Blau-Weiss-Blätter
- Journal
- Blau-Weiss-Blätter
- Volume
- 1 (1923-1924) Neue Folge
- Issue
- 1 (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Die Bundesleitung hat auf der Bundesleitungssitzung vom 19. Januar 1923 folgende Abänderungen des Bundesgesetzes beschlossen: Zu Abschnitt „Nadel-Wanderer" Absatz 7. Die Blau-Weiß-Nadel wird nur an Wanderer über 16 Jahre verliehen. Hinter dem Abschnitt „B u n d e s 1 e i t u n g" ist folgender Abschnitt einzufügen: Bundesrat. Der Bundesrat ist zur Mitwirkung bei der Führung des Oesamtbundes berufen. Die Mitglieder des Bundesrates werden auf Vorschlag des Bundesrates oder mit seiner Zustimmung von der Bundesleitung ernannt. Die Bundesleitungkann ein Mitglied nur mit Zustimmung des Bundesrates abberufen. Der Bundesrat bestimmt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der der Bestätigung der Bundesleitung bedarf. Diesem liegt die Führung der Geschäfte des Bundesrats und seine Einberufung ob. Grundsätzliche Entscheidungen, wie Abänderungen des Bundesgesetzes wesentlicher Art, Abschluß von wichtigen Verträgen, einschneidende Maßnahmen innerhalb des Bundes werden von der Bundesleitung mit Zustimmung des Bundesrates getroffen. Die Bekanntgabe erfolgt unter Gegenzeichnung des Vorsitzenden des Bundesrates. Gegen eine Anordnung der Bundesleitung kann der Bundesrat durch seinen Vorsitzenden Einspruch erheben. Ungeachtet des Einspruches bleibt die Anordnung der Bundesleitung in Kraft, wenn diese in» erneuter Beratung einmütig bei ihr verbleibt Auszug aus der Geschäftsverteilung der Bundesleitungsarbeit. Um die Arbeit der Bundesleitung kontinuierlich und exakt zu leisten, werden folgende Ressorts eingerichtet: - 1. Verkehr mit derr Einzelbünden^ und mit einzelnen Blau- Weißen. 2. Verkehr mit den Bundesratsmitgliedern und Gauführern. 3. Verkehr mit Außenstehenden (Einzelpersonen und Verbänden), 4. Kartothek und allgemeine Statistik, 5. Berufsgliederung, 6. Bundeskasse. Die Ressorts zu 1 und 6 werden von Werner Bloch, die Ressorts von 2—5 von Benno Cohn geleitet. Berufsgliederung des Blau-Weiß. Jeder Blau-Weiße, der im Beruf steht, oder eitlen solchen erlernt ist in eine der folgenden Gruppen einzureihen : 1. Landwirtschaftliche Praktikantenschaft, 2. Technische Praktikantenschaft, 4