestätigt worden. Nadelwanderer. Die Nadel wurde weiterhin verliehen an: Martin Goldschmidt, Palästina. Guido Kaminka, Königsberg. TheoLöwenstein. Bieberich. Erich Peiser. Göttingen. Hafls Wolf, Nürnberg. Bundesgesetz. Die Bundesleitung hat folgende Abänderung des Bundesgesetzes beschlossen. In dem Abschnitte „Wandererschaft'4 tritt an Stelle der Bezeichnung „verpflichteter Wanderer" die Bezeichnung „aufg-enommenerWandere r4\ an Stelle von „Verpflichtung44 die Bezeichnung „A u f n a h m e44.*) Anordnungen der Bundesleitung Berufsressort. . Alle Bünde, die noch nicht die Fragebogen der Berufsgruppen eingesandt haben, haben dies nunmehr bis zum 15. Mai nachzuholen. Gemäß Anordnung im 4. Rundschreiben der Bundesleitung ist eine Aufstellung aller berufstätigen Blau- Weißen des Einzelbundes beizufügen, aus welcher sich idie Gruppenzugehörigkeit der einzelnen ergibt. . .....„ *) Die Wandererschaft gliedert sich nunmehr in Pröbewanderer, aufgenommene Wander-er imd INadelwanderer. Alis Zeichen der Autfnahme wird die Kordel verliehen. Der Ausdruck „Verpflichtung" findet von nun ab nur für die Verpflichtung auf das B-undesgesetz Anwendung.